Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass sechs Verfahren zum Abschluss gekommen sind. Können Sie uns vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich dieses System der Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität und der Korruption zuwendet, sagen, welche strafrechtlichen Tatbestände in diesem Zusammenhang erfüllt worden sind?
Herr Präsident! Ich unterstelle einmal zugunsten der Oppositionsparteien, dass auch diese anerkennen, dass Korruptionsbekämpfung ein ganz zentrales Anliegen der Strafverfolgungsbehörden sein muss. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Liegen der Landesregierung Alternativvorschläge der Opposition vor?
Es ist ein ganz besonderes Recht des Parlaments, durch Fragen bzw. deren Beantwortung klüger zu werden. Nachdem wir dargestellt haben, welche Möglichkeiten es gibt, gehe ich davon aus, dass man dieses System insgesamt unterstützt. Insofern wird es wahrscheinlich keine Gegenvorschläge geben.
dass durch das BKMS-System der § 164 des Strafgesetzbuches systematisch ausgehebelt wird? Im Strafgesetzbuch steht: Wenn ich grundlos verdächtigt werde, dann habe ich die Möglichkeit, Rechtsmittel einzusetzen. Dieser Paragraf wird aber hier systematisch - staatlich gefördert - ausgehebelt. Die Landesregierung hebelt also systematisch durch dieses System einen Straftatparagrafen aus.
Es gibt qualitativ keinen Unterschied. Entweder bekommen sie einen Brief, in dem anonym etwas steht - dann müssen sie ermitteln -, oder sie bekommen einen Hinweis über das webbasierte Verfahren des Business Keeper Monitoring System. Es ist klar: Wenn sie einen anonymen Hinweis bekommen und wenn jemand zu Unrecht beschuldigt wird, kann man denjenigen selbstverständlich nicht verurteilen. Das ist völlig klar. Das ist aber in beiden Fällen nicht möglich: weder über Post noch über webbasierte Informationen.
Wie hoch sind die Kosten für das BKMS-System, wie lange läuft noch der Vertrag mit der Servicefirma, und in welchem Verhältnis steht das zum Vermittlungserfolg?
Ich habe die genaue Zahl leider nicht im Kopf. Wir werden das nachreichen. Ich kann mich nur daran erinnern, als wir die Pilotierungsphase hatten, dass das recht günstig war, also wirklich keinen enormen Betrag ausmachte. Wir werden das genau darstellen. Ich glaube, dass gerade dann, wenn es um die Aufhellung des Dunkelfeldes geht, solche Investitionen durchaus lohnend sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich schließe an die Frage meines Kollegen Wenzel an. Welche Kosten sind im Falle der Verlängerung des Vertrages mit der Business Keeper AG voraussichtlich zu erwarten, wenn das System durch das Land Niedersachsen weiter genutzt wird?
Der Kollege Ontijd hat das Wort zu einer Zusatzfrage. - Nein, Herr Minister, Sie sind noch nicht dran.
Der Landesregierung sind die Kosten bekannt. Mir sind sie im Moment nicht gegenwärtig. Wir werden sie Ihnen so schnell wie möglich nachreichen.
Ich darf noch einmal sagen: Wir haben eine Vorschrift in der Geschäftsordnung, dass man nicht auf andere Tatbestände ausweichen darf. Wenn das ein ganz wichtiger Punkt wäre, hätten Sie danach fragen müssen; dann wäre es auch beantwortet worden. Deshalb müssen wir den Ausweg wählen, das schriftlich zu beantworten. - Bitte schön!
Ich frage die Landesregierung: Liegen der Landesregierung Hinweise vor, wonach der Bundesgesetzgeber etwa den Strafverfolgungsauftrag gemäß § 152 oder § 163 StPO ändern und den Korruptionsbekämpfungsbereich damit aushebeln will?
Wie beurteilt die Landesregierung den Wert der Backes-Studie angesichts der durchschnittlichen Dauer der Ermittlungen in Korruptionsverfahren?
Frau Bockmann hatte sich noch gemeldet. Das haben wir gemeinschaftlich unbeabsichtigt übersehen. Deshalb erhalten Sie sofort das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Minister hat zu Recht ausgeführt, dass Korruption den Wettbewerb verzerrt. Das sehen wir genauso. Merkwürdig finden wir es aber auch, wenn Konkurrenzmethoden möglich werden, die auch eigenartig Wettbewerbsmethoden sind. Der Journalist Heribert Prantl, ebenfalls Mitglied im Beirat der Stiftung Pro Justitia, hat festgestellt, dass diese eingestellten Verfahren länderübergreifend im Verfahrensregister registriert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass beispielsweise nach Kontenabfragen bei Betroffenen ein späterer Kredit nicht mehr möglich ist. Das ist auch eine Form der Konkurrenzbekämpfung. Was wollen Sie gegen dieses Problem unternehmen?
Diese Verfahren werden grundsätzlich im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister - ich glaube, so ungefähr heißt das; ich bin da nicht so ganz fit - registriert. Das ist überhaupt keine Frage. Kontenabfragen werden im normalen Ermittlungsverfahren durchgeführt. Das ist keine Besonderheit. Deshalb gibt es in dieser Hinsicht überhaupt keinen Handlungsbedarf.
Herr Minister Schünemann, Sie haben vorhin ausgeführt, dass das BKMS-System seit März 2004 zu insgesamt sechs Verurteilungen geführt hat. Da frage ich mich schon, inwieweit Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Sie haben leider die Zahlen nicht vorlegen können. Eine vernünftige Kosten/Nutzen-Analyse muss man von der Landesregierung erwarten können. Ich frage Sie: Wie lange wollen Sie dieses System weiterhin unevaluiert durchführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Strafverfahren nachzurechnen, ob es wirtschaftlich ist, da hört es bei mir ein bisschen auf.
Ich werde Ihnen gerne, sofern das vertraglich möglich ist, die Kosten nennen. Ansonsten müssten wir das vertraulich behandeln, weil es um ein Angebot einer privaten Firma geht, die darum bittet, dass das nicht öffentlich wird. Wir können Ihnen das in vertraulicher Sitzung sagen. Aber zu fordern, wir sollten einmal aufrechnen, ob es sich lohnt, das Dunkelfeld aufzuhellen und gegen Korruption vorzugehen, und dann zu sagen „Vielleicht haben wir 10 000 oder 15 000 Euro zu viel ausgegeben“ - da ist mein Verständnis von Rechtsstaat ein anderes.