Lassen Sie mich nun noch, meine sehr verehrten Damen und Herren, Folgendes feststellen: Unser Wald ist bei dieser Landesregierung in guten Händen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist soweit: Die Bewirtschaftung der Landesforsten wird mit diesem Gesetz zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Bereich Wald und Jagd ab 1. Januar 2005 als Anstalt des öffentlichen Rechts verselbständigt. Die niedersächsischen Landesforsten werden damit mehr Entscheidungs- und auch Ergebnisverantwortung erhalten und als Folge der eigenverantwortlichen Steuerung schnellere, marktorientiertere Entscheidungen, eine weitere deutliche Verbesserung des Betriebsergebnisses und letztendlich auch eine Entlastung des Landeshaushaltes erzielen.
Die Steuerungsmöglichkeiten durch die öffentlichen Auftraggeber bleiben erhalten. Zugleich werden die politische Führung und die Landesverwaltung von Detailfragen entlastet.
Meine Damen und Herren, alle Forstgrundstücke des Landes gehen samt ihrem Zubehör in das Eigentum der Anstalt über. Ich darf Sie insofern beruhigen: Wenn jemand aus der Privatwirtschaft seinen Betrieb verpachtet, dann werden auch nicht sämtliche Grundstücke einzeln aufgeführt, sondern dann geht der Gesamtbetrieb über. Das ist also kein gewichtiges Problem.
Die Anstalt wird dieses Grundvermögen nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung und des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Interesse des Landes und zum Wohle der Allgemeinheit bewirtschaften und verwalten. Dabei wird die Anstalt sowohl die Grundsätze der naturnahen Waldbewirtschaftung zu beachten als auch die weitergehenden Grundsätze des LÖWE-Programms umzusetzen haben.
Herr Kollege Meyer, wenn Sie hier schon den Pastor bemühen, der in seiner Predigt das Wort Gott nicht erwähnt, dann sage ich Ihnen: Er liest aber auch nicht jedes Mal die ganze Bibel vor. Deshalb sollten wir uns hier auch auf die wirklich notwendigen Dinge beschränken.
Meine Damen und Herren, an der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes ändert die Gründung dieser Anstalt nichts.
Der Gesetzentwurf hat im Zuge der Ausschussberatungen noch einige Änderungen erfahren. Ich möchte einige Hauptdiskussionspunkte ansprechen.
Die Anstalt wird die Grundstücke nur in dem Umfang verkaufen, wie es zur Konsolidierung des Landeshaushalts bis zum Jahre 2014 vorgesehen ist. Darüber hinaus sind keine Grundstücksverkäufe geplant.
Insbesondere soll die Anstalt zur Deckung ihrer laufenden Aufgaben grundsätzlich nicht auf Grundstücksverkäufe zurückgreifen; Kollege Oetjen sagte es bereits. Dies, meine Damen und Herren, wäre auch wenig sinnvoll, entzöge sich die Anstalt damit doch selbst ihre Bewirtschaftungsgrundlage.
Innerhalb ihres Kreditvolumens von insgesamt 30 Millionen Euro muss die Anstalt ab einer Kreditaufnahme für nichtinvestive Zwecke von 5 Millionen Euro den Haushaltsausschuss des Landtages unterrichten. Ich glaube, dass das eine gute Einbindung ist. Mit der Unterrichtung des Haushaltsausschusses leistet die Anstalt auch einen Beitrag zur Transparenz ihrer Bewirtschaftung gegenüber dem Landtag. Der Transparenz dient auch die in den Gesetzentwurf noch aufgenommene Vorschrift, dass der Wirtschaftsplan dem Haushaltsplan des Landes beizufügen ist.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Entscheidung, die Landesforsten wirtschaftlich und rechtlich zu verselbständigen, auf dem richtigen Wege sind. Die neue Betriebsform - das wurde uns ja vorgeworfen - wurde auch im Vergleich mit anderen Betriebsformen - optimierter Regiebetrieb und Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung - geprüft. Wir haben festgestellt, dass die unternehmerischen Möglichkeiten bei einer Anstalt sehr viel besser sind. Ich bin zuversichtlich, dass wir in 2008 die schwarze Null erreichen werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, aber auch bei den Abgeordneten, die im Ausschuss und in den Arbeitskreisen mitgearbeitet haben, recht herzlich bedanken. Immerhin ist dies seit 1997 die zweite Forstreform. Das zeigt, dass wir in der Lage sind,
Meine Damen und Herren, wir haben auch noch zu berücksichtigen, dass das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung auch eine Änderung in der forstlichen Rahmenplanung enthält. Entsprechend der Vorgabe des Bundeswaldgesetzes wird das Land künftig das Landeswaldprogramm und den forstlichen Rahmenplan dafür aufstellen. Die regionale forstliche Rahmenplanung, die bisher Aufgabe der Bezirksregierung war, geht auf die Landkreise und kreisfreien Städte über. Wir sind der Meinung, dass man vor Ort besser weiß, was für die Region gut ist.
Meine Damen und Herren, abschließend noch ein paar Worte zum Niedersächsischen Jagdgesetz. Ich habe mich gewundert, dass das in dieser Debatte noch so breiten Raum einnimmt, obwohl es in den Ausschüssen und Arbeitskreisen schon intensiv diskutiert wurde. Wir haben § 37 abgeschafft. Wir haben die Abschusspläne in § 25 Abs. 4 geregelt. Ich meine, wir sollten es damit gut sein lassen. Das ist eine gute Regelung. Ich weiß nicht, ob wir uns hier der Korruption bezichtigen lassen müssen, nur weil Herr Klein das anders sieht. Dieser Ausdruck gehört hier nicht hin. Solche Äußerungen sollten Sie meiner Meinung nach besser lassen.
Wenn gegen unser LÖWE-Programm verstoßen werden sollte, werden wir selbstverständlich per Erlass eingreifen und die Dinge in Gang bringen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche im Namen wohl aller vernünftigen Abgeordneten dieses Hauses dieser neuen Anstalt alles Gute auf ihrem schwierigen Weg. - Danke schön.
Nach § 71 der Geschäftsordnung hat Herr Meyer um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gewähre Ihnen bis zu zwei Minuten.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der - Vorlage 15 - als Änderungsvorschlag von den Fraktionen der CDU und der FDP eingebracht worden ist. In der Begründung heißt es wörtlich:
„Eine erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben der Anstalt ist für den Landeshaushalt von erheblichem Gewicht und darf von Abschussplänen nicht beeinträchtigt werden.“
Weiter heißt es: „... wegen der divergierenden Interessenlagen in den Jagdbeiräten“ sei es „erforderlich,... einen materiellrechtlichen Standard zu Gunsten der Landesforsten zu schaffen.“
Das heißt einfacher formuliert: Es kann auch einmal sein, dass Wald vor Wild gehen muss. Der Minister hat ja eben das Wort Erlass in den Mund genommen. Das ist der entscheidende Punkt: Wenn man nämlich feststellt, dass der Eigentümer Anstalt Niedersächsische Landesforsten an irgendeiner Stelle behindert wird, dann werden wir ja sehen, ob das Ministerium in seiner Eigenschaft als Fachaufsicht diesen Erlass erlässt und den Leuten vor Ort auf die Finger klopft. Darauf wollte ich noch einmal hinweisen. - Vielen Dank.
Herr Meyer, ich bitte Sie, Bemerkungen, wie Sie sie zum Anfang Ihrer Rede gemacht haben, in Zukunft zu unterlassen.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Artikel 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das Gesetz so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1235 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/1501
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Drucksache 1501 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist einstimmig ergangen; sie entspricht den Voten der mitberaten
den Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Lassen Sie mich zunächst einige wenige Worte zum Inhalt des Gesetzentwurfs sagen, weil das Plenum mit ihm bisher nicht befasst gewesen ist.