Zusätzliche Kostenrisiken für das Land Niedersachsen entstehen aufgrund von Bauwerkssetzungen und einsetzender Korrosion an den Sperrwerkstoren.
1. Welche geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen wurden deshalb nicht realisiert, weil 12 Millionen Euro für das Schöpfwerk am Ledasperrwerk und an anderen Schöpfwerken aus allgemeinen Haushaltsmitteln für den Hochwasserschutz finanziert wurden?
2. Hält die Landesregierung die Regressforderungen der Stadt Weener und weiterer Dritter, die die Kosten für Entschlickungsmaßnahmen ursächlich auf Emsvertiefungen und das Emssperrwerk zurückführen, für berechtigt?
3. Worauf gründen sich die planungs- und ausführungsbedingten Mehrkosten für den Bau des Sperrwerkes in Höhe von 9,4 Millionen Euro zuzüglich der Kosten des durch den Planungsträger zu verantwortenden Baustopps in Höhe von 17,2 Millionen Euro?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Januar-Plenum lag bereits eine Mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Kosten für das Emssperrwerk vor. Diese Anfrage ist seinerzeit ausführlich beantwortet worden.
Zu 1: Im Zuge der Errichtung des Emssperrwerkes sind rund 12 Millionen Euro für die Ausrüstung des Ledasperrwerkes mit einem Schöpfwerk aufgewendet worden. Dieses Schöpfwerk ist erforderlich, um das tief liegende Leda-Jümme-Gebiet sicher zu entwässern. Besonders notwendig wird diese Funktion bei erhöhten Abflüssen im Einzugsgebiet, wie bei einem Hochwasser. Vor Inbetriebnahme des Schöpfwerkes stellten allein Polder zur Aufnahme von Hochwasser den Hochwasser
schutz im Leda-Jümme-Gebiet sicher, die aber für größere Niederschlags- und Abflussereignisse bei weitem nicht ausreichend waren. Mit dem Bau des Schöpfwerkes wurde dieser Unzulänglichkeit abgeholfen. Hinzu kam, dass durch das Schöpfwerk bei erhöhten Wasserständen der Ems sowie beim Anstau der Ems für eine Schiffsüberführung die Vorflut aufrechterhalten werden kann. Schöpfwerke dienen nicht originär dem Schutz vor Sturmfluten. Sie sollen Schäden aufgrund von erhöhten Abflüssen im Binnenbereich vermeiden. Deshalb wurde dieses Vorhaben - wie auch andere Vorhaben dieser Art - aus dem Förderbereich „Hochwasserschutz im Binnenland“ aus der Gemeinschaftsaufgabe finanziert. Die Projekte werden in einem mittelfristigen Bau- und Finanzierungsprogramm auf Landesebene geführt. Die Auswahl und die Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen nach deren Priorität und den haushaltsmäßigen Gegebenheiten. Das Ledasperrwerk hatte die größte Dringlichkeit und wurde dementsprechend umgesetzt. Insofern mussten keine entsprechenden Maßnahmen zurückgestellt werden. Es ist sogar festzustellen, dass die Mittelansätze für den Hochwasserschutz im Binnenland seit 1999 erhöht wurden.
Zu 2: In der Ems werden Baggerungen zur Einhaltung der Fahrwassertiefe von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss und der Schiffbarkeit durchgeführt. Sofern in den Nebenräumen der Ems sowie in den angrenzenden Häfen Verschlickungen auftreten, ist für den speziellen Fall nach einer Lösung zu suchen. Der Hafen von Weener ist deshalb mit einem Schleusenbauwerk ausgerüstet, um das Tidegeschehen aus dem Hafen fern zu halten. Bei jedem Schleusungsvorgang ergeben sich jedoch Wasserverluste im Hafen. Diese Verluste werden mit dem schlickhaltigen Wasser der Ems ersetzt. Dadurch kommt es auch im Hafen zu einer Verschlickung; eine Lösung dieses Problems zeichnet sich derzeit noch nicht ab. Auf keinen Fall ist das Emssperrwerk Ursache für die Verschlickung des Hafens.
Die Stadt Weener hat keine Regressforderungen gegenüber dem Land erhoben. Sie wären auch fachlich nicht zu begründen.
vorlage innerhalb kürzester Zeit erstellt worden. Aufgrund dieser Studie hat die Landesregierung am 8. Juli 1997 den Auftrag zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erteilt. Erst danach konnte mit den aufwendigen Detailplanungen begonnen werden. Zu den Detailplanungen gehörten auch physikalische Modelluntersuchungen. Sie führten zu dem Ergebnis, dass die Sohlsicherung oberhalb und unterhalb des Sperrwerks stärker ausgeführt werden musste, als ursprünglich geplant war. Hierdurch entstanden Mehrkosten von 6,6 Millionen Euro. Darüber hinaus waren eine Verlegung des Fahrwassers während der Bauzeit und ein Mehraufwand für die Unterhaltung notwendig. Unter anderem mussten für Verbesserungen der Schifffahrtsbedingungen Schiffsliegeplätze eingerichtet werden. Die hierdurch entstandenen Zusatzkosten, aber auch Einsparungen an einer Vielzahl anderer Stellen führten insgesamt zu planungs- und ausführungsbedingten Mehrkosten von 9,4 Millionen Euro. Der durch Dritte beim Verwaltungsgericht Oldenburg veranlasste Baustopp hat zu Mehrkosten von insgesamt 17,85 Millionen Euro geführt. Sie setzen sich insbesondere aus zusätzlichen Vorhalte- und Betriebskosten der Baustelleneinrichtungen, aus Gerätestillstandskosten einschließlich Personalkosten sowie aus Materialpreis- und Lohnveränderungen durch die Bauzeitverlängerung von elf Monaten zusammen.
Herr Minister, erst einmal besten Dank für die ausführliche Beantwortung. - Sie selber haben darauf hingewiesen: Anfang des Jahres 2000, sechs Monate nach dem Baustopp, hatte die Landesregierung mir auf eine Anfrage geantwortet, die Kosten beliefen sich auf 200,6 Millionen Euro. Im November 2003 wurden auf weitere Anfragen vonseiten der Landesregierung 238 Millionen Euro angegeben. Das haben Sie eben auch so skizziert.
Meine Frage geht jetzt in folgende Richtung: Es entstanden also Mehrkosten von 38 Millionen Euro. Welche Landesbehörden sind im Namen der Landesregierung eigentlich dafür verantwortlich, dass in den drei Jahren diese Mehrkosten entstanden sind?
Ich möchte auch noch einmal feststellen: Ich habe den Eindruck, dass alle meine bisherigen Anfragen zu diesem Thema vonseiten des NLWK nicht sehr korrekt beantwortet bzw. falsche Berechnungen zum Vorteil des Landes angestellt worden sind. Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, ich könnte mir die Antwort einfach machen. Wir haben das Sperrwerk übernommen. Aber wir haben dann sofort genauestens gerechnet.
Natürlich gebe ich zu - und würde es auch so bewerten -, dass man es sich damals, im Jahre 1997, zu einfach gemacht hat, indem man aufgrund einer Machbarkeitsstudie Kostenberechnungen vorgenommen hat, während erst danach - aufgrund des Planfeststellungsverfahrens und der daraus folgenden zusätzlichen Kosten, z. B. der Sohlabbrüche - weitere Kosten entstanden sind. Wir haben also sofort klar und deutlich gerechnet, und daher kommen diese Ergebnisse so zustande. Es sind die Zahlen, die uns von den Landesbehörden auch mitgeteilt worden sind.
Herr Minister, Sie haben eben Ausführungen zu den baustoppbedingten Mehrkosten gemacht. Es hat sich doch gezeigt, dass diese offensichtlich teilweise auf grobe Fehler bei der Planfeststellung und -genehmigung zurückzuführen sind. Deswegen möchte ich von Ihnen wissen: Ist es der Landesregierung schon gelungen, diese Kosten gegenüber den Verursachern geltend zu machen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es waren im Wesentlichen die Stillstandskosten, die dazu geführt haben. Außerdem hatte ich Ihnen bereits gesagt, dass der Weg, wie es zu dem Emssperrwerk bzw. zu dessen Finanzierung und der kostenmäßigen Belastung für den Landeshaushalt gekommen ist, erst festgestellt werden konnte, nachdem das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen war. Daher waren alle Zahlen, die aus der Machbarkeitsstudie angenommen worden sind, natürlich sehr unrealistisch. Deshalb kamen die einzelnen Positionen immer hinzu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz hat bei der Planung des Emssperrwerks Fehler gemacht. Aufgrund dieser Fehler ist es zum Baustopp gekommen, und zwar mit entsprechender Kostenüberschreitung. Ich frage Sie: Sind Sie davon überzeugt, dass es klug ist, angesichts dieser Erfahrungen diesen Landesbetrieb darüber hinaus auch zur Genehmigungsbehörde für vergleichbare Projekte zu machen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser von Ihnen gemachten Unterstellung, dass die Landesbehörden nicht richtig gearbeitet hätten, muss ich klar und deutlich widersprechen. Die Mitarbeiter des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft und Küstenschutz haben ihre Aufgaben mit größter Akribie wahrgenommen. Allerdings ist die Kostenabschätzung aufgrund der Tatsache, dass zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt worden ist und die Detailplanungen erst später aufgenommen worden sind, nicht so eingetreten, wie man sich das gewünscht hatte.
Ich möchte den Zwischenruf jetzt nicht wiederholen. Es muss aber wohl so sein, dass nicht gleich alle Dinge auf den Tisch gelegt worden sind, die notwendig gewesen waren, um dieses Bauwerk zu erstellen.
Abschließend darf ich noch sagen: Diese Fragen dürfen Sie nicht an uns stellen, sondern Sie müssen sie an die alte Landesregierung richten, die dieses falsche Verfahren durchgeführt hat.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zum Ledasperrwerk. Können Sie die Kosten beziffern, die durch den Aufstaufall entstehen werden? Wenn ja, sind diese Kosten durch Gebühren gedeckt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kosten können wir nicht ermitteln. Ich hatte Ihnen aber schon erklärt, dass dieses Schöpfwerk unabhängig vom Bau des Emssperrwerks notwendig war und diese Kosten von daher auch nicht anfallen.
Herr Minister Sander, noch einmal zurück zum Baustopp: Wenn aufgrund eines Gerichtsverfahrens ein Baustopp verhängt wird mit der Folge, dass dadurch Kosten entstehen, dann muss man davon ausgehen, dass im Vorfeld schlecht gearbeitet worden ist. Teilen Sie diese Auffassung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss mich wiederholen: Die Mitarbeiter des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz haben ordentlich gearbeitet. Sie hatten allerdings Vorgaben zu berücksichtigen, die politisch motiviert waren. Das ist der entscheidende Punkt dabei.
Herr Minister Sander, ich möchte gern wissen, wie viel Geld Sie jedes Jahr für den Unterhalt und den Betrieb des Sperrwerks eingeplant haben.