mer noch damit geworben wird. Wenn die Bestände aufgebraucht sind, wird es sicherlich ein neue Auflage mit einem aktuellen Portrait geben.
Verehrte Frau Korter, wenn wir in der jüngeren Vergangenheit immer wieder beklagen mussten, dass mehr als 20 % der Schüler mit Migrationshintergrund ohne Schulabschluss bleiben, so weist das nicht auf Fehler der gegenwärtigen Politik hin, sondern auf solche der vergangenen Politik.
Richtig ist - ich glaube, darüber sind wir uns alle einig -, dass im Bereich der Sprachförderung im Kindergartenalter noch eine Menge getan werden muss. Vor dem Eintritt in die Schule müssen die Sprachfertigkeiten so hergestellt werden, dass die Kinder dem Schulunterricht folgen können. Gerade auf diesem Gebiet hat die gegenwärtige Landesregierung mit Unterstützung der FDP Hervorragendes geleistet. Das wird auch fortgesetzt. Von daher sind wir Liberalen guter Dinge, dass sich diese beklagenswerten Zahlen einer verfehlten Politik in den 90er-Jahren in Zukunft erheblich verbessern werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Integration und die verbesserte Bildungsbeteiligung von Kindern aus Migrantenfamilien bilden einen bildungspolitischen Schwerpunkt der Landesregierung und des von ihr im August vorigen Jahres verabschiedeten Handlungsprogramms „Integration“. Eine vorrangige Bedeutung haben dabei die Vermittlung und die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse. Sie sind die Grundlage für den schulischen Lernerfolg sowie für die berufliche und die gesellschaftliche Integration. Das wissen wir alle: Beherrscht man die Sprache vernünftig, dann funktioniert es ab Klasse 1 der Grundschule entsprechend besser. Auch für den weiteren Lebensweg kann das nur von Vorteil sein.
Die Landesregierung hat zu diesem Zweck eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt und eingeleitet. Ich möchte sie Ihnen gern noch einmal kurz darstellen, damit auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dem ablehnenden Votum des Kultusausschusses folgen können. Ich will an
dieser Stelle sagen: Der Antrag befasst sich ja mit Maßnahmen zur Integration. Wir werden heute Abend noch einmal gezielt über die Sprachförderung miteinander diskutieren. Ich darf diesbezüglich auf eine gewisse Spannung hoffen; denn all das, was im Paket enthalten ist - ob es Sinn macht oder nicht -, löst erhebliche Kosten aus. Es ist durchaus interessant, das einmal durchzurechnen, um Aufschluss darüber zu bekommen, was davon realisiert werden kann.
Meine Damen und Herren, zu den Maßnahmen der Landesregierung, die natürlich auch Integrationswirkung entfalten sollen, ist zu sagen: Wir geben allein für die frühe Sprachförderung rund 17,6 Millionen Euro aus. Damit nehmen wir bundesweit einen Spitzenplatz ein. Das darf ich bei dieser Gelegenheit wieder einmal betonen.
Herr Kollege Voigtländer, so ganz verstehe ich Ihre Kritik, dass diese Sprachförderung nicht alle Kinder erreichen würde, nicht. Wir führen schließlich Sprachstandstests durch. 10 %, 11 % der Kinder eines Jahrgangs sind förderbedürftig. Diese Kinder werden damit auch erreicht. Wir können schließlich kein Modell stricken, mit dem wir auch noch die Kinder erreichen, die nicht förderbedürftig sind. Das alles hat auch irgendwo seine Grenzen.
Auch der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung ist beispielhaft. Andere Bundesländer haben bereits Elemente des niedersächsischen Konzepts zur Sprachförderung vor der Einschulung übernommen, weil es eben durchaus erfolgreich ist.
Die frühe Sprach- und Sprechförderung ist eine zentrale Aufgabe der Kindertagesstätten, um bessere Lernausgangsbedingungen bei der Einschulung zu erreichen. Das Ziel ist eben, die allgemeine Sprachförderung zu verbessern und so die Anzahl der Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen entsprechend zu verringern.
Es wurden zahlreiche Materialien entwickelt. Die Erzieherinnen und Erzieher sollen Orientierungen und Hinweise für die Gestaltung der Sprachförderung erhalten. Außerdem führen wir gemeinsam mit den freien und kommunalen Trägern eine vom Land finanziell geförderte landesweite Fortbildungsoffensive durch.
Zu den Materialien, Herr Kollege von den Freien Demokraten: Wir schauen einmal nach, ob das Kultusministerium Material der Kollegin Trauernicht
verbreitet hat, zu wessen Regierungszeit auch immer. Das könnte vielleicht das andere Ministerium gewesen sein. Wir meinen jedenfalls, aktuelles Material zu haben. Ich weiß nicht, ob es schon ins Internet gestellt wurde. - Sie nicken. Dann dürfte das auch der Fall sein. Das nur zur Klarstellung, falls jemand nachschaut, welches Material es gibt. Es lohnt sich im Übrigen immer, einen Blick auf unsere Internetseiten zu werfen, weil man dann erst erkennt, was wir und unsere vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so machen.
Seit 2003 finanziert das Land zusätzliche Fachkräfte zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen des Elementarbereichs mit besonders vielen Kindern aus zugewanderten Familien und aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Das Förderprogramm richtet sich an alle Kinder ab drei Jahren und schafft somit den notwendigen Unterbau für die halbjährige Förderung vor der Einschulung, die schulisch verantwortet wird. Sie wissen, dass wir da Grundschullehrerinnen und -lehrer einsetzen.
Darüber hinaus fördert das Land besondere Pilotund Modellprojekte in diesem Bereich. Das sind die so genannten Kita-Sprachverbünde an vier Standorten sowie ein Pilotprojekt der Universität Oldenburg mit dem Titel „Sprachförderung in Kindertagesstätten und Grundschulen - ein integrierendes Fortbildungsmodell“. Also, auch da passiert eine ganze Menge.
Meine Damen und Herren, Voraussetzung einer erfolgreichen Umsetzung aller Maßnahmen ist allerdings, dass die Eltern ihre Kinder früh genug in die Kindertagesstätte schicken. Wir werben gerade deshalb bei den Eltern für den Kindergartenbesuch ab dem dritten Lebensjahr. Mit 28 Beratungsnetzwerken versuchen wir, die Eltern zu erreichen, sie über unser Bildungswesen und die Notwendigkeit des frühen Kindergartenbesuchs zu informieren. Darüber hinaus werden Informationsbroschüren in den wichtigsten Herkunftssprachen verteilt. Allerdings gilt auch beim Kindergartenbesuch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern - ich darf auf die entsprechenden Bestimmungen hinweisen -, sodass wir niemanden verpflichten können.
Anders sieht es bei der Sprachförderung vor der Einschulung aus. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen verpflichtende Sprachfördermaßnahmen und die flächendeckende Durchführung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse rechtlich verankert.
Ich verweise auf § 54 a Abs. 2 unseres Schulgesetzes. Jedes Kind, bei dem vor der Einschulung fehlende oder unzureichende Deutschkenntnisse festgestellt werden, erhält seit dem Schuljahr 2003/2004 im letzten Halbjahr vor der Einschulung eine intensive Sprachförderung.
Die Rückmeldungen der Schulen über das erste Jahr nach der flächendeckenden Einführung der neuen Sprachfördermaßnahmen zeigen, dass bereits Erfolge erzielt werden konnten. Das bestätigen auch die Zahlen zur Zurückstellung vom Schulbesuch. Zu Beginn des Schuljahres 2004/2005, meine Damen und Herren, ist der Anteil der Migrantenkinder gegenüber dem Vorjahr von 19,9 % auf 17,7 % zurückgegangen. Die Sprachförderung wird in den Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in Form von Förderklassen, Intensivförderkursen und Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache fortgeführt.
Meine Damen und Herren, einen ganz anderen, aber deshalb nicht weniger wichtigen Beitrag zur Integrationsförderung leistet der im Schuljahr 2003/2004 an acht niedersächsischen Grundschulen gestartete Schulversuch „islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache“. Ziel des Versuchs ist es, Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens ein Religionsunterrichtsangebot zu machen, das den verfassungsmäßigen und schulgesetzlichen Voraussetzungen entspricht und gleichzeitig einen Beitrag zur Integration leistet. Dieses Unterrichtsangebot stößt bei den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern auf große Akzeptanz und verbessert das Vertrauensverhältnis zur Schule.
Wir wissen, dass alle Integrationsversuche nur gelingen können, wenn die Eltern bereit sind, sich aktiv am Integrationsprozess zu beteiligen. Das Handlungsprogramm „Integration“ der Landesregierung basiert deshalb auf dem Prinzip „fördern und fordern“. Es fordert, dass zugewanderte Eltern die Integrations- und Förderangebote auch annehmen. Das Zuwanderungsgesetz regelt das staatliche Angebot in Sprach- und Integrationskursen. An mehreren Standorten in Niedersachsen finden Sprachkurse für Eltern in Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Kindertagesstätten und Schulen statt. Die Erfahrungen sind durchweg positiv. Nicht nur die
Sprachkompetenz der Eltern wird verbessert; darüber hinaus wächst das Interesse an den schulischen Angeboten und den Lernfortschritten der Kinder. Es ist ganz wichtig, dass sich die Eltern auch für die Sprachkenntnisse ihrer Kinder interessieren: Wie kommen sie in der Kindertagesstätte voran? Wie entwickeln sie sich in der Grundschule weiter? - Da ist sicherlich noch einiges miteinander zu tun und zu regeln.
Ich fasse zusammen. Meine Damen und Herren, wir sind auf dem richtigen Weg. Wir haben ein ganzes Paket an angemessenen und richtig dosierten Maßnahmen geschnürt, sodass man auf den vorliegenden Antrag eigentlich verzichten kann. Wie gesagt, wir sind in der Sache schon weiter. - Danke schön.
Der Abgeordnete Bachmann von der SPD-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 2 der Geschäftsordnung gebeten. Ich erteile ihm das Wort für zwei Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass ich - weil wir jetzt eigentlich schon Mittagspause hätten - Gefahr laufe, mir den Zorn des Hauses zuzuziehen. Aber diese Debatte ist eine wichtige Debatte. Wenn wir sie, weil wir vorher die Zeit überzogen haben, erst jetzt führen können, dann muss man auch in der Lage sein, dafür noch ein bis zwei Minuten zu opfern. Wie gesagt, das ist ein zentrales Thema.
Erstens. Wir sind ja dankbar, dass Sie das Sprachförderprogramm, das wir in die Erprobungsphase und in die Planungsphase gebracht haben
- auch in die Erprobungsphase -, fortsetzen. Das ist hier auch deutlich geworden. Allerdings haben Sie sofort den Kreis der Berechtigten verkleinert, indem Sie den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in einer Gruppe, der die Sprachförderung rechtfertigt, nach oben geschraubt haben.
Das führt dazu, dass große Teile der Kinder, bei denen es nötig wäre, aus dem Programm herausfallen.
Zweitens. Herr Albrecht, auf Ihre Rede haben Sie aus Ihrer Fraktion den Zuruf „das war ein K.-o.Schlag“ bekommen. - Das war wirklich ein K.-o.Schlag! Aber wissen Sie auch, für wen? - Für diejenigen Verbände im Lande, die aus der Sicht der Migrantinnen und Migranten für die Integration arbeiten. Die nämlich haben den Antrag in der Mitberatung in der Ausländerkommission, die dieses Haus beschlossen hat, unisono unterstützt. Damit will ich deutlich machen, dass Sie wieder einmal gegen die Selbstorganisation der Migrantinnen und Migranten im Land Niedersachsen entscheiden.
Drittens. Dass auf diesem Flugblatt noch das Bild von Frau Dr. Trauernicht ist, ist mehr als gerechtfertigt. Es ist zwar richtig, wenn Sie sagen, dass für 40 Beratungsstellen Mittel zur Verfügung stehen. Aber zu der Zeit von Frau Dr. Trauernicht standen dafür doppelt so viel Mittel zur Verfügung.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit in das Innenministerium haben Sie begonnen, an der Stelle zu sparen. Wir hatten Ihnen gegenfinanzierte Änderungsvorschläge vorgelegt. Wie ernst Sie die Integration und die Unterstützung dieser Arbeit nehmen, haben Sie bei der Haushaltsberatung bewiesen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD - Joachim Alb- recht [CDU]: Nur mit Schulden sollte das gemacht werden! - Das waren aber lange zwei Minuten, Herr Präsi- dent!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Einwürfe des Kollegen Bachmann ist der Kultusminister schon vorher eingegangen. Ich möchte nur zu einer Ihrer Aussagen, Herr Bachmann, fragend anmerken: Sie sagten, die Ausländerkommission habe diesen Antrag einstimmig befürwortet.
Ich konnte dem Protokoll entnehmen, dass Sie gerügt haben, dass die einbringende Fraktion - das war die SPD-Fraktion - nicht den Antrag gestellt habe, die Ausländerkommission zu beteiligen. Wenn Sie hier sagen, dort sei der Antrag einstimmig unterstützt und befürwortet worden, gibt es sicherlich etwas, das zu klären wäre, Herr Bachmann. Das hätte ich gern von Ihnen gewusst.
Denn Sie rügen, dass die Ausländerkommission nicht beteiligt war. Sie sprechen auch den Kultusausschussvorsitzenden an. Ich meine, es war in diesem Hause immer guter Brauch, dass die einbringende Fraktion - wir wollen Sie doch nicht bevormunden - für sich feststellt, welche Ausschüsse beteiligt werden und welche nicht. Das haben Sie laut Protokoll gerügt und das ein bisschen in Richtung des Kultusausschussvorsitzenden geschoben. Diese Aufgabe hätte Ihre Fraktion gehabt.