Protokoll der Sitzung vom 12.12.2003

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Ich rufe auf:

Artikel 10. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 11. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 11/1. - Auch dazu liegt Ihnen eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 12. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Artikel 13. - Unverändert.

Artikel 14. - Unverändert.

Artikel 15. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 15/1. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Artikel 16. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gegeben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist mit Mehrheit beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir müssen jetzt noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 10: „Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit durch den Abbau von Subventionen und die Auflösung von Mischfinanzierungen“ - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/386. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Antrag der Fraktion der SPD damit ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 11: „Steueroase Niedersachsen? Stellenstreichungen auf Kosten der Steuergerechtigkeit“ Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/384. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Antrag der Fraktion der SPD damit ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 12: „Existenzgefährdende Kürzungen in der Landwirtschaft durch die rot-grüne Bundesregierung verhindern“ - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/451. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 13: „Vorfahrt für die Zukunft: Rücknahme der Kürzungen bei den niedersächsischen Hochschulen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/549. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Antrag der Fraktion der SPD damit ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 14: „Keine Schwächung der Rechtsgewährung durch pauschale Stellenstreichungen in der Justiz“ - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/477. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Antrag der Fraktion der SPD damit ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.

Meine Damen und Herren, wir müssen nunmehr noch über zwei Ausschussüberweisungen abstimmen.

Ich komme zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 15 - „Auch Abgeordnete und Minister sollen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten“ Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/606. Der Ältestenrat empfiehlt, federführend den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und mitberatend den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu beteiligen. Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Dann kommen wir zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 16 - „Zukunftsperspektiven für die Hochschulstandorte Buxtehude und Nienburg“ - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/609. Federführend soll entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und mitbera

tend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen damit befasst werden. Gibt es dazu andere Vorstellungen? - Die sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich darf mich ganz herzlich für Ihre Mithilfe bei der Bewältigung der vielen Abstimmungen bedanken.

(Beifall im ganzen Haus)

Wir kommen jetzt zu dem letzten Punkt unserer Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 23: Zweite Beratung: a) Die Zukunft der Windenergie in Niedersachsen sichern! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/236 - b) Konflikte der Windenergienutzung entschärfen - Abstände zu Anwohnern der technologischen Entwicklung anpassen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/237 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/615 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/653 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/661

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme in veränderter Fassung.

Berichterstatter ist der Kollege Dürr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um Ihnen allen etwas Zeit zu ersparen, gebe ich den Bericht zu Protokoll.

(Beifall)

(Zu Protokoll:)

Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 615 empfiehlt Ihnen der Umweltausschuss mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die aus den Drucksachen 236 und 237 zu ersehenden Entschließungsanträge in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Vertreter der Fraktion der SPD hatte bereits in der ersten Plenarberatung am 27. Juni 2003 das Ziel seines Entschließungsantrages in der Drucksache 236 verdeutlicht. Danach lege seine Fraktion Wert auf die Feststellung, dass Niedersachsen unter der alten Landesregierung zum Windenergieland Nr. 1 geworden sei und dass die Windenergie noch große Entwicklungspotenziale in Form des so genannten Repowering - eine Erneuerung alter Anlagen durch technisch verbesserte Anlagen - aufweise.

Dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion folgte in der Plenarsitzung am 27. Juni 2003 ein weiterer Entschließungsantrag in der Drucksache 237 von den Fraktionen der CDU und der FDP zur Windenergie. Zentraler Punkt dieser Entschließung ist die Anpassung der 1996 festgelegten Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung.

Wie bereits die Plenarberatungen gezeigt haben, stimmten die Fraktionen von Anbeginn an grundsätzlich darin überein, dass der Windenergiestandort Niedersachsen auch künftig zu stärken sei. Demgegenüber zeigten die Fraktionen zugleich Verständnis über die abnehmende Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung.

Zu Beginn der Beratungen im federführenden Umweltausschuss verständigten sich die Fraktionen deswegen auf eine gemeinsame Behandlung der beiden Entschließungsanträge. Auch waren sich die Mitglieder einig, sich durch die Landesregierung umfassend über die Rechtsqualität des zitierten Erlasses von 1996 unterrichten zu lassen.

In der Unterrichtung am 13. Oktober 2003 verdeutlichten sodann die Vertreter der Landesregierung die Rechtslage im Bereich der Regionalplanung aus der Sicht der Raumordnung und der Bauleitplanung. Die Vertreterin des für Raumordnung zuständigen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erläuterte, dass sich der Erlass ausschließlich an die Träger der Regionalplanung richte und dass er, entsprechend der Empfehlung, für die Suche geeigneter Standorte herangezogen werde. Die jeweilige Festlegung eines Vorranggebietes und die dazugehörigen Abstände seien im Einzelfall zu überprüfen und entsprechend der im Beteiligungsverfahren geltend gemachten Bedenken abzuwägen. So würden dann individuell einzelne Flächen im Regionalen Raumordnungsprogramm festge

legt. Die Ministerialvertreterin schloss ihre Ausführungen mit der Bemerkung, dass ihr Haus keine Kontrolle hinsichtlich der Ausführung dieses Erlasses ausübe, da Aufstellung und Vollzug der Regionalen Raumordnungsprogramme Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Kommunen seien.

Der Vertreter für den Bereich „Bauen und Wohnen“ aus dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit betonte, dass der in den Beratungen zitierte Erlass nicht für die Bauleitplanung gegolten habe, sondern lediglich als so genannte sachverständige Äußerung einzubeziehen gewesen sei. Die Gemeinden hätten aus spezifischen - z. B. aus topografischen - Gründen immer die Möglichkeit gehabt, von diesen Empfehlungen abzuweichen. Die Bauleitplanung stelle eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen dar.

In den anschließenden Beratungen im Umweltausschuss versuchten die Fraktionen einen Änderungsvorschlag zu entwickeln, der von allen Fraktionen getragen werden sollte. Es konnte jedoch kein abschließender Konsens erreicht werden, da insbesondere die Problematik der Regelungsmöglichkeiten als Hilfestellung für die Genehmigungsbehörden von den Fraktionen zu kontrovers gesehen wurde.

Zum Ende der Ausschussberatungen verständigten sich lediglich die Regierungsfraktionen auf einen Änderungsvorschlag, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 615 vorliegt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der SPD und die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sahen hingegen keine Möglichkeit, diesen Vorschlag mitzutragen, und stimmten deshalb gegen die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ haben sich dem Beratungsergebnis des Umweltausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.

Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Umweltausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 615 zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Dehde. Bitte schön!

(Friedrich Pörtner [CDU]: Klaus, nicht zu lang!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich redlich bemühen, nicht zu lange zu reden. Trotzdem, Herr Kollege Pörtner, muss ich natürlich mit Ihrem Ursprungsantrag beginnen.

Der Ursprungsantrag war ziemlich dünn. Er hat sich im Prinzip nur mit der Abstandsregelung beschäftigt, mit mehr nicht. Aber immerhin sind im Zuge der Ausschussberatungen einige inhaltliche Punkte von dem, was wir vorgeschlagen haben, übernommen worden.

Am Schönsten wäre es natürlich gewesen, wenn sich die Fraktionen im Landtag auf eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung hätten verständigen können. Darauf wurde an vielen Stellen auch hingearbeitet. Ich weiß von meinem Kollegen Meinhold, dass er sich persönlich sehr darum bemüht hat, eine Einigung herbeizuführen. Leider ist das nicht gelungen,