Erstens. Sie haben erklärt: Das BAföG bleibt unverändert. Bezieht sich diese Aussage auch darauf, dass der Zuschussanteil, den jetzt das BAföG vorsieht, unverändert und damit erhalten bleibt?
Zweitens. Werden in Zukunft BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in Niedersachsen von Studiengebühren freigestellt?
Ihre zweite Frage, mit der ich beginnen will, habe ich im Prinzip in der Debatte zum Thema Studienbeiträge schon beantwortet. Wir haben nicht vor, BAföG-Empfänger von Studienbeiträgen freizustellen.
Die erste Frage kann ich nur beantworten - da bitte ich noch einmal um Verständnis - in Bezug auf die Absichten dieser Landesregierung. Diese Landesregierung hat nicht die Absicht, an der sozialen Komponente des BAföG, die ich dreimal unterstreiche, etwas zu ändern. Ich kann aber nicht für Landesregierungen anderer Länder sprechen. Ich kann auch nicht für die Absicht der Bundesregierung sprechen. Insofern bitte ich um Nachsicht, dass sich meine Antwort auf Ihre Frage auf das reduzieren muss, wofür wir in Niedersachsen verantwortlich sind. Für diese Landesregierung erkläre ich noch einmal: Wir haben nicht die Absicht, am BAföG zu rütteln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Forderung des Wissenschaftssenators Dräger aus Hamburg - der zugleich Beauftragter der CDU für einen Studiengebührenfinanzierungsmodell ist -, das BAföG abzuschaffen, um so niedrigere Zinsen im Rahmen eines Kreditmodells für die Studiengebühren gewährleisten zu können?
Ich habe bereits zu Beginn erwähnt, dass einige - dazu gehört offensichtlich auch der Kollege Dräger, so habe ich ihn zumindest bisher in unseren gemeinsamen Sitzungen verstanden - meinen: Im Interesse der Studierenden sollten wir darüber nachdenken, ob wir den Kreditanteil des BAföG und die Bildungskredite für die Studienbeiträge zusammenführen. Dadurch ergibt sich für einen potenziellen Kreditgeber - also für eine Sparkasse, eine Bank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau usw. - ein höheres Kreditvolumen. Das höhere Kreditvolumen würde dazu führen, dass die Zinsen, die sich dann errechnen, günstiger wären, weil sich das Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu Kreditvolumen positiv verändert. Das ist im Interesse der Studierenden. Selbst wenn man gegen Studienbeiträge ist - zumindest die Sozialdemokraten sind ja eindeutig dagegen -, dann kann man sich doch trotzdem nicht Überlegungen verschließen, die die zukünftigen Bedingungen für die Studierenden verbessern. Zinsgünstige Kredite sind besser als Kredite mit höheren Zinsen. Oder habe ich da irgend etwas missverstanden?
Diese Diskussion wird geführt. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Das hat überhaupt nichts mit der sozialen Komponente des BAföG zu tun, sondern das ist eine rein - wenn man so will - betriebswirtschaftliche Überlegung, die ich nicht für so abwegig halte. Das muss man z. B. mit der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, besprechen. Die KfW hat schon entsprechende Vorschläge unterbreitet. Diese sind zurzeit fast satirehaft. Aus Zeitgründen will ich das nicht ausführen, aber vielleicht muss ich es doch noch tun. Die KfW sagt, dass ein monatlicher Betrag von 650 Euro zu einem Zinssatz von um die 5 % angeboten werden soll. Die KfW hat auch ausgeführt, wenn es gelänge, das Kreditvolumen noch mehr zu vergrößern, dann wären wir - also die Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Lage, den Zinssatz positiv zu verändern, also ihn zu reduzieren. Noch einmal: Das ist eine rein - wenn Sie so wollen - bankentechnische, administrative, betriebswirtschaftliche Überlegung. Das hat aber nichts mit der politischen Bewertung des BAföG, insbesondere im Hinblick auf die soziale Komponente, zu tun.
Herr Minister, Sie haben gerade zu den kreditfinanzierten Modellen Ausführungen gemacht. Diese haben aber nichts mit dem BAföG an sich zu tun. Ich frage Sie: Können Sie hier und heute versprechen, dass das BAföG auch nach einer möglichen Zusammenführung der Finanzierung des Lebensunterhalts und von Studiengebühren einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss für sozial Schwache umfasst?
(Bernd Althusmann [CDU]: Verspre- chen müssen hier nicht abgegeben werden! Es müssen nur Fragen be- antwortet werden!)
Wenn man für eine Fragestunde Fragen vorbereitet, dann sollte man auch in der Lage sein, sie den bereits gegebenen Antworten des Ministers anzupassen. Ich habe es doch eben schon gesagt: Natürlich werde ich mich dafür einsetzen.
(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sie sollen es versprechen! - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Er muss nur antworten!)
Die Zukunft des BAföG hängt nicht nur von Entscheidungen ab, die in Niedersachsen getroffen werden. Ich kann für die Niedersächsische Landesregierung seriöserweise doch nur erklären, dass ich mich für dieses Ziel einsetze. Ob dieser Einsatz sozusagen im Konzert der 16 Länder und auch im Konzert mit der Bundesregierung zum Erfolg führen wird, weiß ich nicht. Das kann ich nicht versprechen. Ich kann nur versprechen, dass ich mich engagiere und dass ich versuche, diesen Weg zu gehen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: Vielleicht kann uns das der Bund ja versprechen!)
sagte der dortige Wissenschaftsminister, dass das BAföG durch Kredite abgelöst werden müsste. Darauf hat Ihr Staatssekretär reagiert und gesagt - Zitat aus der BZ vom 6. April -: Jetzt muss sich der Bund in Sachen BAföG bewegen. - Was hat Herr Lange mit dieser Bemerkung gemeint?
Auch hier besteht wieder das Problem, dass ich für Dritte sprechen muss. Aber wenn ich Herrn Lange richtig verstanden habe, dann hat er genau das gemeint, was ich gerade in der Antwort zuvor beschrieben habe.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der SPD: Das glauben Sie doch selbst nicht! - Bernd Althusmann [CDU]: Sie müssen schon zuhören, lieber Kollege Wenzel! Das gehört auch dazu!)
Die Union versucht ja, sich in dieser Position bundesweit zu koordinieren. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie die Äußerungen der bildungspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frau Reiche, bewerten, die sich für die Umwandlung eines Drittels des BAföG in so genannte Leistungsstipendien ausgesprochen hat. Ist das auch in Ihrem Sinne?
Ich wiederhole, was ich vorhin zu meinen Grundprinzipien gesagt habe: Ich habe mit Frau Reiche noch nicht persönlich über dieses Thema gesprochen. Solange ich das noch nicht getan habe, kann ich das nicht bewerten.
Festzuhalten ist erst einmal, dass wir zum derzeitigen Zeitpunkt - das hat der Minister ja auch nicht bestritten - kein Modell zur reinen Finanzierung von Studiengebühren haben. Deshalb ist letztendlich die BAföG-Debatte auch erst ins Spiel gekommen. Minister Stratmann selbst hat aber immer gesagt, er ist nur dann für die Einführung von Studiengebühren, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind. Eine der Rahmenbedingungen war, dass eine nachgelagerte Finanzierung der Studiengebühren möglich ist. Diese Position scheint er auch heute noch zu vertreten, denn Minister Stratmann sagte dem WESER-KURIER am 11. April 2005
„Für uns ist nicht der Zeitpunkt der Einführung entscheidend. Wichtig ist vielmehr, dass die Rahmenbedingungen für die Einführung von Studienbeiträgen erfüllt sind.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, warum sie für die Einführung von Studiengebühren überhaupt noch an dem Termin Wintersemester 2006/07 festhält, wenn jetzt - im Sommer
semester 2005 - nach ihren eigenen Einschätzungen noch nicht einmal eine so wichtige Grundvoraussetzung zur Einführung von Studiengebühren erfüllt ist und auch nicht in absehbarer Zeit - so weit man das bisher absehen kann - ein Modell bezüglich der Finanzierung von Studiengebühren vorliegen wird.
Liebe Frau Heinen-Kljajić, Sie haben eben übrigens aus dem einzigen Interview zitiert, das ich zum Thema „BAföG“ gegeben habe.