Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

- Regen Sie sich doch nicht auf! Schauen Sie doch einmal genau in die Geschäftsordnung hinein! Schauen Sie sich das Thema an, das Sie in der Frage benannt haben! Ich sage Ihnen: Die Beantwortung dieser Anfrage lasse ich nicht zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass das nicht richtig ist, sprechen Sie es bitte im Ältestenrat an, dann unterhalten wir uns darüber.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bitte schön, Frau Ministerin!

(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

- Also, jetzt muss ich einmal sagen: Ich habe ja nichts dagegen, dass wir uns hier streiten. Aber es muss doch eine faire Basis geben. Die faire Basis steht in der Geschäftsordnung, und daran halte ich mich. Die haben wir gemeinsam beschlossen. Auch wenn Sie noch so schreien, haben wir sie gemeinsam beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Unruhe)

Und wenn Sie jetzt nicht ruhig sind, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Sie wissen, was geschieht, wenn ich Ihnen einen zweiten Ordnungsruf erteile.

(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bitte schön, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann selbstverständlich nicht abschätzen, weil ich nicht Herr des Verfahrens bin,

(Zuruf von der SPD: Das stimmt, dass Sie nicht Herr des Verfahrens sind!)

wie lange ein Verwaltungsgerichts- oder OVGVerfahren dauert.

Herr Kollege Hagenah, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Ross-Luttmann hat vorhin ausgeführt, dass die Beleihung an Private, die sie auch in Niedersachsen vorsehen will, bereits u. a. in Thüringen erfolgt sei. Ich frage die Landesregierung, wie hoch denn die Pflegesätze, die vom Land zu finanzieren sind, nach dieser Beleihung in Thüringen gestiegen sind und ob die mir in Erinnerung gebliebene Zahl von 20 % richtig ist.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin! - Sie schaut im Moment nach.

(Ministerin Mechthild Ross-Luttmann: Weil ich die genauen Zahlen brau- che!)

Jetzt hat sie sie.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen natürlich die genauen Zahlen nennen. Die Pflegesätze in Thüringen haben sich wie folgt entwickelt - Ausgangsbasis war das Jahr 2002 -: Es gab 2003 einen Anstieg um 5,13 %, 2004 einen Anstieg um 4,25 %, also keinen Anstieg um 20 %, wie Sie behauptet haben.

Zur Erläuterung dieser Pflegesatzsteigerung möchte ich gerne noch etwas sagen: Nach Auskunft aus Thüringen ist die erste Pflegesatzsteigerung 2003 noch auf die Tätigkeit in Landeshand zurückzuführen. Das heißt, die Pflegesatzsteigerung, die sich 2003 ausgewirkt hat, ist schon vorher von der Regierung beschlossen worden. Das hat nichts mit der Privatisierung zu tun.

Die Steigerung im zweiten Jahr, also im Jahr 2004, beruht zu einem ganz überwiegenden Teil, nämlich zu 90 %, auf der Tarifanpassung Ost-West. Da die Privatisierung noch nicht sehr lange zurückliegt, hat man noch keine Erfahrung. Das sind die ersten ganz konkreten Daten, nach denen Sie ja gefragt hatten. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Die erste Erhöhung war vor der Privatisierung, und der

zweiten Erhöhung lag ursächlich - zu 90 % - die Tarifanpassung Ost-West zugrunde.

Vielen Dank. - Frau Kollegin Meißner, bitte schön!

(Gesine Meißner [FDP]: Ich ziehe meine Frage zurück! Meine Frage ist inzwischen beantwortet!)

- Vielen Dank. - Hier steht noch der Name des Kollegen Möhrmann. Kann das sein? - Bitte schön! - Sie sahen so zufrieden aus. Deshalb konnte ich mir das gar nicht vorstellen.

Ich bin mit dem Ablauf der Fragestunde ganz zufrieden.

(Beifall bei der SPD)

Das glaube ich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin darüber verwundert, wie wenig das Konzept der Landesregierung zu Ende gedacht ist; denn wenn man vollmundig erklärt, Kommunen hätten die Chance mitzubieten, dann erwarte zumindest ich, dass vorher geprüft worden ist, ob der Innenminister mit seiner Genehmigungsabteilung mitspielt, was die kommunalen Haushalte angeht.

(Beifall bei der SPD)

Vor diesem Hintergrund bin ich schon etwas darüber verwundert, dass das nicht beantwortet werden kann.

Ich möchte zu meiner Frage eine Vorbemerkung machen. Es geht darum, dass die Häuser nach der Privatisierung in den Krankenhausbedarfsplan kommen. Wir alle wissen, dass er in Niedersachsen seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert ist.

(Norbert Böhlke [CDU]: Seit Jahr- zehnten!)

- Seit Jahrzehnten, und das trotz aller großen Anstrengungen und trotz der erheblichen zusätzlichen Verschuldung, Herr Böhlke, die dadurch beim Land entstanden ist. - Vor diesem Hintergrund

frage ich die Landesregierung, mit welchem Investitionsbedarf sie rechnet, und welche Folgen das für die kommunalen Krankenhausträger, was ihre eigenen Investitionen betrifft, die in der Zukunft vorgesehen sind, haben kann.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin!

Herr Möhrmann, erst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie mit dem Verlauf der Debatte so zufrieden sind. Dann habe ich ja wohl sehr zufrieden stellende Antworten gegeben. Schönen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Nun ganz konkret zu Ihrer Frage nach dem Krankenhausplan: Die Häuser sind längst, also seit Jahrzehnten, im Krankenhausplan des Landes.

Sie haben mich konkret gefragt, welche Investitionen notwendig werden. Wir müssen hier in den Bereich Psychiatrie und in den Bereich Maßregelvollzug unterteilen; denn im Bereich Maßregelvollzug bleibt das Land nach wie vor der Kostenträger. Dies hatte ich schon beantwortet.

(Ursula Körtner [CDU]: Mehrfach!)

Zum Bereich Psychiatrie hatte ich schon gesagt - deswegen ist die Frage im Großen und Ganzen eigentlich schon beantwortet -, dass dieser künftig über das KHG abgewickelt wird. Wir gehen davon aus, dass unsere Häuser im Bereich Psychiatrie - ich sage ganz bewusst „Psychiatrie“ - zurzeit keine hohen Investitionen benötigen, weil es in diesem Bereich keinen Investitionsstau in nennenswertem Umfang gibt.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Kohlenberg!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einrichtungen in Moringen, Brauel und Bad Rehburg sind ja aus dem Bieterverfahren herausgenommen worden. Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Landesregierung?

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der wichtigste Vorteil ist, dass das Land selbst im Maßregelvollzug tätig bleibt und selbst Angebote vorhält. Es kann somit selbst Maßstäbe setzen. Es ist sehr wichtig, dass wir als Land in diesem Bereich eigenverantwortlich Maßstäbe für Qualität und für die Behandlung psychisch kranker Straftäter setzen können. Dies gilt insbesondere für die Frage der Verweildauer in den Häusern.

Man muss noch auf Folgendes abheben: Dadurch, dass wir Moringen, Brauel und Bad Rehburg in der Trägerschaft des Landes behalten, betreuen wir die drei Gruppen von psychisch kranken Straftätern bei uns. Das sind die Drogenabhängigen, die Alkoholabhängigen und die allgemeinen Straftäter. Wir als Land können dann auf nicht vorhersehbare Dinge reagieren.

Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Konzeption, den niedersächsischen Weg konsequent weiterzugehen - auf der einen Seite die Verschränkung von Maßregelverzug und Psychiatrie und auf der anderen Seite Häuser, in denen nur Maßregelverzug ist, in eigener Trägerschaft zu behalten -, richtig ist.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Steinecke!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Aller hatte vorhin eine sehr konkrete Frage gestellt. Ich bitte die Landesregierung um einen fairen Umgang mit dem Parlament und um eine konkrete Antwort.