Protokoll der Sitzung vom 27.01.2006

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zachow, das hat sie getan. Darunter haben viele Landkreise in den 90er-Jahren gelitten. Für meinen eigenen Landkreis kann ich sagen, dass wir damals eine Deponie gesucht haben. Diese wollte sie aber nicht mehr. Darauf können wir uns ja noch einigen. Sie hat es aber ebenfalls nicht zugelassen, die vorhandenen Verbrennungskapazitäten, die es damals schon gab, zu nutzen und für eine Weiterentwicklung zu sorgen. Bei der Verbrennungsanlage in Hameln waren noch Kapazitäten frei, aber weil es weltanschaulich - ich verwende nicht den Begriff „ideologisch“, Herr Kollege Briese - nicht in das Bild passte,

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der CDU)

war eine Nutzung dieser Kapazitäten eben nicht gewünscht.

Frau Kollegin Steiner hat noch eine Zusatzfrage.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Ich ziehe zurück!)

- Sie zieht sie zurück. - Weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist Frage 4 erledigt.

Wir kommen nun zu

Frage 5: Vergabe von Aufsichtsratsmandaten bei der NORD/LB und bei anderen öffentlichen und teilöffentlichen Unternehmen in Niedersachsen

Der Fragesteller Herr Wenzel ist krank. Es ist bislang niemand benannt, der die Frage für ihn stellt.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ich wür- de das tun!)

- Bitte schön, Frau Helmhold!

Die Landesregierung hat das Vorschlagsrecht für verschiedene Aufsichtsratsposten in öffentlichen und teilöffentlichen Unternehmen. Immer wieder führt die Frage der sachgerechten Vergabe dieser Mandate in den Aufsichtsgremien zu politischen Auseinandersetzungen. Dies war beispielsweise so bei dem Vorschlag der Landesregierung, den Landtagsabgeordneten Hermann Eppers in den Aufsichtsrat der Salzgitter AG zu entsenden. Aktuelles Beispiel ist die Auseinandersetzung um die Besetzung der Aufsichtsratsposten bei der NORD/LB. Nach der mit der Änderung der Satzung verbundenen Verkleinerung des Gremiums wird kein kommunaler Vertreter der Region Braunschweig, in der die NORD/LB die Sparkassenfunktion wahrnimmt, mehr im Aufsichtsrat vertreten sein. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 6. Dezember 2005 war zu lesen: „Und das Land wolle für den Aufsichtsrat keine Politiker, sondern Wirtschaftsvertreter benennen. Mit dem Wolfenbütteler Unternehmer Hasso Kaempfe (Jä- germeister) habe man einen ,hervorragenden Vertreter der Region Braunschweig′ nominiert.“ Die Nichtberücksichtigung kommunaler Vertreter der Region hat jetzt zu scharfen, auch sehr persönlichen Auseinandersetzungen geführt, die für das Unternehmen NORD/LB nicht förderlich sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird sie sicherstellen, dass die berechtigten Belange der Regionen, in denen die NORD/LB die Sparkassenfunktion wahrnimmt, durch kommunale Vertreter Berücksichtigung finden?

2. Wie beurteilt sie das Handeln und die Aussagen von Finanzminister Möllring im Zusammenhang mit der Frage der Besetzung der Aufsichtsratssitze bei der NORD/LB?

3. Welche Aufsichtsratsposten sind seit Beginn der Wahlperiode direkt auf Vorschlag der Landesregierung oder durch Vertreter der Landesregierung bei welchen Unternehmen mit welchen Personen und aufgrund welcher Kriterien und welcher inhaltlichen Begründung bezüglich der fachlichen Qualifikation besetzt worden?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Finanzminister, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst weise ich darauf hin, dass die Landesregierung kein Recht hat, Vertreter des Landes in den Aufsichtsrat der Salzgitter AG zu entsenden. Insofern ist die Vorbemerkung in der Frage falsch. Richtig ist vielmehr, dass Herr Ministerialdirigent Dr. Krajewski auf Vorschlag des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung der Salzgitter AG in den Aufsichtsrat gewählt worden ist. Herr Landtagsabgeordneter Eppers ist kein Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der Salzgitter AG. Er wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Salzgitter AG vom Handelsregistergericht gemäß § 104 des Aktiengesetzes als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt, wie schon in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Will (SPD) vom 21. Oktober 2004 in Landtagsdrucksache 15/1373 klargestellt wurde. Auf diese Antwort verweise ich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Wenzel im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Neuausrichtung der NORD/LB mit ihrem aktuellen Geschäftsmodell, das auch die Verkleinerung des Aufsichtsrats der NORD/LB beinhaltet, ist im Landtag ausführlich erörtert und einhellig unterstützt worden.

Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat der NORD/LB wird auch künftig im Gesamtinteresse der NORD/LB - wozu als wesentlicher Bestandteil auch der Niederlassungsbereich der Landessparkasse Braunschweig gehört - und ihrer Träger agieren. Jedes einzelne Mitglied verfügt über ein ungebundenes persönliches Mandat und ist in seinem Handeln ausschließlich der NORD/LB verpflichtet. Der Aufsichtsrat der NORD/LB ist deshalb nicht das geeignete Gremium, um spezielle örtliche Belange zu erörtern, geschweige denn durchzusetzen. Hierfür gibt es in der NORD/LB eine Vielzahl von Beiräten, wie z. B. den Sparkassenbeirat, den Beirat für das Agrarkreditgeschäft, den Regionalen Beirat Sachsen-Anhalt und den Regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern.

Für den Bereich des ehemaligen Landes Braunschweig ist bereits bei Gründung der NORD/LB

aufgrund der im Niedersächsischen Landtag geführten umfassenden Erörterungen der Beirat für die Landessparkasse Braunschweig bei der NORD/LB gegründet worden. Später kam mit dem Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig ein weiteres Gremium hinzu, dem verschiedene Beschlusskompetenzen im Kreditund Beteiligungsbereich im Niederlassungsgebiet Braunschweig zugewiesen sind. - Sie müssen sich das so vorstellen wie den Kreditausschuss einer Sparkasse, hier nur für das ehemalige Land Braunschweig.

Vorsitzender dieses Ausschusses ist Herr Oberbürgermeister Dr. Hoffmann. Weitere Mitglieder aus der Region sind: Landrat Burkhard Drake (Wolfenbüttel) , Landrat Walter Waske (Holzmin- den), Landrat Gerhard Kilian (Helmstedt), Oberbürgermeister Helmut Knebel (Salzgitter) und Erster Stadtrat Dr. Udo Kuhlmann (Braunschweig).

Im Beirat für die Landessparkasse Braunschweig sind neben den oben genannten Personen folgende Mitglieder aus der Region Braunschweig vertreten: Wolfgang Sehrt, Vorsitzender der CDUFraktion des Rates der Stadt Braunschweig, RolfDieter Backhauß, Vorsitzender des Kreistages, Landkreis Helmstedt, Herrmann Eppers, MdL, Bürgermeister der Stadt Salzgitter, Heinz Günther, Ratsherr, Stadt Braunschweig, Ernst-Henning Jahn, Vorsitzender der CDU-Fraktion, Kreistag Wolfenbüttel, Klaus Steffen, Ratsvorsitzender, Stadt Salzgitter, und Klaus Winter, Ratsherr, Stadt Braunschweig.

Diese Braunschweiger Gremien bleiben auch nach der Verkleinerung des Aufsichtsrates unverändert bestehen. Somit ist sichergestellt, dass die Interessen der Region Braunschweig und damit auch die Belange der Braunschweigischen Landessparkasse weiterhin Berücksichtigung finden.

Zu Frage 2: Nach der Befassung des Kabinetts am 15. November 2005 habe ich die Mitglieder des Aufsichtsrats der NORD/LB über ihre Berufung schriftlich informiert und mir bestätigen lassen, dass sie das ihnen übertragene Amt auch annehmen werden.

Zu Frage 3: Hinsichtlich der öffentlichen Unternehmen in Niedersachsen hat die Landesregierung ausschließlich Berufungen in den Aufsichtsrat der NORD/LB vorgenommen und sich dabei für folgende Personen entschieden: Herr Minister Hirche - der allerdings zwischenzeitlich wieder

ausgeschieden ist -, Herr Staatssekretär Werren - der inzwischen ebenfalls wieder ausgeschieden ist -, Herr Dr. Michael Frenzel, Herr Dr. Hasso Kaempfe, Herr Martin Kind und Herr Heinrich von Nathusius.

Hinsichtlich der privatrechtlichen Unternehmen mit Landesbeteiligung verweise ich auf den Beteiligungsbericht des Landes Niedersachsen, der Ihnen in seiner neuesten Fassung seit dem 16. Dezember 2005 vorliegt. Die persönliche und fachliche Qualifikation aller Personen, die durch das Land Niedersachsen in Aufsichtsräte entsandt worden sind, steht außer Zweifel.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, vielen Dank. - Frau Kollegin HeinenKljajić, bitte schön!

Wie beurteilt die Landesregierung die Absicht der Stadt Braunschweig, eine eigene Sparkasse zu gründen?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Diese Absicht ist uns nur aus Presseberichten bekannt. Wenn ein entsprechender Antrag kommt, wird er fachgerecht von dem Ministerium, das dafür zuständig ist, nämlich von meinem, behandelt werden.

Vielen Dank. - Frau Kollegin Heinen-Kljajić stellt noch eine zweite und damit letzte Zusatzfrage. Bitte schön!

In den bisherigen Äußerungen des Finanzministers wurde das Ansinnen der Stadt Braunschweig, eine eigene Sparkasse zu gründen, immer damit abgelehnt, dass das Regionalprinzip dies verbiete, d. h. dass die NORD/LB sozusagen schon eine Sparkasse in Braunschweig sei. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Rechtsauffassung, die die NORD/LB selbst vertritt, be

gründet auf ein Rechtsgutachten von Professor Ipsen, das besagt, dass die NORD/LB eben keine kommunale Sparkasse ist, sondern eine nichtkommunale Landesbank, die dem Regionalprinzip nicht unterliegt?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Minister!

Dass die Norddeutsche Landesbank keine kommunale Sparkasse ist, hätten wir auch ohne Rechtsgutachten gewusst; das liegt nämlich auf der Hand.

Das Rechtsgutachten von Herrn Ipsen, das Sie ansprechen, ist ein juristischer Leckerbissen. Es geht darum, dass im Sparkassengesetz stand und noch immer steht, dass, wenn sich im Zuge einer Verwaltungsreform Gebietszuschnitte z. B. zwischen zwei Landkreisen verändern, die Filialen der einen Sparkasse, die in dem Gebiet des anderen Landkreises liegen und damit eigentlich der dort tätigen Sparkasse zugeordnet werden müssten, dorthin übertragen werden müssen.

Als der Landkreis Peine auch Vechelde mit umfasst hat, ging es darum, ob die Niederlassung der NORD/LB, die in Vechelde angesiedelt war, auf die Kreissparkasse Peine übertragen werden musste oder nicht. Da dies aber nur für kommunale Sparkassen gilt, war der Hinweis von Herrn Ipsen, dass die NORD/LB gerade keine kommunale Sparkasse ist - was man auch ohne Herrn Ipsen hätte wissen können -, entbehrlich. Dieser Paragraf des Sparkassengesetzes trifft hier eben nicht zu.

Umgekehrt gilt aber das Regionalprinzip. Das können Sie daran erkennen, dass bisher noch nicht zugelassen worden ist, dass die Kreissparkasse Peine in ihrem Kreisgebiet Peine, in Vechelde, eine Zweigstelle eröffnen kann, sodass das Regionalprinzip zwar Auswirkungen zugunsten der NORD/LB, aber nicht zugunsten der Kreissparkasse Peine hat.

Das ist der damalige Rechtsstreit gewesen. Das Ipsen-Gutachten ist für den Rechtsstreit damals sehr wichtig gewesen, hilft uns aber hier nicht weiter. Es gibt zwar eine schöne Presse, aber die Rechtsmeinung ändert sich dadurch nicht.

Herr Minister, vielen Dank. - Frau Kollegin Helmhold stellt eine Zusatzfrage. Bitte schön!

Ich frage die Landesregierung: Warum hält sie eigentlich Unternehmer für ganz besonders geeignet, die öffentlichen Interessen des Landes Niedersachsen und der Kommunen im Aufsichtsrat der NORD/LB zu vertreten? Ich frage dies besonders vor dem Hintergrund, dass ich schon annehme, dass sie einen ganzheitlichen Ansatz damit verfolgt, nämlich sich mit den Ohren zu beschäftigen - Herrn Kind kann im Aufsichtsrat bestimmt besonders gut hören -, mit dem Geist - über Herrn Jägermeister - -

Frau Helmhold, Sie haben die Frage bereits gestellt!

- - - und mit der Erweiterung des Horizonts durch Reisen - über Herrn Dr. Frenzel. Welche Qualitäten der Vierte im Bunde hat, werden Sie uns vermutlich noch nachreichen können. - Ich danke Ihnen.

Herr Minister!

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie wissen, die Norddeutsche Landesbank wird zu einem Teil von der Sparkassenorganisation und zum anderen Teil von den Bundesländern getragen. Früher waren das Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen; inzwischen ist Mecklenburg-Vorpommern als Land zwar ausgeschieden, verbleibt aber in der Sparkassenorganisation.

Es hat Tradition - das war auch schon zu Regierungszeiten der SPD oder von Rot-Grün so -, dass 50 % der Trägeranteile bei den Ländern und 50 % bei der Sparkassenorganisation liegen.