- 2002. Das ist noch relativ frisch. Sie hatten zu dem Zeitpunkt nicht geglaubt, dass es einen Wechsel geben würde; sonst hätten Sie das vielleicht nicht gesagt.
„Ich will deutlich machen, dass die Niedersächsische Landesregierung diese europäische Richtlinie in ihrem Text und ihren Anhängen in angemessener Weise bearbeitet und umgesetzt hat. Wir gehen nicht davon aus, dass wir hier halbe Arbeit geleistet haben.“
„Wir haben mehr als 10 % der Landesfläche gemeldet, und ich lasse mir nicht von einem einzelnen Mitarbeiter“
„irgendeiner Behörde erklären, gleichgültig wie kompetent und wo angesiedelt, dass ein Bundesland nicht hinreichend gearbeitet habe und nachzuliefern hätte. Ich sage das hier in aller Deutlichkeit, damit klar ist, wer sich auf eine weitere Auseinandersetzung einlassen will.“
Meine Damen und Herren, wo Herr Jüttner Recht hat, hat er Recht. Nur, er hätte das dann auch machen müssen.
Das nehme ich der alten Landesregierung übel. Sie wusste, dass sie schlecht gearbeitet hatte. Das war im Herbst 2002 sowohl für den atlantischen Bereich als auch für die Ästuare bekannt. Sie haben Angst gehabt, diese Vorschläge in das Beteiligungsverfahren zu geben, und haben uns unter Druck gesetzt. Gott sei Dank haben alle Beteiligten diesen zeitlichen Druck ausgehalten, und wir sind trotzdem in der Lage, unserer Verpflichtung gegenüber der EU-Kommission nachzukommen, auch wenn die alte Landesregierung mehr als schlampig gearbeitet hat.
Herr Minister Sander, nachdem Sie uns gerade zum wiederholten Male etwas über Menschen und über den Umgang mit Menschen erzählt haben, möchte ich gerne den Wunsch der Menschen in meiner Region ansprechen, den Süntel und das Wesergebirge als FFH-Gebiet zu melden. Dieser Wunsch ist getragen von einem breiten Bündnis in der Bevölkerung. Es gibt eindeutige parteiübergreifende Beschlüsse der zuständigen Gebietskörperschaften.
Frage: Warum sind Sie diesem Wunsch nach Meldung als FFH-Gebiet für Wesergebirge und Süntel nicht gefolgt, obwohl dieses Gebiet bereits als Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet und Naturpark ausgewiesen ist und obwohl dieser Wunsch von einem breiten Bündnis der Menschen in der Region getragen wird? Die Menschen wollen das nämlich gerne.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das ist wieder ein typisches Beispiel. Ich war im Süntel. Ich habe auch Aussagen dazu gemacht.
Wir haben den Wunsch entgegengenommen und im Hause auch geprüft, ob es eine Notwendigkeit dafür gibt. Nur - ich glaube, darin stimmen wir auch überein -, wenn Politik beginnt, nach nicht fachlichen und sachlichen Kriterien eine Gebietsausweisung vorzunehmen, ist sie angreifbar. Wir würden dann nämlich gegenüber der EU-Kommission deutlich machen, dass wir auf politischen Druck hin nachgegeben haben und die fachlichen Gesichtspunkte nicht beurteilt haben. Nur, das tun wir im Gegensatz zu vielen anderen nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir uns jetzt die dritte Tranche der FFH-Gebietsmeldungen für Niedersachsen vornehmen und wir bereits zweimal FFH-Gebiete gemeldet haben, was in ganz Niedersachsen erheblichen Protest und Widerstand bei den Menschen bis hin zu den Kommunen ausgelöst hat, und vor dem Hintergrund, dass das Zusammentragen infrage kommender Gebiete nach meinem Eindruck jetzt, bei der dritten Tranche, wesentlich ruhiger und gelassener vonstatten gegangen ist, frage ich die Landesregierung, ob sie diesen meinen Eindruck teilt und wie sie sich diesen Umstand erklärt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Behr, ich meine, ich habe deutlich gemacht, dass ich Ihren Eindruck teilen kann, weil wir anders an die Problemlösung herangegangen sind. Wir haben sie gemeinsam, mit den Menschen, vollzogen. Insbesondere im Raum Stade haben wir das sehr ernst genommen. Das bezieht sich auch auf die
Frage von Herrn Briese bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung. Genau das hatten wir mit zu beachten.
Ich habe den Abwägungsprozess um die zweite Tranche erlebt. Diese FFH-Meldungen sind keine dritte Tranche - insoweit muss ich Sie korrigieren -, sie sind lediglich eine Nachmeldung, weil die frühere Landesregierung auf diesem Gebiet nicht ordentlich gearbeitet hat.
Das muss sein, Herr Sander. Das müssen Sie ertragen. Bei der Menge der Wortmeldungen ist es manchmal so, dass man erst später erscheint. Also, Ihre Hoffnung, das wir nicht dabei sind, war trügerisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Was stützt eigentlich Ihre Rechtsauffassung, Sie hätten ein Auswahlermessen, angesichts der Note der Europäischen Kommission, in der für mich klar und unmissverständlich die Meldung der Ästuare Ems und Weser gefordert wird?
Lassen Sie mich noch eine daran anknüpfende zweite Frage stellen. Ist es richtig, wie in der Nordwest-Zeitung zu lesen war, dass in einem internen Vermerk schon frühzeitig auf mögliche Bußgeldzahlungen oder EU-Bußgeldverfahren hingewiesen worden ist? Herr Ministerpräsident, warum geht die Landesregierung dieses Risiko ein?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mich stört an dieser Debatte über die Dringliche Anfrage, dass sich die Fraktionen von
Grünen und SPD völlig kritiklos die Position der Europäischen Kommission zu Eigen machen und die Landesregierung jetzt mehrfach danach gefragt haben, warum wir eine von der EU-Kommission abweichende Positionierung vornehmen.
In den vergangenen Tagen ist die gesamte EUKommission vom Europäischen Parlament nicht abgesegnet worden, sodass die alte Kommission weiterhin im Amt bleibt. Es gehört zum Parlamentarismus dazu - daran werden wir uns auch in Europa zu gewöhnen haben -, dass man Entscheidungen der Europäischen Kommission nicht als gottgegeben ansieht, sondern dass man sie auch hinterfragt.
Mich irritiert außerordentlich, dass es Ihnen nicht gelingt, zwischen FFH und der Behandlung des VW-Gesetzes - um nur eines der 17 Verfahren zu benennen, in denen wir im Moment mit der Kommission sehr kontroverse Positionen austauschen eine logische Verbindungslinie zu ziehen. Uns als Land Niedersachsen muss es doch darum gehen, unsere ureigenen Interessen zu verfechten, beispielsweise beim VW-Gesetz. Und da ist es nicht hilfreich, fortlaufend über das Parlament alle die Argumente als sakrosankt genannt zu bekommen, die uns die Europäische Kommission oftmals völlig abwegig vorhält.
„Das Umweltministerium hat einzelfallbezogen vorhandene Ermessensspielräume bei der Anwendung der FFH-Gebietsauswahlkritieren genutzt, um Konflikte mit konkurrierenden Interessen zu beseitigen oder zu vermindern.“
Dieses umfassende pauschale Lob an den Umweltminister und seine Fachverwaltung steht zu Beginn dieses Vermerkes. Dieses Lob gibt mir Grund zu sagen, dass das Umweltministerium und der Umweltminister bei der Erarbeitung der dritten Tranche einen glänzenden Job gemacht haben, zu dem Sie als SPD-Landesregierung über Jahre hinweg nicht im Stande gewesen sind.