Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um zum einen dem Innenminister Dank zu sagen, dass er noch einmal deutlich erklärt hat, was wir als CDU und als Landesregierung wollen und was wir nicht wollen.
Zum anderen: Als der von mir sehr geschätzte Kollege Bode damals seinen medialen Aufschlag zu diesem Thema hatte, habe ich mich zunächst auch gewundert und mich gefragt: Worüber sollen wir da sprechen? Aber die heutige Landtagsdebatte hat sicherlich zur Aufklärung beigetragen.
Ich bin in der letzten Woche mit den Innenpolitikern mitgereist, um mir das einmal vor Ort anzuschauen: in Würzburg, in Bad Kissingen und in Kassel. Ich muss Ihnen sagen: Jeder, der sich hier im Landtag zu diesem Thema äußert, sollte sich das einmal in Bayern und in Hessen vor Ort ansehen. Dann müssten wir uns nicht solche Reden anhören wie die von Herrn Bartling oder die von Herrn Lennartz.
Lieber Herr Lennartz, wenn die Universität Gießen sich angeblich so kritisch geäußert hat: Wie erklären Sie sich dann, dass in Hessen mittlerweile 60 Städte und Gemeinden rund 360 Bürgerinnen und Bürgern im freiwilligen Polizeidienst haben? Auch für Hessen gilt: Der freiwillige Polizeidienst ist keine Bürgerwehr, sondern ein Angebot an Bürgerinnen und Bürger, einen wichtigen Dienst für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Allgemeinheit zu leisten.
Wenn das, was die Universität Gießen angeblich gesagt hat, alles so schlimm ist - Herr Kollege Biallas hat ja darum gebeten, das Gutachten einmal vollständig zu lesen -, wie erklären Sie sich dann, dass in Bayern mittlerweile 41 Kommunen dieses Engagement als Zusatzangebot für die innere Sicherheit und Ordnung anbieten und es dort völlig unbestritten ist?
Ich habe folgende Bitte: Lesen Sie das Gutachten in Gänze und fahren Sie dorthin! Das sind sehr freundliche Menschen. Ich darf Ihnen ein Erlebnis schildern, das ich in Bad Kissingen hatte. Die Sicherheitswacht ist dort an ihren gelben Jacken zu erkennen. Ich habe die Leute gefragt, was eigentlich die Bürgerinnen und Bürger aus Norddeutschland sagen, die in Bad Kissingen eine Kur machen und die so etwas nicht kennen? - Sie haben geantwortet, sie würden in der Tat häufig gefragt. Und wenn sie dann erklären, was sie da machen, was die Sicherheitswacht ist, dann heißt es häufig: Schade, dass es so etwas bei uns nicht gibt.
Ob Sie es glauben oder nicht: Es gibt viele Menschen, die ein Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung haben und die sich freuen, wenn es Leute gibt, die bei Tageslicht und auch im Dunkeln nach dem Rechten schauen.
Abschließend noch ein Satz zu Ihnen, Herr Lennartz; den muss ich nun noch loswerden. Sie haben meinen Freund Philipp Rösler mit dem Hinweis zitiert, dass der Innenminister beim Deutschlandlied nicht text- und sattelfest sei. Ich sage dazu eines: Wir Christdemokraten kennen den Text und die Melodie des Niedersachsenliedes, und wir kennen den Text und die Melodie des Deutschlandliedes. Aber solange wir einen Bundesumweltminister namens Jürgen Trittin haben, der sich weigert, öffentlich das Deutschlandlied zu singen, brauchen wir von Ihnen bei diesem Thema nicht belehrt zu werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr McAllister, ich habe lediglich eine Aussage von Herrn Rösler, dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, zitiert. Das war nicht meine Aussage. Deswegen erspare ich es mir auch, mich zu den Schlussfolgerungen, die Sie gezogen haben, weiter zu äußern.
Ich möchte jetzt einmal zusammenfassen, wie ich diese Debatte wahrgenommen habe. Dazu hat mich Ihr Beitrag animiert. Ich hatte Herrn Innenminister Schünemann - um es auf einen kurzen Nenner zu bringen - wie folgt verstanden: Wir sind mit einem Modell der polizeiliche Hilfsdienste gestartet, wie es in Hessen praktiziert wird. Davon kommen wir aber jetzt ab. Wir wollen dieses Modell nicht kopieren, sondern wir wollen etwas anderes machen. Wir wollen die Kommunen, die Interesse daran haben, die Polizei ergänzende ehrenamtliche Tätigkeit durchführen zu lassen - er hat Beispiele gebracht -, agieren lassen.
Ich könnte ein Beispiel nennen, das ich kennen gelernt habe. In Osnabrück gibt es beispielsweise ein Team Osnabrück. Die machen so etwas Ähnliches wie das, was Herr Schünemann in seinem Beitrag beschrieben hat. Das wäre eine Korrektur der bisherigen Position, die Herr Schünemann beschrieben hat.
Dann haben Sie, Herr McAllister, erklärt, wie interessant und aufschlussreich der Besuch der Gruppe, zu der Sie gehörten, in Bayern und in Hessen war. Sie haben die bayerische und die hessische Lösung vertreten. Zwischen dem, was Sie dargestellt haben, und dem, was Herr Schünemann dargestellt hat, besteht nach meiner Wahrnehmung ein eindeutiger Unterschied.
die ich nennen möchte. Herr Bode hat für die FDPFraktion gesprochen und erklärt, was nicht geht, nämlich polizeiliche Hilfsdienste nach dem hessischen Muster. Er hat aber nicht präzise - ich
konnte es jedenfalls nicht wahrnehmen - erklärt, was geht. Dann haben Sie stattdessen darauf hingewiesen, was in Ihrem Parteitagsbeschluss steht, dass es insbesondere um die präventive Reduzierung oder Verhinderung von Jugendkriminalität geht. Dann haben Sie das Stichwort „kommunale Präventionsräte“ angesprochen. An der Stelle stimmen wir sehr überein. Aber wie das in dieses bisher ursprünglich von Ihnen medial gestartete Projekt und dann von Herrn Schünemann sozusagen aufgenommene und vorangetriebene Projekt zusammenpasst, erschließt sich mir überhaupt nicht. - Schönen Dank.
Bevor Herr Minister Schünemann für die Landesregierung spricht, möchte ich noch einmal sagen, bei dem Mikrofon hier vorn gibt es immer wieder eine Rückkopplung. - Herr Minister Schünemann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, Herr Dr. Lennartz, dass das mit der Wahrnehmung manchmal ein bisschen schwierig ist. Deshalb will ich Ihnen noch einmal sagen, was ich als Innenminister, was aber auch die CDULandtagsfraktion von Anfang an vertreten hat. Wir haben immer gesagt, wir wollen keinen Polizeidienst über Freiwillige vornehmen lassen. Etwas anderes haben wir nie behauptet, weder der Fraktionsvorsitzende noch der innenpolitische Sprecher, noch ich. Dazu können Sie nicht ein einziges Zitat heraussuchen.
Worum geht es uns? Das sage ich, damit Sie es einmal verstehen. Es geht tatsächlich um die Gefahrenabwehr, die bei den Kommunen angesiedelt ist. Genau für diese Aufgabenwahrnehmung wollen wir einen freiwilligen Dienst ermöglichen, wenn die Kommunen das wünschen. In diesem Bereich, aber auch dann, wenn es um Spielplätze und Sauberkeit geht, geht es um Prävention. Das genau ist der Gedanke. Dass diese Freiwilligen ganz eng auch mit Präventionsräten zusammenarbeiten sollten, ist doch aus meiner Sicht völlig selbstverständlich. Da gibt es doch überhaupt keinen Punkt, an dem man uns auseinander dividieren könnte.
weder im Vorfeld noch danach. Das ist das Konzept, das richtig ist. Deshalb bin ich ganz sicher: Wenn wir das bei einigen Modellstädten umgesetzt haben, dann werden wir sehen, ob die Erfahrungen so weit sind, dass wir das dann für das gesamte Land ermöglichen. Wir wollen das genauso umsetzen, wie das auch in anderen Ländern ausprobiert worden ist. Aber bei uns sind die Kommunen die Gefahrenabwehrbehörde. Das ist z. B. in Hessen nicht so geregelt. Dort ist die untere Polizeibehörde bei den Kommunen angesiedelt. Deshalb kann man so ein Modell auch nicht 1 : 1 übertragen. Sie können es zusammenfassen, wie Sie wollen. Es ist aber so, wie ich es gerade gesagt habe.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Förderschulen in „Verlässlichkeit“ einbeziehen! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1819
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Volle Halbtagsschule in Niedersachsen eingeführt wurde, hatten auch Förder
schulen die Möglichkeit, diesen Status zu erlangen. Bei der Einführung der zeitlichen Verlässlichkeit der Grundschule durch den Grundschulerlass vom 3. Februar 2004 blieben die Förderschulen außen vor. Benachteiligt werden dadurch die Förderschulen in Halbtagsform, also vor allem die Schulen mit dem Schwerpunkt Lernen, aber auch die mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und auch einige mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.
Die Grundschulen können durch unterrichtsergänzende Angebote, für die ihnen ein Faktor von 0,15 pro Kind zur Verfügung gestellt wird, im ersten und im zweiten Schuljahr täglich ein mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicherstellen. Als die Verlässliche Grundschule von der vorigen Kultusministerin Frau Jürgens-Pieper initiiert wurde, gab es viel Widerspruch, Ablehnung von der CDU und den Grünen im Landtag.
Jetzt hat die CDU/FDP-Koalition die zeitliche Verlässlichkeit, gekoppelt mit einem pädagogischen Konzept, im Erlass für die Arbeit in der Grundschule festgeschrieben. Die Erfahrungen des fünfjährigen Schulversuchs Verlässliche Grundschule sind in den Rahmen dieses Konzepts für die unterrichtsergänzenden Angebote eingeflossen. Nach der letzten Erhebung von 2003 haben 40 % der Grundschülerinnen und Grundschüler das Angebot genutzt, wobei es Schwankungen an den einzelnen Schulen von 20 bis 100 % gab.
Kritik ist nicht mehr zu hören. Es ist zu vermuten, dass die Akzeptanz inzwischen mit den Möglichkeiten des Einsatzes von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestiegen ist, die als Vertretungskräfte und in den unterrichtsergänzenden Stunden eingesetzt werden und verschiedenste Angebote machen können - dies alles als Draufgabe zur festen Unterrichtszeit von fünf Zeitstunden täglich.
Diese Verlässlichkeit wird von den Eltern geschätzt. Für viele Mütter ist sie die Grundlage, berufstätig sein zu können. Wichtiger aber ist, dass sich Kontinuität auch günstig aufs Lernen auswirkt. Kinder brauchen feste Zeiten, brauchen die Rhythmisierung des Schulalltags.
Es ist nicht zu verantworten, dass gerade die Förderschulen außen vor bleiben, dass also gerade Förderschulkinder von der Kontinuität des festen zeitlichen Rahmens ausgenommen sind. Bei ihnen können die Anfangs- und Endzeiten weiterhin von
Tag zu Tag variieren. Die fehlende Vertretungsreserve führt zu Unterrichtsausfall. Manchmal stehen die Kinder vor der verschlossenen Wohnungstür. Sollte damit nicht für alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse Schluss sein? Warum gilt dies nicht für Förderschulkinder und - ich möchte hinzufügen - ausgerechnet nicht für sie?
Der Antrag der SPD-Fraktion möchte diesen Zustand ändern. Wir fordern eine Gleichbehandlung aller Erst- bis Viertklässler und ihrer Eltern. Wir fordern deswegen die Landesregierung auf, im Primarbereich der Förderschulen in Halbtagsform ein täglich fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot für alle Kinder sicherzustellen und den Förderschulen ein Budget zur Verfügung zu stellen, das ihnen die Verpflichtung geeigneten Personals gestattet, das etwa so qualifiziert ist wie die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heute an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung.
Wir wissen, dass wir mit unserer Forderung auch die Träger von Kindertageseinrichtungen auf unserer Seite haben; denn seit die Grundschulen verlässlich sind, beginnt das Hortangebot in den Kindertagesstätten erst ab ca. 13 Uhr. Für die wenigen Kinder aus den Förderschulen müssen Möglichkeiten gefunden werden, diese Betreuungslücke von etwa 11.30 Uhr bis 13 Uhr zu überbrücken. Es ist nicht immer einfach, pädagogisch tragbare Lösungen zu finden, wenn man das Angebot überhaupt aufrechterhalten will. Die Schülerinnen und Schüler einfach in eine Kindergartengruppe zu schicken oder eine Erzieherin oder einen Erzieher aus einer Kindergartengruppe abzuziehen, sind Mittel, die eigentlich nicht statthaft sind. Aber wie soll diese Betreuungslücke bei den finanziellen Bedingungen der Träger und Kommunen geschlossen werden?
Wenn es keine Veränderungen im Sinne unseres Antrags gibt, werden weiterhin Förderschulkinder in besonderem Maße benachteiligt. Die meisten von ihnen besuchen die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Lassen Sie mich deren Situation einmal etwas ausführlicher darstellen.
Eine Lernschwäche kann angeboren, durch Krankheit oder einen Unfall verursacht sein. Der größte Teil der Schülerschaft aber kommt aus einer sozioökonomisch benachteiligten Schicht. Kinder, die im Elternhaus keine sprachliche und kog
nitive Förderung erfahren, die Lebensverhältnissen ausgesetzt sind, in denen Eltern für sich und ihre Kinder keine berufliche Perspektive sehen, landen häufiger als andere in der Förderschule Lernen, und sie verlassen die Schule häufiger als andere ohne einen Abschluss. Die sozialen Bedingungen des Aufwachsens wirken sich auf den schulischen Erfolg aus. Kinder aus Migrantenfamilien sind überproportional in der Förderschule Lernen vertreten. Es ist harte Arbeit, diesen Kindern Kompetenzen zu vermitteln und ihr Lerninteresse zu wecken. Auch ist es schwer, das Interesse der Eltern zu wecken. Die Förderschule hat es also vorwiegend mit Schülerinnen und Schülern zu tun, die mit wenig familiärer Anteilnahme und erst recht mit wenig familiärer Unterstützung den Lernprozess bewältigen müssen. Gerade für diese Kinder ist ein regelmäßig langer Aufenthalt in der Schule nötig, um kontinuierlich erzieherisch und bildungsanregend auf sie einwirken zu können.