Fordern Sie bitte Ihren Umweltminister in Berlin, der dafür zuständig ist, auch auf, nicht nur auf Parteitagen anzukündigen, dass er die Endlagerung in anderem Wirtsgestein bzw. die Erkundung an vier Standorte will, sondern diese vier Standorte auch zu benennen. Nennen Sie doch diese vier Standorte! Oder haben Sie davor Angst, dass Sie damit auf die Nase fallen, weil die Bevölkerung es satt hat, dass mit diesen Ängsten weitergespielt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dehde, ich finde es gut, dass Sie meine Papiere lesen. Das ist ja schon mal was. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich möchte Ihnen noch einmal eines deutlich machen. Ich stelle zunächst einmal fest: Sie haben die Frage nicht beantwortet, was mit dem Atommüll nach der Abklingzeit tatsächlich passieren
soll. Das zeigt, dass Sie genau wie die alternden Grünen die Probleme der jetzigen, Ihrer Generation nicht lösen, sondern auf die Nachfolgegeneration abschieben wollen.
Herr Dehde, ich finde es sehr gut, dass Sie auf die FDP in Lüchow-Dannenberg hören. Das ist schon einmal ein guter Anfang. Die Kollegen werden Ihnen mit Sicherheit auch gesagt haben, dass es diesen Antrag in der Tat gibt. Sie haben ihn auf dem Landesparteitag eingereicht. Aber sie werden Ihnen dann fairerweise auch gesagt haben, dass dieser Antrag nicht beschlossen, sondern dass er streitig gestellt wurde. Wir sind in der Diskussion. Deswegen - so gehört es sich für eine liberale tolerante Partei - haben wir den Antragsteller zu uns eingeladen und werden den Antrag gemeinsam mit ihm noch einmal diskutieren. Ich vertrete hier die Position meiner Fraktion. Auch wir haben diesen Antrag beraten, und wir haben ihn einstimmig abgelehnt.
Vielleicht unterhalten Sie sich noch einmal mit den Kollegen in Lüchow-Dannenberg. Wie gesagt, wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Wer zuhören kann, noch viel mehr. - Vielen Dank.
Herr Minister Sander, vielleicht hätten Sie heute Ihr T-Shirt anziehen sollen, um die Menschen ein bisschen zu beruhigen. Vielleicht hätte das dazu beigetragen.
Ich wundere mich ein bisschen darüber, welche Unterlagen Sie haben. Nach der Umfrage von Emnid sind selbst 61 % der FDP-Anhänger für den Atomausstieg.
Ich möchte nun noch auf den Kollegen Rösler und Frau Zachow eingehen. Sie haben hier ganz deutlich gesagt: Sie wollen das Moratorium für Gorleben aufheben, und Sie wollen dort weiter erkunden.
„Weiter erkunden“ nennen Sie das. - Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie wollen unter dem Deckmantel des Bergrechts ein Endlager bauen und Fakten schaffen. In Gorleben sind schon 1,4 Milliarden Euro verbuddelt worden. Man hätte für eine reine Erkundung deutlich weniger Geld gebraucht. Die Atomkonzerne haben schon in der Vergangenheit versucht, Fakten zu schaffen, und Sie wollen jetzt Hilfestellung leisten, damit das so weitergeht. Ich sage Ihnen ganz klar: Ohne atomrechtliche Genehmigung läuft hier überhaupt nichts. Das Moratorium steht, und das Moratorium muss auch aufrechterhalten werden.
weil Sie wissen - in dieser Frage sind Sie offensichtlich Überzeugungstäter, Herr Rösler -, dass die ungelöste Endlagerfrage eine, wenn nicht die wichtigste Achillesferse der Atomindustrie ist.
Meine Damen und Herren, ich will nicht im Detail darauf eingehen. Aber eines ist klar - das kann man auch überall nachlesen -: Die Uranvorräte sind so endlich wie Öl; 30 bis 40 Jahre - länger reichen sie nicht mehr. Die Frage der Endlagerung ist ungelöst, und die Folgekosten sind nicht beherrschbar. Wir brauchen keine staatlich subventionierten Atomkraftwerke. Diese Strukturen, die in der Vergangenheit dafür gesorgt haben, brauchen wir nicht mehr für die Zukunft.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich den Ministerpräsidenten ansprechen: Sie haben sich im Zusammenhang mit dem letzten
CASTOR-Transport und den Ereignissen im Wendland in dieser Frage nicht geäußert. Sie haben sich auch heute nicht geäußert. Sie sind doch sonst mit Äußerungen schnell bei der Hand. Wenn es Konflikte im Land gibt oder es um Betriebsschließungen oder ähnliches geht, dann fahren Sie vor Ort und sprechen dort mit den Betroffenen. Warum verweigern Sie sich in dieser Debatte dem Dialog mit den Menschen im Wendland? - Das halte ich für unwürdig. Langfristig können Sie sich vor dieser Debatte nicht drücken. Das ist ein Prozess, der politisch moderiert werden muss.
Diese Frage muss die Gesellschaft als Ganzes - das betrifft nicht nur uns Niedersachsen - diskutieren. Dafür brauchen wir ein ergebnisoffenes Endlagersuchverfahren. Was Sie machen, ist sozusagen eine Lösung auf dem Rücken einer kleinen Minderheit im Land Niedersachsen. Das lassen wir nicht zu. Dagegen werden wir weiterhin mit allen Mitteln angehen. - Herzlichen Dank.
Tagesordnungspunkt 2: 18. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1425 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1449 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1451
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, den 19. November 2004 zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 18. Eingabenübersicht in der Drucksache 1425 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um
Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1145 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/1426
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1426, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung wird von der Ausschussmehrheit der Mitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion getragen; die Ausschussmitglieder der SPD haben sich der Stimme enthalten. Dies gilt auch für die jeweiligen Ausschussmitglieder der Grünen. Sie haben aber heute Morgen ihre Meinung geändert; darauf komme ich später zurück. Ich fahre zunächst mit dem Bericht fort.
Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 2. September 2004 in einer ganztägigen Sitzung die betroffenen Verbände angehört. Das Ergebnis dieser Anhörung hat der Ausschuss ausgewertet und zum Anlass einer Reihe von Änderungsvorschlägen zum Entwurfstext genommen. Die wichtigsten möchte ich Ihnen gerne vortragen.
In den Ausschussberatungen haben Vertreter aller Fraktionen darauf hingewiesen, dass die Vorschriften zur Erwachsenenbildung in diesem Haus stets mit der Zielsetzung eines Konsenses beraten worden sind. Dementsprechend sind zu zahlreichen Punkten im Verlaufe der Beratungen Lösungen gefunden worden, die von allen Fraktionen mitgetragen werden konnten. Ich verweise hierzu
auf den § 1, in dem Elemente eines Vorschlags der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion aufgenommen worden sind.
In rechtlicher Hinsicht bringt der Gesetzentwurf eine wesentliche Änderung für die Volkshochschulen, die nunmehr wieder unmittelbar vom Land und nicht mehr mittelbar über ihre kommunalen Träger gefördert werden sollen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Übertragung dieser Aufgabe auf das Land haben die Ausschüsse nicht gesehen. Zur Neuregelung des Mindestleistungsumfangs von Erwachsenenbildungseinrichtungen in § 3 schlägt der Ausschuss sowohl eine Präzisierung des Tatbestands als auch eine Klarstellung der Rechtsfolge vor. Hier geht es um die zu erbringende Unterrichtsleistung.
Die im Gesetzentwurf nur für die Landeseinrichtungen vorgesehene Vertragslösung - § 5 Abs. 7 möchte der Ausschuss für alle Einrichtungsgruppen öffnen. Die dazu neu eingefügte Regelung des § 4 Abs. 4 erweitert den Spielraum für derartige vertragliche Vereinbarungen.
Auf Antrag der Ausschussmitglieder von CDU und FDP wurde in § 6 Abs. 3 die Regelung zur Förderung der Volkshochschulen im ländlichen Raum erheblich erweitert. Das gilt einerseits für die größere Bandbreite des Gewichtungsfaktors in Satz 2 und andererseits für die nähere Bestimmung der Verordnungsermächtigung in den Sätzen 3 bis 5. Die Ausschussmehrheit hat ihren Vorschlag damit begründet, dass die besondere Förderung des ländlichen Raums auch sonst ihrer politischen Schwerpunktsetzung entspreche.