Protokoll der Sitzung vom 16.05.2003

Die Bänke der Landespolitik sind etwas härter und etwas unbequemer als die Sessel bei Frau Christiansen. Das werden Sie in den nächsten Monaten und Jahren aber noch lernen, solange Sie noch in Hannover sind.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Sind Sie nei- disch, dass Sie dort niemand einlädt?)

Wir sind gewählt worden, um dieses Land in Ordnung zu bringen, das Sie in einem ganz schlimmen Zustand hinterlassen haben. Sie sollten sich etwas zurücknehmen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir stellen die 1 000 zusätzlichen Polizisten ein. Wir legen ein neues Polizeigesetz vor. Wir stärken der Polizei den Rücken. Sie können hier noch so laut herumkrakeelen, wir werden uns dadurch nicht beirren lassen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Sigmar Gabriel [SPD]: Wer ist denn laut?)

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Herr Minister a. D. und Herr Kollege Bartling, Sie haben hier gesagt, in der letzten Wahlperiode habe es hier eine Schrottplatz-Rede gegeben. Ich will Ihnen sagen: Das war eine Rede, und zwar eine Rede zu Ihrer Schrottplatz-Politik. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weil Sie jetzt nicht mehr im Amt sind und auch nicht mehr gegen die Polizeibeamten vorgehen können, möchte ich Ihnen den Sachverhalt jetzt einmal genau erklären. Auf meine Einladung hin hat der damalige polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hans-Christian Biallas in meinem Wahlkreis Hadeln das Polizeikommissariat Hemmoor besucht. Die Beamten haben uns von der schlimmen technischen Ausstattung ihres

Kommissariats berichtet. Ein Beamter hat uns geschildert, dass er am Wochenende in seiner Freizeit mit einem Schraubenzieher zur Elektroschrottsammelstelle in Hemmoor-Heeßel gefahren ist, um aus alten defekten Computern die Diskettenlaufwerke herauszunehmen und in die Polizeicomputer einzubauen, damit sie überhaupt Diskettenlaufwerke bekommen. Das war das Ergebnis Ihrer Politik! Damit ist jetzt Schluss in Niedersachsen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

(Unruhe)

- Schön ruhig bleiben! - Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an die folgenden Ausschüsse zu überweisen: Ausschuss für Haushalt und Finanzen, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum. - Andere Vorstellungen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen dann zurück zum

noch:

Tagesordnungspunkt 8: 2. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 15/125 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/159 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drs. 15/167

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal stelle ich fest, dass Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zu der Drucksache 15/125 vorliegt. Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Eingaben 5013 (01) und (02) betr. ausländerrechtliche Entscheidungen.

Dazu hat sich der Kollege Wenzel zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Biallas wird erst den Änderungsantrag der CDU-Fraktion einbringen. Danach werde ich sprechen.

Okay. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zugegebenermaßen recht kurzfristig den Antrag gestellt, die vorliegenden Eingaben für erledigt zu erklären, weil dem Grunde nach dem Anliegen der Petenten entsprochen worden ist. Ich möchte zu dem Sachverhalt kurz etwas sagen.

Wir haben im Ausschuss mit großer Mehrheit beschlossen, die Einsender der Eingaben über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Es geht um eine Familie, die aus dem Kongo nach Deutschland gekommen ist und für die Eltern und die Kinder Asylanträge gestellt hat. Diese Asylanträge - das ist schon etwas Besonderes - sind gerichtlich überprüft worden, und zwar bis hin zu einer höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht. So weit sind die Verfahren gekommen. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt: Die Ablehnung der Asylanträge ist rechtens. Das waren die Gründe, weshalb wir uns im Ausschuss nach der konkreten Überprüfung dieses konkreten Falls mit großer Mehrheit für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage entschieden haben.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, diese Petitionen der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Nachdem der Ausschuss die erwähnte Entscheidung getroffen hat, hat es einen Sachverhalt gegeben, den wir bei der Debatte über diesen Fall nicht kannten. Inzwischen ist eines der Kinder sehr ernsthaft erkrankt: eine Stoffwechselerkrankung, die es unmöglich macht, dieses Kind gegen Malaria zu impfen. Das heißt, wenn die Familie abgeschoben würde, bestünde die Gefahr, dass dieses Kind im Kongo gesundheitlichen Schaden nimmt bis dahin, dass es lebensgefährlich bedroht ist.

Aufgrund dieses Sachverhalts, der mit dem eigentlichen Anliegen, das in der Petition vorgetragen worden ist, direkt nichts zu tun hat, hat das Gericht

entschieden, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden kann. Dieser Tatbestand ist erst nach unserer Entscheidung bekannt geworden. Deswegen müssten wir eigentlich aufgrund des einen Teils der Petition weiterhin sagen: Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. Das betrifft den Teil, in dem es um die Überprüfung geht, ob das Verfahren der Ablehnung des Asylantrags aus unserer Sicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Das wäre die Sach- und Rechtslage.

Das andere Anliegen der Petenten ist, nicht abgeschoben zu werden. Die Abschiebung erfolgt aus dem von mir geschilderten Grund jetzt nicht. Es ist ein tatsächliches Abschiebehindernis, dass das Kind krank ist. Deshalb können die Eltern und die Geschwister nicht abgeschoben werden. Insofern ist dem Anliegen der Petenten entsprochen worden. Sie werden jetzt nicht abgeschoben. Aufgrund dieser neuen Tatbestände beantragen wir, diese Petition für erledigt zu erklären, weil dem eigentlichen Anliegen, nicht abgeschoben zu werden, entsprochen worden ist.

Dieser Hinderungsgrund für die Abschiebung wird von den Behörden ständig überprüft werden. Wenn das Kind wieder gesund werden würde, was wir ihm wünschen, dann würde neu entschieden werden, ob die Abschiebung vollzogen wird. Wenn sich die Petenten dann gegen die Abschiebung zur Wehr setzen wollen oder die Entscheidung überprüfen lassen wollen, haben sie selbstverständlich das Recht, noch einmal den neuen Tatbestand vorzutragen und als Petition im Landtag einzureichen.

Unberührt davon ist ein noch laufendes Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag. In dieser Petition geht es darum, dass der Petitionsausschuss des Bundestags überprüft, ob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge rechtens und richtig gehandelt hat. Das fällt nicht in unsere Zuständigkeit.

Insofern beantragen wir, die Petition für erledigt zu erklären, weil dem eigentlichen Anliegen der Petenten entsprochen worden ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Kollege Wenzel, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir in der Zwischenzeit hier im Landtag einen Petitionsausschuss mit einem engagierten Vorsitzenden haben. Dieser Fall zeigt, wie wichtig und richtig es ist, die Gelegenheit zu geben, Einzelfälle vorzutragen und solche Fälle jenseits der üblichen Verfahren noch einmal genauer anzusehen.

Wir haben es hier mit einer Familie zu tun, die in ihrem Umfeld hervorragend integriert ist. Der Vater hat im Eichsfeld die örtliche Fußballmannschaft trainiert, und es haben sich viele Menschen für ein Bleiberecht der Familie engagiert.

In der Tat hat es in der Zwischenzeit in der von Herrn Biallas beschriebenen Frage ein für die Familie positives Verwaltungsgerichtsurteil gegeben. Es ist auch nicht zu erwarten, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Einspruch einlegt, um das Verfahren vor eine höhere Instanz zu bringen. Insofern ist dem Anliegen der Familie entsprochen worden. Darüber freue ich mich ganz besonders. Deshalb werden wir dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und von Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.

Es liegen jetzt drei Anträge vor: erstens der von Herrn Biallas dargestellte Änderungsantrag der Fraktion der CDU, zweitens der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drittens die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich sehe Einverständnis, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen. Sollte ihm zugestimmt werden, sind die beiden anderen Anträge erledigt.

Ich rufe also die Abstimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen. Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, damit haben wir auch die Eingaben erledigt. Wir sind am Schluss der Sitzungswoche angelangt.

Der nächste, der 4. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 25. bis zum 27. Juni 2003 vorgesehen. Ich werde den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt.

Schluss der Sitzung: 11.14 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 39:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/111

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 3 der Abg. Ingrid Eckel und Ingolf Viereck (SPD)