Protokoll der Sitzung vom 18.11.2004

(Björn Thümler [CDU]: Unverschämt!)

Im Übrigen hat gerade der Ministerpräsident zu einem anderen Tagesordnungspunkt darauf hingewiesen - aber das passt auch hier sehr gut -, dass wir uns nicht scheuen sollten, Neuland zu betreten und etwas Mut zu beweisen. Ich kann das auch bei diesem Thema nur nachdrücklich einfordern.

(Beifall bei der SPD)

Von besonderer Güte in Ihrem Antrag ist die Forderung an die Bundesregierung, leistungsorientierte und wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für die Hochschulen nicht weiter zu behindern. Und das, nachdem wir jetzt erleben mussten, dass die Bundesländer zum wiederholten Male die Verhandlungen über die vom Bund mit 1,9 Milliarden Euro ausgestattete Exzellenzförderung platzen ließen.

(Björn Thümler [CDU]: Weil das Un- sinn ist!)

Man kann dem Präsidenten der HRK, Herrn Gaehtgens, nur zustimmen, der erklärt hat, damit blieben die Hochschulen bis auf weiteres Geiseln im Machtkampf der Ministerpräsidenten. Damit hat Ministerpräsident Wulff seinen Wissenschaftsminister Stratmann erneut im Regen stehen lassen. Dieser hatte nämlich im letzten Plenarsitzungsabschnitt noch erklärt, die Hauptsache sei, dass dieses Geld kommt.

Die international übliche Tenure-Track-Option, also die Übernahme der Juniorprofessuren bei hervorragender Bewährung durch die Hochschule in eine Dauerprofessur, wird durch das neue HRG ermöglicht. Wir würden uns sehr wünschen, dass diese Möglichkeit im eigenen Interesse von den Hochschulen stärker genutzt wird.

Meine Damen und Herren, das Bund-LänderFörderprogramm zur Juniorprofessur läuft am 31. Dezember dieses Jahres aus. Wir appellieren an die Landesregierung, gemeinsam mit den anderen Bundesländern zum Wohle der niedersächsischen Hochschulen dafür zu sorgen, dass die entsprechende BLK-Vereinbarung verlängert wird. Eigentlich müsste das ein Selbstgänger sein; denn das Programm wird zu 100 % vom Bund finanziert und kostet das Land Niedersachsen nichts. Man sieht allerdings an der Exzellenzförderung, dass für die CDU erst die Partei kommt und dann das

Land. Dieses Handeln ist unseren Hochschulen gegenüber verantwortungslos.

(Beifall bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Das ist doch lächerlich!)

Meine Damen und Herren, legt man beide Anträge nebeneinander, so kann eigentlich jeder, dem die Entwicklung unserer Hochschulen am Herzen liegt, nur unserem Antrag zustimmen. Da ich aber weiß, dass Ihre Politik nicht immer von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, vermute ich, dass Sie ihn ablehnen werden. Eines allerdings sollten Sie uns allen ersparen - ich habe gehört, Sie sind sogar damit einverstanden -, nämlich eine erneute Behandlung dieses Themas im Ausschuss und hier im Plenum.

Ganz abgesehen davon, dass der zeitliche Ablauf das Ganze überholt, haben wir in unserem Ausschuss schon ausreichend Anträge, die wir vor uns herschieben, weil sich die Mehrheitsfraktionen nicht vernünftig vorbereiten.

(Björn Thümler [CDU]: Das ist ja der absolute Höhepunkt!)

Die Sache, die wir hier verhandeln, ist entscheidungsreif, und die Kuh muss vom Eis. Deswegen beantrage ich zu Tagesordnungspunkt 16 sofortige Abstimmung.

Zum Schluss lassen Sie mich noch eines feststellen: Die geschätzte Kollegin Trost hat im letzten Plenarsitzungsabschnitt ausgeführt, die CDU werde sich ergebnisorientiert und intensiv in die Beratungen zu der im nächsten Jahr anstehenden NHG-Novelle einbringen.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das ist so!)

Nach den bisherigen Erfahrungen in dieser Legislaturperiode können die niedersächsischen Hochschulen und wir das nur als Drohung empfinden. Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Dr. Heinen-Kljajić das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wohnen wir hier doch gerade

einer Art kleinem Komödienstadl bei. Wir erleben heute, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, den Antrag der SPD, der die bundeseinheitliche Regelung der Juniorprofessur zum Inhalt hat, ablehnen, um im Anschluss daran Ihrem Antrag zuzusprechen, der die bundeseinheitliche Regelung der Juniorprofessur zum Inhalt hat. Und das alles vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder ohnehin in der Sache bereits eine Einigung erzielt haben. Ob der Sinn dieser Inszenierung vom Publikum nachvollzogen werden kann, wage ich anzuzweifeln.

(Beifall bei den GRÜNEN - Manfred Nahrstedt [SPD]: Die Zuhörer gehen gerade!)

Meine Damen und Herren, trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, die aus meiner Sicht kritischen Punkte anzusprechen, und Sie bitten, sich im Sinne der betroffenen Wissenschaftler der Sache anzunehmen; das heißt zum einen, Einigkeit darüber herzustellen, dass die Juniorprofessur wieder rechtlich abgesichert wird. Diesbezüglich bin ich zuversichtlich; denn niemand möchte auf dieses Erfolgsmodell wirklich verzichten. Das heißt zum anderen aber auch, dass wir mit der Juniorprofessur eine echte Alternative zur Habilitation etablieren. Hier gilt es insbesondere in den Reihen der Regierung und der Mehrheitsfraktionen noch eine Menge Aufklärungsarbeit zu leisten.

Ihre Behauptung, Herr Minister Stratmann, die Juniorprofessur habe sich lediglich im Bereich der Naturwissenschaften und der Life Sciences bewährt, ist nicht belegbar. Wenn ich sehe, dass z. B. von 40 Juniorprofessuren an der Humboldt-Universität 18 in den so genannten Buchwissenschaften angesiedelt sind, so spricht das nach meinem Dafürhalten doch eher dafür, dass hier in Niedersachsen die Rahmenbedingungen nicht ganz stimmen. Es wäre u. a. sicherlich auch interessant zu überprüfen, inwieweit Ihre Kürzungen im Rahmen des HOK für die unterschiedliche Fächerverteilung der Juniorprofessuren verantwortlich sind.

Meine Damen und Herren, ich möchte ebenfalls dafür werben, die Regelungshoheit für Personalstrukturen beim Bund zu belassen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es vor der Regelung, wie wir sie jetzt vorfinden, in der Bundesrepublik Deutschland rund 70 verschiedene Personalkategorien an den Hochschulen gab - ein aberwitziger Zustand, zumal, wenn er von der Forderung nach internationaler und nationaler Mobili

tät begleitet wird. Hinzukommt, dass bei der von Ihnen erhobenen Forderung, die Länder mögen in Sachen Dienstrecht an den Hochschulen wieder federführend sein, die von Ministerpräsident Wulff so gescholtene KMK fröhliche Urständ feiert, bevor Sie überhaupt eine Chance hatten, sie zu zerschlagen.

Meine Damen und Herren, ich bedauere außerordentlich, dass im Zuge des aufgeregten Gezerres um die Zuständigkeit ein Aspekt der notwendigen Neuregelung in den Hintergrund gedrängt wurde. So positiv sich das Modell der Juniorprofessur in den vergangenen Jahren auch entwickelt hat, die Zwölf-Jahres-Regelung, also die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen an den Hochschulen unterhalb der Professur auf maximal zwölf Jahre, hat sich aus unserer Sicht nicht bewährt. Immerhin gibt uns die nun vereinbarte Verlängerung der Übergangsregelungen um drei Jahre die Chance, ernsthaft über Verbesserungen zu sprechen und endlich einen Wissenschaftstarifvertrag auf den Weg zu bringen. In dieser Sache, meine Damen und Herren von der FDP, hoffe ich insbesondere auf Ihre Unterstützung; denn wenn Sie auch in Niedersachsen mit Herrn Professor Zielke eher einen Vertreter der Restauration ins hochschulpolitische Rennen schicken,

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der SPD)

so sind Sie zumindest auf Bundesebene in unserem Sinne sortiert.

Meine Damen und Herren, wir haben mit der Juniorprofessur ein echtes Erfolgsmodell gestartet. Wir sollten daran arbeiten, die Konditionen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an unseren Hochschulen weiter zu verbessern. Ich nenne nur die Stichworte „Ausstattung“ und „Tenure Track“. Ich hoffe, dass wir nach der Beilegung des Hickhacks zwischen Bund und Ländern wieder daran arbeiten können. Da es - wie gesagt - bereits eine Einigung zwischen Bund und Ländern gibt, ist es eine Selbstverständlichkeit, über den CDU-Antrag direkt abzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Dr. Zielke das Wort.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Professor! So viel Zeit muss sein!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, welche besondere Aufmerksamkeit meine Person in den Reihen der Opposition genießt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich meine, das ist diesem Fall vielleicht angemessen, weil ich im Gegensatz zu vielen Vorrednern, die hier das Wort ergriffen haben, tatsächlich einen großen Teil meines Lebens an Hochschulen verbracht habe.

(Beifall bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das kann ja nicht schaden!)

Frau Bundesbildungsministerin Bulmahn hat das Fünfte Gesetz zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes seinerzeit als einen Meilenstein für das deutsche Hochschulsystem bezeichnet. Dieses Gesetz ist durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.

(Zuruf von der CDU: Das ist gut so!)

Im Nachhinein bezeichnete der Wissenschaftsminister von Rheinland-Pfalz, Prof. Zöllner, auch SPD, das Gesetz als „sowieso keine gute Idee“. Wie dem auch sei - eines verdient festgehalten zu werden: Es ist bestimmt nicht so, als hätte die Bundesbildungsministerin nicht vorher wissen können, was auf sie zukommt, und als sei sie beim Urteil des BVG aus allen Wolken gefallen. Alle verfassungsrechtlichen Einwände lagen schon auf dem Tisch, als die Bundesregierung dieses Gesetz durchboxte.

Frau Bulmahn hat das Risiko des Scheiterns sehenden Auges in Kauf genommen. Ein Kommentator einer bekannten Zeitung hat dieses Vorgehen als Politik des „kalkulierten Verfassungsbruchs“ bezeichnet.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Nebenbei gesagt: Das gilt genauso für das Verbot von Studiengebühren, dessen Rechtmäßigkeit derzeit Gegenstand einer anderen Verfassungsklage ist.

Das Problem für die Bundesländer besteht darin, dass mit der Nichtigkeit der Regelungen zur Juniorprofessur auch die entsprechenden Befristungsregelungen nichtig sind. Wir sind in der gesetzgeberischen Malaise gelandet, diese Befristungsregelungen rückwirkend wieder in Kraft setzen zu müssen, was wiederum verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Dieses Chaos verdanken wir einzig und allein der Augen-zu-und-durch-Politik der Bundesbildungsministerin. Wir, die Länder, müssen jetzt den Karren aus dem Morast ziehen. Dazu dient der Antrag der FDP- und der CDU-Fraktion.

Ziel des Gesetzes war laut Bundesverfassungsgericht, „die Verdrängung und Unterbindung der Habilitation als Zugangsvoraussetzung für das Amt des Universitätsprofessors“. Herr Kollege Thümler hat vieles Richtige zu Details von Habilitation und Juniorprofessur gesagt. Ich will dem nur Folgendes hinzufügen: Wer die Realität der Forschung an Universitäten kennt, der weiß, dass beide Qualifikationswege, Juniorprofessur und Habilitation, gar nicht so weit auseinander liegen. Warum dann eigentlich dieses erbittert verfochtene, kategorische Verbot statt eines friedlichen Nebeneinanders beider Wege, wie wir es wollen? Die 68erGeneration war u. a. mit dem Slogan angetreten, unter den Talaren den Muff von 1 000 Jahren zu verjagen. Mittlerweile haben die 68er und 68erinnen den langen Marsch durch die Institutionen geschafft, und die Realität hat sie eingeholt. Aber einen Jugendtraum wollte man sich doch noch erfüllen, nämlich eine missliebige Tradition zu zerstören. Oder wären womöglich auch hier die größten Kritiker der Elche am liebsten selber welche? Sei es drum.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Eine philosophische Frage!)

Politik sollte vernünftig und ausgewogen sein und nicht blindwütig agieren. Vor allem sollte sie sich an der Verfassung orientieren. Wenn es eine Aufgabe gibt, die man den Hochschulen nun wirklich getrost selbst überlassen sollte, dann die, den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs in eigener Regie heranzuziehen. - Danke.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Das Wort hat Herr Minister Stratmann. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ja stets bemüht, nicht zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen. Dennoch habe ich das Bedürfnis, noch einmal zum Ausdruck zu bringen, liebe Frau Dr. Andretta, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, dass wir diese Diskussion jetzt nicht in dieser Weise zu führen bräuchten, wenn die Frau Bundesbildungsministerin nicht sozusagen sehenden Auges ein Gesetz vorgelegt hätte, das von vornherein als verfassungswidrig galt. Ich glaube, das muss noch einmal auf den Punkt gebracht werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)