Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

Aus gutem Grund hat die Vorgängerregierung im Jahr 2000 das Projekt „Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen (LoHN)“ initiiert. Dadurch soll mehr betriebswirtschaftliches Denken in der Verwaltung verankert und das Rechnungswesen durch die Kosten- und Leistungsrechnung ergänzt werden.

Zusätzlich zu den Einnahmen und Ausgaben im Haushalt sollen Kosten und Leistungen ermittelt und ausgewiesen werden. Im kommunalen Bereich geht man noch einen Schritt weiter. Dort wird in den nächsten Jahren die kaufmännische Buchführung eingeführt. Das Land Hessen zum Beispiel stellt ebenfalls sein Rechnungswesen auf diese Grundlage um. Alles, was in der GFA enthalten ist, Zahlenwerk, Methoden, Rechenverfahren, wurde offen gelegt, dem Parlament als Drucksache übermittelt und der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich mich hier kurz fassen.

Zu Frage 1: Es besteht kein Widerspruch zwischen den Zahlen, sondern es handelt sich um zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Die Summe 36,6 Millionen Euro stellt das rechnerische Gesamtergebnis der Finanzfolgenabschätzung, d. h. Einsparung auf der Basis von Kosten für das Jahr 2005, dar. In der GFA sind allerdings zusätzlich die voraussichtlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen aufgezeigt worden. Die zweite Summe - 523 080 Euro - sagt daher aus, wie sich die Ausgabenreduzierung auf den Landeshaushalt im Jahre 2005 entwickeln wird. Eine Betrachtung der Ausgabenentwicklung führt zwangsläufig zu niedrigeren Ergebnissen als eine betriebswirtschaftliche Berechnung.

Zu Frage 2 möchte ich auf meine Ausführungen in meiner Regierungserklärung vom gestrigen Tage verweisen.

Zu Frage 3: Wie in der Vorlage erwähnt, sind die Bereiche nicht in die GFA einbezogen, die eine eigene GFA vorlegen bzw. deren Planungsstand für die Einbeziehung in die GFA noch nicht so weit

fortgeschritten war. Dazu zählen auch die in der Dringlichen Anfrage genannten Aufgabenbereiche.

Ohne den noch durchzuführenden Gesetzesfolgenabschätzungen oder Feinkonzepten für die genannten Aufgabenbereiche vorgreifen zu wollen, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich bei Einbeziehung dieser Bereiche weitere Einsparungen einstellen werden.

Abschließend möchte ich zu der Reform der Polizei anmerken: Die Reform der Polizei hat eine andere Ausrichtung als die Modernisierung der Verwaltung. Sie ist nicht Gegenstand der Zielvereinbarung II, in der die Einsparpotenziale festgelegt worden sind, und wäre auch ohne Auflösung der Bezirksregierungen eingeleitet worden. Daher wird es eine gesonderte Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Polizeireform geben. Hier geht es nicht um Verwaltungsreform, sondern darum, eine Struktur zu schaffen, welche die innere Sicherheit in unserem Lande verbessert. Ich glaube, darauf sollten wir gerade hinsichtlich der neuen Bedrohungslage besonderen Wert legen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Zusatzfrage hat sich der Abgeordnete Bartling gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Polizeireform kein Teil der Verwaltungsreform ist. Das war neu. Ich frage die Landesregierung, ob andere Teile außerhalb der Polizei, z. B. Umorganisation im Bereich des Justizministeriums, Umorganisation in Bereichen der Häfen, Bestandteil der Verwaltungsreform sind oder nicht.

Herr Schünemann, bitte!

Herr Kollege Bartling, wie ich schon in meiner Antwort gesagt habe, sind das Teile, bei denen die Reformschritte noch nicht so weit abgeschlossen sind, dass wir hier einen Gesetzentwurf einbringen

und auch eine Gesetzesfolgenabschätzung vorlegen könnten.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Bereich Justiz angesprochen haben. Dort können Sie uns in Berlin besonders helfen. Es geht um das Handelsregister. Wir haben vor, dieses an die Industrie- und Handelskammern zu übergeben, die das auch sehr gern übernehmen würden. Im Bundesrat ist man sich ziemlich einig. Das Problem ist nur, dass die SPD-Bundestagsfraktion das bisher verhindert. Wenn wir Ihre Unterstützung dort haben, können wir das einbringen und dies sofort in ein Gesetz fassen. Dann können wir Ihnen die Einsparungen sofort vorrechnen, die wir auch dadurch erzielen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Dr. Lennartz, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Bei dem Gesamtvolumen der Stellen, die Sie einsparen wollen und die Sie auch in der Gesetzesfolgenabschätzung abbilden, gehen Sie zurzeit von 5 458 Stellen aus. Darin sind aus dem Bereich des Wissenschaftsministeriums 750 Stellen eingerechnet. Ich frage Sie, ob die 700 Stellen, die zum Hochschuloptimierungskonzept - wie Sie es nennen - zählen, zutreffenderweise in diese Gesetzesfolgenabschätzung einbezogen werden können. Das heißt: Was haben diese Stellen mit Verwaltungsreform zu tun?

Herr Schünemann, bitte!

Herr Dr. Lennartz, wir haben im Kabinett eine Zielvereinbarung zum Stellenabbau beschlossen. Das ist ein Teil der Verwaltungsmodernisierung. Das können Sie in der mittelfristigen Finanzplanung nachlesen, und zwar auf Seite 18: Zielvorgaben zum Stellenabbau: Ministerium für Wissenschaft und Kultur 750, davon 700 Stellen im Hochschulbereich. Nach dem am 21. Oktober 2003 vom Kabinett gebilligten Hochschuloptimierungskonzept

werden im Hochschulbereich langfristig rund 1 100 Stellen dauerhaft wegfallen. - Das ist ein Teil der Verwaltungsreform. Das haben wir so beschlossen. Das ist auch in der mittelfristigen Finanzplanung nachzulesen.

Herr Möhrmann, bitte!

Ich frage die Landesregierung zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, die in der Drucksache 15/1121 dargestellt sind, ob die Altersstruktur in den einzelnen Häusern so beschaffen ist, dass schon im Jahre 2006 z. B. 46,7 Millionen Euro eingespart werden können. In dem Zusammenhang: Wie ist es möglich, eine Variante 2 aufzustellen, wenn es doch immer um die gleichen Personen geht und Personen nur dann preiswerter werden, wenn sie in Pension gehen bzw. als Angestellte ausscheiden?

Herr Minister!

Es geht darum, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wie die kw-Stellen in Abgang gestellt werden können. Insofern kann ich noch einmal auf das verweisen, was Sie ab 1999 schon erreicht haben. Im Jahr 1999 ist festgelegt worden, dass 5 500 Stellen in Abgang gestellt werden sollen, die erst einmal kw-gestellt worden sind. Bis zum heutigen Tag sind dort tatsächlich 4 500 Stellen weggefallen, die Personen sind nicht mehr da, insofern gibt es haushaltsmäßige Auswirkungen.

(Heinrich Aller [SPD]: Was hat das denn gebracht?)

- Ja, genau. Sie haben den Einstellungsstopp nicht so durchgeführt, wie wir ihn durchführen werden. Er wird für die ganze Legislaturperiode gelten.

Sie haben die Jobbörse nicht so genutzt, wie wir sie nutzen werden. Wir haben ganz klar gesagt: Jeder Fall muss namentlich genannt werden. Insofern können wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch hervorragend vermitteln. Durch all die Maßnahmen, die wir vorhaben, wird es in den fünf Jahren gelingen, das, was wir in die Gesetzesfol

genabschätzung eingebracht haben, auch tatsächlich umzusetzen. Hier geht es eben nicht nur um die Altersstruktur, sondern es geht um all die Maßnahmen, die wir vorhaben. Es gibt die Möglichkeit der Privatisierung. Überleitungsverträge sind auch möglich. Es gibt ein Bündel von Maßnahmen, mit dem wir das in diesen fünf Jahren auch tatsächlich erreichen werden.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie sollten die Frage beantworten!)

Herr Wenzel!

Herr Minister, in Ihrer Gesetzesfolgenabschätzung ist davon die Rede, dass Sie 250 Personen vorzeitig mit dem „goldenen Handschlag“ in den Ruhestand schicken wollen. In Ihrer Pressekonferenz haben Sie von 600 Personen gesprochen. Welche Zahl ist richtig?

Herr Minister!

Ich habe auch in der Pressekonferenz die Zahl 250 genannt, weil sie in der Gesetzesfolgenabschätzung genannt ist. Es ist so, dass wir vorher eine Umfrage nicht nur bei den Bezirksregierungen, sondern auch bei allen Landesämtern durchgeführt haben, um zu erfahren, wer sich zumindest mit dem Gedanken trägt, einer solchen Regelung auch nachzukommen. Zum Teil ist sogar abgefragt worden im Hinblick auf 50 Jahre. Wir beabsichtigen, dort, wo eine Stelle wegfällt, anzubieten, freiwillig ab 55 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Gemeldet worden waren rund 600, aber das, was wir in die Gesetzesfolgenabschätzung aufgenommen haben, sind realistischerweise die 250.

Herr Hagenah!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, die ja im Zuge der Verwaltungsreform nicht nur den Ver

waltungsabbau vorhat, sondern auch ein diverses Umzugsprogramm plant, ob es weitere Fälle gibt, in denen - wie beim Landesamt für Denkmalpflege - wegen der exorbitant hohen Umzugskosten die Umzugspläne bereits wieder zu den Akten gelegt werden mussten, und wie hoch denn die Umzugskosten beim Landesamt für Denkmalpflege tatsächlich eingeschätzt worden sind, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

Herr Minister!

Wir werden Verlegungen natürlich nur dann machen, wenn es tatsächlich wirtschaftlich ist. Wir haben das auch in Uelzen gezeigt. Welches Amt war das?

(Hermann Dinkla [CDU]: Das Mahn- gericht!)

- Das zentrale Mahngericht, ja. Da war es so, dass es tatsächlich günstiger geworden ist, insbesondere durch geringere Mieten, die wir dort zu zahlen haben. Insofern untersuchen wir auch die anderen Bereiche im Detail. Die Untersuchung beim Landesamt für Denkmalpflege ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb gibt es auch noch keine endgültige Entscheidung. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es aber nicht so aus, dass wir das zumindest in absehbarer Zeit machen werden. Insofern ist das auch nicht in die Gesetzesfolgenabschätzung eingeflossen.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Welche Kosten?)

Herr Bartling zu seiner zweiten Zusatzfrage!

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, nachdem wir eben erfahren haben, dass es eine sehr scharfe Trennung zwischen der allgemeinen Verwaltungsreform und der Reform der Strukturen unserer Polizeiorganisation gibt, ob die Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes zur allgemeinen Verwaltungsreform oder zur Polizeireform gehören, und - wenn sie zur allgemeinen Verwaltungsreform gehören - ob die Kosten für die Veränderungen im

Brandschutz und Katastrophenschutz in die Gesetzesfolgenabschätzung eingeflossen sind.

Herr Minister, Herr Hagenah hatte Sie nach den Kosten gefragt. Vielleicht können Sie diese Frage noch beantworten.

Die Frage habe ich beantwortet, indem ich gesagt habe, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Insofern kann ich die Kosten nicht nennen; das ist doch völlig klar. Sonst hätte ich sie ja genannt.

Zum Bereich Brand- und Katastrophenschutz: Hier geht es nur um zehn oder zwölf Mitarbeiter in den Bezirksregierungen, die in die Polizeidirektion überführt werden. Insofern werden wir das in der Polizeistrukturreform abbilden, weil es bei zehn oder zwölf Mitarbeitern wirklich zu vernachlässigen ist.

Herr Möhrmann zu seiner zweiten Zusatzfrage!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass die für 2006 genannte Summe der haushaltsmäßigen Entlastungen nur erreicht werden wird, wenn das Prinzip Hoffnung wirklich durchgreifend umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie denn die Beurteilung des Landesrechnungshofes verstehen, der gesagt hat, frühestens in zehn Jahren seien erste haushaltsmäßige Entlastungen durch die Verwaltungsreform auch kassenmäßig wirksam.