Protokoll der Sitzung vom 28.10.2004

Meine Damen und Herren, nach der Beschlussempfehlung soll, wie erwähnt, die allgemeine Altersgrenze für Polizeibeamte des höheren Dienstes überprüft werden. Dazu möchte ich anmerken, dass im Beamtenrechtsrahmengesetz die Altersgrenze auf das vollendete 65. Lebensjahr festgelegt wurde. Im Rahmen der Fürsorgepflicht wurde bereits 1954, also vor 50 Jahren, festgelegt, dass Polizeivollzugsbeamte mit Vollendung des 60. Lebensjahres den erhöhten Anforderungen des Wechselschichtdienstes nicht mehr gewachsen sind. Aber, meine Damen und Herren, insbesondere aufgrund der eingetretenen Änderungen in den Organisationsstrukturen und Aufgabenbereichen sowie im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch den technischen Wandel haben verschiedene andere Bundesländer inzwischen mit unterschiedlichen Varianten die Altersgrenze angehoben. Uns erscheint deshalb eine Überprüfung der Anhebung der Altersgrenze für Polizeibeamte des höheren Polizeivollzugsdienstes durch die Landesregierung angebracht.

Abschließend wird die Landesregierung in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses gebeten, zu prüfen, ob durch Kooperation mit Dritten ein weiterer Aufgabenabbau im Polizeivollzugsbereich möglich ist.

Meine Damen und Herren, zu diesen von mir vorgetragenen Teilen des Tagesordnungspunktes 20 bitte ich das Parlament um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Gestatten Sie mir auch zu Tagesordnungspunkt 21 einige Anmerkungen. Da geht es um die sachlichen Zuständigkeiten, die nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesetzlich geregelt werden sollen. Zu dieser Rechtsfrage gibt es in der Rechtsliteratur unterschiedliche Meinungen. Aber es gibt hierzu auch eine höchstrichterliche Entscheidung; denn das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2003 unmissverständlich festgestellt, dass der Artikel 41 unserer Niedersächsischen Verfassung, wonach allgemeinverbindliche Vorschriften der Staatsgewalt, durch die Rechte oder Pflichten begründet, geändert oder aufgehoben werden, der Form des Gesetzes bedürfen, nicht so zu verstehen ist, dass sich dieser Gesetzesvorbehalt auch auf organisatorische Regelungen und Zuständigkeiten erstreckt. Die organisatorischen Regelungen über die sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden greifen nicht unmittelbar in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger ein.

Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eines wundert mich schon: 1994 hatten Sie zusammen mit der SPD die Regierungsverantwortung. Damals haben Sie ein neues Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz u. a. mit vielen Datenschutzparagrafen geschaffen. Was mich dabei am meisten erstaunt, ist die Tatsache, dass in Ihrem damaligen Gesetz die sachliche Zuständigkeit nicht geregelt wurde, während Sie es heute vehement fordern. Das ist doch komisch. Aus diesem Grunde darf ich Ihnen versichern, dass wir von der CDU-Fraktion die sachliche Zuständigkeit, so wie Sie es fordern, nicht gesetzlich regeln wollen und Ihren Antrag ablehnen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bevor ich dem Abgeordneten Bartling von der SPD-Fraktion das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 39 und 42 direkt in die Ausschüsse zu überweisen.

Herr Abgeordneter Bartling, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ahlers, wenn ich mich richtig erinnere, haben Sie eben nicht richtig argumentiert. Wir haben die sachliche Zuständigkeit im Gefahrenabwehrgesetz verankert. Das ist auch der Grund, warum wir der Meinung sind, dass es aus Transparenzgründen besser wäre, wenn man sie gesetzlich verankert. Wir werden deswegen dem Antrag der Fraktion der Grünen zustimmen. Wir wissen, dass er abgelehnt wird. - Das zum Tagesordnungspunkt 21.

Zum Tagesordnungspunkt 20: Meine Damen und Herren, wir werden der Beschlussempfehlung natürlich zustimmen, wie wir es auch im Innenausschuss gesagt haben. Ich möchte nur ganz wenige Anmerkungen machen.

Auch wir hielten die Zahl, die der Landesrechnungshof hinsichtlich von Freisetzungsmöglichkeiten genannt hat, für übertrieben. 200 scheint uns eine Zahl zu sein, die man in der Tat umsetzen sollte.

Zur besonderen Altersgrenze noch ein Wort - ich habe das auch schon im Innenausschuss ausgeführt -: Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass der Auftrag des Landtages, zu prüfen, von Ihnen so interpretiert wird, dass geprüft wird, und nicht im Sinne von Herr Möllring, dass es dann, wenn man etwas prüft, schon entschieden ist.

(Beifall bei der SPD)

Die besondere Altersgrenze für die Polizeibeamtinnen und -beamten hat ihre Begründung in der Gesamtdauer ihres Dienstes, nicht aber in den letzten Jahren ihres Dienstes. Deshalb meine Bitte, diesen Aspekt wirklich offen zu prüfen.

Erlauben Sie mir, unter diesem Tagesordnungspunkt noch einen weiteren Aspekt zu erwähnen. Er gehört zwar nicht zur Beschlusslage; ich möchte in diesem Zusammenhang aber eine Bitte an den Herrn Innenminister richten mit dem Ziel, dass er das berücksichtigen möge, was eine der großen Polizeiorganisationen heute öffentlich dargestellt hat. Nach dem Erlass des Finanzministers vom 21. Juni soll in Niedersachsen kein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden. Allein bei der Polizei in Niedersachsen sind von diesem Erlass 200 Bedienstete betroffen. Zum Teil sind die Verträge bereits ausgelaufen. Von dieser Maßnahme betroffenes Tarifpersonal nimmt seit Jahren wichtige Polizeiaufgaben wahr. Ein ganz entscheidender

Gesichtspunkt dabei ist, dass 80 bis 90 % dieses Personals Frauen sind. Hier muss ein geschlechtsspezifischer Aspekt berücksichtigt werden. Ich bitte dringend darum, dass Sie bei jeder Einzelentscheidung - wir haben zahlreiche Beispiele genannt bekommen - noch einmal prüfen, ob eine Vertragsverlängerung nicht doch möglich ist.

(Beifall bei der SPD)

Nicht nur die durch diese Kräfte schon seit vielen Jahren gewährleistete Arbeit, die die Bediensteten der Bezirksregierungen nicht so schnell werden übernehmen können, sondern auch die soziale Situation der Betroffenen sollte von der Landesregierung noch einmal intensiv berücksichtigt werden. Ich bitte sehr darum, dass sich die Landesregierung diese Dinge noch einmal ansieht, bevor Entscheidungen getroffen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Bode das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Professor Lennartz, ich habe mich über den von Ihrer Fraktion in den Landtag eingebrachten Antrag sehr gefreut. Ich habe mich auch darüber gefreut, wie er von Ihnen in den Ausschussberatungen transportiert und mit uns gemeinsam geändert worden ist; denn das zeigt, dass zumindest nicht Sie zu den bekennenden Besserwissern bei den Grünen gehören, sondern auf Argumente und fachlichen Sachverstand eingehen. Außerdem bietet Ihr Antrag Gelegenheit, jetzt noch einmal deutlich zu machen, welche Schwerpunkte CDU und FDP im Bereich der inneren Sicherheit setzen. In diesem Zusammenhang möchte ich für die FDP-Fraktion ganz klar sagen: Unser Schwerpunkt in diesem Bereich ist, die gefühlte Sicherheit zu verbessern. Dies gilt nicht nur für die Bereiche, bei denen die Polizei in Niedersachsen jetzt schon sehr gut ist, nämlich für das Aufklären schwerer Kriminalität, sondern auch für „kleinere Delikte“ wie z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl und anderes mehr. Bei der Verfolgung dieser Straftaten hat die Polizei gar nicht die Möglichkeit, ausgesprochen erfolgreich zu sein, sodass

nunmehr versucht werden muss, durch eine verstärkte Präsenz der Polizei auf der Straße und durch eine verstärkte Präsenz der Polizei bei der eigentlichen polizeilichen Tätigkeit eine Hemmschwelle aufzubauen mit der Folge, dass solche Straftaten gar nicht mehr begangen werden.

Vor diesem Hintergrund haben CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag gemeinsam gesagt: Wir wollen die Polizeidichte erhöhen. Wir wollen 1 000 neue Anwärter einstellen. Genauso wollen wir aber die Polizeiorganisation ändern. Im Zuge der Polizeireform haben wir 200 Polizeibeamte für den eigentlichen Polizeidienst freistellen können. Außerdem sind wir der Frage nachgegangen, ob Verwaltungsaufgaben bei der Polizei auch von anderen Bediensteten wahrgenommen werden können. Wir sagen: Ja, 200 scheint eine realistische Zahl zu sein, die wir in diesem Jahr umsetzen können. Die Zahl von mehr als 1 000 ist, wie Sie ja auch selbst schon gesagt haben, relativ hoch gegriffen. Man muss an die Betroffenen denken, und man benötigt für Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Schicht- und im Streifendienst tätig sein können, eine andere Beschäftigung bei der Polizei. Das heißt, wir fangen jetzt mit 200 an. Wenn wir damit durch sind und sehen, dass sich noch mehr Möglichkeiten bieten, dann ergreifen wir diese Möglichkeiten, weil wir ein elementares Interesse daran haben, dass die Polizei wieder den eigentlichen Polizeidienst auf der Straße wahrnimmt.

Bezüglich des Antrags der Grüne-Fraktion betreffend sachliche Zuständigkeiten der Polizeibehörden bin ich schon etwas überrascht. Herr Professor Dr. Lennartz, es ist schon etwas hanebüchen, wenn man sagt: Es ist eine Grundrechtsfrage, eine Bürgerrechtsfrage, dass die Zuständigkeiten im Gesetz geregelt werden. Für den Bürger macht es keinen Unterschied, wie tief in seine Bürgerrechte eingegriffen wird, wenn die Zuständigkeiten im Gesetz entsprechend geregelt werden. Es ist egal, ob der Eingriff durch das LKA, durch eine zentrale Polizeidirektion, durch die Polizeidirektion Hannover oder durch eine Polizeiinspektion vorgenommen wird. Die Tiefe des Grundrechtseingriffs ergibt sich daraus, dass man der Polizei überhaupt die Möglichkeit gegen hat, in die Grundrechte einzugreifen.

Deshalb, Herr Bartling, korrigiere ich Sie an dieser Stelle gerne. In Ihrem letzten NSOG oder NGefAG, wie Sie es damals genannt haben, haben Sie auf solche Regelungen nämlich ebenfalls verzichtet. Zwei oder drei Teile haben Sie geregelt, den

grundsätzlichen Teil aber nicht. Deshalb ist das, was Sie hier gesagt haben, falsch. Wir machen es genauso weiter, wie Sie es gemacht haben, nur halt besser. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Minister Schünemann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur auf einen Punkt eingehen, den der Kollege Bartling hier vorgetragen hat. Gestern gab es eine Presseveröffentlichung von einer großen Polizeigewerkschaft, und auch eine Denkschrift ist hier verteilt worden. Ich muss sagen, dass mehrere Dinge - Sie wissen das noch aus Ihrer Zeit als Innenminister - miteinander vertauscht worden sind. Gerade mit Blick auf die Teilzeitkräfte gibt es verschiedene Sachverhalte.

Zum einen hat es in den Jahren 2000 und 2001 aufgrund damals getroffener Vorruhestandsregelungen einen besonderen Bedarf an Polizeibeamten gegeben. Es gab aber nicht genügend ausgebildete Beamte. Aus diesem Grunde hat die unter Ihrer Verantwortung stehende damalige Landesregierung festgestellt, dass es zwar Stellen und auch Beschäftigungsvolumen gibt, aber keine entsprechend ausgebildeten Polizeibeamten. Deshalb ist entschieden worden, Tarifangestellte einzustellen und so lange zu beschäftigen, bis die erforderlichen Polizeibeamten entsprechend ausgebildet sind. Die klare Ansage war, dass die Tarifangestellten dann, wenn die Polizeibeamten ausgebildet sind, nicht weiter beschäftigt werden können. Das ist von Anfang an klar gesagt worden. Dies war im Jahr 2001. Die Ausbildung hat drei Jahre gedauert. Von daher ist klar, dass die betreffenden Teilzeitbeschäftigten jetzt nicht weiter beschäftigt werden können. - Das ist der erste Sachverhalt.

Zweiter Sachverhalt. Selbstverständlich sind Teilzeitbeschäftigte auch eingestellt worden, um Mutterschafts- und Erziehungsurlaub zu überbrücken. Wenn die Bediensteten aus dem Erziehungsurlaub zurückkommen, dann können die Teilzeitbeschäftigten - auch das ist klar - ebenfalls nicht weiter beschäftigt werden.

Schließlich gibt es noch eine dritte Gruppe. Teilzeitbeschäftigte sind auch eingestellt worden, wenn Stellen vorhanden waren bzw. Beschäftigungsvolumen vorgesehen war. Ein Teil dieser Verträge läuft jetzt aus. Deshalb haben wir für diesen Bereich, wenn es sich nicht um Erziehungsurlaub handelt, es rechtlich möglich ist und keine Kettenverträge damit einhergehen - -

(Zuruf von Christina Bührmann [SPD])

- Ja, trotzdem muss ich prüfen. Wenn die Rechtslage so ist, haben wir entschieden, dass für diesen Bereich bis zum 30. Juni 2005 eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Vom 1. Januar 2005 an verfügen wir ja über eine besser organisierte Jobbörse, sodass wir versuchen können, Verwaltungsmitarbeiter, die derzeit noch bei den Bezirksregierungen oder anderen Behörden tätig sind, auf diese Stellen zu setzen. Das ist etwas, was wir sowieso vorhaben. Von daher gehen wir davon aus, dass wir dieses Problem bis Mitte nächsten Jahres gelöst haben. Die positive Botschaft aber ist die, dass wir für den von mir soeben beschriebenen Bereich eine Ausnahmegenehmigung erteilen, bis zum 30. Juni 2005.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 20. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 21. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung. Wir treffen uns um 14.30 Uhr wieder.

Unterbrechung 13.20 Uhr.

Wiederbeginn: 14:30 Uhr

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Beratung fort mit

Tagesordnungspunkt 22: Zweite Beratung: Förderung der Hospizarbeit sowie der palliativmedizinischen Versorgung in Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1047 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/1319

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit lautet auf Annahme in veränderter Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Somit eröffne ich die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich von der CDU-Fraktion Frau Kollegin Kohlenberg. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Weg eines Menschen auf diese Welt erfährt in unserer Gesellschaft eine besondere Fürsorge und Aufmerksamkeit. Der Weg aus dieser Welt dagegen wird eher verdrängt. Der Tod ist in unserer Gesellschaft für viele immer noch ein Tabuthema. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Gegenüber Stärke, Leistung, Gesundheit und Erfolg, mit denen Jugendlichkeit assoziiert wird, denkt man bei dem Begriff „Alter“ eher an Krankheit, Leiden und Sterben. Demzufolge versuchen Menschen das Thema weit weg zu schieben. Der Tod von Angehörigen und Freunden und das eigene Sterben sind und bleiben mit vielen Ängsten belastet: mit der Angst, unerträgliche Schmerzen leiden zu müssen, mit der Angst, allein gelassen und seiner Würde beraubt zu werden, mit der Angst, auch gegen den eigenen Willen einen unnötig verlängerten Sterbeprozess ertragen zu müssen, mit der Angst, Angehörigen, Freunden und der Gesellschaft zur Last zu fallen. Daraus erwächst die Verpflichtung, sich bewusst mit dem Thema Tod auseinander zu setzen und in Fällen tödlicher Erkrankungen für eine Lebens-, Sterbeund Trauerbegleitung der Menschen zu sorgen.

Wenn ein Mensch stirbt, hat er oft eine lange Geschichte körperlichen und seelischen Leidens durch seine Krankheit hinter sich. Denken Sie z. B. an die Menschen, die an Krebs erkrankt sind. Vielfach haben sie die Zeit ihrer Krankheit als eine Zeit der Unmündigkeit empfunden. Andere, nicht sie selbst, haben über ihren Körper verfügt, haben gesagt, was gut für sie ist, und mit der Berufung auf Expertentum bestimmt, was zu geschehen hat. Zum Teil gilt das auch für die Angehörigen, die einerseits den Kranken unverzichtbare Helferinnen und Helfer bei allen Alltäglichkeiten sind und damit den Kranken helfen, ihre Kräfte zu sparen. Dies alles hat dann vielleicht schon Jahre gedauert, und es geschieht durchaus im Einverständnis des Patienten, für den dies der Preis für die Hoffnung auf Genesung oder doch wenigstens auf ein längeres Überleben war.

Wenn dann feststeht, dass die Krankheit nicht zu heilen ist, müssen wir den Menschen ermöglichen, eigenverantwortlich handeln zu können und die Sterbephase nach eigenen Wünschen bewusst zu gestalten. Daraus ergibt sich: Der sterbende Mensch und seine Angehörigen stehen im Zentrum des Dienstes. Sie brauchen jetzt einen Dienst, zu dem Ärzte und Ärztinnen gehören, die sich speziell auch mit Palliativmedizin befasst haben, sowie Pflegekräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Seelsorgerinnen und Seelsorger und auch die Ehrenamtlichen, die ganz eigenständige Aufgaben haben und in die in diesem Team um den Sterbenden genauso wichtig sind. Nur gemeinsam mit allen zusammen sind eine ganzheitliche Betreuung und Behandlung möglich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir sind uns über alle Fraktionen hinweg darin einig, dass wir eine Fortentwicklung dieser Arbeit unterstützen wollen, um den Menschen in unserem Land zu ermöglichen, weitgehend selbstbestimmt und unter würdevollen Bedingungen den letzten Abschnitt ihres Lebens und schließlich das Sterben zu erleben.