Zu den Ausführungen zu § 17 a der Landeshaushaltsordnung will ich nur sagen: Es steht fest, dass die Budgetierung und damit die dezentrale Ressourcenverantwortung, die wir alle wollen, auch die Verantwortung ein Stück weit vom Parlament auf die Ressorts verlagert. Das wird in dem Bericht der Enquete-Kommission ausdrücklich ausgeführt und ist gegenüber den Vorteilen, die man mit einer budgetierten Haushaltswirtschaft erreichen kann, abgewogen worden.
Sie bemängeln die mangelnde Steuerung. Diese kann ich hier aber nicht erkennen. Zwei Forderungen, die damals in der Enquete-Kommission lange diskutiert worden sind, sind entscheidend. Zum einen sind die Erläuterungen im Haushalt so zu fassen, dass sie für die Abgeordneten nachvollziehbar sind. Zum anderen sind die Kontrollmöglichkeiten durch ein Informations- und Berichtswesen zu verbessern, das die Einschränkung des Parlaments, was das Budgetrecht angeht, kompensatorisch auffängt. Diese beiden Forderungen sind in der Enquete-Kommission lange beraten worden. Ich darf aus dem Bericht der Enquete-Kommission zitieren:
„Die Enquete-Kommission stimmt im Übrigen mit den Vertretern der Landesregierung darin überein, dass es eines mehrjährigen“
„Diskussionsprozesses zwischen Landesregierung und Parlament bedarf, um ein entsprechendes Controlling-Konzept zu entwickeln.“
Das ist genau der Punkt. Hier wird von einem mehrjährigen Prozess gesprochen. In diesem Prozess befinden wir uns und haben gute Vorarbeiten geleistet. Um genau diese Feinsteuerung wird es auch in Zukunft gehen.
Im Übrigen haben wir nicht alles neu gemacht. Was wir zur Stärkung des Parlaments neu gemacht haben, ist folgender wesentlicher Punkt: Wir sind wieder zu jährlichen Haushalten übergegangen. Vorher, Herr Gabriel und Herr Möhrmann, sind zweijährige Haushalte verabschiedet worden.
Wir haben aber das Rüstzeug, das die alte Landesregierung zusammengetragen hat, nicht vollständig über Bord geworfen. Ich nenne hier nur das Stichwort „LoHN“. Wir setzen fort, was angefangen worden ist. Die Software Baan nutzen wir weiter, um zu Ergebnissen zu kommen und das Controlling zu verbessern.
Die SPD-Fraktion spricht in ihrem Änderungsantrag den Erlass zu § 17 a der Landeshaushaltsordnung an. Ich weiß nicht, ob Sie sich alle diese drei eng beschriebenen Seiten verinnerlicht haben. Darin ist ausführlich dargelegt worden, wie die Budgetierung funktioniert. Ich finde das gut und bin dem Finanzministerium dankbar, dass diese Dinge aufgegriffen werden.
Herr Aller, die SPD-geführte Landesregierung hat damals bereits Verwaltungsbereiche budgetiert, in denen die Steuerungsmodelle am Anfang standen und Daten und Zahlen für eine ordentliche Leistungsbeschreibung noch gar nicht vorlagen. Dies haben wir nicht rückgängig gemacht, weil wir die Motivation der Mitarbeiter in den Ressorts nicht schädigen und nicht beeinträchtigen wollten. Fakt ist, dass wir aus nichts auch nichts entwickeln können. An dem Thema muss jetzt gearbeitet werden. Unter der neuen Landesregierung wird es weiter vorangehen. Da bin ich mir sicher.
Mir ist um das Budgetrecht des Parlaments und um die Budgetierung sowie Fortentwicklung der Haushaltswirtschaft hier im Hause nicht bange. Die hier und da bestehenden Unzulänglichkeiten, die
ich auch nicht leugnen möchte, müssen wir abbauen. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Dazu bedarf es aber nicht Ihres Antrages. Der ist nämlich wirklich Nebel. Er ist dazu da, Nebel zu verbreiten und Dinge in den Raum zu stellen, die nicht stimmen.
Das gilt auch für den Antrag der SPD-Fraktion, insbesondere was die Zielvereinbarung angeht; denn diese dient dazu, Ziele zwischen Regierung und Ressorts zu vereinbaren. Dazu, was eine Zielvereinbarung zwischen Parlament und Regierung angeht, sagt die Enquete-Kommission eindeutig, dass es außerordentlich große rechtliche Bedenken gibt, Zielvereinbarungen zwischen Parlament und Regierung abzulegen, weil sie den Parlamentarismus beeinträchtigen, und dass es daher keine Zielvereinbarung zwischen Parlament, Exekutive und Legislative geben soll.
Wir lehnen diese beiden Anträge ab. Wir halten sie für unnötig und in der Sache auch für falsch. Die Kritik ist überzogen und passt nicht hierher. Wir sind auf einem ganz guten Weg, was das Budgetrecht des Parlaments angeht. Ich bin sehr zuversichtlich. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Haushalt im Nebel“ - Herr Wenzel, Sie wissen, dass das so nicht stimmt. Die Landesregierung hat die Budgethoheit des Landtages nicht verletzt. Ich weise das erneut energisch zurück.
Es ist bereits ausgeführt worden, ich brauche es nicht zu wiederholen: Sie haben alle Informationen erhalten, die Sie wünschten, möglicherweise auf Nachfrage, aber Sie haben alle erhalten.
Sicherlich ist es trotzdem richtig, wenn Sie davon sprechen, dass es erstens zu Nichttransparenzen bei Teilhaushalten kam, dass zweitens die neuen Steuerungselemente nicht immer komplett zur Anwendung kamen und dass drittens die Eckpunkte
der Enquete-Kommission nicht immer vollständig umgesetzt waren. Der Weg, den wir eingeschlagen haben, beruht aber auf gemeinsamer Übereinstimmung. Wir alle wollen flexible Informationsund Steuerungselemente. Wir befinden uns derzeit - im Übrigen nicht erst seit der Wahl 2003 - in einer Umbruchphase. Eine solche Umbruchphase entsteht fast immer automatisch bei der Umsetzung neuer Ideen. Es ist doch ein ziemlich großer Apparat, der hier umgesteuert werden muss. Auch in der freien Wirtschaft gehen solche Prozesse nicht ohne Probleme vonstatten. Die Probleme, die hierbei entstehen, rechtfertigen aber auf keinen Fall die Annahme, dass bewusst und gewollt vernebelt worden ist.
Sie können nicht, nein, Sie dürfen nicht als Kriterium dafür benutzt werden, den Vorwurf zu erheben, die Landesregierung umgehe Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Landtages mithilfe der neuen Form der Haushaltsgestaltung. Wenn wir die Probleme in jeder Umbruchphase mit dem Scheitern eines neuen Ansatzes gleichsetzen würden, wäre schon der Versuch einer Weiterentwicklung nicht verantwortbar. Das wäre Stillstand. Dies ist die einzige Antwort.
Ich sage nicht, dass eine Umbruchphase ewig währen darf. Allerdings bitte ich um ein wenig Geduld. Die formale Problematik, in der wir uns gerade befinden, ist in keinem Fall einer Verletzung des Budgetrechts gleichzusetzen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Enno Hagenah [GRÜNE]: Solange Sie in der Regierung sind, mag das ja gelten! Wenn Sie aber in der Opposi- tion sind, ist das anders!)
Herr Wenzel, Sie zeigen deutlich auf, dass an einigen Punkten noch gearbeitet werden muss. Auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion geht in diese Richtung. Wir sind uns im Grundsatz ja einig. Auch die FDP-Fraktion will sich nicht dahin begeben, die Rechte des Parlaments zu beschneiden. Das kann kein Parlamentarier sehenden Auges wollen. Die FDP-Fraktion ist mit Ihnen der Meinung, dass für die Haushaltsberatungen in Zukunft eine bessere Vorarbeit erfolgen muss und dass ein Berichtswesen für die budgetierten Bereiche erarbeitet werden muss, welches sich einem sachverständigen Dritten - nicht jedem - mit vertretbarem Aufwand erschließt und die Kontrolle nach Ablauf der Zielperiode ermöglicht. Aber selbst die Enquete-Kommission sah, dass diese Entwicklung
Zeit braucht. Geben wir der Regierungsmannschaft diese Zeit. Die Landesregierung, speziell das MF, hat die entstandenen Probleme bereits eingeräumt und mit Haushaltsführungserlassen gegengesteuert. Ich gehe davon aus, dass die Probleme in weiten Teilen bereits ausgeräumt sind. Den Rest des Weges wird sie auch noch gehen; denn diese Landesregierung pflegt nicht, auf halbem Wege stehen zu bleiben.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens wurde die Budgethoheit des Landes durch die Landesregierung in keiner Weise beeinträchtigt. Wir halten daher die Anträge für nicht notwendig und lehnen sie infolgedessen ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wenige Themenbereiche, bei denen zwischen allen hier im Hause vertretenen politischen Parteien ein so großes Einvernehmen besteht wie in der Frage der Notwendigkeit der Reform des Haushaltsrechts. Wir alle kennen in diesem Zusammenhang die Forderungen nach mehr Wirtschaftlichkeit, Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit des Verwaltungshandelns, die aber auch mit der Forderung nach mehr Controlling und Transparenz verbunden sind.
Ein Mitglied der CDU-Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode in der Enquete-Kommission festgestellt, dass an Budgetierung, Controlling und an der Einführung neuer Steuerungsinstrumente kein Weg vorbeigeht. Allerdings dürfen diese Reformen nicht dazu führen, dass an verfassungsrechtlichen Grundsätzen gerüttelt wird; denn der Landtag wird nicht Gesetze verabschieden können, deren Durchführung oder Einhaltung er nicht kontrollieren kann. Ohne entsprechende Informationen und Rechenschaftspflichten besteht für den Landtag kein Grund, im Rahmen des Haushaltsgesetzes irgendeiner Einrichtung ein bestimmtes Budget zur Verfügung zu stellen. Daher ist in § 17 a LHO ausdrücklich geregelt, dass die Übertragung eines Budgets geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente voraussetzt, mit denen insbesondere
Der Finanzminister dieses Landes hat während der Plenarsitzung im Januar zwei zentrale Forderungen genannt, die erfüllt werden müssen, damit der Landtag sein Budgetrecht uneingeschränkt wahrnehmen kann. Diese Forderungen finden auch unsere Unterstützung. Er hat festgestellt, dass erstens die Erläuterungen im Haushaltsplan so abgefasst sein müssen, dass die einzelnen Ansätze transparent werden, und dass zweitens auch eine Erhöhung der Kontrolldichte erforderlich ist, damit die Balance zwischen den notwendigen neuen Gestaltungsmitteln der Exekutive und dem Budgetrecht des Landtages gewahrt bleibt.
Minister Möllring hat in diesem Zusammenhang zugesagt, dass die noch bestehenden Defizite für die Haushaltsplanberatungen 2005 nahezu vollständig ausgeräumt sein sollten und dass der Haushaltsaufstellungserlass für 2005 die jeweiligen Organisationseinheiten auffordere, im Rahmen der Bedarfsanmeldungen die notwendigen Informationen zu übermitteln.
Als dann zu Beginn dieses Jahres im Ministerialblatt ein Anwendungserlass zu § 17 a LHO veröffentlicht wurde, konnte davon ausgegangen werden, dass darin die wesentlichen Forderungen der Enquete-Kommission berücksichtigt sind. In dieser Kommission ist seinerzeit Konsens darüber erzielt worden, dass die ergänzenden Erlasse zu § 17 a LHO Vorgaben darüber enthalten müssen, wie Zielvorgaben zu fassen sind und wie die Leistungsdarstellung zu erfolgen hat, damit diese Angaben im Haushalt zumindest als Informationen abgebildet werden.
Genau das ist das Ziel unseres Antrags. Es geht nicht darum, dass das Parlament Zielvereinbarungen abschließen will, sondern diese Zielvereinbarungen sind für uns die Grundlage dafür, dass wir die Haushaltsdaten auch bewerten können. Der Erlass zu § 17 a LHO spricht zwar von Zielsetzungen, die als Darstellung im Haushaltsplan aufzunehmen sind. Auf eine konkrete Rückfrage wurde uns allerdings mitgeteilt, dass es sich um allgemeine Ziele handele, um so genannte Entwicklungsziele für die nächsten fünf Jahre.
Es geht hier nicht nur darum, über Begrifflichkeiten zu streiten, sondern hinter den Begriffen, Zielsetzungen und Zielvereinbarungen stehen sehr unterschiedliche Inhalte. Dazu, so meinen wir, sollten
wir auf das, was seinerzeit in der EnqueteKommission vereinbart worden ist, inhaltlich nicht verzichten. Denn die Enquete-Kommission hat ausdrücklich mehr als solche allgemeinen Angaben gefordert. Sie hat darauf hingewiesen, dass nur aufgrund von Zielvereinbarungen zu verdeutlichen ist, welche Leistungen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln erreicht werden sollen.
Auch der Landesrechnungshof hat seinerzeit klargestellt, dass es mit Sicherheit nicht ausreicht, wenn im Haushaltsplan für eine Einrichtung lediglich der Einnahme- und der Ausgabeansatz dargestellt werden und die Abgeordneten ansonst auf Nebenrechnungen oder Nebenaufstellungen verwiesen werden.
Eine Einrichtung, die ihr Budget tatsächlich eigenverantwortlich bewirtschaftet, muss bereits bei der Haushaltsanmeldung geplant haben, welche Ziele sie denn mit den beantragten Mitteln erreichen will. Insofern ist es auch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, wenn diese Informationen bereits in den Haushaltsplanentwürfen als Informationen zur Verfügung stehen. Es reicht nicht aus, wie es im Haushaltsausschuss erfolgt ist, Zielvereinbarungen zwar für Hochschulen, wie es im NHG vorgesehen ist, zu akzeptieren, bei allen anderen Einrichtungen Zielvereinbarungen aber erst nach Verabschiedung des Haushaltes treffen zu wollen.
In diesem Zusammenhang haben wir festgestellt, dass es offensichtlich immer noch ein gewisses Misstrauen der Ressorts gegenüber den budgetierten Einrichtungen gibt, mit dem Ergebnis - das hat meine Vorrednerin von der FDP-Fraktion eben noch einmal deutlich gemacht; dafür danke ich ihr -, dass versucht wird, mit Haushaltsführungserlassen nachzusteuern.
Unter anderem ist der Erlass für die Haushaltsführung im personalwirtschaftlichen Bereich vom 19. Dezember 2003 allen Landesbetrieben zugestellt worden. Dies hat insbesondere im Bereich der Hochschulen für sehr viel Verunsicherung gesorgt. Ich verweise dazu auf das Interview mit dem Präsidenten der Universität Braunschweig in der Braunschweiger Zeitung vom 6. März 2004. Inzwischen konnte klargestellt werden, dass dieser Erlass keine weitere Einsparauflage für die Hochschulen enthält, weil sowohl im Bereich der Universitäten als auch im Bereich der Ministerien sehr