Protokoll der Sitzung vom 14.12.2004

Lassen Sie mich zunächst einige wenige Worte zum Inhalt des Gesetzentwurfs sagen, weil das Plenum mit ihm bisher nicht befasst gewesen ist.

Das Gesetz soll das Gesetz über Eisenbahnen und Bergbahnen aus dem Jahr 1957 ersetzen. Eine Neufassung ist unumgänglich geworden, weil im bergbahnrechtlichen Teil die Vorschriften der Europäischen Seilbahnrichtlinie in nationales Recht umzusetzen sind. Dies hat Gelegenheit gegeben, auch die Vorschriften über die Eisenbahnen dem seit Mitte des Jahres 2002 veränderten Bundesrecht anzupassen und das Gesetz insgesamt zu überarbeiten.

In der Umsetzungsbedürftigkeit der Europäischen Seilbahnrichtlinie ist eine Besonderheit gerade dieses Gesetzgebungsverfahrens begründet: Schon der Gesetzentwurf weist darauf hin, dass die Umsetzung der Richtlinie spätestens bis zum 3. Mai 2002 hätte erfolgen müssen. Nach dem ursprünglichen Zeitplan für die Behandlung der vielen dem Landtag zurzeit vorliegenden Gesetzentwürfe wäre der Gesetzentwurf Anfang 2005 beraten und beschlossen worden, was zunächst allen Beteiligten unproblematisch erschien. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag ist aber deutlich geworden, dass die Bundesrepublik Deutschland und damit auch das Land Niedersachsen Sanktionen zu erwarten hat, wenn die Richtlinie nicht bis Ende des Jahres umgesetzt worden ist.

Obwohl in der verbliebenen Zeit eine angemessene Prüfung des Gesetzentwurfs nicht möglich war, hat sich der federführende Ausschuss im Hinblick auf diese Situation entschlossen, Ihnen den Gesetzentwurf schon jetzt mit einigen Änderungen zur Annahme zu empfehlen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geht aber davon aus, dass das dann beschlossene Gesetz vom zuständigen Ministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst noch einmal sorgfältig auf rechtliche Defizite überprüft wird. Sollte sich noch Nachbesserungsbedarf ergeben, so wird eine Korrekturnovelle auf den Weg zu bringen sein.

Wegen der weiteren Einzelheiten verweise ich im Übrigen auf den schriftlichen Bericht.

Ich möchte damit meinen mündlichen Bericht schließen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bittet Sie, seiner Beschlussempfehlung zu folgen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet wird. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen damit gleich zur Einzelberatung:

Erster Teil, §§ 1 bis 9. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Zweiter Teil, §§ 10 bis 25. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Dritter Teil, §§ 26 bis 29. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich muss Ihnen mitteilen, dass wir um 14.30 Uhr wieder beginnen. Die Mittagspause wird nicht verlängert. Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.43 Uhr.

Wiederbeginn: 14.32 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Ich rufe die Punkte 9 bis 15 auf, die wir vereinbarungsgemäß zusammen behandeln:

Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005 - HG 2005 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1330 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/1515 bis 15/1530 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1549 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1562 b) 20. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1511

Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2005 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1340 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1531 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1563

Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung bleibt als eigenständige Einrichtung des Landes erhalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1263 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses Drs. 15/1532

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Maßnahmen zur Integration von Kindern und Jugendlichen stärken - für mehr Toleranz und Chancengleichheit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1505

Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Perspektiven für eine strukturelle Entlastung des Landeshaushalts, für die Stärkung der Niedersächsischen Kommunen und für die Förderung von Bildung und Forschung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1506

Tagesordnungspunkt 14 Erste Beratung: Subventionen abbauen - Kommunalfinanzen stärken - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/1508

Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Kommunen benötigen finanzielle Planungssicherheit - Stabilisierungsfonds (Garantiesummenfonds) einrichten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1509

a) Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2005 b) Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2005 c) allgemeine Debatte (über Regierungs- und Haushaltspolitik

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 9 lautet auf Annahme mit Änderungen. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 10 lautet auf Annahme mit Änderungen. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 11 lautet auf Ablehnung.

Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben.

Zur anschließenden Beratung weise ich auf Folgendes hin: Für die allgemeinpolitische Debatte sind 3:35 Stunden als Beratungszeit vorgesehen. Den Fraktionen der CDU und der SPD stehen davon je 55 Minuten und den Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen je 35 Minuten zur Verfügung. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung eine Redezeit von 35 Minuten nicht überschreitet.

Meine Damen und Herren, zur Erstattung des Berichts erteile ich nunmehr dem Kollegen Aller das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident hat soeben vorgelesen, zu welchen Tagesordnungspunkten ich den Bericht des Haushaltsausschusses abgeben werde. Ich habe ihn so zusammengefasst, dass er den Fraktionen genügend Spiel lässt, die Inhalte in Breite zu diskutieren.

Abweichend von der üblichen Praxis, bei der der Dank an die Beteiligten am Schluss ausgesprochen wird, möchte ich den Dank diesmal meinen Ausführungen voranstellen und hiermit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Landesrechnungshofs richten, die die Beratungen im Haushaltsausschuss hervorragend begleitet haben. Sonst wären wir bei dem engen Zeitplan wahrscheinlich nicht durchgekommen. Der gleiche Dank geht an die Vertreter der Ressorts,

die sachkundig und fachkundig Rede und Antwort gestanden haben, und an die mitberatenden Ausschüsse, die dafür gesorgt haben, dass wir im Zeitplan bleiben konnten.

Meine Damen und Herren, wie es in diesem Hause Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor.

Ich beginne mit dem Bericht zum Haushaltsgesetz 2005. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist mehrheitlich - mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP und gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - beschlossen worden.

Zum Haushaltsgesetz enthält die Beschlussempfehlung nur wenige Änderungen:

Im Hinblick auf das so genannte Bepackungsverbot ist in § 14 Absatz 3 - neben einer Betragsanpassung, die aus einem veränderten Haushaltsansatz folgt - der Bezug zum Haushaltsjahr 2005 klargestellt worden.

§ 8 ist gänzlich gestrichen und in das Haushaltsbegleitgesetz verschoben worden. Der Ausschuss ist damit einer gemeinsamen Anregung des Landesrechnungshofs und des GBD gefolgt.

§ 7 Absatz 3 enthält nun - ebenfalls auf Anregung des Landesrechnungshofs - eine zusätzliche Klarstellung, dass der Personalabbau im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Vorrang hat vor den in Absatz 3 Satz 2 angesprochenen Möglichkeiten der Personalausweitung.

Schließlich ist § 10 um einen Absatz 3 ergänzt worden, der das Finanzministerium ermächtigt, zur Deckung ressortspezifischer Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf landeseigener Liegenschaften Mittel des Sondervermögens „Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen“ in Anspruch zu nehmen.

Ich gehe nun über zum Haushaltsplanentwurf. Bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sind die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen übereingekommen, auf eine grundsätzliche haushalts- und finanzpolitische Debatte zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen dazu ohnehin bekannt

und während der ersten Beratung im Plenum hinreichend ausgetauscht worden seien.

Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.

Zur Beratung im Haushaltsausschuss legten die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP drei Listen vor: eine so genannte politische Liste, die CDU und FDP vorgelegt haben, eine technische Liste und eine Liste zur Verwaltungsmodernisierung, die die beiden Fraktionen übernommen haben. Die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind dementsprechend aufgebaut. In der Verwaltungsmodernisierungsliste sind im Wesentlichen die haushalterischen Folgen der Auflösung der Bezirksregierungen abgebildet.

Nach den Darstellungen der Vertreter des Finanzministeriums im Haushaltsausschuss stellt die technische Liste den Änderungsbedarf dar, den die Landesregierung u. a. aufgrund der Beratungen im Haushaltsausschuss noch sieht. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Ansatzveränderungen: