Die Entscheidung über die fristlose Kündigung des Direktors traf satzungsgemäß der Stiftungsrat mit vier Jastimmen gegen zwei Neinstimmen. Stimmenthaltungen werden in diesem Verfahren als nicht abgegebene Stimmen gezählt, gemäß der Rechtsauskunft der zuständigen Stiftungsaufsicht in Ansbach. Ich will hier erwähnen, dass die Abstimmung im Umlaufverfahren erfolgt ist, was ich nicht als ohne Bedeutung empfinde.
Zu dem schwebenden Verfahren - dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Verständnis - in Bezug auf die Personalangelegenheit kann keine Stellung genommen werden. Hierzu ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts abzuwarten. Ich kann mir gut vorstellen, wie das Arbeitsgericht entscheiden wird.
Zu Frage 1: Zwischen dem Museumsträger, der Ostpreußischen Kulturstiftung, und dem Direktor hat es schon in der Vergangenheit Differenzen gegeben. Das Land hat und hatte - abgesehen von den dargestellten inhaltlichen Fragen - Differenzen weder mit dem Direktor des Museums noch mit der Ostpreußischen Kulturstiftung als Träger der Einrichtung.
Land und Bund sind sich seit langem über die Notwendigkeit einig, das Ostpreußische Landesmuseum museal weiterzuentwickeln. Wissenschaftliche Genauigkeit und Wahrheit stehen neben der besucherorientierten Profilschärfung im Vordergrund des Landesinteresses. Eine professionelle Führung des Museums ist Grundvoraussetzung. In diesem Sinne wurden Gespräche zwischen BKM, MWK, den Vertretern der Ostpreußischen Kulturstiftung sowie der Carl-Schirren-Gesellschaft - das sind die Vertreter der Balten - geführt.
Zu Frage 2: Die Äußerungen von Herrn von Gottberg, dem Sprecher der Ostpreußischen Landsmannschaft, zum Fall Hohmann waren für die Landesregierung sofort nach Erscheinen des Artikels im Ostpreußenblatt Anlass für eine Bewertung des Falles. Der Artikel wurde übereinstimmend als nicht akzeptabel gewertet. Ich sage das ganz besonders heute. Antisemitische Grundeinstellungen müssen in jedem Fall in aller Schärfe zurückgewiesen werden.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Land sofort mit dem Bund und dem Freistaat Bayern über die Notwendigkeit abgestimmt, die Stiftungssatzung zu ändern und zu modernisieren mit dem Ziel, den Vorsitz des Stiftungsrates aus dem Rat heraus zu wählen und nicht mehr dem Sprecher der Ostpreußischen Landsmannschaft als „geborenem Vorsitzenden“ zu übertragen.
Die geltende Stiftungssatzung setzt dafür eine mehrheitliche Zustimmung des Stiftungsrates voraus. Deshalb sind intensive Verhandlungen notwendig. Ziel ist es für die Landesregierung, eine neue Struktur der Stiftung zu schaffen.
Dennoch, meine Damen und Herren, dürfen Äußerungen von einzelnen Vertretern der Landsmannschaften - auch das sage ich hier in aller Deutlichkeit - nicht die Bedeutung der Landsmannschaften für die Integration der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg überlagern.
Über 8 Millionen Flüchtlinge waren bis 1950 aus den Gebieten östlich unserer jetzigen Grenzen nach Westdeutschland gekommen, was einem Bevölkerungszuwachs hier von 12 % entsprach.
Die Landsmannschaften waren es, so schrieb es der Münchener Historiker Friedrich Prinz - ich zitiere -,
„die vor allem in den hoffnungslosen, chaotischen Anfangsjahren, in denen die Neubürger vielfach unter dem Gefühl der Isolation und der sozialen Deklassierung litten, aus dem Bewusstsein des gemeinsamen Schicksals neue Kraft, Hoffnung und neues Selbstbewusstsein zu entwickeln wussten. Das verhinderte den Absturz von Millionen in einen gefährlichen antistaatlichen Negativismus, wie er anderswo ein gefahrenreiches Dauerproblem geblieben ist.“
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, dass ich auch auf die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ aus dem Jahr 1950 hinweise. Sie nimmt klar Stellung gegen jegliches rückwärts gewandtes Denken und Handeln. Ich möchte an dieser Stelle die beiden ersten Punkte zitieren:
„1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im Besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.
2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.“
Zu Frage 3: Meine Damen und Herren, schon jetzt ist der Stiftungsrat mehrheitlich mit landsmannschaftlich ungebundenen Mitgliedern besetzt. Ziel der Verhandlungen zur neuen Struktur ist auch eine Einbeziehung der Stadt Lüneburg als Sitzort bei entsprechenden Leistungen der Stadt zugunsten des Museums. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Stratmann. Ich entnehme der Tatsache, dass es keine Wortmeldungen für Fragen gibt, dass Sie umfangreich und in der Situation ausreichend geantwortet haben.
c) Personalkarussell zulasten der Menschen und des Naturschutzes - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1639
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 ist die bisherige Leiterin der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer in den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz versetzt worden. Sie habe von ihrer Versetzung in die Naturschutzabteilung des NLWKN kurz vor Weihnachten aus der Presse erfahren, erklärte die bisherige Leiterin der Nationalparkverwaltung in einem Interview mit der Nordwest
Zeitung vom 28. Dezember 2004. Gründe für ihre Versetzung seien ihr nicht genannt worden; in einer Mail vom 22. Dezember seien ohne nähere Erläuterung dienstliche Gründe angeführt worden. Sie erklärte, sie empfinde ihre Versetzung als Abstieg.
Gerade zu dem Zeitpunkt, an dem die Nationalparkverwaltung nach Auflösung der Bezirksregierungen größere Selbstständigkeit erlangt, stellt die Abberufung der erfahrenen und anerkannten Leiterin eine deutliche Schwächung der Nationalparkverwaltung dar. Hinzu kommt, dass die Leiterin mit ihrer Stelle abgeordnet wurde, also der Nationalparkverwaltung die Leiterinnenstelle genommen wurde.
Auch aus dem Biosphärenreservat Elbtalaue wurde die Leitung abgezogen. Die bisherige Leiterin wurde in das Umweltministerium versetzt. Sie habe sich auf Wunsch des Umweltministeriums auf eine frei werdende Stelle im Ministerium beworben. Ihr sei nahe gelegt worden zu gehen, weil das Verhältnis zum Umweltminister getrübt gewesen sei, berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 23. Dezember 2004.
Während Minister Sander immer wieder betont, er wolle Naturschutz mit den Menschen und für die Menschen machen,
werden Mitarbeiterinnen der Schutzgebietsverwaltungen ohne erkennbaren sachlichen Grund unter Missachtung jeglicher Fürsorgepflichten von ihren bisherigen Aufgaben abberufen. Damit wird der Naturschutz in niedersächsischen Großschutzgebieten deutlich geschwächt. Die Motivation leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Umweltverwaltung wird durch dieses Vorgehen nachhaltig beeinträchtigt.
1. Welche sachlichen Gründe waren für die kurzfristige Abberufung der Leiterin der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer ausschlaggebend?
2. Wann wird die Leitung der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer wieder besetzt und in welchem Verfahren?
3. Wie wird die Leitung der Verwaltung des Biosphärenreservates Elbtalaue derzeit und zukünftig geregelt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Janßen! Herr Kollege Wenzel, ich möchte Sie zuerst ansprechen. Wir beide hatten vor einigen Wochen ein Gespräch in der Lobby. Es ging darum, ob die Art und Weise, wie man sich häufig im Parlament auseinander setzt, richtig ist - insbesondere dann, wenn ein bestimmtes Niveau unterschritten wird. Wir beide waren uns einig, dass das nicht der Stil ist, den Sie und Ihre Fraktion - und ich erst recht nicht - pflegen. Wir waren uns auch darüber einig, dass das nichts mit der Härte zu tun haben darf, mit der eine Opposition eine Regierung angreift, wenn sie der Meinung ist, dass deren politischen Auffassungen und Richtungen falsch sind. Mit anderen Worten: hart, aber fair.
Meine Damen und Herren, Herr Wenzel und Herr Kollege Janßen, jede Opposition hat das Recht, zu verlangen, dass die Regierung wahrheitsgemäß antwortet. Aber ich frage Sie: Sollte die Opposition ihre Fragen auf Unwahrheiten aufbauen? - Sehen Sie sich Ihre Fragen an, beurteilen Sie sie!
Die erste Behauptung Ihrer Dringlichen Anfrage besteht darin, dass die bisherige Leiterin der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz versetzt worden sei. Herr Kollege Janßen, diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Die Leiterin der Nationalparkverwaltung ist lediglich für eine leitende Tätigkeit im neuen Landesbetrieb - NLWKN - abgeordnet.
Herr Wenzel und Herr Janßen, die zweite von Ihnen ungeprüft übernommene Behauptung, dass die Leiterin der Nationalparkverwaltung von ihrer Versetzung aus der Presse erfahren habe, ist auch falsch. Richtig ist: Herr Staatssekretär Dr. Eberl hat die Nationalparkleiterin am 14. Dezember 2004 persönlich zu erreichen versucht.
Da dieses nicht gelang, hat er sein Vorzimmer noch am gleichen Tage gebeten, sie am 15. oder 16. Dezember zu einem Gesprächstermin nach Hannover zu bitten. Da diese Gesprächsangebote nicht angenommen wurden, ist die Leiterin am 16. Dezember durch den Leiter des Personalreferates über das Thema unterrichtet worden, das Herr Staatssekretär Dr. Eberl mit ihr besprechen wollte, d. h. ihre künftige Verwendung beim Landesbetrieb. Herr Kollege Janßen, dies bedeutet im Klartext: Die Nationalparkleiterin hat zwölf Tage vor dem Abdruck des Interviews, das sie der Nordwest-Zeitung gegeben hat, gewusst, um was es ging.
Die darüber hinaus übernommene Behauptung, Versetzungsgründe seien nicht genannt und in der Mail des Personalreferats vom 22. Dezember auch nicht angeführt worden, disqualifiziert sich vor folgendem Hintergrund: Nachdem die Nationalparkleiterin die Gesprächsangebote des Staatssekretärs Dr. Eberl nicht angenommen hatte, wurde am 21. Dezember erneut versucht, sie für den 22. Dezember zum Gespräch zu bitten. Wie Sie aus den Gesprächsangeboten entnehmen können, lag die feste Absicht meines Staatssekretärs zugrunde, der Nationalparkleiterin die Gründe für eine neue Verwendung persönlich darzulegen. Da dies nicht gelungen ist, hat das Personalreferat der Nationalparkleiterin am 22. Dezember vorab per Mail eine Abordnungsverfügung übersandt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Mitarbeiterin am 1. Januar 2005 in der neuen Funktion tätig werden konnte.
Meine Damen und Herren, der Grund dafür war, dass die leitenden Mitarbeiter des Landesbetriebs ein hohes und berechtigtes Interesse daran hatten, einen schnellen Wechsel herbeizuführen und dabei auch ihre zukünftige Organisation zu regeln. Die Absicht bestand nämlich darin, dass sie noch vor Auflösung der Bezirksregierungen und des NLÖ an den personellen Entscheidungen beteiligt werden konnte. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die Verwaltungsreform nicht nur effektiv, sondern auch Kosten sparend vorzunehmen. Ein ganz wesentliches Anliegen bestand und besteht darin, diese Reform sozialverträglich abzuschließen. Bisher ist es in meinem Geschäftsbereich gelungen, die Reform ohne ein Einigungsstellenverfahren oder Gerichtsverfahren durchzuführen. Ich meine, das ist ein bemerkenswerter Erfolg. Deshalb lag und liegt mir daran, die zukünf
Nun zurück zu Ihnen, Herr Janßen. Sie behaupten als Nächstes, dass die Nationalparkleiterin mit ihrer Stelle abgeordnet und damit die Nationalverwaltung deutlich geschwächt worden sei. Auch diese Behauptung ist unrichtig. Die Nationalparkleiterin ist zwar abgeordnet worden. Abordnungen erfolgen aber grundsätzlich nicht unter Mitnahme der eingenommenen Stelle. Richtig ist dagegen, dass diese Stelle in der Nationalparkverwaltung verbleibt.
Sehr geehrter Herr Kollege Janßen, Sie behaupten schließlich, dass auch die Leiterin des Biosphärenreservats Elbtalaue von ihrer Leitung abgezogen und in das Umweltministerium versetzt worden sei. Auch diese Behauptung ist falsch. Die Mitarbeiterin nimmt ihre Aufgaben weiterhin beim Biosphärenreservat Elbtalaue wahr. Sie hat allerdings bereits im November des vergangenen Jahres ihre Bereitschaft erklärt, als Tauschpartner für einen Mitarbeiter aus dem Umweltministerium selbst in das Umweltministerium zu wechseln. Damit kann der Mitarbeiter aus meinem Ministerium die Möglichkeit einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nutzen.
Herr Kollege Janßen, Ihre Falschbehauptungen beenden Sie mit der Anklage, die Mitarbeiterin der Schutzgebietsverwaltung werde ohne erkennbaren sachlichen Grund unter Missachtung jeglicher Fürsorgepflichten von ihren bisherigen Aufgaben abberufen.
Herr Kollege Janßen, trotz aller dieser Falschbehauptungen beantworte ich Ihre drei Fragen wie folgt:
Ihre erste Frage lautet: Welche sachlichen Gründe waren für die kurzfristige Abberufung der Leiterin der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer ausschlaggebend? Die Antwort lautet: Die Leiterin der Nationalparkverwaltung Wattenmeer ist eine hervorragende Fachkraft und eine erfahrene Führungskraft. Ihre Fähigkeiten werden für den Aufbau des Geschäftsbereichs Naturschutz des NLWKN bei der Betriebsstelle Brake/Oldenburg dringend benötigt. Hintergrund dafür ist, dass im Bereich der ehemaligen Bezirksregierung Weser/Ems besondere Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Maßnahmen im Zuge der Verwaltungsreform bestanden. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten bedarf es einer Person, die