Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir den Roll-out in sechs Teilabschnitte gegliedert haben, und zwar nach den Gebieten der Polizeidirektionen. In Lüneburg werden wir bis Ende 2006 beginnen. Bis zum Jahr 2009 werden wir den Digitalfunk in allen Polizeidirektionen flächendeckend einführen können. In diesem Bereich sind wir im Vergleich mit anderen Bundesländern federführend. Andere Bundesländer sind noch nicht so weit und waren vor allen Dingen bei der Finanzierung noch nicht so schnell. Dass das eine Kraftanstrengung ist, habe ich schon erwähnt.
Es ist sinnvoll, dass wir, aber auch der Bund, prüfen, an welchen Stellen wir noch Einsparungen vornehmen und vorhandene Möglichkeiten nutzen können. Wir werden prüfen, ob wir vielleicht auch mit Blick auf die finanzielle Ausstattung noch das eine oder andere einsparen können.
Wir werden in der Zukunft darauf Wert legen müssen - erst dann ist das System rund -, dass die Kommunen dieses digitale Netz mit nutzen. Ich glaube, es gibt gar keinen Zweifel daran, dass die Kommunen kein eigenes Netz aufbauen werden. Wir sind auch schon in Gesprächen. Es ist auch
nicht notwendig, dass hinsichtlich der Kapazität des Netzes zusätzliche Aufwendungen vorgenommen werden. Etwas anders ist es mit dem Betrieb des Netzes. Über dieses Thema müssen wir mit den Kommunen noch verhandeln. Da sind wir aber schon auf einem guten Weg. Völlig klar ist, dass es keine Mittel vom Land geben kann, wenn es um die Endgeräte geht. Das ist klar eine kommunale Angelegenheit. Wir haben gerade ein striktes Konnexitätsprinzip verabredet. Das bedeutet, dass jeder das bezahlt, wofür er zuständig ist. Insofern bin ich guter Dinge, dass wir gerade mit Blick auf den Digitalfunk in Niedersachsen zügig zu einem guten Ergebnis kommen.
Zur Finanzierung: Es ist nicht so, dass der Digitalfunk zu 100 % aus dem Polizeihaushalt bezahlt werden muss. Das ist sicherlich mit den Maßnahmen, die wir beschlossen haben, überhaupt nicht machbar. Es ist allerdings so, dass ein Drittel dieser Kosten aus dem Bereich des Innenministeriums aufgebracht werden muss. Das ist per Kabinettsbeschluss beschlossen worden. Es ist aber besonders herauszustellen, dass zwei Drittel aus dem Gesamthaushalt finanziert werden. Sie sehen also, welche Bedeutung gerade der Digitalfunk für die Landesregierung und für das gesamte Parlament hat.
Dass Sie darstellen, wir müssten gerade im Sicherheitsbereich investive Ausgaben aus dem Haushalt herausrechnen, um zu vergleichen, halte ich allerdings für ziemlich abenteuerlich.
Das würde ja theoretisch bedeuten, dass man beispielsweise die Investitionen für einen IMSICatcher oder für Polizeifahrzeuge nicht als Haushaltsmittel für innere Sicherheit betrachten würde. Gleiches gilt für den Digitalfunk. Das ist eine neue Technik.
Ja, wenn ich den Satz beendet habe. - Wenn man diese Mittel anschließend nicht wieder in den Haushalt einstellt, dann kann man auch keinen Gesamtüberblick über den Bereich der inneren
Sicherheit bekommen. Wenn wir hier eine Zunahme auf insgesamt über 1 Milliarde Euro haben, dann zeigt das den Stellenwert der inneren Sicherheit für diese Landesregierung. Ich bin froh, stolz und dankbar, dass das in diesem Jahr gelungen ist.
Herr Minister, wir müssen nicht darüber streiten - diesen Satz vorweggeschickt -, dass es in 2006 im Polizeihaushalt 10 Millionen Euro Mehrausgaben gibt. Wir können den Haushalt lesen und haben ihn mit beraten. Aber es ist abenteuerlich, zu argumentieren, dass es nicht zulasten der vorhandenen Substanz geht, wenn davon in diesem Jahr ein Teilbetrag von 26 Millionen Euro für eine neue Aufgabe verwendet wird. Denn Sie haben 15 Millionen Euro - bestätigen Sie mir das bitte aus dem laufenden Haushalt finanziert und damit die Mittel für Sachkosten und Personalkosten - das hat Herr Wulff nach der Kabinettsklausur selber zugegeben - um diesen Betrag gekürzt.
Herr Bachmann, wir haben auch schon jetzt ein Kommunikationssystem, nämlich den Analogfunk. Nach 30 Jahren ist er im Prinzip mehr als abgeschrieben, und es muss jetzt neu investiert werden. Insofern müssen wir in den nächsten 15 Jahren Mittel in einer Größenordnung bis zu 230 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das Gleiche gilt auch dafür: Wenn Sie ein Auto abgeschrieben haben. Dann müssen Sie das auch irgendwann ersetzen. Das müssen Sie dann genauso in den Haushalt einstellen.
Wenn also Investitionen notwendig sind - so weit muss man schon Haushälter sein - und man die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, dann gehören sie insgesamt in den Haushalt des Innenressorts. Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir uns doch nicht kleinrechnen. 1 Milliarde Euro für die innere Sicherheit: Das sind Personalkosten, das sind allerdings auch Investitionen, auch für den Digitalfunk. Und ich sage Ihnen: In
25 Jahren müssen wir wieder eine große Anstrengung unternehmen, weil es dann wahrscheinlich schon wieder eine neue Technik in diesem Bereich gibt. Dann gehört das genauso in den Innenhaushalt. Das ist überhaupt keine Frage.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Für eine einheitliche Strategie zum Erhalt der staatlichen Sportwetten- und Lotterieerträge! - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2174 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/2386
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 6. November 2003 hat der EuGH im so genannten Gambelli-Urteil entschieden, dass ein Beharren des Staates auf einem Monopol im Bereich von Sportwetten eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs bedeutet. Das Bundesverfassungsgericht wird in Kürze darüber entscheiden - es gibt heute eine aktuelle dpa-Meldung, dass das im April geschehen soll -, ob dieses EuGH-Urteil auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das staatliche Monopol bei Sportwetten in Deutschland gegen die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt.
tenanbieter zurück. Dieser Verband wirft Deutschland vor, ausländischen Wettbüros den Zugang zum milliardenschweren Sportwettenmarkt zu verwehren.
Unabhängig davon plant die Europäische Union eine Liberalisierung der Sportwetten. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat im Entwurf den Passus, dass ab 2010 der Wettspielmarkt freigegeben werden soll. Die mögliche Ausdehnung des Lotteriewesens auf private Wettanbieter macht den Destinatären - also denjenigen, die aus den Erträgen Geld erhalten - nicht nur in Niedersachsen gegenwärtig erhebliche Sorgen, weil dies zu Einbußen in Millionenhöhe führen würde. Private Anbieter zahlen keine Zweckabgabe für kulturelle, soziale und sportliche Belange und können deshalb höhere Gewinne an erfolgreiche Wetter ausschütten. Vor diesem Hintergrund ist ein klares und auch ein eindeutiges Bekenntnis zur bisherigen Förderstruktur notwendig, damit auch in Zukunft die Erträge für die gemeinnützigen Destinatäre Sport, Soziales und Kultur gesichert werden können.
Mit unserem Entschließungsantrag, der auf einem ähnlichen Beschluss der Sportministerkonferenz aufbaut, wollen wir ein klares Bekenntnis zur derzeitigen Organisation abgeben. Ich bin sehr dankbar, dass wir in der vom Innenausschuss durchgeführten Sachverständigenanhörung einmütige Zustimmung zu unserem Antrag erhalten haben. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Gefahr der Ausbreitung von Spielsucht, insbesondere durch unbegrenzt zugängliche, reizvoll erscheinende und vermeintlich lukrative Spielangebote, häufig geradezu dramatisch unterschätzt wird.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir einen großen Fehler machen würden, wenn wir das Thema Sportwetten und Lotterien nur unter finanziellen bzw. fiskalischen Gesichtspunkten betrachten würden. Auch hierzu würde ich Ihnen gerne aus der dpa-Meldung zitieren, in der sich ein Psychologieprofessor geäußert hat. Er sagt, dass 13 % aller ambulanten und stationären Suchtpatienten Probleme mit Sportwetten hätten. Aggressive Werbemethoden privater Anbieter sorgten dafür, dass auch der deutsche Lotto- und Totoblock immer stärkere Spielanreize mache. „Aus Sicht der Forschung spreche ich mich gegen eine Marktliberalisierung aus“, sagte dieser Professor. Er hat damit eindeutig das deutlich gemacht, was wir auch in unserem Antrag verankert haben.
Ich finde es richtig, meine Damen und Herren, dass der Landtag heute deutlich macht, dass er für den Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols eintritt. Dieses Glücksspielmonopol wurde übrigens nicht eingeführt, um dem Staat eine Einnahmequelle zu verschaffen. Vielmehr geht es um ordnungspolitische Gesichtspunkte; denn es handelt sich um einen sensiblen Bereich, der zum einen zur Verhinderung des Einflusses organisierter Kriminalität und zum anderen zur Eindämmung krankhafter Spielsucht in staatlicher Hand bleiben muss. Gerade die Wohlfahrtsverbände finanzieren aus diesen Zweckerträgen Sozial-, Sucht- und Schuldnerberatung und sind bemüht, auch in Fällen krankhafter Spielsucht Hilfestellung zu leisten.
Der Glücksspielmarkt weist seit Jahren erhebliche Steigerungsraten auf. Untersuchungen zeigen, dass vor allem ärmere Haushalte bis zu 4 % ihres verfügbaren Einkommens für Glücksspiele ausgeben. Viele dieser ärmeren Haushalte kaufen bei Glücksspielen die Hoffnung, sich aus ihren Verhältnissen befreien zu können. Während dieses Verhalten für angemessene kleinere Summen ohne Bedenken möglich sein muss, belastet der Spieleinsatz von größeren Summen die Lage gerade dieser ärmeren Haushalte zusätzlich. Aus amerikanischen Untersuchungen ist die deutliche Verschlechterung vieler sozialer Indikatoren bis hin zu einem deutlichen Anstieg der Kriminalität bekannt, wenn sich der Glücksspielmarkt ausdehnt. Ich halte es vor diesem Hintergrund für völlig verfehlt, den Bereich der Sportwetten und des Lotteriewesens völlig aus der Hand des Staates zu geben.
Meine Damen und Herren, damit auch die Mehrheitsfraktionen unserem Entschließungsantrag zustimmen können, haben wir darauf verzichtet, einen Gesichtspunkt zu erwähnen, den ich an dieser Stelle nur ganz kurz ansprechen will. Es geht um die Frage der Erlaubnis der OnlineGlücksspiele „Quicky“, die hier zugelassen worden sind. Ich hoffe, dass diese Zulassung nicht zu einer Schwächung unserer Rechtsposition bei der Vertretung unserer Auffassung, das staatliche Glücksspielmonopol zu erhalten, beiträgt und uns nicht einen Tort antut. Es gibt Kritik - Herr Schünemann, Sie wissen das auch - von Ihrem Kollegen aus Hessen, der sich zu der Frage geäußert hat, warum Niedersachsen diese Glücksspiele zulässt. Ich kann nur hoffen, dass diese Zulassung nicht zu Problemen bei der Umsetzung bzw. im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen wird. Das Verfahren ist noch offen. Nach der heutigen
Ich halte es schon jetzt für angemessen, Überlegungen darüber anzustellen, wie im Falle einer teilweisen Aufhebung des staatlichen Monopols im Bereich der Sportwetten die bisherige von allen Destinatären gelobte Förderpraxis aufrechterhalten werden kann. Die Landesregierung steht in der Pflicht, die notwendigen steuerrechtlichen, abgaberechtlichen und technischen Vorkehrungen zu treffen, sodass in jedem Fall für alle Anbieter gleiche steuerrechtliche Regelungen, Konzessionsabgaben oder gemeinwohlorientierte Zweckabgaben gelten. Das hat im Rahmen unserer Anhörung insbesondere die Toto/Lotto-Gesellschaft zum Ausdruck gebracht. Sie hat darauf hingewiesen, dass wir heute schon im Vergleich mit den international über das Internet operierenden Anbietern ungleiche Wettbewerbsverhältnisse haben, weil sie in der Tat nicht daran gebunden sind, die bei uns vorgeschriebenen Abgaben zu leisten. Hier nach Möglichkeiten für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu suchen - der Vertreter der Toto/LottoGesellschaft hat uns auch keine nennen können, weil das Problem im Ausland noch keine Rolle spielt und dort auch nicht geregelt worden ist -, halte ich neben dem grundsätzlichen Problem des staatlichen Glücksspielmonopols für wichtig. Ich bin froh darüber, dass wir uns zumindest in der Landtagsentschließung einig sind und dies so auf den Weg bringen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal würde man nur Argumente wiederholen, wenn man sie vortragen würde. Herr Bartling hat den Sachverhalt, um den es geht, und die Besorgnisse, die damit verbunden sind, aus unserer Sicht - ich unterstelle, fraktionsübergreifend - ganz präzise beschrieben. Ich könnte mir allerdings, nebenbei gesagt, vorstellen, dass die FDP diesem Antrag nicht beitreten kann, weil es ihrer Philosophie von Freiheit entspricht, wenn auch private Anbieter auf den Markt kommen. Aber die Kollegen
von der FDP werden uns sicherlich gleich erklären, weshalb sie hier von ihrem Grundprinzip abweichen.
Der entscheidende Punkt ist: Falls das Bundesverfassungsgericht im April dieses Jahres der Verfassungsbeschwerde ganz oder teilweise stattgibt und/oder falls die EU-Dienstleistungsrichtlinie so in Kraft tritt, dass diese internationalen privaten Anbieter auf den deutschen Markt kommen können - was ich nicht gut fände -, dann muss - das ist auch schon angesprochen worden, aber ich will es noch einmal bekräftigen - sichergestellt werden, dass sie den gleichen Abgabebedingungen unterworfen werden, denen die bisher staatlich beeinflussten Glücksspielanbieter in Deutschland ebenfalls unterworfen sind, damit neben der Regulierung des Glücksspiels - das ist bisher ja der Sinn des staatlichen Monopols - auch der erfreuliche Nebeneffekt, nämlich die Zahlung von Konzessionsabgaben, mit denen insbesondere im Bereich sozialer und sportlicher Aktivitäten viel Vernünftiges gemacht wird, weiterhin erhalten bleibt und zur Verfügung steht. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols ist in den letzten Jahren zu einer brennenden Frage geworden. Die Landesregierung hat sich in den vergangenen drei Jahren, in der Zeit seit 2003, sehr stark in die Erhaltung eingemischt, insbesondere mit der Zielrichtung, die Eigenständigkeit der Länder und die Wahrung der Subsidiarität im Bereich des Glücksspiels zu erhalten. Herr Bartling hat auf einige Fakten bereits hingewiesen. In der Generalfrage stimmen wir ja überein. Ich möchte seine Ausführungen noch um einige Punkte ergänzen.
In den 90er-Jahren begann eine internationale illegale Sportwettenkonkurrenz gegen das Angebot des deutschen Toto- und Lotto-Blocks. Daraufhin kreierte Toto/Lotto die Oddset-Wette. Unter „Oddset“ versteht man eine Wette mit festen Quoten. In den ersten Jahren war Oddset ein großer Erfolg
und erzielte im Bundesgebiet über 500 Millionen Umsatz. Die Umsätze haben sich in den letzten Jahren bis heute deutlich reduziert und liegen heute unter 450 Millionen mit sinkender Tendenz. Diese Entwicklung ist damit zu begründen, dass die internationalen illegalen Anbieter mit ganz anderen Ausschüttungsquoten - sie liegen bei 92 % operieren. Diese Anbieter haben also gegenüber den deutschen Anbietern eine deutlich höhere Ausschüttungsquote, weil sie in Jersey, Gibraltar oder Malta weniger als 1 % Steuern zahlen, während der Deutsche Toto- und Lottoblock 15 % Konzessionsabgabe und 16 2/3 % Steuern in Richtung der öffentlichen Hand zahlt und deshalb nur 55 % Ausschüttungsquote bieten kann. Oddset hat heute in Deutschland einen Marktanteil von 30 %. Der größte österreichische illegale Konkurrent „betandwin“, der über Gibraltar anbietet, liegt bei 33 %, hat Oddset also schon überflügelt. Insgesamt ist der illegale Markt im Moment auf ungefähr 70 % fixiert.
Zurzeit gibt es zwei generelle Fronten, die das Glücksspielmonopol kippen wollen: Auf europäischer Ebene fordern die europäisch organisierten privaten Sportwettenanbieter eine völlige Öffnung des Marktes. Die EU-Kommission hatte diesem Wunsch in einem ersten Anlauf bei der Erstellung der Dienstleistungsrichtlinie weitestgehend entsprochen. Das ist im Bereich der Bundesrepublik auf großen Widerstand gestoßen, vor allen Dingen beim Bundesrat. Dieser Widerstand zeigte Wirkung. Seit Dezember liegt der Entwurf einer „legislativen Entschließung des EU-Parlaments“ vor, mit dem das Glücksspiel aus der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen werden soll. Dieser Entwurf muss vom Parlament noch bestätigt werden; die Ausschussberatung war positiv.
Ein zweiter Angriff gegen das Glücksspielmonopol läuft auf nationaler Ebene vor dem Bundesverfassungsgericht. Darauf hat Herr Bartling hingewiesen. Eine Kroatin aus München klagt vor dem Verfassungsgericht auf Zulassung von bis heute illegal betriebenen terrestrischen Sportwettenbüros in Deutschland. Verhandlung war am 8. November 2005. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Aber im Vorfeld dieser Verhandlung - das hat auch die Anhörung im Ausschuss gezeigt - wurde deutlich, dass das Verfassungsgericht durchaus in Richtung Öffnung und weitergehende Liberalität entscheiden könnte. Wir müssen gespannt sein, was das Urteil letztlich bringt. Ich hoffe, dass es nicht bei dem ursprünglichen Duktus bleibt, sondern dass es hier noch einen Sinneswandel geben wird.
Meine Damen und Herren, Brüssel - das habe ich schon erwähnt - bewegt sich dahin, die Dienstleistungsrichtlinie zu ändern, weil man erkannt hat, dass Fragen der Volksgesundheit, der öffentlichen Ordnung und der Ethik bei diesem Thema eine wichtige Rolle spielen und dass dieser Bereich damit völlig außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane liegen würde. Wenn das EUParlament entsprechend beschließt, werden wir durch Brüssel keine Einschränkung erfahren. Das werten wir als sehr positiv. Man kann jetzt nur hoffen, dass nun auch das Bundesverfassungsgericht den sozial- und ordnungspolitischen Aspekt verstärkt berücksichtigt und das Glückspielmonopol des Staates in seinem Urteil bestätigt.
Meine Damen und Herren, zurzeit macht der Sportwettenbereich nur knapp 5 % des unmittelbar betroffenen Lotteriemarktes aus. 95 % macht das Lotteriegeschäft aus, insbesondere „6 aus 49“. Die internationalen Anbieter bereiten sich bereits jetzt darauf vor, falls Karlsruhe das Glückspielmonopol kippen sollte, nicht nur die Sportwette, sondern in verstärktem Maße auch das Lotteriegeschäft aufzumischen - wie man so schön sagt - und zu betreiben. Die privaten internationalen, heute illegalen Anbieter bieten eine annähernd 100 % höhere Ausschüttung als Toto/Lotto. Damit dürfte Toto/Lotto erheblich ins Hintertreffen geraten. Man kann sich vorstellen, was das für die fiskalische Entwicklung, aber auch für die Finanzierung von Sport, Wohlfahrtspflege und Kultur in unserem Lande bedeuten würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der erheblichen negativen finanziellen Auswirkungen, die oft in den Vordergrund gestellt werden, wäre das herausragende Problem die ordnungs- und sozialpolitische Schwächung unserer Gesellschaft. Zum einen wirkt die Förderung von Sport, Wohlfahrtspflege und Kultur mittelbar in den sozialen und präventiven Bereich hinein. Zum anderen rechnet man bereits heute in unserem Land mit 50 000 bis 80 000 Menschen, die der pathologischen Spielsucht verfallen sind. Dieser Zustand würde sich ohne staatliche Kontrolle des Glückspiels erheblich verschlechtern.