Protokoll der Sitzung vom 30.04.2004

Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, dass die Professoren im Ranking nicht so pralle dastünden und dass vor allem die Ausstattung sehr mangelhaft sei. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung in Bezug auf Nienburg: Warum sind bezüglich der Professoren übereilt Anfragen an Nienburg gestellt worden? Bevor entschieden worden war, dass dieser Standort geschlossen werden soll, wurde ja bei etlichen Professoren angefragt, vor allen Dingen aus dem Standort Holzminden. Warum hat gerade Holzminden Anfragen bezüglich der so genannten mangelhaften Ausstattung an Nienburg gerichtet?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stratmann. Bitte!

Diese Anfragen sind uns nicht bekannt. Wenn Sie sie mir zuleiten könnten, dann würde ich mich darüber freuen.

Seine zweite und letzte Zusatzfrage stellt Herr Albers.

Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, dass die Studenten ihre Fachhochschule bei den Befragungen immer sehr gut bewertet hätten, was bei kleinen Fachhochschulen aber natürlich sei. Vor diesem Hintergrund frage die Landesregierung: Welche Preise gingen in den letzten zehn Jahren an die FH Nienburg, und womit kann dies begründet werden?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stratmann.

Uns ist bekannt, dass Studierende, die an Wettbewerben teilgenommen haben, immer wieder ausgezeichnet worden sind. Ich bitte aber um Nachsicht dafür, dass ich die Preisträger jetzt nicht im Einzelnen aufführen kann. Wenn Sie möchten, leite ich Ihnen eine entsprechende Aufstellung gerne zu. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal betonen - weil ich es für wichtig und auch für fair gegenüber den betroffenen Standorten halte -, dass es nicht um die Frage ging, ob die Standorte Nienburg und Buxtehude etwa schlechter sind als die Standorte Holzminden, Hildesheim oder Oldenburg. Das war keine Entscheidung, die aus qualitativen Gesichtspunkten getroffen worden ist. Ich habe immer betont, dass an denjenigen Standorten, an denen das Studienfach Bauwesen angeboten wird, gute Arbeit mit unterschiedlichen Schwerpunkten geleistet wird. Die Entscheidung ist deshalb getroffen worden, weil wir im Bereich Bauwesen eine Kapazitätsabsenkung vornehmen wollten und weil wir es an den Standorten Nienburg und Buxtehude - das ist so; ich kann es nicht ändern - im Gegensatz zu den Standorten Oldenburg oder Hildesheim mit einer Monostruktur zu tun haben. Wenn man es an einem Standort mit einer Monostruktur zu tun hat, dann bietet sich an einem solchen Standort - weil es dort keine Verzahnung zu anderen Studiengängen gibt, wie dies etwa in Oldenburg der Fall ist - eine Schließung eher an als an anderen Standorten. Das ist der Grund für diese Entscheidung gewesen. Der Grund dafür war aber nicht - das habe ich den Professoren und auch den Studierenden immer gesagt -, dass wir mit der dort geleisteten Arbeit nicht zufrieden gewesen wären. Wir mussten im Hinblick auf die Kapazitäten im Fachbereich Bauwesen aber etwas tun. Diesbezüglich hat den Standorten Nienburg und Buxtehude letztendlich die dort vorhandene Monostruktur zum Nachteil gereicht.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Ich stelle fest, es ist 10.13 Uhr. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet. Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden können, werden nach § 47 Abs. 6

unserer Geschäftsordnung wie immer zu Protokoll gegeben.

Ich rufe nun noch einmal auf

noch:

Tagesordnungspunkt 2: 12. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/925 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/990 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drs. 15/992

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 925, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 31. Sitzung am 28. April 2004 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über diejenigen Eingaben aus Drucksache 925, zu denen die beiden Änderungsanträge vorliegen.

Ich eröffne die Beratung. Wir kommen zunächst zur Eingabe 803 betreffend Zuschüsse für die Verbraucherberatung. Hierzu liegen gleich lautende Änderungsanträge vor. - Das Wort hat zunächst der Herr Kollege Klein.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe von Ursula und Bernhard Pukall. Sie finden es unverantwortlich, dass die Landesregierung die Mittel für die Verbraucherzentrale in Niedersachsen kürzt. Wir finden das auch.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir plädieren deshalb auf „Berücksichtigung“. Hintergrund sind die Pläne der Landesregierung, die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale bis 2007 von 1,6 Millionen Euro auf 1 Million Euro zurückzufahren, und das in einer finanziell ohnehin schon angespannten Situation. Die Folge wäre eine erhebliche Einschränkung sowohl des inhaltlichen als auch des räumlichen Angebotes in Niedersachsen.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Das heißt, es besteht ganz konkret die Gefahr, dass von den derzeit 19 vorhandenen Beratungsstellen 13 schließen müssen. Das heißt, dass Verbraucherberatung im ländlichen Raum nicht mehr stattfinden würde. Das schadet zum einen unmittelbar den Verbrauchern, zum anderen mittelbar aber auch der Wirtschaft, die auf das Vertrauen in ihre Produkte und in die Märkte angewiesen ist. Das stellt damit einer Landesregierung, die sich die wirtschaftliche Erholung dieses Landes auf ihre Fahnen geschrieben hat, wirklich ein Armutszeugnis aus.

Welche Sach- und Rechtslage sehen eigentlich diejenigen, die mehrheitlich diesen Beschluss empfohlen haben? - Ich sehe die Sachlage wie folgt: Die Zuschüsse an die Verbraucherzentrale sind rentierliche Kosten; denn Vorsorge ist - wie die Petenten in ihrer Eingabe geschrieben haben nicht nur besser als Nachsorge, sondern auch erheblich billiger.

Nun zur Rechtslage. Nach welchem Gesetz ist es denn erlaubt, den Verbrauchern - speziell denen im ländlichen Raum - ihr Recht auf Information, ihr Recht auf unabhängige Beratung, ihr Recht auf Schutz vor Betrug und ihr Recht auf ein bisschen mehr Chancengleichheit am Markt vorzuenthalten?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, angesichts des finanzpolitischen Amoklaufs dieser Landesregierung wird immer verdrängt, dass Sparen eben nicht per se gut und positiv ist, sondern erst dann, wenn es an der richtigen Stelle erfolgt. Die Verbraucherberatung jedenfalls ist eindeutig die falsche Stelle. Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich rufe jetzt Frau Leuschner auf. Frau Leuschner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich rede zur Eingabe 803. Die Petenten wehren sich gegen die Kürzung der Zuschüsse für die Verbraucherzentrale. Sie begründen dies damit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in schwierigen Lebenssituationen die Möglichkeit haben müssen, sich auch in der Fläche an die Verbraucherberatung zu wenden und sich dort in

formieren zu lassen, um auch finanziellen Schaden von sich abwenden zu können. Wir meinen, dass die Kürzung um fast 40 % im institutionellen Bereich die Verbraucherarbeit in Niedersachsen im Grunde genommen um die Hälfte schwächt. Bedenkt man, dass wahrscheinlich auch die Kommunen ihre Zuschüsse reduzieren würden, würde dies das Aus für die Verbraucherberatung bedeuten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine moderne, innovative und flächendeckende Beratung anbieten zu können.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Ihr habt die Mittel um 50 % gekürzt! Wissen Sie noch, was Sie mit denen gemacht ha- ben?)

Herr Klein hat es eben im Grunde schon gesagt: Diese Kürzungen bedeuten, dass 13 Beratungsstellen schließen und qualifiziertes Personal entlassen müssten. Dadurch ist in der Fläche für Verbraucherinnen und Verbraucher keine neutrale Beratung mehr gegeben. Auch die Überlegung, diesen Verlust durch ehrenamtliche Einrichtungen zu kompensieren, wie es Frau Konrath hier einmal vorgeschlagen hat, führt nicht zum Ziel. Ich glaube, sie hat inzwischen die Erkenntnis gewonnen, dass eine qualifizierte Beratung von Fachkräften durchgeführt werden muss. Wir sind für „Berücksichtigung“. Gehen Sie davon ab, die Verbraucherarbeit in Niedersachsen auf null zu schrauben.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat Frau Konrath von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 803, die sich gegen eine Kürzung der Zuschüsse für die Verbraucherberatung richtet. Die Verfasser der Eingabe sehen infolge von Haushaltskürzungen die Arbeit der Verbraucherzentrale Niedersachsen und ihrer Beratungsstellen als erheblich gefährdet an. Selbstverständlich sind Verbraucherinnen und Verbraucher in Märkten zunehmender Komplexität auf Orientierung und Beratung angewiesen. Diese Hilfestellung ist unverzichtbarer Bestandteil einer marktwirtschaftlich orientierten Politik. Die zentrale Bedeutung der Verbraucherberatungsstellen in Nie

dersachsen kann daher vernünftigerweise keinem Zweifel unterliegen. Sie ist auch in diesem Hause grundsätzlich unstrittig. Daher hat die Landesregierung die Verbraucherzentrale in der Vergangenheit gefördert, und sie wird sie auch künftig unterstützen.

Leider müssen vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltslage des Landes Förderungsmaßnahmen überall dort gekürzt werden, wo rechtliche Verpflichtungen nicht bestehen. Im Durchschnitt beträgt die Kürzung für unterschiedlichste Positionen des Landeshaushalts 14 %. Bei der Verbraucherzentrale liegt sie für das Haushaltsjahr 2004 zwischen 7 und 8 %.

(Sigrid Leuschner [SPD]: 2007 bei 40 %!)

- Wir sind jetzt erst einmal bei 2004 und in Kürze dann bei 2005. - Dies bedeutet bei einem Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro eine Streichung von 50 000 Euro. Mittelfristig soll die Förderung bis 2007 auf 1 Million Euro festgesetzt werden.

Obgleich diese Einschnitte unzweifelhaft unerfreulich sind - wer macht so etwas schon gerne? -, so bieten sie der Verbraucherzentrale aber doch eine verlässliche Planungsgrundlage, die eine strukturelle und konzeptionelle Neuausrichtung der Arbeit erlaubt und auch künftig eine moderne und umfassende Verbraucherberatung gewährleistet. Wir sind ja noch nicht am Ende der Überlegungen angelangt. Wir geben uns bei diesen Überlegungen sehr viel Mühe und nehmen uns dafür auch Zeit.

(Heidrun Merk [SPD]: Das geht doch gar nicht!)

- Aber natürlich geht das. - Von einer unverantwortlichen Kürzung kann in diesem Zusammenhang mit Sicherheit keine Rede sein. Es handelt sich um einen fairen Ausgleich unterschiedlicher Interessen, die ihre objektive Berechtigung haben: hier die finanzielle Zwangslage des Landes - wir müssen hier ja ständig darüber diskutieren, dass Finanzmittel fehlen und wie wir darauf reagieren -, dort die Erfordernisse angemessener Beratung in Verbraucherfragen. Die Verbraucherberatung muss ihren Anteil zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen, um so indirekt auch die eigene Existenz dauerhaft zu sichern. Nur wenn es gelingt, in absehbarer Zeit wieder Handlungsspielräume zu gewinnen, können die Verbraucherzentrale und vergleichbare Einrichtungen auch in Zukunft erfolgreiche Arbeit leisten. Ich plädiere dafür,

die Verfasser der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Als nächste Rednerin rufe ich Frau Harms auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu einer Eingabe der Kirchengemeinde Hitzacker, die sich gegen die Abschiebung einer tamilischen Familie wendet. Meiner Meinung nach hat der Petitionsausschuss auf der Grundlage einer lückenhaften und falschen Unterrichtung für die Abschiebung dieser Familie entschieden und diese Eingabe verworfen.

Zentral war der Vorwurf an Herrn Ketheeswaran - dies ist auch in einem Brief des Innenministers an mich deutlich geworden -, er sei nicht berufstätig und würde nicht deutlich machen, dass er Interesse an Berufstätigkeit habe. Tatsächlich hatte Herr Ketheeswaran etliche Jobs in der Gemeinde Hitzacker. Er ist zuletzt berufstätig gewesen. Aufgrund einer Intervention des Arbeitsamtes im Landkreis Lüchow-Dannenberg musste er diese Berufstätigkeit einstellen, weil das Arbeitsamt den Lohn, den er bekommen hat, und den Arbeitsvertrag für sittenwidrig erklärt hat. Herr Ketheeswaran selber wäre bereit gewesen weiterzuarbeiten. Das Arbeitsamt hat diese Berufstätigkeit unterbrochen.

Frau Ketheeswaran ist berufstätig. Diese Grundschullehrerin ist langjährig als Putzfrau in einem Architektenhaushalt in Hitzacker tätig.

Die Kinder der Familie - Sugarna Ketheeswaran sitzt dort hinten auf der Tribüne - sind in der Schule und in den Jugendgruppen in Hitzacker ausgesprochen integriert. Sugarna Ketheeswaran ist u. a. Kinderschützenkönigin in Hitzacker gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie entscheiden nun über zwölf Jahre Integrationsarbeit in Hitzacker.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Sowohl die politische Gemeinde als auch die Kirchengemeinde, als auch Parteien, als auch die Familie waren an der Integration sehr aktiv beteiligt. Mit einer Abschiebung würden Sie die Früchte

von zwölf Jahren interkultureller Aktivität und Verständigung zunichte machen.