„Die Bundesrepublik Deutschland hält dagegen an ihrer zuletzt mit Schreiben vom 25.03.2004 der Kommission übermittelten Auffassung fest, dass die Organisation der Datenschutzkontrollen in Deutschland der EG-Richtlinie entspricht.“
„Die Aufsichtsbehörden nehmen ihre Aufgaben in der nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG geforderten völligen Unabhängigkeit wahr. Mit Unabhängigkeit meint die Richtlinie eine funktionelle Unabhängigkeit. Eine darüber hinausgehende
Ich möchte die Auffassung der damaligen rotgrünen Bundesregierung nicht weiter kommentieren. Aber ich schließe daraus, dass die Bundesländer, die vor Niedersachsen die Zuständigkeit für den nichtöffentlichen Teil den Fachministerien übertragen haben, nach Auffassung der damaligen rot-grünen Bundesregierung richtig gehandelt haben. Für mich ist es daher völlig unverständlich, dass eine abgestimmte Meinung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern von Ihnen in Misskredit gezogen wird.
Nun noch kurz zu dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen zum Thema Handlungsfolgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die 13 Jahre der rot-grünen Landesregierung haben der Koalition einen riesigen Schuldenberg hinterlassen; und in vielen Punkten war sie nicht erfolgreich.
Aber ein Punkt - da spreche ich Sie an, Herr Kollege Bartling - war richtig, nämlich dass unter den ehemaligen Ministern Glogowski und Bartling der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nur in den Fachausschüssen beraten wurde. Das übernehmen wir auch. Dieses nach Meinung der CDU-Fraktion vernünftige Vorgehen wollen wir fortsetzen; denn es hat sich bewährt. Daher betone ich ausdrücklich: Den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten kann sich jeder beschaffen. Er ist für jeden zugänglich. Bereits heute wird der Datenschutzbeauftragte bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Vorfeld in die Überlegungen einbezogen.
Zum Abschluss noch eine Bemerkung zu Nr. 6 Ihres Antrages: Mit der Novellierung des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensrechtes wurde ein verlässlicher und klarer Rahmen für einen modernen Rechtsverkehr und zugleich eine wesentliche Voraussetzung für eGovernment geschaffen.
Daher zum Abschluss, meine Damen und Herren: Die CDU-Fraktion lehnt alle drei Anträge ab. Schönen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Sigrid Leuschner [SPD]: Sie haben in der Anhörung nicht zugehört! - Ge- genruf von Kurt Schrader [CDU]: Doch, ich habe zugehört! - Zurufe von Heinz Rolfes [CDU])
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die FDP ist der Datenschutz ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bürgerrechte.
Ich sage das auch in Richtung der Opposition, die eben auch applaudiert hat. Man darf allerdings nicht nur über Organisationsformen reden, sondern muss auch in den Inhalten für den Datenschutz eintreten. Ich möchte allen einmal in Erinnerung rufen, was Rot-Grün tatsächlich gemacht hat, als sie noch die Bundesregierung gestellt haben. Auch die Grünen, die hier so offensiv aufgetreten sind, waren dabei. Sie haben die automatisierte Kontenabfrage eingeführt und zugestimmt, Daten von rund 500 Millionen Konten und Depots für den Staat durchsichtig zu machen. Und hier wollen Sie die Anwälte des Datenschutzes sein - das ist nicht ehrlich.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Da waren Sie dagegen! Das ist klar, dass Ihnen das nicht gefallen hat!)
Wenn man an diesen doch gravierenden Eingriff in den Datenschutz den gleichen Maßstab anlegt wie an die geplante Organisationsform, muss man doch fragen, wie Sie hier eigentlich gewichten.
Worüber reden wir hier? - Es geht um die Frage, wie der Datenschutz, der öffentliche und der private, organisiert wird. Wenn Sie die Anhörung Revue passieren lassen, werden Sie feststellen, dass dort alle Vertreter eines Landesbeauftragten für den Datenschutz gesagt haben: Natürlich ist Datenschutz am effektivsten und lassen sich die meisten Synergieeffekte erzielen, wenn die Zuständigkeit allein beim Landesbeauftragten liegt. Hingegen haben alle Vertreter von Regierungen, bei denen der private Datenschutz im Innenministerium organisiert ist, gesagt: Wenn die Zuständigkeit bei uns liegt, ist das mit den meisten Synergieeffekten verbunden und optimal. - Ich kann da einen gewissen Argwohn gegenüber dem jeweils anderen nicht verhehlen. Offenbar sind alle der Meinung, dass es so am besten ist, wie sie es selber machen, und das haben sie dann auch in der Anhörung zur Geltung gebracht.
Deshalb sollte man auch andere Punkte berücksichtigen. Die Vertreter Baden-Württembergs haben uns beispielsweise ins Stammbuch geschrieben, dass die alte niedersächsische Regelung ihrer Meinung nach verfassungswidrig sei. - Da Sie die Verfassungswidrigkeit sonst immer wieder kritisieren, sollten Sie auch hier darüber einmal genauer nachdenken.
Ich möchte jetzt einmal aus der Anhörung zitieren und ausführen, wie Datenschutz in einem Innenministerium organisiert wird. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme von Baden-Württemberg, dessen Vertreter erklärt hat:
„Wir sind zwar im Innenministerium angesiedelt, aber man darf sich das nicht so vorstellen, dass wir Weisungen des Herrn Innenministers bekommen, sondern wir gehen genauso wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz unabhängig unseren Aufgaben nach.... Die Datenschützer bei der Aufsichtsbehörde im Innenministerium sind also unabhängig in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“
- Das mache ich gern. Nehmen wir einmal Herrn Schaar, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der sogar ein Parteifreund der Grünen ist. Was hat er denn gesagt? - Er hat im Zusammenhang mit der Frage, ob wir mit unserer Regelung
EU-richtlinienkonform sind, gesagt, dass seiner Meinung nach alle Bundesländer mit allen ihren unterschiedlichen Konstruktionen gegen das EURecht verstoßen. Auf die Frage, was denn die Bundesregierung oder die Bundesländer dazu sagen, antwortete er:
Im Zusammenhang mit dem alten niedersächsischen Modell und mit dem geänderten neuen niedersächsischen Modell sagte er:
„Ich spreche dem Modell, das hier diskutiert und auch von der Landesregierung vorgesehen wird, nicht die Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip ab.“
Um noch weiter zu gehen, habe ich nachgefragt: Ist das, was der Innenminister plant, rechtstaatlich? - Darauf antwortet Ihr Herr Schaar: rechtsstaatlich selbstverständlich.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich kann Sie nur bitten: Kämpfen Sie mit uns, damit der Datenschutz den richtigen Stellenwert bekommt und nicht als bürokratisch und als Hemmschuh angesehen wird! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin wirklich ein großer Anhänger des Föderalismus. Insofern ist es gut, dass es hinsichtlich der Organisationsform des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich unterschiedliche Lösungen und auch unterschiedliche Meinungen gibt. Aber wir sollten daraus nun nicht ableiten, dass die eine Lösung rechtsstaatlich ist und die andere nicht; denn dann kämen wir ganz schnell ins kurze
Die Kollegen haben schon dargestellt, wie das in anderen Bundesländern organisiert wird; ich will das nicht wiederholen. Aber eines ist schon interessant: Das Land Brandenburg hat sich für exakt die Lösung entschieden, die wir vorgeschlagen haben. Wenn Sie mir nun sagen, ich als Innenminister hätte mächtig zugeschlagen und würde den Datenschutz mit Füßen treten, kann ich Ihnen nur sagen: Das sollten Sie Ihrem Bundesvorsitzenden Platzeck, der genau das Gleiche macht wie diese Landesregierung, nun wirklich nicht unterstellen.
Also, versachlichen Sie die ganze Diskussion bitte, und bauen Sie keinen Popanz auf! Es geht darum, dass wir den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich gut und effektiv organisieren und der Privatwirtschaft auch als Dienstleister zur Seite stehen. Genau das werden wir mit unserer Regelung, für die sich auch zehn andere Bundesländer entschieden haben, umsetzen.
Sie sollten nun wirklich mit der Darstellung aufhören, wir wären das einzige Bundesland, das gegen die EU-Richtlinie verstößt. Der Kollege Schrader hat schon vieles aus dieser Stellungnahme vorgestellt. Daraus kann man schließen: Egal wie man es organisiert - ob so, wie in Schleswig-Holstein, ob so, wie Sie es früher gemacht haben, oder ob so, wie wir es nun machen wollen -, es verstößt auf jeden Fall gegen die EU-Richtlinie.
Aber eines ist ganz klar, Frau Kollegin Leuschner: Sogar die EU-Kommission hat 1994, als die Richtlinie beschlossen wurde, eindeutig gesagt, dass die Regelungen der 16 Bundesländer - egal, wie sie es organisiert haben - mit dieser Richtlinie absolut konform gehen. Ich darf kurz verlesen, was der Vertreter der Kommission ausgeführt hat:
„Die Formulierung zielt auf Unabhängigkeit von der zu kontrollierenden Stelle sowie auf die Vermeidung rechtswidriger Einflüsse auf die Aufsichtstätigkeit. Die Möglichkeit eines zuständigen Ressortministers, innerhalb seines Verantwortungsbereichs Weisungen zu erteilen, sowie dessen Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament werden nicht angetastet. Das deutsche Kontrollsystem ent
Meine Damen und Herren, ich glaube, mehr brauche ich dazu wirklich nicht zu sagen, obwohl ich noch viele andere Dinge hier zitieren könnte. Auch Sie sollten diese Ausführungen zur Kenntnis nehmen und nicht so tun, als seien wir diejenigen, die den Datenschutz mit Füßen treten.
Das ist mitnichten so. Der Datenschutz ist ein hohes Gut und wird in dieser Landesregierung eindeutig geschätzt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!
Lassen Sie mich zu einzelnen Punkten, die wichtiger sind als die organisatorischen Probleme, noch zur Sache sprechen. Bei der Einführung automationsgestützter Verfahren zur Personal- und Haushaltsbewirtschaftung haben natürlich die Schutzrechte der betroffenen Landesbediensteten weiterhin eine entscheidende Bedeutung, da ohne Akzeptanz der Bediensteten solche Verfahren einfach nicht vermittelbar wären. Der Dialog mit den Personalvertretungen, den Gewerkschaften und natürlich auch mit dem Landesbeauftragten wird in der Zukunft genauso fortgesetzt.