Diese Kürze ist bedauerlich. Ich freue mich, dass zumindest die Grünen seit Entstehen dieser Container-Sperrklausel klüger geworden sind. Denn die Wertung, die Sie, verehrter Herr Kollege Janßen, gerade zu dieser Klausel abgegeben haben, ist völlig richtig: Sie gehört abgeschafft.
Übrigens hat sich auch schon im Sommer des Jahres 2001 die FDP Niedersachsens heftig und öffentlich dazu geäußert.
Am 22. August 2003 hat Gunnar Uldall, der Hamburger Wirtschaftssenator, eine Initiative zur Aufhebung der Container-Sperrklausel angekündigt. Das war eine sehr gute Tat. Es ist auch nicht verwunderlich, dass er das an dem Tag getan hat. Er hat nämlich kurz zuvor mit dem Cuxhaven Oberbürgermeister, Herrn Heyne, verhandelt. Seit dieser Aussage gibt es, abgesehen von dieser erwähnten Presseinformationen, aber leider keine Anzeichen dafür, dass der Hamburger Senat tätig geworden ist.
Wir gehen mit unserer Landesregierung natürlich freundlich um. Wir fordern sie daher nicht auf, sondern wir bitten sie, das Gute zu tun. Wir kennen aber unsere Landesregierung, und wir kennen vor allen Dingen unseren vorzüglichen Wirtschaftsminister, der in solchen Fragen eine wesentlich realitätsnähere Position einnimmt als seine Vorgängerin. Von daher sind wir guter Dinge, dass er unserer freundlichen Bitte nachkommen wird.
Sie, verehrter Herr Janßen, könnten dafür sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen von der Grünen-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft ein Übriges tun und diese im Kern richtige Initiative dort unterstützen. Damit würden Sie uns hilfreich begegnen. Aber bisher vermisse ich noch die Anzeichen dafür. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch einen bereits im Jahr 1961 geschlossenen Staatsvertrag mit Hamburg wurde der so genannte Amerikahafen in Cuxhaven hamburgisches Staatsgebiet und stellt damit eine Exklave innerhalb von Niedersachsen dar.
Am 2. Mai 1991 unterzeichneten Vertreter Hamburgs und Niedersachsens einen neuen Staatsvertrag, der die Rechtsverhältnisse des Amerikahafens auf eine neue rechtliche Grundlage stellte. Wenngleich der Hafen staatsrechtlich bei Hamburg
Dieser Staatsvertrag ermöglichte Niedersachsen den Ausbau des Hafens. Gleichzeitig hat sich Niedersachsen aber verpflichtet, auf die Errichtung von Container-Terminals zu verzichten.
Es wurde weiter vereinbart, dass die vertragschließenden Parteien nach Ablauf von zehn Jahren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung erneut die Container-Sperrklausel verhandeln. Sollten diese Verhandlungen nicht innerhalb von zwei Jahren zu einer gütlichen Einigung führen, ist das Land Niedersachsen berechtigt, die Container-Sperrklausel mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende zu kündigen - das Land Niedersachsen, nicht Hamburg.
Meine Damen und Herren, die Zehnjahresfrist ist abgelaufen, und die Fraktion der Grünen forderte mit einem Entschließungsantrag nun die gütliche Einigung mit Hamburg über die Streichung dieser Klausel, notfalls die Kündigung dieser Vereinbarung. Davon aber sind die Grünen nun leider abgewichen. Ansonsten hätten wir ihren Antrag von übernommen. Das ist nun nicht mehr möglich. Ich bedauere, dass die Grünen hier zurückgefahren sind.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion unterstützt diese Forderung und fordert auch die Landesregierung auf, tätig zu werden. Seit dem Abschluss des Vertrages hat sich der Seeverkehr massiv erhöht, und der Anteil des ContainerVerkehrs im Stückguttransport hat erheblich zugenommen. Die im Staatsvertrag vorgesehene Möglichkeit einer Nachverhandlung zur Anpassung der Vereinbarung an die wirtschaftliche Entwicklung muss nun genutzt werden, um die Sperrklausel zu streichen.
Wir haben mit der Hafenwirtschaft in Cuxhaven gesprochen. Sie hat gesagt, im Normalfall habe sie keine Probleme mit dieser Sperrklausel gehabt. Aber da dies jetzt auf den Tisch gebracht worden sei, müsse sie auch weg. - Diese Landesregierung muss tatsächlich tätig werden. Wegen der stetigen Zunahme des Containeranteils ist es erforderlich, dass Cuxhaven möglichst schnell von den derzeitigen Beschränkungen befreit wird.
Meine Damen und Herren, es passt nicht mehr in die heutige Zeit, dass Hamburg aufgrund von damals staatsrechtlich notwendigen Verträgen das Recht hat, missliebige Konkurrenz einfach zu ver
hindern. Durch die Entwicklung der Verkehre ist es dringend notwendig, dass auch Cuxhaven zu einem Universalhafen ausgebaut werden kann.
Die Voraussetzungen Cuxhavens sind, wie in der Begründung aufgeführt, gegeben. Cuxhaven ist seeseitig auch von großen Containerschiffen gut und schnell zu erreichen. Die Straßen- und Schienenanbindung an die wirtschaftlichen Zentren Nord- und Westdeutschlands ist ebenfalls gegeben. Nun müssen die rechtlichen Hemmnisse beseitigt werden. Die Entwicklung des Seeverkehrs darf nicht aufgrund von Verträgen behindert werden. Wir müssen diese alten Zöpfe abschneiden und den Wettbewerb zwischen den Hafenstandorten ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass auch Hamburg ein Interesse an der Weiterentwicklung von Cuxhaven hat. Die Hamburger Lagerhausgesellschaft ist mit 25 % an Cuxport beteiligt, und die Kapazitäten Hamburgs stoßen aufgrund des immer weiter zunehmenden Containerverkehrs mittelfristig an ihre Grenzen.
Sollten die Hamburger nicht bereit sein, die Klausel aufzuheben, muss die Landesregierung diesen Vertrag kündigen. Zu bedauern ist, dass der Änderungsantrag der Mehrheitsfraktionen nicht mehr die Kündigung der Containersperrklausel direkt enthält. Da aber die Grünen als Antragsteller ihren eigenen Antrag nicht mehr aufrechterhalten, stimmen wir trotz allem und trotz Bauchschmerzen heute diesem geänderten Antrag zu, weil zumindest Gespräche mit den Hamburgern aufgenommen werden sollen. - Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich sehr dankbar zumindest über das Ergebnis Ihrer Reden, egal von welcher Fraktion. Es scheint darauf hinauszulaufen, dass wir im Parlament offensichtlich einen einstimmigen Beschluss hinbekommen. Einstimmige Beschlüsse haben durchaus eine besondere Qualität in einem Landesparlament und natürlich auch im Bundestag.
Es ist hier schon richtig gesagt worden, dass in der Region ebenfalls sowohl Kreistag als auch Stadtrat parteiübergreifend gesagt haben, jetzt sei die Zeit reif, dass die Containersperrklausel falle. Wohlgemerkt, um es noch einmal deutlich zu sagen, Container werden jetzt schon umgeschlagen, aber nach den Bestimmungen dieser Klausel können überseeische Vollcontainerverkehre nicht umgeschlagen werden. Das heißt also, bei einzelnen oder kleineren Schiffen geht es, aber der Großcontainerverkehr ist im Moment noch versagt.
Damit deutlich wird, dass dieses Thema im Parlament schon häufig eine Rolle gespielt hat, will ich uns noch einmal die historische Wahrheit vor Augen führen. Herr Kollege Buß, Ihre Rede hat mir außerordentlich gut gefallen.
Sie hätte mir noch sehr viel besser gefallen, wenn Sie sie in der letzten Legislaturperiode gehalten hätten. Da hat Ihre Fraktion genau das Gegenteil gesagt.
Die von Ihnen getragene Landesregierung hat es immer abgelehnt, mit Hamburg überhaupt in Verhandlungen darüber einzutreten. Insofern ist es für Sie offensichtlich sehr heilsam gewesen, jetzt in der Opposition gelandet zu sein, weil das diesbezüglich auch zu einem gewissen Grad an Vernunft beigetragen hat.
- Na ja, nicht ganz, Kollege Buß. - 1990 trat die neue rot-grüne Landesregierung in Hannover an. Bis kurz vor der Wahl war schon der neue Landeshafen auf niedersächsischem Gebiet an der Baumrönne im Groden geplant. Damals waren die Kosten auf 80 Millionen DM geschätzt. Dann war es nach dieser Wahl - das muss man auch sagen nicht die SPD, die davon abweichen wollte. Vielmehr kamen die Grünen ins Spiel und sagten, sie wollten da eigentlich gar keinen Hafen, an der
Baumrönne schon gar nicht, und das natürlich aus Gründen des Umweltschutzes. Aus meiner Sicht war es auch eine Menge Ideologie. Die Ideologie verbot, dort zu bauen. Dann wurde ein Machbarkeitsausschuss eingesetzt; so nannte sich das damals. Das waren Herr Trittin, Frau Dückert, wie Sie alle hießen. Die hatten riesige Bedenken. Dann wurde die ganze Sache in Gang gebracht.
- Ich wollte Ihnen das sagen, damit Sie wissen, worum es geht. Erstens. Der Hafen wurde nicht für 80 Millionen DM gebaut, sondern er kostete das Land dann 235 Millionen DM. Der Bau war fast dreimal so teuer.
Aber so ist das bei Ihnen manchmal, nicht bei Ihnen persönlich, Herr Janßen, aber bei den Grünen mit der Ideologie. Das ist in Hamburg, wenn man an der Regierung ist, genauso gewesen. Da hat man immer die Ideologie hochgehalten und gesagt, die Elbe dürfe eigentlich nicht vertieft werden. Der rot-grüne Hamburger Senat hat die Elbe vertieft. Da hat man gesagt, das mit dem Mühlenberger Loch gehe auch nicht. Rot-Grün hat es ja doch gemacht usw. usf. Das ist bei Ihnen so: Wenn Sie in die Regierungsverantwortung kommen, kommt immer erst die Ideologie, und am Ende der Debatte kommt dann doch der Bagger.
Jetzt sind wir aber weiter als bei Ihrem Ursprungsantrag, Herr Janßen. Das haben Sie auch richtig eingesehen. Als Sie den Antrag einbrachten, gab es in der Tat nur dieses eine mögliche Verfahren. Wir haben sowohl in Cuxhaven als auch im Landtag zur Sprache gebracht, dass das gekündigt werden müsse. Kollege Buß hat davon gesprochen.
Inzwischen haben Gespräche mit dem Hamburger Wirtschaftssenator Uldall stattgefunden; ich war daran beteiligt. Auch unser Bundestagsabgeordneter Herr Ferlemann war dabei. Wir haben mit Herrn Uldall darüber gesprochen und haben nicht nur gesagt, das passe nicht mehr in die Zeit. Wir haben auch gesagt - darüber ist hier noch nicht gesprochen worden -, weil sich auch das europäische Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren verschoben habe - das wollen wir mal so sagen -,
werde, prüfen, ob diese Klausel, wenn man sie seitens der Europäischen Kommission überprüfen würde, überhaupt Rechtskraft behalten könnte. Es gibt ernst zu nehmende Stimmen, die das sagen.
Deswegen ist Herr Uldall - das haben Sie auch richtig gesagt - nach Cuxhaven gekommen und hat dem Oberbürgermeister gesagt, er wolle für die Hansestadt Hamburg, für den Senat sagen: Aus Hamburger Sicht - Hamburg war ja bisher „Nutznießer“ dieser Regelung - gebe es dafür keinen Bedarf mehr. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht, um deutlich zu machen: Wenn der Nutznießer von sich aus auf die Klausel verzichtet, kommen wir unter Umständen sehr viel schneller davon weg. So verlassen wir uns also auf den Hamburger Senat.
Jetzt haben wir natürlich eine Zeit, in der Verhandlungen ohnehin schwierig sind. Das wird jeder zugeben. Hamburg befindet sich im Moment im Wahlkampf. Ich sage Ihnen nur eines: Wenn wir das alles durchsetzen wollen, was wir heute beschließen, müssten sich eigentlich alle in diesem Hause händeringend darum bemühen, dass ein Senat unter Führung der CDU in Hamburg an der Regierung bleibt.
- Ja, es ist so. Wenn wir da wieder Rot-Grün bekommen sollten, was inzwischen keiner mehr glaubt, dann müsste sich der neue rot-grüne Senat, den es wahrscheinlich nicht geben wird, der Haltung von Herrn Buß und der SPD anschließen. Er müsste dann seine bisher immer geäußerte Meinung revidieren, dass seitens Hamburgs unter Rot-Grün an einer Änderung der Klausel kein Interesse besteht.