2. Was versteht die Landesregierung konkret unter der Zusammenführung der Finanzierung des Lebensunterhaltes Studierender und der Finanzierung der geplanten Studienbeiträge?
3. Welche Auswirkungen hätten diese Pläne auf das BAföG in seiner jetzigen Form und auf die Studienfinanzierung potenziell BAföG-Berechtigter aus sozial schwachen Familien?
Zu Frage 1: Das Land Niedersachsen hat zu keinem Zeitpunkt auf Bundesebene auf Abschaffung des BAföG gedrängt.
Zu Frage 2: Es ist in der Tat richtig, dass einige über die Frage diskutieren, ob nicht aus der Zusammenführung des derzeitigen Kreditanteils beim BAföG und der Bildungskredite, die für die Studienbeiträge angedacht werden, Vorteile für die Studierenden erwachsen könnten. Wenn Studierende ein höheres Kreditvolumen haben, können natürlich in der Regel günstigere Bedingungen, z. B. niedrigere Zinssätze, ausgehandelt werden.
Zu Frage 3 antworte ich, wie bereits unter 1. und 2. ausgeführt, dass das BAföG auch zukünftig als soziale Leistung für die Studierenden, die es brauchen, unverändert bleiben soll.
Herr Minister, Sie haben gerade in Ihrer Antwort gesagt, das Land Niedersachsen habe in Berlin niemals darauf gedrängt, das BAföG abzuschaffen. Warum sagt dann Ihr Sprecher, der Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, offiziell, das Land Niedersachsen habe in Berlin mehrfach darauf gedrängt? Diesen Widerspruch müssen Sie klären.
Ich gehe davon aus, dass auch Sie nicht bestreiten werden, dass das gilt, was der Minister sagt. Was der Minister gesagt hat, konnte man nachlesen: BAföG ist kein Thema. Wir haben nicht auf die Abschaffung gedrängt. Ich war nicht dabei, als mein Sprecher auf Fragen dieser Art geantwortet hat.
Insoweit müssten Sie meinen Sprecher selber fragen. Bei dieser Landesregierung gilt das, was die zuständigen Ressortminister sagen.
Herr Präsident! Herr Minister, ich habe eine Frage zum gleichen Thema. Wenn Sie sagen, es gelte das, was Sie als Minister sagen, und ansonsten müssten wir Ihren Staatssekretär fragen, dann würde ich doch gern wissen, ob in diesem Ministerium jeder sagen kann, was er will, und ob wir in Zukunft trotzdem wieder mit Bemühungen und Bestrebungen von Staatssekretär Lange rechnen müssen, Frau Bulmahns Haltung in puncto „abblocken“ zu verändern.
Auch wenn Sie noch keine Regierungsverantwortung hatten, sollte Ihnen dennoch der Unterschied zwischen einem Sprecher und einem Staatssekretär bekannt sein. Hier ging es um den Sprecher. Ich sage noch einmal: Es gilt das, was ich zu dem Thema ausgeführt habe. Und damit Punkt.
Herr Minister Stratmann, bei der Frage meiner Kollegin ging es nicht darum, welche Meinung Sie heute hier vertreten, sondern es ging um die Frage, welche Meinung historisch seitens Ihres Ministeriums in dieser Frage vertreten wurde und
welche Versuche Sie unternommen haben, diese Ziele zu erreichen. Von daher frage ich noch einmal: Hat es in der Vergangenheit Versuche Ihres Hauses gegeben, das BAföG in seiner jetzigen Form abzuschaffen?
Wenn es solche Versuche gegeben hätte und ich davon wüsste, dann hätte ich eben die Unwahrheit gesagt. Und das darf ich hier nicht.
Herr Minister, die Fraktion ist für die Arbeit dieser Regierung ja ein nicht ganz unbedeutender Faktor. Wie ist denn zu erklären, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion in der Neuen Presse ein Ersatzkreditprogramm für sozial Schwache in Aussicht stellt - -
Herr Klein, die Frage kann ich nicht zulassen. Sie fragen einen Mann, der hier gar nicht antworten kann und der auch gar nicht berechtigt wäre zu antworten.
Ich frage den Minister, wie er sich erklärt, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Neuen Presse erklärt - -
Ich habe vorher erklärt, dass die Fraktion ein wichtiger Faktor für die Arbeit und für die Meinungsbildung in der Regierung ist.
Das macht die Sache nicht besser. Sie können nicht einen Minister zu irgendeiner Meinung irgendeines Kollegen befragen. Mit Verlaub gesagt, ist Herr Kollege McAllister bei aller Wertschätzung ein Kollege wie Sie und ich.
Ich stelle es dem Minister anheim, die Frage zu beantworten oder sie nicht zu beantworten. Er muss sie jedenfalls nicht beantworten.
Es gibt für mich ein Grundprinzip, lieber Herr Kollege Klein: Ich bin bemüht - es gelingt nicht immer -, mich zu Äußerungen von Kollegen, egal, von welcher Seite sie kommen, nur dann zu äußern, wenn ich mich vorher mit diesen Kollegen persönlich über die potenziellen Äußerungen unterhalten habe. Nur dann kann ich dazu eine Erklärung abgeben. Das war hier nicht der Fall.
Herr Minister, wenn es denn dazu käme, dass vor dem Hintergrund einer Abschaffung des BAföG ein Ersatzkreditprogramm für sozial Schwache notwendig würde,
(Bernd Althusmann [CDU]: Das wird jetzt sehr spekulativ! Ich muss mich gleich zur Geschäftsordnung melden!)
Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich auf hypothetische Fragen dieser Art nicht zu antworten brauche.
Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Niemand denkt daran, zumindest nicht hier in Niedersachsen - da kann ich für die Landesregierung und, wie ich denke, auch für die Regierungsfraktionen sprechen -, das BAföG abzuschaffen und damit künftig insbesondere für diejenigen, die wegen ihres sozialen Hintergrundes unter anderen Umständen nicht studieren könnten, ein Studium zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Ich verstehe Ihre Fragen gar nicht. Wir sollten hier so anständig miteinander umgehen, dass Sie das, was ich ohne Wenn und Aber jetzt wiederholt zum Ausdruck gebracht habe, nicht in Zweifel ziehen.
Wenn wir offen und ehrlich miteinander umgehen, dann müssen Sie doch eingestehen - vielleicht wissen Sie es sogar am allerbesten -, dass dieses Thema weder heute thematisiert worden wäre noch in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen gesorgt hätte, stünden nicht Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen bevor. Nun können wir auch hier auf dem Niveau Wahlkampf betreiben. Ich bin dazu nicht bereit, weil dieses Thema viel zu wichtig ist, vor allem für die betroffenen Studierenden.