Protokoll der Sitzung vom 10.03.2004

viel bürokratischer Aufwand erforderlich ist, um eine Klärung herbeizuführen.

Klare Zielvereinbarungen und ein Berichtswesen, aus dem ersichtlich ist, ob und in welchem Umfang die Zielvereinbarungen erreicht werden können und, wenn Ziele nicht erreicht worden sind, welche Ursachen dafür verantwortlich sind, sorgen dafür, dass der Landtag in die Lage versetzt wird, verantwortlich auch die folgenden Haushalte zu beschließen.

Grundsätzlich sind wir über die Notwendigkeit der Reform des Haushaltsrechts einig. Es wäre schön, wenn wir uns auch über die notwendigen Instrumentarien einig werden könnten, die dafür erforderlich sind. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, was für Sie während der letzten Legislaturperiode in der Enquete-Kommission unverzichtbar war, sollte für Sie auch heute noch Gültigkeit haben. Daher bitten wir Sie um Unterstützung für unseren Antrag. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Finanzminister Möllring. Bitte schön, Herr Minister!

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Letzte, was Sie gesagt haben, Frau Geuter, würde erforderlich machen, § 41 der Landeshaushaltsordnung abzuschaffen. Darin steht nämlich, dass der Finanzminister dafür verantwortlich ist, für den Ausgleich des Haushalts im laufenden Jahr zu sorgen. Ich lese Ihnen das einmal vor:

„Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Finanzministerium es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.“

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass eben genau das, was der Landtag beschlossen hat, hinterher nicht durch einfachen Haushaltsvollzug ausufert. Deshalb wird das so nicht gehen.

Das Budgetrecht ist das vornehmste und wichtigste Recht der Legislative. Es eröffnet dem Parlament einen maßgeblichen Einfluss auf die Politik

der Exekutive. Die Landesregierung ist sich dessen wohl bewusst und achtet deshalb sehr strikt auf die Einhaltung. Sie hat deshalb großen Wert darauf gelegt, mit den von der alten Landesregierung übernommenen Werkzeugen und Vorprägungen einen Haushaltsplanentwurf 2004 vorzulegen, der allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen entsprach, also insbesondere den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit.

Ich habe schon letztes Mal ausgeführt, dass sich das natürlich nur auf die Form bezieht. Der Inhalt ist politische Gestaltung. Dabei haben wir natürlich Erhebliches verändert, auch mit der neuen Mehrheit. Ich war und bin lange genug Mitglied dieses hohen Hauses und auch seines Ausschusses für Haushalt und Finanzen und weiß daher, welche Informationen ein Parlament benötigt, um verantwortlich über den Haushaltsplanentwurf einer Regierung entscheiden zu können.

Beim Landeshaushalt mit immerhin mehr als 10 000 Einzeltiteln ist es Aufgabe der Landesregierung, die erforderlichen Informationen vorzulegen. Im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens des Haushaltsplanentwurfes 2004 ist die Verwaltung dieser Informationspflicht gegenüber dem Parlament in der gewohnten Art und Weise nachgekommen, auch für die von Ihnen nunmehr kritisierten Budgets. Dabei hat sich nichts verändert, egal wer hier an der Regierung war. Die Informationen für den Haushaltsausschuss sind immer so gelaufen, sowohl in der Regierungszeit der SPD als auch zum Haushaltsplanentwurf 2004. Daran sollte nichts kritisiert werden.

Die Einzelheiten habe ich schon letztes Mal ausgeführt. Da sie offensichtlich bei dem einen oder anderen in Vergessenheit geraten sind, will ich es noch einmal skizzieren:

Erstens. Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über die neuen Formen der Haushaltsgestaltung, insbesondere über die Themenkomplexe Budgetierung und Landesbetriebe noch vor Beginn der parlamentarischen Beratung.

Zweitens. Vorlage umfangreichen Informationsmaterials seitens der Ressorts sowohl in Fachausschüssen als auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

Drittens. Vorlage so genannter Überleitungsrechnungen, aus denen ablesbar war, aus welchen

kameralen Alttiteln die neuen Budgettitel in welcher Höhe gespeist wurden.

Viertens. Beantwortung weiter gehender Fragen und Anmerkungen der Abgeordneten sowie der Vertreter des Landesrechnungshofs, die zunächst, wie immer schon, in eine Vormerkliste aufgenommen worden waren, soweit sich eine Ad-hocBeantwortung nicht ergeben hat bzw. die anwesenden Beamten nicht ausführlich genug darstellen konnten. Das ist ein seit vielen Jahren bewährtes Verfahren. Ich will nicht den alten Verwaltungsgrundsatz anführen: „Das haben wir immer schon so gemacht.“ Aber dieses Vorgehen hat sich bewährt. Anhand der Listen, die von der Landtagsverwaltung, nicht vom Ministerium, geführt werden, kann man dann genau nachvollziehen, welche Fragen beantwortet worden sind und welche nicht. Der Ausschuss hätte die Möglichkeit, Defizite aufzuzeigen. Da aber alle Fragen beantwortet worden sind, haben wir hier unsere Bringschuld geleistet.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Die Stellungnahmen der Ressorts zu den einzelnen Positionen der Vormerkliste wurden am 13. November 2003 im Einzelnen abgearbeitet. Auch in den Folgesitzungen stand die Landesregierung in Einzelfragen noch Rede und Antwort. Es gibt keine offenen Positionen mehr. Offene Positionen gibt es auch nicht mehr zu den budgetierten Bereichen, über die zum Teil in der Tat recht kontrovers diskutiert wurde.

Ich will aber nicht bestreiten - das habe ich letztes Mal hier auch schon gesagt; Frau Geuter ist darauf eingegangen -, dass der Haushaltsplanentwurf - ich sage ausdrücklich: Entwurf - 2004 gewisse Defizite aufweist, die auch uns nicht gefallen haben. Dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist aber schon seinerzeit zugesagt worden, dass das Finanzministerium Überlegungen anstellen werde, wie LoHN zu einem Instrument aufgewertet werden könnte, das dem Landtag und seinen Gremien künftig die Haushaltsberatung erleichtern würde. Deshalb werden wir uns im Rahmen des zurzeit laufenden Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens 2005 alle budgetierten Bereiche ganz genau darauf anschauen, ob die Darstellung im Haushalt dem Parlament die notwendigen Informationen geben kann. Herr Hilbers hat eben schon unseren drei- bis vierseitigen Erlass hochgehalten. Wir werden ganz genau darauf achten, ob dieser Erlass umgesetzt wird. Entsprechend werden wir

die Unterlagen dem Landtag zur Haushaltsplanberatung vorlegen. Wenn dann noch Fragebedarf ist, werden wir wieder die entsprechende Liste anlegen. Wir werden dem Parlament nicht eine einzige Information vorenthalten, sondern es genauso abarbeiten, wie es die damalige EnqueteKommission entschieden hat. Das werden wir gemeinsam abarbeiten, wie ich Ihnen das beim letzten Mal auch zugesagt habe. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich dem Kollegen Wenzel für bis zu anderthalb Minuten das Wort. Bitte schön, Herr Wenzel!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich habe ich erwartet, dass wir als Parlament an dieser Stelle - auch angesichts des historischen Gewichts, das dahinter steht - von unserem Recht Gebrauch machen und zu einer gemeinsamen Entschließung kommen. Ich habe es heute von allen drei Sprecherinnen und Sprechern der Mehrheitsfraktionen noch einmal gehört. Herr Möllring sprach von gewissen Defiziten. Frau Peters sagte: Wir bitten um etwas Geduld. - Herr Hilbers sagte: Wir befinden uns auf einem guten Weg. - Mit anderen Worten: noch nicht am Ziel. Sie alle wissen ganz genau, wo die Defizite liegen. Deshalb macht es auch keinen Sinn, wenn Sie, Herr Hilbers, sich hier hinstellen und sagen: Es ist alles in Butter, und es gibt niemanden, der sich Sorgen machen muss. - Die Hafenverwaltung macht seit vier oder fünf Jahren Budgetierung. Die hat nun wirklich etwas abgeliefert, was unter aller Kanone war. Ertrags- und Umsatzzahlen der einzelnen Landeshäfen? - Fehlanzeige! Ein zweites Beispiel: Die Zahlen zu den Kürzungen im Hochschulbereich waren falsch. Das zog sich über Wochen durch die Debatten hier im Landtag. Die Zahl 1,7 ist dem einen oder anderen vielleicht noch in Erinnerung. Herr Stratmann hatte die Drittmittel und auch die Kassenleistungen mit eingerechnet. Zielvereinbarungen haben wir aber bis heute nicht auf dem Tisch. Das dokumentiert die Defizite.

Ich würde mir aber wünschen, dass Sie, Herr McAllister, noch einmal darüber nachdenken, ob Sie dem Kompromissvorschlag der SPD-Fraktion nicht doch zustimmen können, der die Schärfe, die in unserem Antrag zugegebenermaßen enthalten

ist, herausnimmt. Meiner Meinung nach müssten wir uns als Parlament auf dieser Ebene doch auf eine gemeinsame Entschließung verständigen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu Wort gemeldet hat sich nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung noch einmal der Herr Kollege Hilbers. Herr Hilbers, Sie haben das Wort für zwei Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Ich glaube, dass ich die zwei Minuten gar nicht ausschöpfen muss. Ich möchte nur noch einmal zwei Dinge ansprechen, nämlich zum einen das Verfahren und zum anderen die Dinge, die im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt worden sind. Hier ist klar gesagt worden, dass die Landesregierung bereit ist, an der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Listen, die in Zukunft ergänzend und erläuternd vorgelegt werden, mitzuwirken, damit sie einfacher verglichen und gelesen werden können. Uns geht es ebenfalls um eine bestmögliche Information über die Haushaltswirtschaft.

Was den Kompromiss angeht, so steht in ihm die Geschichte mit den Zielvereinbarungen drin, die sie ja in dem Bericht der Enquete-Kommission nachlesen können, in dem sehr deutlich gesagt wird, dass es die zwischen Parlament und Regierung nicht geben darf. Insofern passt das dort auch nicht hinein.

Im Übrigen wird in dem Antrag gefordert, dass wir die Dinge unverzüglich und in vollem Umfang umsetzen sollen. Ich habe an den Prozess erinnert, den wir diesbezüglich haben. Wir werden ihn zu Ende führen müssen. Sprich: Die Einführung der Budgetierung bedeutet ein Stück weit Arbeit. Das muss auch weiterentwickelt werden.

Als wir beim letzten Mal über Gutachten gesprochen haben, hat man sich darüber mokiert, dass wir die Verträge verlängert haben. Es sind noch weitere Beratungsleistungen notwendig mit dem Ziel, LoHN letztendlich so zu gestalten, dass uns alle erforderlichen Informationen aus diesem System zur Verfügung stehen, sodass wir von einem inputorientierten Haushalt zu einem outputorientierten Haushalt kommen. Hier wird noch einige Arbeit notwendig sein. Lassen Sie uns diesen Weg

miteinander konstruktiv weiter gehen. Ich wünsche mir, dass in diesen Beratungen ein Stück weit wieder der Geist herrscht, der auch in den Beratungen der Enquete-Kommission herrschte. Er war konstruktiv und erschöpfte sich nicht in Vorwürfen, als ob hier die Macht des Parlaments ausgehebelt werden soll. Das ist der Kern Ihrer Kritik. Diesen Punkt muss ich ganz entschieden zurückweisen. Deshalb können wir schon allein aus diesem Grund Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Sehr über- zeugend!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses entfernt sich inhaltlich am Weitesten vom Ursprungsantrag. Deshalb lasse ich zunächst über die Beschlussempfehlung abstimmen. Nur wenn diese abgelehnt wird, wäre dann über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abzustimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich nunmehr um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Damit ist nach § 39 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 und 4 unserer Geschäftsordnung gleichzeitig der Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Bürokratieabbau in der Pflege - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/827

und

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Pflege in Niedersachsen: Niedrigschwellige Angebote aufbauen, Bürokratie abbauen, Qualität sichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/845

Diese beiden Tagungsordnungspunkte sollen vereinbarungsgemäß zusammen behandelt werden.

Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wird von Frau Meißner eingebracht. Frau Meißner, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer heute neu in die Pflege geht und denkt, dass er mit Menschen zu tun hat, der muss sich zunächst einmal durch 1 000 Seiten an Gesetzen und Verordnungen kämpfen, die diesen Bereich regeln. Diese Bürokratie belastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich ganz eindeutig. Sie nimmt Arbeitszeit in Anspruch, die man nicht den zu Pflegenden widmen kann, weil man aufwendigen Dokumentationspflichten nachkommen muss. So gibt es zum Beispiel auch die Vorschrift, dass man ein Umweltbuch führen muss, in das einzutragen ist, welche Wäsche wie oft und mit welchem Waschmittel gewaschen wird. Das ist meiner Meinung nach aber nicht notwendig. Besser wäre es, den Menschen zu pflegen und ihm Zeit zu widmen.

Die Dokumentationspflichten neben den sonstigen Arbeiten, die psychisch ohnehin schon sehr belastend, von ihren Abläufen her sehr verdichtet und nicht besonders gut entlohnt sind, beanspruchen die Menschen zusätzlich enorm. Sie schränken den Freiraum, den man bräuchte, um den Betroffenen menschliche Zuwendung zu geben, ein, und erschweren darüber hinaus Entscheidungsvorgänge bei der Leitung von Pflegeeinrichtungen mit der Folge, dass in diesem Bereich höhere Kosten entstehen.

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im April 1995 ist eine Vielzahl weiterer Vorschriften hinzugekommen. Einige dieser Vorschriften möchte ich jetzt beispielsweise nennen, um nur einmal zu zeigen, was es da so alles gibt: Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI, Pflegebuchführungsverordnung, Grundzüge und Maßstäbe der Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI, Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, vier SGB XIÄnderungsgesetze, Verordnung zur Durchführung

einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen, Pflegequalitätssicherungsgesetz und Pflegeleistungsergänzungsgesetz. Das ist nur ein Auszug. Es gibt noch eine Menge mehr. Wir wollen diesen Paragrafendschungel lichten.

(Beifall bei der FDP)

Wir von der CDU und von der FDP wollen die Entbürokratisierung in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium, dem Landespflegeausschuss und den Trägern der Einrichtungen in Niedersachsen vorantreiben. Wir sind auch schon dabei. Genauso wollen wir aber auch Änderungen auf bundesgesetzlicher Ebene mit initiieren, zu denen sich die rot-grüne Bundesregierung bis jetzt noch nicht durchringen konnte. Im Vordergrund steht dabei ganz eindeutig die Reduzierung der Pflegedokumentation auf das unbedingt notwendige Maß. Der Zeit- und Personalaufwand muss unter anderem auch durch den Einsatz moderner Informationstechnologie verringert werden. Doppelprüfungen von Heimaufsicht und MDK, wie sie heute an der Tagesordnung sind, sollten auf jeden Fall vermieden werden. Vermieden werden sollten genauso unklare Rechtszustände aufgrund von Überschneidungen etwa zwischen SGB XI und Heimgesetz. Nach § 7 des Heimgesetzes müssen den Patienten Entgelterhöhungen transparent gemacht werden, gleichzeitig bestimmt aber das SGB XI, dass nicht Einzelposten aufgeführt werden dürfen, sondern nur ein Endbetrag. Das SBG XI verhindert also, dass man § 7 des Heimgesetzes entsprechen kann. Diesbezüglich ist auf Bundesebene bei der Verabschiedung dieser Vorschriften offensichtlich nicht richtig aufgepasst worden.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Das kennen wir ja!)