Zu Ihrer Frage: Seit wir das Thema Studienbeiträge diskutieren, ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass es nicht um Geschwindigkeit geht. Es geht nicht um eine möglichst schnelle Einführung, sondern zunächst muss es darum gehen, in aller Ruhe miteinander die Grundbedingungen zu diskutieren und sie möglichst festzuschreiben. Dazu gehören Sozialverträglichkeit und der Verbleib der Einnahmen bei den Hochschulen.
Weiter habe ich gesagt: So, wie ich die Situation zurzeit beurteile, könnte ich mir vorstellen, dass eine Einführung von Studiengebühren zum Wintersemester 2006/2007 wahrscheinlich ist. Wenn wir aber bis dahin die Grundbedingungen noch nicht geklärt haben, dann werden wir sie nicht zu diesem Zeitpunkt einführen. Das ist doch selbstverständlich. Das heißt, der Termin, den Sie erwähnt haben, ist in keiner Weise festgezurrt oder durch einen Beschluss festgemauert. Das ist eine wahrscheinliche Terminierung, die aber jederzeit - wenn die Grundbedingungen fraglich sind - infrage gestellt werden kann.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Thema „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau - liebe Kolleginnen und Kollegen, hören Sie genau zu; denn was uns da geboten wird, ist wirklich satirereif - hat von sich aus gesagt: Das ist für uns ein interessantes The
ma. - Sie hat ein Modell entwickelt, mit dem den Studierenden ein Bildungskredit von bis zu 650 Euro pro Monat angeboten wird - wie von mir bereits erwähnt vermutlich zu einem Zinssatz von rund 5 %.
Da aber die Bundesregierung, wie jeder weiß, aus ideologischen Gründen oder was auch immer - das ist egal - gegen Studienbeiträge eintritt und im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Mehrheit hat - sieben von dreizehn Mitgliedern gehören der Bundesregierung an -, sie aber auch wiederum SPD-Ministerpräsidenten im Nacken hat, die zumindest hinter vorgehaltener Hand sagen „Liebe Kollegin Bulmahn, lieber Kollege Schröder, nach den Wahlen führen wir so schnell wie möglich Studienbeiträge ein und brauchen die Kreditfinanzierungsmodelle“, hat die Bundesregierung darauf gedrungen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau Folgendes sagt: 650 Euro bieten wir euch an, aber ihr dürft diese 650 Euro in keinem Fall für die Finanzierung der Studienbeiträge verwenden. Jetzt muss mir mal jemand erklären, wie ich bei einem Studierenden kontrollieren soll, ob er diese 650 Euro pro Monat für die 80 Euro Studienbeitrag pro Monat aufbringt oder ob er die 650 Euro pro Monat ausschließlich für Milch, Kleidung, Essen, Wohnung, Bücher usw. verwendet.
Meine Damen und Herren, wenn es noch eines letzten Beweises bedurft hätte, dass dies seitens der Bundesregierung eine wirklich ausschließlich ideologisch geführte oder von mir aus auch wahltaktisch geführte Diskussion ist, dann ist es dieser Quatsch, den die sich da im Verwaltungsrat ausgedacht haben.
Vor dem Hintergrund der positiven Aussagen des Wissenschaftsministers zum Modell des Hamburger Wissenschaftssenators Dräger hinsichtlich der Bündelung der verschiedenen Kreditprogramme - nämlich dass das ein größeres Geschäftsvolumen wäre und dadurch auch Bearbeitungsgebühren mindern würde -, frage ich die Landesregierung, ob sie den konkreten Vorschlag von Wissenschaftssenator Dräger unterstützt, der ja damit - diese Zahlen liegen zumindest mir vor - 1,5 %
Zinsabsenkung erreichen will, was schlechterdings nicht durch Senkung der Bearbeitungsgebühren, sondern nur durch Einsetzen der bisherigen Zuschüsse im BAföG, direkt aufgelöst in Kredite, möglich wäre. Unterstützt die Landesregierung das komplett?
Herr Kollege Hagenah, ich sage noch einmal: Die Zuschüsse sollen nicht hineinfließen. Darum geht es nicht beim BAföG. Es geht nur um den Kreditanteil. Die nächste Entscheidung, die dann zu treffen ist, wenn es eine Mehrheit für Studienbeiträge gegeben hat, ist: Wie schaffen wir für die Studierenden möglichst optimale Bedingungen? Dann will in der Tat auch ich mich nicht einer Diskussion versperren, die die Frage stellt: Würden die Zinsbedingungen für Studierende besser werden, wenn wir den Kreditanteil BAföG mit dem Bildungskredit Studienbeiträge zusammenführen? Aber das hat nichts mit der Systematik des BAföG zu tun.
Ich glaube, einer solchen Diskussion wollen und können auch Sie sich nicht verschließen, weil doch wir alle daran interessiert sind, hier Entscheidungen zugunsten bzw. im Interesse der Studierenden unseres Landes zu treffen.
Wenn die Landesregierung auf private oder halbstaatliche Bankenmodelle zur zukünftigen Studienfinanzierung setzt - dafür hat ja der Wissenschaftsminister hier gerade prinzipiell Sympathie bekundet -, dann möchte ich gerne wissen: Wie wollen Sie verhindern, dass sich die Kreditbedingungen privater oder halbstaatlicher Banken nach der zukünftigen Renditeerwartung des Studiums richten? Sprich: Jemand, der Ingenieurwissenschaften studiert und später gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und Aussichten auf einen hohen Verdienst hat, bekommt einen günstigen Bildungskredit, während jemand, der Philosophie oder ein anderes Orchideenfach studiert, schlechte Kredit
Die Situation wird doch Folgende sein - damit haben wir es jetzt im Grunde schon zu tun -: So, wie es aussieht, hat die KfW als erstes „Kreditinstitut“ ein Modell, ein Konzept vorgelegt. Es gibt andere Institutionen in Deutschland, die auch über Konzepte nachdenken und an Konzepten arbeiten. Was passiert, wenn die ihre Konzepte ebenfalls vorlegen? - Dann ist der Wettbewerb eröffnet. Es wird auch „private“ Sparkassen - die sind halbstaatlich - und private Banken geben, die beispielsweise aus Gründen der Kundenbindung - da kommt vielleicht ein Vater mit seiner Tochter und sagt, ich möchte bei Ihnen gerne für meine Tochter einen Bildungskredit - prüfen werden, wie die anderen Angebote aussehen, und unter Umständen bessere Angebote unterbreiten werden, als es die halbstaatlichen Institutionen getan haben. Das ist Wettbewerb. Den kann und will ich nicht verhindern. Ich begrüße ihn sogar, wenn er dazu führt, dass die Bedingungen für die Studierenden immer besser werden.
Herr Präsident! Erstens frage ich die Landesregierung vor dem Hintergrund des Koalitionsstreits, der ja hier zwischen CDU und FDP ausgetragen wird: Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Studiengebühren auf 500 Euro begrenzt werden?
Zweitens. Was verstehen Sie konkret unter „amerikanischen Verhältnissen“, die Sie laut WESERKURIER vom 11. April dieses Jahres für kritikwürdig gehalten haben?
Das wäre jetzt Ihre dritte Frage. Sie hatten vorhin schon eine Frage gestellt. Aber ich lasse sie zu, Herr Meihsies. - Bitte schön!
Herr Meihsies, zunächst einmal stelle ich fest, dass dazu offensichtlich keine Ausführungen auf meiner Website gemacht worden sind.
Die Koalitionäre streiten nie miteinander, sondern sie ringen um Themen. Das tun wir in diesem Fall auch. Ich habe meine Position dazu. Ich transportiere meine Argumente. Die FDP hat ihre Position. So wie in den vergangenen zwei Jahren - das macht den Erfolg dieser Regierung aus - werden wir uns einigen. Diese Einigung wird auch im Interesse der Studierenden dieses Landes sein. Ich glaube, das liegt auf der Hand.
Was das Thema „Ich will keine amerikanischen Verhältnisse“ anbelangt: Das habe ich nicht auf die Autonomie der Hochschule bezogen, sondern ich habe das ausschließlich - das können Sie auch im WESER-KURIER nachlesen - auf die Höhe der Studienbeiträge bezogen. Ich möchte nicht, dass wir in Deutschland Situationen bekommen, dass Studierende 10 000 Euro, 20 000 Euro oder 30 000 Euro pro Semester zahlen müssen. Das möchte niemand in dieser Republik, jedenfalls niemand, der in der Wissenschaftspolitik Verantwortung trägt. Das habe ich mit „amerikanischen Verhältnissen“ gemeint.
Ich möchte noch einmal auf die Frage des Wettbewerbs der Kreditmodelle zurückkommen, die der Herr Wissenschaftsminister angesprochen hat, und frage Sie: Was nützt das den sozial schwachen Studenten angesichts der Tatsache, dass bei den bisher bekannten Bankenmodellen davon ausgegangen werden muss, dass das Ausfallrisiko, das bei fehlenden Sicherheiten - sprich: sozial schwachen Studenten - besteht, in der Regel mit Zinssätzen von nicht unter 6 % von den Banken ausgeglichen wird?
Ich bitte um Nachsicht. Ich möchte keine Antwort schuldig bleiben. Zu der Frage nach den 500 Euro: Meine Absicht ist es, die Begrenzung im Hochschulgesetz festzuschreiben.
Zu der Frage von Herrn Klein: Ich habe von dieser Stelle aus immer betont, dass wir sicherstellen werden, dass die Studierenden den Kredit, den sie in Anspruch nehmen mussten, überhaupt erst dann zurückzahlen müssen, wenn später die Einkommensverhältnisse dies zulassen. Dass sich niemand darüber freut, Kredite in Anspruch nehmen zu müssen - das würde ich auch nicht, wenn ich heute an einer deutschen Hochschule eingeschrieben wäre -, liegt auf der Hand. Aber wenn ich das partout nicht wollte, dann hätte ich das Totschlagsargument gegen jegliche Einführung von Studienbeiträgen. Wir sind aus verschiedensten Gründen dafür. Darüber haben wir schon lange diskutiert. Heute Nachmittag werden wir das auch noch einmal tun.
Es ist aber eine Tatsache, dass wir alle miteinander sagen: Rückzahlung erst dann, wenn die entsprechende Leistungsfähigkeit dafür erlangt worden ist. - Das ist und bleibt ein faires und auch sozial abgefedertes Angebot.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage stellt die Kollegin Janssen-Kucz. Bitte sehr!
Herr Minister, bis jetzt habe ich nichts Konkretes gehört. Haben Sie sich wirklich schon ganz konkrete Gedanken über ein Kreditmodell gemacht? Wenn ja: Ab welcher Einkommenshöhe soll dann aus Ihrer Sicht die Rückzahlung von Studienkrediten beginnen?
Liebe Kollegin Janssen-Kucz, da wir - das Land Niedersachsen, die Landesregierung - keine Kredite anbieten können und wollen, sind wir auf Institute angewiesen, die das machen. Mit diesen Instituten führen wir Gespräche. In diesen Gesprächen machen wir deutlich, dass wir daran interessiert sind, die Bedingungen für die Studierenden so günstig wie möglich zu gestalten. Das bedeutet einen möglichst geringen Zinssatz und eine möglichst hohe Einstiegsschwelle in Bezug auf die Rückzahlung.
Nun fangen die Institute, die Kredite vergeben, natürlich an, auf der Basis dieser Wünsche Modelle zu entwickeln. Irgendwann - das wird gar nicht mehr so lange dauern; ich denke, das wird schon in den nächsten Wochen und Monaten geschehen - werden uns unterschiedliche Modelle vorgelegt werden. Dann müssen wir weiter mit den Instituten verhandeln, um gegebenenfalls eine Verbesserung der Situation für Studierende herbeizuführen. Anders kann ich es nicht machen. Anders macht es auch kein anderer Wissenschaftsministerkollege. Ich sage noch einmal: Wir können hier nicht beschließen, dass ein Kreditmodell so oder so auszusehen hat. Wir können höchstens Wünsche äußern. Die Kreditmodelle, die Konzepte müssen die Kreditinstitute entwickeln, weil diese und nicht das Land Niedersachsen die Kreditgeber sind.
dass es bisher eigentlich nur vage Vorstellungen und keine konkreten Pläne aufseiten des MWK gibt, wie eine Einführung von Studiengebühren funktionieren könnte, möchte ich noch einmal auf den Komplex eingehen, welche Bedingungen nach Meinung von Minister Stratmann erfüllt sein müssen, um Studiengebühren überhaupt einzuführen. Neben der Frage nachgelagerter Studiengebühren ist hier auch die Tatsache anzusprechen, dass die Gebühren tatsächlich den Hochschulen zugute kommen sollen. Um dies zu erreichen, müssen Sie, wie Sie selbst gesagt haben, einen Zukunftsvertrag mit den Hochschulen abschließen. Hierzu hat es jetzt einen ersten Entwurf gegeben.
Frau Kollegin, Sie machen es mir sehr schwer. Wir haben eine Geschäftsordnung, die wir alle einstimmig verabschiedet haben. Ich lese Ihnen einmal vor, was darin steht: Die Anfragen müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Insbesondere soll eine kurze Antwort möglich sein. - Bitte tun Sie uns netterweise den Gefallen, und kommen Sie zu Ihrer Frage.
Der Entwurf für einen Zukunftsvertrag, der den Hochschulen vorgelegt worden ist, ist von den Hochschulen nicht angenommen worden. Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wird dieser Zukunftsvertrag von den Hochschulen abgelehnt? Zum Zweiten: Wie gedenkt die Landesregierung mit den von den Hochschulen geäußerten Kritikpunkten umzugehen?
Liebe Frau Heinen-Kljajić, das trifft nicht zu. Sie haben eben darauf hingewiesen, dass es einen ersten Entwurf für einen Zukunftsvertrag gibt. Der ist den Hochschulen bekannt. Wir haben diesen Vertrag mit der LHK auch schon andiskutiert. Es trifft aber zu, dass die Frage des Zukunftsvertrages und die Frage der dem Zukunftsvertrag innewohnenden Wiederholungshaushalte etc. natürlich Fragen sind, die ganz elementar die Haushaltsberatung betreffen. Deshalb wird das Kabinett in der Haushaltsklausur, die im Juni dieses Jahres statt