Protokoll der Sitzung vom 10.12.2003

Wiederbeginn: 14.33 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/420 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/611

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit lautet auf Annahme mit Änderungen.

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Kohlenberg das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 611 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Votum wird auch von den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport, Rechtsund Verfassungsfragen sowie Haushalt und Finanzen getragen. In diesen Ausschüssen empfahlen die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen die Annahme des Gesetzentwurfs.

Den weiteren Bericht gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Weil der Gesetzentwurf der Landesregierung im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt. Wesentliches Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, die Förderung von Investitionsaufwendungen künftig auf eine Stärkung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu konzentrieren, und zwar durch eine Förderung der Investitionsaufwendungen von Pflegediensten, von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und von Einrichtungen der Kurzzeitpflege. Die Budgetierung der Fördermittel für die Pflegedienste wird aufgehoben. Vollstationäre Dauerpflegeein

richtungen sollen nicht mehr gefördert werden. Ein weiteres Gesetzesziel ist, die Förderung zu vereinfachen und überflüssige Bürokratie insoweit abzubauen.

Ich will nun kurz auf die wesentlichen Diskussionspunkte im federführenden Ausschuss eingehen:

Die Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen haben grundsätzlich die Streichung der Investitionskostenförderung für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen kritisiert und darauf hingewiesen, dass durch die Gesetzesänderung mehr Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sein werden.

Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben ferner vorgeschlagen, in § 4 eine Verpflichtung der Landkreise aufzunehmen, bei der Erstellung der örtlichen Pflegeberichte die kreisangehörigen Gemeinden und die örtlichen Pflegekonferenzen zu beteiligen und in § 6 eine Verpflichtung der Kommunen aufzunehmen, trägerunabhängige Beratung über Pflege- und Hilfsangebote anzubieten. Die Regierungsfraktionen waren der Ansicht, dass diese Entscheidungen den Kommunen überlassen bleiben sollten und haben die Änderungsvorschläge abgelehnt.

Änderungen am Entwurf empfiehlt der federführende Ausschuss nur für zwei Vorschriften. Ich möchte Ihnen diese Änderungen kurz erläutern:

Die zur Übergangsvorschrift des § 23 vorgeschlagene Formulierung soll sicherstellen, dass die örtlichen Träger an den in Absatz 1 Satz 1 genannten 102 Millionen Euro in dem Verhältnis beteiligt werden, wie es ihrem Anteil an der Förderung in der Vergangenheit entspricht. Die Änderungen sind lediglich klarstellenden Inhalts.

In Artikel 3 Satz 2 entfällt durch die vorgeschlagene Streichung das vorzeitige In-Kraft-Treten der Verordnungsermächtigung. Der federführende Ausschuss hält ein dadurch notwendiges rückwirkendes In-Kraft-Treten der Verordnung für rechtlich unbedenklich, weil die grundlegenden Entscheidungen im Pflegegesetz selbst getroffen werden und die Verordnung lediglich Verfahrensregelungen enthalten wird.

Ich darf Sie abschließend namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bitten, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 611 zu beschließen.

Herzlichen Dank, Frau Kohlenberg. - Zu Wort gemeldet hat sich nun die Ministerin Frau Dr. von der Leyen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Landespflegegesetzes ist notwendig, weil mit dem bisherigen Gesetz niemand wirklich mehr zufrieden war. Die Förderung der vollstationären Pflege war limitiert, die Förderung der ambulanten Dienste war budgetiert, über die komplizierten und bürokratischen Regeln wurde seit langem geklagt.

Wir verfolgen zwei wesentliche Ziele. Erstens. Wir wollen die Förderung der Investitionsaufwendungen der Pflegedienste und Pflegeheime auf eine neue Grundlage stellen. Zweitens. Wir wollen überflüssige Bürokratie und ungeklärte Rechtszustände beseitigen. Damit kommen wir einer ausdrücklichen Bitte der Kommunen nach, die eine Vereinfachung der Förderung immer wieder verlangt haben.

Meine Damen und Herren, Sie alle kennen den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Davon haben wir uns leiten lassen. Der Schwerpunkt unserer Förderung liegt deshalb in Zukunft im Bereich der ambulanten Pflegedienste, der Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Wir wollen damit vor allem die häusliche Pflege stärken.

Das bisherige Gesetz sah eine Budgetierung der Fördermittel für die Pflegedienste vor. Deshalb wurde dieses Landesgesetz auch von vielen nur noch als eine leere Hülle empfunden. Wir heben diese Budgetierung auf und erfüllen so das Pflegegesetz wieder mit Leben.

Da wir den Schwerpunkt auf die ambulante Pflege legen, wird die bisherige Förderung der vollstationären Pflegeheime entfallen. Das bedeutet das Ende für den so genannten bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss, den BAZ. In Zukunft werden die Einrichtungsträger die Investitionskosten für bedürftige Heimbewohner nicht mehr vom Land, sondern von den Kommunen erhalten. Diese können nach Bundessozialhilfegesetz unterhaltspflichtige und leistungsfähige Angehörige zu den Kosten mit heranziehen. Ich meine, dies ist, wenn man das Prinzip der Subsidiarität ernst nimmt, für

unterhaltspflichtige und leistungsfähige Angehörige richtig. Wir erwarten, dass davon etwa 800 Personen, die unterhaltspflichtig und leistungsfähig sind, betroffen sein werden.

Nur zum Vergleich: Durch die verstärkte Förderung der Pflegedienste kommt mehr als 43 000 Menschen eine deutliche Verbesserung zugute. Mir ist wichtig festzuhalten: Mit der Abschaffung des BAZ ändert sich für die meisten Heimbewohner dem Grunde nach nichts. Es ändert sich nur in einer Hinsicht etwas. Die alte Landesregierung hatte den ursprünglichen Grundsatz, durch die Investitionskostenförderung keine Sozialhilfebedürftigkeit entstehen zu lassen, längst aufgegeben und den Kommunen zusätzliche Lasten aufgebürdet. Dies ändern wir. Denn wir verlagern nicht einfach nur eine Aufgabe mit dem Ziel der Bündelung der Verantwortung in kommunaler Hand, sondern wir erstatten den Kommunen auch die dafür notwendigen Mehraufwendungen. Deshalb ist es auch falsch, wenn behauptet wird, die Novellierung diene lediglich dazu, das Land auf Kosten der Kommunen zu entlasten. Für die Kommunen entstehen insgesamt keine finanziellen Nachteile. Die kommunalen Spitzenverbände haben diese Gesetzesänderung deshalb auch in vollem Umfang mitgetragen. Dieses Gesetz ist also kein Einspargesetz. Die Pflegedienste erhalten sogar eine Förderung in Art und Umfang wie vor dem Jahr 2002.

Meine Damen und Herren, ich verstehe, dass auf den ersten Blick die Aufgabe der Förderung der vollstationären Einrichtungen vor allem bei den Einrichtungsträgern sorgenvolle Mienen hervorgerufen hatte. Es wurde befürchtet, dass nunmehr das gute Versorgungsniveau in der stationären Pflege in Niedersachsen in Gefahr sei. Davon kann aber bei sachlicher Betrachtung nicht die Rede sein. Denn die bisherigen Fördermittel stehen nach wie vor zur Verfügung. Es gibt überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die Kommunen mit den vom Land bereitgestellten Mitteln nicht verantwortungsvoll umgehen werden. Ich meine, wir können den kommunal Handelnden dieselbe Verantwortung im Umgang mit den Finanzmitteln für Pflege zusprechen wie den auf Landesebene Handelnden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Wir beschreiten mit diesem Gesetz neue Wege. Wir geben dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ wieder Geltung. Wir entlasten die pflegenden Angehörigen. Wir leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Wir las

sen die Kommunen nicht alleine, sondern haben eine kostenneutrale Regelung gefunden. Das Landespflegegesetz wird mit dieser Novelle gleichsam runderneuert. Es wird wieder mit Leben erfüllt und stärkt somit die Pflege in Niedersachsen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu Wort gemeldet hat sich die Kollegin Frau Jahns. Bitte schön, Frau Jahns!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Pflegeversicherung wurde 1995 als weitere Säule der sozialen Sicherung eingeführt, um den Menschen die Gewissheit zu geben, auch im Alter in Würde versorgt zu sein. Das heißt auch, im Bedarfsfall umfassend gepflegt zu werden, ob ambulant oder stationär. Wir sind froh darüber, dass die damalige CDU/CSU-geführte Bundesregierung dieses Gesetz beschlossen hat.

Aber auch das Land hat seine Verpflichtungen und muss seinen Auftrag erfüllen. Es muss die Planung der pflegerischen Versorgungsstruktur durchführen und sicherstellen. In Niedersachsen gibt es zurzeit ein Pflegegesetz, dessen Fördermodalitäten für Investitionskosten die Leistungsträger - hier die ambu-lanten Dienste und stationären Einrichtungen - durch die vielen Änderungen der vergangenen Jahre an den Rand der Verzweiflung gebracht haben.

(Beifall bei der CDU)

Insbesondere durch die Deckelung des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses zum 1. Januar 2002 ist eine derartige Verschlechterung eingetreten, die einen Teil der Bewohner vollstationärer Einrichtungen in die Sozialhilfe getrieben hat. Dies bedeutet nicht nur einen erheblichen Nachteil für diese Bewohner, nein, demgegenüber wurden auch die ambulanten Dienste nicht besser gestellt. Es war nur ein Einsparpotenzial für die frühere Regierung.

Doch nicht nur das. Wir haben ein niedersächsisches Pflegegesetz, das unglaublich viel Bürokratie erfordert. Allein die Beantragung des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses, wobei Grundsicherung, Sozialhilfeanspruch, Wohngeld, Rente usw. geprüft werden müssen, ist so aufwän

dig, dass nicht nur die Bewohner, sondern auch das Heimpersonal und die Angehörigen mit den Antragsformalitäten zum Teil völlig überfordert sind.

Das wollen wir ändern, meine Damen und Herren. Wir wollen mehr Transparenz in der Pflege. CDU und FDP haben sich zum Ziel gesetzt, den von allen Beteiligten geforderten Abbau von Bürokratie endlich umzusetzen. Deshalb heben wir die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Deckelung des BAZ sowie die Budgetierung von Investitionskosten für die ambulanten Dienste auf. Dies wird von allen Beteiligten außerordentlich begrüßt, weil allein hierdurch ein erheblicher Bürokratieaufwand abgebaut wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir wollen, dass die Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die tatsächliche Pflege am Menschen haben und nicht nur den Papierkrieg erledigen müssen. Das ist unser Ziel. Wir werden es auch gemeinsam durchsetzen.

Wenn uns nun vorgeworfen wird, dass künftig auch Angehörige durch den Wegfall des BAZ aufgrund der Überprüfung des Sozialhilfeanspruches zur Erstattung des Investitionskostenzuschusses herangezogen werden, kann ich Ihnen nur sagen: Hätten Sie uns nicht einen so desolaten Haushalt hinterlassen, dann könnten wir die Gelder munter verteilen.

(Beifall bei der CDU)

So aber fordern wir ein Stück Solidarität auch von den Angehörigen, die finanziell dazu in der Lage sind. Das wird von Ihnen sonst ja auch immer gefordert. Die Einrichtungen bekommen weiterhin Investitionskostenzuschüsse, allerdings nicht mehr vom Land, sondern vom örtlichen Träger der Sozialhilfe, also von der Kommune. Für die Kommune erfolgt der Ausgleich über die Festsetzung der Beträge im Rahmen des Quotalen Systems. Für 2004 legt der Gesetzentwurf eindeutig fest, dass der für 2003 gezahlte Zuschuss in gleicher Höhe an die Kommunen gezahlt wird, sodass hier keine Verschlechterung eintritt. Ab 2005 wird mit den Kommunen anhand der Entwicklung des Quotalen Systems sowie der beabsichtigten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe neu verhandelt. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zu diesem Verfahren positiv geäußert.

Die Einrichtungen der vollstationären Pflege erheben ihre Pflegesätze nach dem Kostenaufwand. Bedürftige, die den entstehenden Pflegesatz nicht zahlen können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialhilferecht oder anderen Leistungsgesetzen. Dort, wo ein Bewohner künftig Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss, muss das Sozialhilferecht nach dem Subsidiaritätsprinzip geprüft werden dürfen. Es muss festgestellt werden dürfen, ob die Heranziehung von Angehörigen möglich ist.

Demgegenüber stärken wir endlich die von allen Beteiligten, also den betroffenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Heimträgern, den Angehörigen, den Betroffenen selbst und den Kommunen, geforderten ambulanten Dienste. CDU und FDP tragen mit der vorliegenden Gesetzesänderung endlich dem Wunsch vieler Menschen Rechnung, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden, ihrem Zuhause, gepflegt zu werden. Deshalb fördern wir die Pflegedienste, die Einrichtungen der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeitpflege. Hierdurch werden endlich auch die pflegenden Angehörigen erheblich entlastet. Das heißt, in Niedersachsen werden hiervon 43 000 Menschen profitieren. Die Pflegedienste sollen ihre Aufgaben endlich wieder mit gutem Gewissen und unter angemessenen Rahmenbedingungen wahrnehmen können. An dieser Stelle möchte ich den aufopferungsvollen Einsatz der Pflegekräfte einmal loben, die ihren Dienst unermüdlich und oft über das Mögliche hinaus erfüllen.

(Beifall bei der CDU)

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben gehören Planungssicherheit sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht. Wichtig ist darüber hinaus die Vernetzung der einzelnen Dienstleister. Wir alle wissen, in welchem Zustand sich die Pflege zurzeit befindet. CDU und FDP setzen mit der vorliegenden Gesetzesänderung einen Meilenstein, die Pflege wieder in vernünftige Bahnen zu lenken. Dies ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, der auch zur Qualitätssicherung führen wird.

Meine Damen und Herren, diesem ersten Schritt werden weitere positive Schritte folgen, die letztendlich zu einem Bürokratieabbau führen werden. Alle in Niedersachsen an der Pflege Beteiligten hatten im Rahmen der von der Landesregierung durchgeführten Anhörung die Möglichkeit, frühzeitig Anregungen und Bedenken einzubringen bzw.

geltend zu machen. Dafür sind wir sehr dankbar. Erstmals wurden die Unterlagen aus dem Anhörungsverfahren auch dem Parlament zur Verfügung gestellt. Dies ist ein neuer sehr lobenswerter Umgang mit dem Parlament, den wir unter der früheren Landesregierung nicht kannten. Das ist ein gutes Beispiel nicht nur für den partnerschaftlichen Dialog, den die Landesregierung nicht nur mit den Verbänden bzw. Beteiligten führt, sondern auch für einen neuen Umgangsstil, der sehr zu begrüßen ist. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich deutlich machen: Auch wenn uns die Hinterlassenschaft der Vorgängerregierung vor schier unlösbare finanzielle Probleme stellt, werden wir den Weg gehen, der den Menschen in Niedersachsen wieder das Vertrauen in die Politik zurückgibt. Wir werden den Menschen in diesem Lande auch im Bereich der Pflege wieder Verlässlichkeit und Vertrauen geben. Dazu - dies betone ich noch einmal - ist die Änderung des Pflegegesetzes der erste Schritt in die richtige Richtung. - Herzlichen Dank.