Herr Bartels hat die Milchmarktpolitik des Herrn Minister Ehlen kritisch beleuchtet. Ich möchte dazu an dieser Stelle nur sagen: Frau Künast hätte die Möglichkeit gehabt, dort einen Akzent zu setzen.
Der französische Agrarminister hat doch gefordert, europaweit die Quoten zu kürzen. Frau Künast ist überhaupt nicht darauf eingegangen. Insofern hat sie die Milchviehbetriebe in Niedersachsen verleugnet und ihnen keine Perspektive geboten.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karin Stief-Kreihe [SPD]: Wissen Sie eigentlich, wie das heute hier läuft?)
Beim dritten Punkt geht es darum, Cross Compliance 1 : 1 europaweit umzusetzen. Cross Compliance ist kein schlimmes Wort - das weiß ich sehr wohl -, aber es kann ein schlimmes Wort werden, wenn die Vorstellungen von Renate Künast umgesetzt werden.
Mit Cross Compliance bezeichnet man die Auflagen im Bereich Tierschutz, Pflanzenschutz, Naturschutz oder auch Lebensmittelsicherheit, die auferlegt werden, um den Anspruch auf Prämien zu erhalten und um sie ausgezahlt zu bekommen. Die Landwirtschaft akzeptiert diese Auflagen. Sie müssen aber europaweit umgesetzt werden. Es darf nicht sein, dass die Vorschriften national in vielen Fällen wieder verschärft werden, dass Auflagen, Verordnungen und Erlasse herausgegeben werden, die europaweit nicht zu befolgen sind.
Die Landwirtschaft orientiert sich sehr gerne am Markt. Sie stellt sich auch dem Wettbewerb. Aber sie kann sich dem Wettbewerb nicht stellen, wenn diese Auflagen in anderen EU-Ländern keine Geltung haben. Von daher fordern wir ein, dass es wettbewerbsgerechte faire Bedingungen auch für die Landwirtschaft in Niedersachsen gibt - aber nicht so, wie es sich Frau Künast vorstellt.
Als letzten Punkt möchte ich auf die Modulationsmittel zu sprechen kommen, die landwirtschaftsnah eingesetzt werden sollen. Demnächst wird ja die obligatorische Modulation eingeführt. Wir werden aus diesen Modulationsmitteln jährlich ca. 16 Millionen Euro im ersten Jahr, 23 Millionen Euro im zweiten Jahr und 29 Millionen Euro im dritten Jahr - plus 50 % kofinanziert - zur Verfügung haben.
werden, wie es Frau Künast vorsieht, um sie in den Natur- und Umweltschutz fließen zu lassen und um somit ihre Naturschutzpolitik zu betreiben. Diese Mittel müssen wieder landwirtschaftsnah eingesetzt werden. Das ist eine zwingende Forderung von uns, und sie muss auch umgesetzt werden. Darauf werden wir drängen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Bundesgesetz liegt als Entwurf vor. In dieser Form lehnen wir es ab. Auch Heiner Ehlen hat das deutlich gemacht. Die Position des Bundesrates liegt ebenfalls vor. Die CDULandtagsfraktion unterstützt sie. Unsere Hoffnung liegt auf dem Bundesrat im Sinne der niedersächsischen Landwirtschaft und auf dem politisch gewichtigen Landwirtschaftsminister Heiner Ehlen. Wir haben Hoffnung auf Heiner. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen im Hinblick auf die Große Anfrage der SPD liegen mir nicht vor. Ich stelle fest, dass die Besprechung geschlossen ist.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Gerechte Steuerbelastung: Erbschaftssteuer verfassungskonform reformieren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/933
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland erbt es sich sehr günstig. Das haben der Bundesfinanzhof und auch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung festgestellt, das vor kurzem einen europäischen Vergleich der Erbschaftsteuern, der verschiedenen Systematiken und auch der quantitativen Höhe der Erbschaftsteuer in den verschiedenen europäischen Ländern vorgenommen hat. Das hängt einerseits mit güns
tigen Bewertungsvorschriften bei Betriebs- und Grundvermögen, aber auch mit im Einzelnen recht hohen Freibeträgen zusammen. Insgesamt trägt die Erbschaftsteuer, eine Ländersteuer, mit 3,06 Milliarden Euro zu den Haushalten der Länder bei.
Meine Damen und Herren, dieser Beitrag ist akut gefährdet, wenn es nicht zu einer Reform der Erbschaftsteuer kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss zur Vermögensteuer auch die Erbschaftsteuer beanstandet. Die daraufhin erfolgte Korrektur hat dem Bundesfinanzhof nicht ausgereicht, der wiederum einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat. Diese Entscheidung steht voraussichtlich im Frühjahr 2005 an. Dann wird das Bundesverfassungsgericht über Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes entscheiden. Im Zweifelsfall droht sogar der Wegfall dieser Steuer, wie es bei der Vermögensteuer geschehen ist.
Meine Damen und Herren, bei Kapital- und Personengesellschaften zahlt man in Japan, in den USA, in Dänemark, in den Niederlanden, in Schweden, in Frankreich und in Österreich höhere Erbschaftsteuern als in Deutschland. Bei der Übertragung von 1 Million Euro an ein Kind zahlt man in den USA, in Spanien, in Frankreich, in Belgien und in Schweden mehr Erbschaftsteuer. Bei einer Übertragung einer relativ hohen Summe, die eigentlich nur sehr selten vorkommt, nämlich 30 Millionen Euro, an ein Kind sind beispielsweise Großbritannien, die USA und Frankreich mit deutlich höheren Steuersätzen dabei.
Einkommen aus Erbschaften darf aber nicht gegenüber Einkommen aus Arbeit über Gebühr privilegiert werden. Letztlich handelt es sich hierbei um eine Frage der Generationengerechtigkeit und auch um eine Frage der Chancengerechtigkeit. Wir werden alle nackt geboren. Wir brauchen keinen Geldadel und auch kein Kastenwesen in einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Im Gegenteil: Gleiche Startchancen für alle sind ein wichtiges Indiz für eine zukunftsfähige Gesellschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch auf einen zweiten Aspekt zu sprechen kommen, und zwar auf die finanzpolitische Dimension. Herr Minister Möllring, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie gerade dabei sind, den Haushalt für 2005 vorzubereiten, wird das sicherlich auch Sie interessieren. Seit 1997 ist die Erhebung von Vermögensteuer wegen eines Urteils des Bundesver
fassungsgerichtes vom 22. Juni 1995 nicht mehr möglich. Gleiches könnte der Erbschaftsteuer drohen, wenn nicht rechtzeitig für Verfassungskonformität gesorgt wird. Die CDU will die Erbschaftsteuereinnahmen bundesweit um 800 Millionen Euro senken. Mir liegt ein Beschluss der Präsidien von CDU und CSU vom 7. März 2004 vor; er ist also noch ganz druckfrisch. Daraus geht hervor, dass Sie über Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 800 Millionen Euro nachdenken. Das hat man schwarz auf weiß so berechnet. Grob gesagt können wir bei dem Schlüssel, den man üblicherweise anlegt, damit rechnen, dass etwa 10 % dieser Entlastungen auf Niedersachsen zukommen. Herr Möllring, ich würde mich freuen, wenn Sie dazu Stellung nehmen und uns deutlich machen würden, wo in Ihrem Haushalt diese Entlastung vorgenommen werden sollte und wie Sie das finanzieren wollen.
Herr Minister Möllring, ich meine, das ist alles heiße Luft. Sie können das nicht finanzieren. Dieser Beschluss reiht sich in viele andere Beschlüsse der CDU/CSU zur Steuerpolitik ein. Ich erinnere nur an die 100 Milliarden Euro, die Ihr Kollege Seehofer ausgerechnet hat. Er hat gesagt, dass das, was die CDU steuerpolitisch vorgelegt habe, am Ende zu einer Verminderung der Steuereinnahmen um 100 Milliarden Euro führen werde. Mit anderen Worten: Angesichts der aktuellen Finanzlage ist das völlig unrealistisch, was Sie hier beschlossen haben. Es ist völlig jenseits der Realität und mit dem Haushalt des Landes Niedersachsen jedenfalls nicht in Einklang zu bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, „Freibier für alle!“ kann man immer leicht versprechen. Man kann auch versuchen, mit solchen Parolen Wahlkampf zu machen. Am Ende müssen aber solche Steuersenkungen finanziert werden. Meine Frage an Sie: Wie wollen Sie Ihre Wolkenkuckucksheime finanzieren? Wie wollen Sie sie mit der Realität in Einklang bringen? Ich glaube nicht, dass Sie das können.
Wir brauchen eine Sicherung der Erbschaftsteuer. Wir brauchen zumindest eine Anpassung an europäische Maßstäbe. Wir brauchen möglichst schnell Rechtssicherheit in dieser Frage. Von daher möchten wir Sie ganz ernsthaft bitten: Begleiten Sie die Vorlage, die Schleswig-Holstein in den Bundesrat einbringen wird, sehr ernsthaft und konstruktiv. Wenn Sie in Einzelfragen abweichende
Vorstellungen haben, sind Sie nicht gehindert, eigene Vorstellungen vorzulegen. Aber die Richtung muss klar sein: Wir müssen eine Korrektur nach oben vornehmen. Wir müssen dafür sorgen, dass es Rechtsicherheit gibt. Ein weiteres Abbröckeln dieser Steuereinnahmen ist vor dem Hintergrund unserer Finanzsituation nicht vertretbar.
Wir hoffen in dieser Frage auf eine konstruktive Diskussion und sind auf Ihren Beitrag gespannt. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immerhin freut es mich, dass Sie, nachdem Sie gestern den Merz-Antrag nicht gekannt haben, über Nacht sämtliche Beschlüsse der CDU nachgelesen haben und sie hier auch zitieren.
Sie wissen aber auch, dass es sich um ein Gesamtsteuerpaket handelt, das aber noch ausformuliert werden muss.
Es freut mich auch, dass Bündnis 90/Die Grünen inzwischen Positionen beziehen, die bisher eigentlich immer Markenzeichen der bürgerlichen Parteien waren, nämlich der Parteien, die im Moment diese Landesregierung tragen.
Sie brauchen diese Landesregierung auch nicht aufzufordern, sicherzustellen, dass privat genutztes Wohneigentum weitgehend steuerfrei auf Ehegatten und Kinder übergehen kann. Sie haben ja eben kritisiert, dass die CDU das wolle. Sie brauchen uns auch nicht aufzufordern, sicherzustellen, dass die Erbschaftsteuerregelung für Betriebsvermögen die erfolgreiche Weiterführung eines Betriebes nicht unmöglich macht. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Denn Arbeitsplätze schafft man am besten dadurch, dass man Arbeitsplätze erhält. Das geht am besten, indem man Betriebe erhält und sie nicht auflöst und dann hofft, dass neue kommen. Sie brauchen uns auch nicht aufzufordern, sicherzustellen, dass es bei der Ermittlung
der Wertansätze für die einzelnen Vermögensarten gerecht zugehen soll. Diese Frage liegt gerade beim Bundesverfassungsgericht. Dies sind alles Aussagen, bei denen es sich um reine Selbstverständlichkeiten handelt. Deshalb ist diese Aufforderung überflüssig.
Viel besser in das politische Kolorit der Grünen passen allerdings die Aussagen im zweiten Absatz Ihrer Begründung, wo Sie von immer stärkeren Disparitäten in der Einkommensverteilung und den ungleichen Zukunftschancen nachfolgender Generationen sprechen. Das geringste Problem ist wohl die Frage, ob wir beim Vererben von 30 Millionen Euro an Kinder große Unterschiede zu England haben oder nicht. Das ist jedenfalls nicht die Regel. Viel besser passt natürlich in Ihr politisches Kalkül, dass Sie die höheren Steuereinnahmen, die selbstverständlich mit höheren Belastungen der Bürgerinnen und Bürger korrespondieren, begrüßen. Diese Aussagen lassen aus meiner Sicht darauf schließen, dass Sie die verlorene Schlacht um die Vermögensteuer nunmehr mit den Mitteln der Erbschaftsteuer fortsetzen wollen. Ich warne aber alle davor, hier eine neue Ersatzneidsteuer zu diskutieren. Das ist schon einmal schief gegangen, und bei der Erbschaftsteuer wird es auch schief gehen.
Es ist auch erwiesen, dass steuerliche Lenkungsvorschriften ihren Zweck nur bedingt erreichen. Im Hinblick auf die Vermögen- oder Erbschaftsteuer kann ich bislang keinen signifikanten Einfluss auf die Vermögensverteilung in diesem Lande erkennen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine wie auch immer geartete Erbschaftsteuer in einem vereinten Europa, in einer globalisierten Ökonomie irgend einen Einfluss auf die Vermögensverteilung in diesem Lande haben würde. Für diese Landesregierung genießt daher die Erzielung von Staatseinnahmen eindeutig Priorität vor der Verfolgung zweifelhafter Lenkungsfunktionen.
Ich spreche hier ausdrücklich von „Staatseinnahmen“ und nicht, wie Sie es eben getan haben, von „Steuermehreinnahmen“; denn Steuererhöhungen lehnt diese Landesregierung auch im Zusammenhang mit einer Neuregelung des Erbschaftsteuerund Bewertungsrechts ab.
Meine Damen und Herren, wir können ja über alles diskutieren. Herr Eichel hat schließlich auch eine Einnahmeerwartung von 2,5 Milliarden Euro aufgrund seines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit in den Bundeshaushalt eingestellt. Diese Erwartung hat sich allerdings nicht bestätigt. In Niedersachsen sind bis jetzt 5 Millionen Euro zurückgeflossen. In Brandenburg sind es immerhin 400 Euro. Da muss ein Spaßvogel 1 600 Euro im Ausland gehabt und jetzt zurückgeholt haben. Ich weiß nicht, ob die Kollegin Ziegler ihn mit einem Blumenstrauß begrüßt hat, als er die 400 Euro als Abgeltungssteuer beim Finanzamt abgeliefert hat.
Nur, solange wir solche Diskussionen führen, wie Sie sie hier wieder vom Zaun brechen, werden wir die Leute weiterhin verunsichern, sodass sie ihr Geld nicht in Deutschland anlegen, sondern dort, wo sie meinen, dass es für die Familie sicher ist. Das mögen wir gut finden oder nicht, das mögen wir bedauern oder kritisieren, aber die Menschen verhalten sich nun einmal wie die Menschen. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir die Leute nicht mit dieser Neidsteuerdiskussion verunsichern.
Ein Zweites. Dieser Antrag kommt zu einer völlig falschen Zeit. Es wäre auch völlig falsch, sich einer Initiative von Schleswig-Holstein anzuschließen. Zur Erbschaftsteuer und zur Vermögensteuer gibt es schließlich Verfassungsgerichtsurteile. Die Vermögensteuer ist danach bereits unwirksam, und bei der Erbschaftsteuer - das wissen Sie - ist das Bewertungsverfahren geändert worden. Der Bundesfinanzhof hat auch das neue Bewertungsverfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um es erneut für verfassungswidrig erklären zu lassen.