Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der erheblichen negativen finanziellen Auswirkungen, die oft in den Vordergrund gestellt werden, wäre das herausragende Problem die ordnungs- und sozialpolitische Schwächung unserer Gesellschaft. Zum einen wirkt die Förderung von Sport, Wohlfahrtspflege und Kultur mittelbar in den sozialen und präventiven Bereich hinein. Zum anderen rechnet man bereits heute in unserem Land mit 50 000 bis 80 000 Menschen, die der pathologischen Spielsucht verfallen sind. Dieser Zustand würde sich ohne staatliche Kontrolle des Glückspiels erheblich verschlechtern.
Mit der Liberalisierung des Glückspiels würde der Wettbewerb auf europäischer Ebene zunehmend ausgeweitet und würden dem Verbraucher unbegrenzte Spielmöglichkeiten eröffnet. Wenn die öffentliche Hand das Glückspiel nicht mehr regeln kann, wird es unkontrolliert angeheizt: mit mehr Angeboten, höheren Gewinnsummen und neuen
gesellschaftlichen Risiken. Die Grenzen zwischen Legalität und Illegalität mit steigendem Betrugsrisiko würden sich zum Schaden unserer Bürgerinnen und Bürger nachteilig verändern. Mit dem Glückspielmonopol des Staates konnten wir bisher klug in dieses Tätigkeitsfeld hineinsteuern und damit auch dem Suchtverhalten von Menschen vorbeugend begegnen. Deshalb ist es auch vorwiegend im gesellschaftlichen Interesse, dieses Monopol zu erhalten.
Der vorliegende Antrag zielt in diese Richtung, die seit 2003 von der Landesregierung direkt und über den Bundesrat sehr stringent verfolgt wird. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag in der jetzt vorliegenden Form und hoffen, dass auch diese Debatte, die wir heute hier führen, sowohl die Mitglieder des EU-Parlaments wie auch des Verfassungsgerichts erreicht und motiviert, den Status quo zu erhalten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss das Richtige, was die drei Vorredner gesagt haben, jetzt nicht noch einmal wiederholen, sondern möchte mich deren Ausführungen in vollem Umfang anschließen.
Herr Dr. Lennartz, Spielsucht ist eine schwere und schlimme Krankheit. Deshalb ist es auch aus der Sicht der FDP - nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in der Bundestagsfraktion - ordnungspolitisch völlig richtig, diesen Bereich zu regulieren. Wir müssen - das ist allerdings ein Problem, dem sich die Bundesebene wirklich stellen muss - jedoch sehen, dass sich durch das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und auch durch die Entwicklungen in der EU sehr wahrscheinlich Teile des bisher regulierten Bereichs zukünftig anders darstellen werden, insbesondere auch im Sportwettenbereich; das hat auch die Anhörung gezeigt. Wir müssen uns schnellstmöglich dazu Gedanken machen, wie man die sinnvollen Steuerungseffekte durch die bisherige Regulierung auch in Zukunft sicherstellen kann.
Das größte Problem sind aber nicht die Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil, sondern ist das Internet, und ich bin mir nicht sicher, ob wir das in den Griff bekommen. Die anderen Anbieter kommen sehr stark über Internetplattformen nach Deutschland. Eine Internetplattform können Sie aber nicht per Gesetz verbieten. Wie weit fiskalische Möglichkeiten dort greifen, daran mache ich nur ein Fragezeichen. Ich wünsche den Bundestagsfraktionen hierzu jedenfalls kreative Beratungen, damit wir im Sinne der Menschen zu einer vernünftigen Entscheidung kommen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich gar nicht mehr zu Wort melden. Aber da Sie mich aufgerufen haben, möchte ich mich ganz herzlich dafür bedanken, dass wir diesen Entschließungsantrag gemeinschaftlich verabschieden können. Das ist ein wichtiges Signal.
Ich möchte noch einmal kurz daran erinnern, dass es schon einen kleinen Teilerfolg gegeben hatte. Herr Kollege Stumpf hat schon darauf hingewiesen: Der Bundestag und der Bundesrat haben auf die EU-Kommission eingewirkt, damit - Stichwort Subsidiaritätsprinzip - der Glücksspielbereich generell aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen wird. Dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am 22. November 2005 genau dies empfohlen hat, ist dies zumindest ein Hoffnungsschimmer. Ansonsten ist es gut, dass alle Bundesländer und der Bund hier an einem Strang ziehen. Wir können nur hoffen, dass wir erfolgreich sein werden.
Ansonsten ist hier alles im Detail dargelegt worden. Da es aber für uns wirklich wichtig ist, möchte die Landesregierung dieses Thema auch noch einmal insgesamt darstellen. Aus Zeitgründen werde ich meine vorbereitete Rede nicht halten, aber Sie können sie im Internet nachlesen. In diesem Fall ist das ungefährlich.
Ich hatte Ihr zustimmendes Nicken während der Rede von Herrn Bode als Wortmeldung gedeutet. Das war ein Missverständnis. Ich bitte um Entschuldigung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Regionen des Lernens auswerten, weiterentwickeln und landesweit fortsetzen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1412 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/2407
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass wir bei diesem Antrag der SPD-Fraktion eine Übereinstimmung mit allen anderen Fraktionen haben erzielen können. In unserem Antrag geht es darum, dass Jugendliche in einem Netzwerk, das in zehn verschiedenen Regionen vor Ort geschaffen worden ist, so qualifiziert vorbereitet werden, dass sich ihre Chancen verbessern.
Nach anfänglicher Skepsis sind wir sehr schnell übereingekommen, eine Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung hat neben dem Zwischenbericht ausnahmslos gute Ergebnisse gezeitigt, sodass es für alle Beteiligten Sinn machte, diese Netzwerke nicht nur fortzusetzen, sondern sie auch - dies war unsere Forderung - landesweit auszudehnen.
Wenn man sich allerdings die Beschlussfassung vom 25. November anschaut, findet man darin, dass die Landkreise dafür mit einer halben Stelle bedacht werden sollen. Ferner heißt es, dass das aus der Schule heraus entstehen sollen, also nicht additiv bzw. zusätzlich. Im Ausschuss waren wir der Ansicht, dass es zusätzlich sein muss, weil sich dadurch das Ansehen für die einzelnen Bereiche erhöhen würde.
- Das war Konsens. - Ich möchte das an dieser Stelle so feststellen. Wer anderer Meinung war, muss das von dieser Stelle aus darlegen.
Für meine Fraktion - ich glaube, für alle anderen auch - hieß das bis zum Schluss: Nur unter den Umständen macht das Sinn. Es ist nicht sinnvoll, beispielsweise an einer berufsbildenden Schule, wenn sie Leitstelle sein soll, eine halbe Lehrwerkmeisterstelle darauf zu reduzieren, dass sich der Betroffene sozusagen notgedrungen um den Aufbau eines Netzwerkes kümmern soll, damit die Jugendlichen qualifizierter ausgebildet werden. Ich möchte und darf hier nicht zitieren, was die Kolleginnen und Kollegen von der CDU im Ausschuss dazu gesagt haben. Das wissen sie selbst, und das werden sie an dieser Stelle auch sagen.
Loben möchte ich ganz besonders Herrn Dr. von Danwitz, weil er zu jedem Zeitpunkt der Ausschussberatungen ein konstruktiver Partner gewesen ist. Aber wir haben uns alle bemüht, zu diesem Ergebnis zu kommen, weil es einfach Sinn macht.
Das wäre zu der Frage zu sagen, wie es in Zukunft weitergeht. Wir gehen davon aus, dass es sich um insgesamt 23 Stellen handeln wird, jeweils eine ganze Stelle bzw. für die Landkreise, wenn sie Schulträger sind, eine halbe Stelle.
Da ich davon ausgehe, dass Herr Busemann auch das Wort ergreifen wird, möchte ich darauf hinweisen, dass es mich gewundert hat, dass sich Niedersachsen aus einem anderen Bereich, in dem es ebenfalls um die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit geht, zurückgezogen hat. Ich meine das Projekt „Reformzeit“; die Frankfurter Rundschau hat heute darüber berichtet. Vielleicht können Sie, Herr Busemann, gleich etwas dazu sagen, warum renommierte Gesamtschulen in Niedersachsen an der Verbesserung der Qualifizierung nicht mitarbeiten sollen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat ja eine ganze Weile gedauert, bis wir über den ursprünglich von der SPD eingebrachten Antrag „Regionen des Lernens auswerten, weiterentwickeln und landesweit fortsetzen“ im Plenum entscheiden können. Umso kürzer möchte ich heute dazu sprechen; denn es besteht eigentlich Konsens.
Nach der Anhörung im Kultusausschuss haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheitsfraktionen erkannt, dass dieses so wichtige Projekt regionaler Vernetzung unbedingt fortgeführt werden muss und möglichst landesweit ausgedehnt werden sollte.
Wir haben für die Grüne-Fraktion zur Konkretisierung die Vorlage eines Finanzkonzeptes eingefordert, insbesondere für die in der Anhörung von allen gewünschten Leitstellen. Lange blieb die finanzielle Absicherung dieser für die Vernetzungsarbeit in der Region so wichtigen Leitstelle unklar. Jetzt - das hat Herr Voigtländer schon ausgeführt - kann für jeden Landkreis maximal eine halbe Stelle im Umfang einer Fachpraxislehrkraft vom Land unterstützt werden.
Das ist ein konstruktives Angebot, solange diese Stellen additiv sind und nicht aus dem Budget der berufsbildenden Schulen geschnitten werden, bei denen die Unterrichtsversorgung sowieso nicht so gut ist. An dieser Stelle - das haben Sie eben gehört - ist die Beschlusslage nicht sehr genau. Ich verlasse mich dabei auf die Konkretisierung aus dem Fachausschuss, die wir auch im Protokoll nachlesen können.
Meine Damen und Herren, wir können heute einen von allen Fraktionen getragenen Beschluss über den Antrag „Regionen des Lernens“ fassen, auch weil die beteiligten Kolleginnen, die gerade den Bereich berufsbildende Schulen vertreten, sich besonders engagiert um die Lösung bemüht haben. Ich möchte Herrn Voigtländer hier erwähnen und mich besonders bei Herrn von Danwitz bedanken; denn er hat sich immer wieder darum gekümmert, dass wir eine Lösung finden, mit der alle
Fraktionen leben können. Das ist hier nicht selbstverständlich, und das bedeutet für mich, dass hinter diesem Projekt alle Fraktionen stehen. Darüber sollte man sich durchaus freuen.
Das Projekt „Regionen des Lernens“ kann fortgesetzt werden. Es kann landesweit ausgedehnt werden. Das ist ein großer Erfolg. Ich hoffe, dass möglichst viele Landkreise mit ihren Bildungsnetzwerken davon profitieren und davon Gebrauch machen. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich sehr, dass es in den Beratungen gelungen ist, die Beschlussempfehlung zu dem Antrag „Regionen des Lernens“ fraktionsübergreifend zu formulieren. Ich möchte den Dank ausdrücklich zurückgeben, und zwar sowohl an Herrn Voigtländer als auch an Frau Korter, aber natürlich auch an Herrn Schwarz. Vielen Dank allen Kolleginnen und Kollegen im Kultusausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit!
Wir alle wollen die Ausbildungsfähigkeit der lernschwachen Schülerinnen und Schüler verbessern. Lange genug sind die Defizite beschrieben und festgestellt worden. Es musste endlich gehandelt werden.
In den zehn Modellregionen hat man deshalb in den letzten Jahren ein umfangreiches Programm auf den Weg gebracht, um die Ausbildungsfähigkeit zu verbessern und um Hilfen bei der Berufswahl zu bieten. Schulen, Betriebe und außerschulische Partner haben eng zusammengearbeitet und Anregungen geliefert, wie die Lernkompetenz und die Lernergebnisse verbessert werden können.
Ganz unterschiedliche Ideen wurden entwickelt, wie wir in der Anhörung von den beteiligten Schulen erfahren haben. Arbeitskreise „Schule - Wirtschaft“ wurden auf den Weg gebracht. Die enge Zusammenarbeit zwischen IHK und Handwerkskammer ist anzusprechen. Man versucht, Mädchen an technische Berufe heranzuführen. Schnupper
praktika in Betrieben wurden ausgeweitet. Bewerbungstrainings und was bei diesem Prozess, denke ich, wichtig war - gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Lehrkräften von berufsbildenden und von allgemeinbildenden Schulen wurden durchgeführt; oftmals hat man sich vorher gar nicht so recht gekannt.
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und örtlichem Jugendamt hat man ausgebaut. Und ganz wichtig: Berufsfindungstage und Ausbildungsmessen wurden durchgeführt, organisiert von Schule, Handwerk, Handel und anderen Berufsgruppen. Hier wird den Schülern gezeigt, worauf es in der Ausbildung ankommt, welche Voraussetzungen, Fertigkeiten und auch welche Schulfächer wichtig sind. Mancher berufliche Fehltritt konnte hierdurch vielleicht verhindert, so mancher Vorbehalt gegenüber bestimmten Berufsfeldern abgebaut werden.