Protokoll der Sitzung vom 15.05.2003

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Kohlenberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sowohl die Möglichkeit des Auftretens von lebensbedrohlichen Infektionen im Zusammenhang mit bioterroristischen Angriffen (z. B. Milzbrand, Po- cken) wie auch das Ausbrechen von scheinbar oder tatsächlich nicht beherrschbaren, zum Teil neuen schwersten Infektionen - nicht zuletzt das Auftreten der schweren Lungenentzündung SARS - haben die Bevölkerung in Niedersachsen in hohem Maße beunruhigt und zu sehr besorgten Reaktionen geführt. Um einen bestmöglichen Schutz der Menschen in Niedersachsen bei altbekannten und neueren schweren Infektionen gewährleisten und damit auch übertriebene angstbedingte Reaktionen vermindern zu können, sind Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gegen bekannte, aber gefährliche Infektionen durch Impfungen zu gewährleisten bzw. zu verbessern?

2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der eine zentrale Rolle bei dem Management zur Vermeidung der Infektionsausbreitung spielt, sicherzustellen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die vorhandene Anzahl und Ausstattung der stationären Einrichtungen zur Behandlung von Patienten mit lebensbedrohlichen Infektionen in Niedersachsen?

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin Dr. von der Leyen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ereignisse der letzten Zeit haben gezeigt, dass wir jederzeit mit dem Ausbruch von Infektionskrankheiten rechnen müssen; ob nun durch bekannte Erreger oder durch neue Erreger. Ich denke in diesem Zusammenhang an die möglichen Gefahrenquellen bioterroristischer Art, z. B. durch die Verbreitung von Pocken oder Milzbrand. Ich denke aber auch an die neue Infektionskrankheit SARS und an die Gefährdung durch Überspringen der Geflügelpest auf den Menschen z. B dadurch, dass das Virus mutiert.

Die Verhütung dieser Infektionen und die Organisation der Bekämpfung sind Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dagegen ist es Aufgabe der Ärzteschaft im ambulanten und stationären Bereich neben der Meldepflicht, für die Behandlung und Betreuung der Erkrankten zu sorgen. Beim Auftreten regionaler oder landesweiter Infektionen brauchen wir natürlich das Zusammenspiel dieser beiden Branchen. Das heißt, nur durch ein gemeinsames und schnelles Handeln der verschiedenen Akteure kann dem Infektionsgeschehen wirksam begegnet werden.

In diesem Zusammenhang wird die neue Niedersächsische Landesregierung die gesetzlichen Grundlagen für den öffentlichen Gesundheitsdienst zügig reformieren und an die Erfordernisse eines modernen Gesundheitswesens anpassen. Dem Landesgesundheitsamt kommt dabei als Kompetenzbehörde die Aufgabe der Beratung und der Labordiagnostik zu, die in enger Kooperation mit den beiden medizinischen Fakultäten der Medizinischen Hochschule in Hannover bzw. der Universität in Göttingen sichergestellt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Impfschutz bei Säuglingen und Kleinkindern deutscher Herkunft ist in Niedersachsen im Durchschnitt hinreichend. Er fehlt häufiger bei Kindern ausländischer Herkunft und bei Kindern, deren Eltern den Impfschutz aus weltanschaulichen Gründen ablehnen. Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist der notwendige Impfstatus jedoch erheb

lich schlechter, da nicht selten die Auffrischung von Impfungen vernachlässigt wird. Wenn sich hier im Raum jeder einmal überlegt, wann er zuletzt gegen Tetanus geimpft worden ist, dann kann ich mir vorstellen, dass einige rote Lämpchen aufleuchten.

Es ist daher eminente Aufgabe aller im Gesundheitswesen Tätigen, die Bedeutung von Impfungen immer wieder zu erklären und vor allem an die Durchführung von Auffrischimpfungen zu erinnern. Hier sind in erster Linie die Multiplikatoren für die Informationen, die Ärztinnen und Ärzte wie auch die Hebammen und Kommunen gefordert. Aber auch der öffentliche Gesundheitsdienst setzt diese gesetzlichen Forderungen z. B. durch das beim Landesgesundheitsamt angesiedelte Niedersächsische Impfforum um. Das Impfforum tagt halbjährlich und trägt sehr stark zur Informationsverbreitung insbesondere bei den verschiedenen relevanten gesellschaftlichen Gruppen bei.

Berichten kann ich auch über eine Impfvereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst, nach der die Krankenkassen die Impfkosten der Gesundheitsämter übernehmen. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung steht binnen Monatsfrist an.

Zu 2: Zum Stichwort „Management des öffentlichen Gesundheitswesens zur Ausbreitung von Infektionskrankheiten“ darf ich zunächst einmal feststellen, dass sich die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Niedersachsen beim Auftreten des ersten SARS-Verdachtsfalles im Raum Hameln vor ca. zwei Wochen absolut bewiesen hat. Die Melde- und Informationswege und die Sicherheitsvorkehrungen haben so schnell gegriffen, dass der kleine Junge innerhalb von zwei Stunden nach Verdachtsdiagnose in Spezialbehandlung war.

Das Management des öffentlichen Gesundheitswesens zur Vermeidung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten beruht auf den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Von daher kann dieses Gesetz vom Land nur bedingt beeinflusst werden. Unabhängig davon ist die gesetzliche Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Landesebene von großer Bedeutung. Das bislang geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1934. Es ist inzwischen natürlich zum größten Teil überholt. Aus diesem Grunde benötigt der ÖGD auf kommunaler Ebene eine moderne Rechtsgrundlage, auf der er verlässlich arbeiten kann.

Innerhalb der Landesregierung werden derzeit Eckpunkte für ein Niedersächsisches Gesundheitsdienstgesetz entwickelt. Diese werden dem Kabinett noch im Mai zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Abstimmung der Eckpunkte sowohl innerhalb der Landesregierung als vor allem aber auch mit den Kommunen als den Trägern des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes wird die Landesregierung kurzfristig einen Entwurf für ein Niedersächsisches Gesundheitsdienstgesetz erarbeiten.

Zu 3: Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz enthält die Krankenhausplanung die Krankenhausstandorte, die für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, und zwar genau gegliedert nach Fachrichtungen, Planbetten, Funktionseinheiten und Ausbildungsstätten. Darüber hinaus ist es nicht möglich, die Krankenhausträger über die Krankenhausplanung des Landes zu verpflichten, für den Fall des Auftretens von Eventualfällen bzw. von Einzelfällen wie z. B. bei lebensbedrohlichen Infektionen Kapazitäten vorzuhalten. Ein derartige Regelung wäre durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht gedeckt. Die Krankenhausplanungsbehörde kann insofern keine Einrichtungen bzw. Kapazitäten vorschreiben, die nur für einen Eventualfall erforderlich sind und damit dem Gebot der wirtschaftlichen Betriebsführung widersprechen. Andererseits haben die zuständigen Gebietskörperschaften dafür Sorge zu tragen, dass Infizierte isoliert werden können. Ich spreche an dieser Stelle z. B. von Räumen, Einrichtungen, Transportmitteln und von Personal. Das gilt auch für die zwangsweise Absonderung.

Nach einer aktuellen Umfrage des Landesgesundheitsamtes bei den Gesundheitsämtern weisen in Niedersachsen neben den beiden Universitätskliniken in Hannover und in Göttingen insgesamt 17 Krankenhäuser geeignete Betten zur Behandlung von Infektionskrankheiten auf. Für die Absonderung von extrem seltenen Infektionsfällen - ich erwähne beispielhaft die Lungenpest oder andere eingeschleppte exotische Infektionskrankheiten wie Lassafieber oder Ebola - hat dagegen das Land die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Dies ist durch eine Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg organisiert, die bei Auftreten von Einzelfällen solcher Infektionskrankheiten im Bernhard-Nocht-Institut auch für Niedersachsen Absonderungs- und Behandlungsbetten zur Verfügung stellt. Auch der Transport der Kranken und

der Krankheitsverdächtigen wird im Bedarfsfall in diesen sehr abgegrenzten Themengebieten von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt die Kollegin Siebert.

Frau Ministerin, wie kann die schnelle Erkennung neuer und bekannter schwerster Infektionen sichergestellt werden?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Dr. von der Leyen.

Schnelle Erkennung setzt zunächst einmal hochmoderne Möglichkeiten der Diagnostik sowohl von bekannten Erregern als auch von mutierten, also neuen Erregern voraus. Ein klassisches Beispiel war die Geschwindigkeit, mit der SARS, nachdem es aufgetreten ist, als Infektion, die der Corona-Virengruppe zuzurechnen ist, identifiziert worden ist. Das Landesgesundheitsamt hat entsprechende Diagnostikmöglichkeiten in einem Sicherheitslabor der Stufe III aufgebaut. Dieses Labor steht nicht nur den Gesundheitsämtern, sondern auf Ersuchen auch den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern zur Verfügung. Das Landesgesundheitsamt kooperiert eng mit der MHH und dem Universitätsklinikum Göttingen, aber auch mit dem Robert-Koch-Institut.

Schließlich ist ganz entscheidend, dass die Handelnden vor Ort - Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Labore - die definierten Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sofort weitermelden. Dort ist auch geregelt, dass Krankheitsfälle mit bestimmten Kennzeichen, die einen epidemischen Zusammenhang vermuten lassen, sofort gemeldet werden müssen.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Wichtig ist - das haben wir im Zusammenhang mit SARS gelernt -, dass die Behandlung z. B. von Fällen des Verdachts auf Lungenentzündung inzwischen anders erfolgt. Es wird nun nicht mehr gesagt, dass der Betreffende dort zur Blutentnahme und dort zum Röntgen zu gehen habe. Die erste, entscheidende Frage ist vielmehr eine so genannte epidemiologische Frage. Es wird gefragt: Wo sind Sie in den letzten zehn Tagen gewesen? Wenn der Patient oder die Patientin sagt, er bzw. sie sei zu Hause gewesen, dann handelt es sich um eine üblichen Fall des Verdachts auf Lungenentzündung. Wenn der Patient oder die Patientin aber sagt, er bzw. sie sei gerade aus Hongkong zurückgekommen, dann muss sofort anders gehandelt werden: Der Patient oder die Patientin bleibt in der Umgebung, in der er bzw. sie ist. Es erfolgt eine genaue Diagnostik. Spezielle Transportmechanismen gewährleisten dann die Zuführung zu Spezialbehandlungen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Dr. Winn, bitte schön.

Frau Ministerin, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die niedersächsische Ärzteschaft in den Kliniken, aber natürlich auch in den Praxen rechtzeitig, also möglichst schnell, über die notwendigen Maßnahmen informiert wird, die vor allem bei neu auftretenden lebensbedrohlichen Infektionen zu ergreifen sind?

Meine zweite Frage ist, wie dieses über eine kontinuierliche Fortbildung gewährleistet wird.

Frau Ministerin, bitte schön!

Nach dem Heilkammergesetz ist die Ärzteschaft verpflichtet, für Fortbildung zu sorgen. Das ist Aufgabe der Selbstverwaltung. Nach den Erfahrungen, die wir in den letzten Wochen im Zusammenhang mit SARS gemacht haben, sprechen alle Anzeichen dafür, dass die Ärzteschaft diesen Anforderungen absolut verantwortungsbewusst nachkommt.

Was kann nun die Landesregierung dazu beitragen? - Das Landesgesundheitsamt bietet Fortbildungskurse an. Die Landesregierung hat das Landesgesundheitsamt angewiesen, vor allem sicherzustellen, dass die kommunalen Gesundheitsbehörden und die Ärzteschaft über schwerwiegende Ereignisse sofort informiert werden. Es gibt eine richtige Kaskade von Meldewegen, beginnend beim Landesgesundheitsamt über das Lagezentrum im Innenministerium, die Bezirksregierungen bis hin zu den Rettungsdienstleitstellen, den Krankenhäusern und der Ärzteschaft vor Ort. Für den laufenden Betrieb ist schließlich und endlich ganz entscheidend, dass die Zusammenarbeit zwischen der Ärztekammer und dem Landesgesundheitsamt weiterhin vorbildlich erfolgt, z. B. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen in Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig und Hannover.

Vielen Dank. - Zu einer weiteren Zusatzfrage hat der Kollege Thorsten Thümler das Wort.

Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Maßnahmen wurden oder werden seitens der Landesregierung ergriffen, um die Gefahr der Einschleppung von schweren Infektionen zumindest zu vermindern bzw. diese Einschleppung zu kontrollieren?

Frau Ministerin, bitte schön!

Bei dem Thema der Einschleppung von Infektionen muss man zweierlei unterscheiden. Zunächst einmal ist zu sagen, dass eine Infektion immer eingeschleppt werden kann. Sonst müssten wir unseren gesamten Reisebetrieb nach Deutschland oder aus Deutschland heraus einstellen. Entscheidend ist aber, dass man in dem Moment, in dem eine Infektion im Lande auftritt und bekannt wird, die Weiterverbreitung eindämmt. Das ist etwas, was z. B. in China überhaupt nicht gelungen ist. Aus diesem Grunde konnte die Ausbreitung von SARS überhaupt so weit fortschreiten.

Ganz wichtig sind die Informationsalarmpläne. Ich habe die Kaskade der Meldewege eben schon kurz skizziert. Es gibt detaillierte Angaben darüber, wie

man sich im Verdachtsfalle zu verhalten hat. Wir haben z. B. vor einer Woche alle Leitenden Amtsärztinnen und Amtsärzte der Gesundheitsämter eingeladen, um diese Meldewege noch einmal genau zu verifizieren und gewissermaßen von vorwärts und rückwärts zu beleuchten.

Sollte es zum Ausbruch einer überregionalen schwerwiegenden Infektion kommen, greifen natürlich die Leitlinien des Katastrophenschutzes. Ich will es noch einmal ganz konkret am Beispiel von SARS darstellen, worüber aktuell ja diskutiert wird. Um zu vermeiden, dass Fluggäste z. B. im Rahmen von Messebesuchen Infektionen einschleppen, sieht der Stufenplan vor, dass das Flughafenpersonal genau weiß, wie es sich zu verhalten hat, dass Informationsblätter am Flughafen ausgeteilt werden, dass die Gesundheitsämter vor Ort genau wissen, wie sie zu handeln haben, und dass auch die Berufsfeuerwehren, die Rettungsdienstleitstellen, die Ärzte und die Krankenhäuser genau wissen, wie sie zu handeln haben. Ich hatte eben den Fall des kleinen Kindes aus Hameln geschildert. Dieses Kind kam abends mit hohem Fieber und Verdacht auf Lungenentzündung zum Arzt. Die erste Frage war zu Recht: Wo ist das Kind in den letzten zehn Tagen gewesen? Es war acht Tage vorher aus Hongkong zurückgekommen. Dann wurden genau die richtigen Maßnahmen getroffen. Zwei Stunden später war das Kind in der MHH. Gott sei Dank war es so, dass sich hinterher herausstellte, dass das Kind eine ganz banale MagenDarm-Verstimmung hatte.

Vielen Dank. - Jetzt hat Frau Krämer die Möglichkeit zu einer Zusatzfrage. Bitte schön, Frau Kollegin!

Frau Ministerin, Sie sind eben schon auf die Informationswege eingegangen. Sie haben in einer Presseerklärung vom 24. März konkret gesagt, dass Sie die Informationswege verbessern wollen. Meine Frage lautet: Welche konkreten Maßnahmen sollen ergriffen werden, und bis zu welchem Zeitpunkt wollen Sie diese umsetzen?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte schön!

Genau dieses haben wir in der Zwischenzeit getan. Ich schilderte Ihnen gerade die Konferenz der Leitenden Amtsärzte und Amtsärztinnen aus den Gesundheitsämtern. Wir haben in der Zwischenzeit einen detaillierten Stufenplan aufgestellt und sozusagen in Trockenübungen klargestellt, dass die Informationen ohne Verlust bis unten hin in das Krankenhaus vor Ort gelangen. Das ist geschehen. Wir haben dies auf der Konferenz noch einmal verifiziert. Ich meine, der Fall in Hameln hat bewiesen, dass der Stufenplan greift. Es ist Gott sei Dank kein SARS-Fall gewesen. Mit dem Fall in Hameln trat „weit weg“ ein Verdachtsfall auf. Schon zwei Stunden später war die Diagnostik erfolgt, und das Kind befand sich in einer Spezialbehandlung.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Schwarz, bitte schön!

Frau Ministerin, Sie haben auf den Fall aus Hameln hingewiesen. Trifft es zu, dass der ärztliche Direktor der MHH die Behandlung dieses Jungen zunächst aus finanziellen Gründen abgelehnt hat, und zwar sogar mit schriftlicher Weisung, und dass eine Behandlung nur deshalb erfolgt ist, weil sich der behandelnde Arzt über die Weisung seines Vorgesetzten hinweggesetzt hat?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Bitte schön!