Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bei meinem Redebeitrag vorhin extra Zeit eingespart, weil ich dachte, dass sich dieses The
ma schnell besprechen lässt. Aber nach der Heftigkeit dieser Debatte kann ich es mir nun doch nicht verkneifen, auf Herrn Minister Ehlen zu antworten.
Die Enquete-Kommission „Demografischer Wandel“ ist nicht eingesetzt worden, um die Arbeit, die Politik oder das Handeln der Landesregierung abzusegnen, sondern die Enquete-Kommission ist angetreten, um eigene Erkenntnisse und eigene Empfehlungen aus den Anhörungen zu ziehen bzw. zu erarbeiten.
Von daher finde ich es völlig unangemessen, wenn ein Minister, ganz egal aus welchem Hause - das ist eben schon in einzelnen Stellungnahmen deutlich geworden -, hier immer wieder sagt: Wir sind auf einem guten Wege. Wir machen unsere Arbeit. Alles ist in Ordnung. - Dann kann die EnqueteKommission ihre Arbeit einstellen. Dieses Verhalten führt letztendlich dazu, dass die die Regierung tragenden Fraktionen überhaupt nicht mehr in der Lage sind, eigene Ideen zu entwickeln, weil sie nur das umsetzen, was in den Ministerien gesagt wird. Das zu bestätigen, kann nicht Aufgabe der Enquete-Kommission sein.
Liebe Frau Kollegin Stief-Kreihe, ich weiß nicht, was Sie hier herausgehört haben. Sind Sie innerlich so aufgebürstet,
dass Sie überall einen Gegner sehen? - Wir nehmen seitens der Landesregierung - das wollte ich doch rüberbringen - auch Dinge auf, die sich als klar und praktisch darstellen. Man hört doch in die Gespräche und auch in die Anhörung hinein, zum Teil ist die Landesregierung selbst dabei. Auf dem Gebiet sind wir gar nicht so weit auseinander.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Damit es keine Verunsicherung bei den Regierungsfraktionen gibt, möchte ich, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, mitteilen, dass ich jeweils den voraussichtlich letzten Redner bekannt geben werde, damit Sie rechtzeitig den Plenarsaal erreichen können.
Tagesordnungspunkt 27: Einzige (abschließende) Beratung: Einseitige Politik der Landesregierung für Agro-Gentechnik stoppen - Für eine gentechnikfreie Region Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/2918
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz wiederholen, was wir mit unserem Antrag bezweckten: Wir wollten, dass kein Geld für nutzlose Forschung ausgegeben wird, dass die Landesregierung die Hände vom geltenden Haftungsrecht lässt und dass es keine Gehirnwäsche für kritische Verbraucher gibt.
Wir wollten stattdessen, dass es einen besseren Schutz für die Gesundheit der Menschen und die Gesundheit unserer Umwelt durch bessere Kontrollen, bessere Zulassungsverfahren und bessere Kennzeichnung gibt.
Wir wollten Regelungen, die eine dauerhafte Existenz von Ökolandbau und gentechnikfreier Landwirtschaft garantieren, und wir wollten die Unterstützung gentechnikfreier Regionen.
Meine Damen und Herren, wir teilen dieses Anliegen mit der Mehrheit der Menschen in diesem Land. Es ist bezeichnend, dass Sie genau dies verdrängen und nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Nach meiner Auffassung tun Sie es, um weiter ungestört das Lobbygeschäft von Monsanto und Co. betreiben zu können. Ebenso bezeichnend ist es, dass es dem Umweltminister dieses Landes nicht möglich war, während dieser Plenumstage zehn Minuten zu erübrigen, um die Unterschriften entgegenzunehmen, die das Bündnis gegen Gentechnik in Niedersachsen gesammelt hat. So etwas ist wirklich ein Kneifen.
Ich will die Diskussion nicht noch einmal führen und nicht alle Argumente wiederholen, sondern werde einfach im Telegrammstil die neueren Aspekte ansprechen, die sich seit der Behandlung dieses Themas im März-Plenum ergeben haben.
Berlin, heute: Das Büro für Technikfolgenabschätzung hat den TA-Projektbericht „Transgene Pflanzen der zweiten und dritten Generation“ vorgestellt. Wenn man das Ergebnis knapp zusammenfasst, besagt der Bericht: geringes wirtschaftliches Potenzial bei deutlich erhöhtem Risiko - etwa bei Pharmapflanzen - und häufig schnellere, bessere und billigere Alternativmethoden im konventionellen Bereich.
Oldenburg: Der BUND stellt eine neue Studie vor, die sich mit den Arbeitsplätzen in der Gentechnik befasst. Heraus kommen bei sehr positiver, gutwilliger Rechnung ganze 500 Arbeitsplätze in unserem Land, denen allein im Biobereich etwa 150 000 Arbeitsplätze gegenüberstehen.
Brüssel: Wir kennen inzwischen die Diskussion zwischen den einzelnen EU-Kommissaren. Die Kommission selbst stellt inzwischen infrage, dass die Zulassungsverfahren, die praktiziert werden, sinnvoll und sicher sind, und will in diesem Bereich nachbessern.
Bayern: Die CSU spricht sich gegen Freilandversuche aus. Hier wirken wohl insbesondere die vielen gentechnikfreien Regionen. Dass sich die größte davon im Wahlkreis von Seehofer befindet, entfaltet jetzt offensichtlich Wirkung.
Madrid: Die Studie „La impossibile coexistenza“ wird vorgelegt. Sie zeigt uns, was uns blühen würde, wenn die Vorstellungen von Herrn Umweltminister Sander Wirklichkeit würden. Die Ergebnisse lauten knapp zusammengefasst: Die Behörden wissen nichts. Jedes Ministerium hat unterschiedliche Anbauzahlen. Es gibt mangelhafte Aufzeichnungen von Kontaminationsfällen. Öffentliche Anbauregister existieren nur in der Theorie. Mindestabstände werden in der Praxis nicht eingehalten. Es gibt weiträumige Verunreinigungen. Felduntersuchungen haben ergeben, dass inzwischen 25 % der ökologischen und gentechnikfreien Felder kontaminiert sind; die Kontamination macht bis zu 12,6 % aus. So sähe es auch hier aus, wenn wir unsere Haftungsregeln aufweichen würden.
Ein zweites Mal Brüssel: Eine Befragung im Rahmen des so genannten Eurobarometer zur Biotechnologie hat ergeben, dass die Mehrheit der Europäer die Agro-Gentechnik nach wie vor ablehnt. Die Menschen lassen sich selbst dann nicht von ihr überzeugen, wenn gefragt wird, ob man sie akzeptieren würde, wenn sie billiger und ganz sicher sei.
Ich komme zum Ende. Der Bantam-Mais bei uns auf dem Dach des Landtags, unsere kleine gentechnikfreie Region, gedeiht im Moment prächtig. Er wächst ebenso weiter wie die gentechnikfreien Regionen, Gemeinden und Kirchengemeinden. Sie müssen sich nun entscheiden, ob Sie diese weiter bekämpfen oder endlich unterstützen wollen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Parlament liegt heute der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den ich aufgrund seines Umfangs nur allgemein behandeln werde. Hintergrund Ihres Antrages ist einmal mehr Ihre übertriebene Befürchtung, dass im Land Nie
dersachsen eines Tages Landwirtschaft nur noch mit dem Einsatz von Gentechnik betrieben werden könne. Diese Sorge nehmen wir Ihnen gerne. Auch wir wollen weiterhin die biologische und konventionelle Landwirtschaft, die uns nach wie vor mit guten und gesunden Nahrungsmitteln versorgen wird.
Gleichzeitig müssen wir aber die Chancen für Innovation sehen, die uns die grüne Gentechnik bietet. Dabei nehmen wir sehr wohl die Ängste und Besorgnisse eines sehr großen Teils der Bevölkerung unseres Landes ernst. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Sicherheit für die Gesundheit und für die Umwelt einzuhalten ist und die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte gewahrt bleibt.
Dazu gehört dann aber auch die Möglichkeit des Anbaus transgener Pflanzen, und zwar in Koexistenz der unterschiedlichen Anbauformen. Die grüne Gentechnik hat schon jetzt große Bedeutung in vielen Teilen der Welt. Deshalb müssen auch wir uns für Forschung und deren Umsetzung öffnen. Wir haben das Know-how; hier verweise ich unter anderem auf die KWS Saat AG in Einbeck. Die Erschließung dieser Wachstumsmärkte wird uns Arbeitsplätze sichern und zusätzliche Menschen in Arbeit bringen.
- Es ist alles belegt worden. 70 Unternehmen sind gefragt worden, von denen nur ein Fünftel geantwortet hat. Es gab auch eine Gegenmeinung. Sie wissen genau, wie es mit den Erhebungen ist.
Die ersten beiden Gesetze zur grünen Gentechnik haben bisher der Biotechnologiewirtschaft nicht den erforderlichen Schub geben können. Die vor einiger Zeit im Bundestag beschlossene dritte Änderung des Gentechnikgesetzes hat auch noch nicht den Anbau transgener Pflanzen in Deutschland ermöglicht; denn sie betrifft überwiegend nur Form- und Verfahrensvorschriften. In der Sache nutzt es weder den GV-Nutzern noch dem konventionellen Anbau, da inhaltliche Fragen noch gar nicht behandelt wurden. Deshalb müssen nach unserer Meinung weitere Schritte der Bundesgesetzgebung folgen, um den rechtlichen Rahmen zu ergänzen und die Anliegen des Bundesrates aufzugreifen. Die Bundesratsinitiative Niedersachsens verfolgt in dem Entschließungsantrag das Ziel, die
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, führt aber nicht dazu, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft beseitigt werden soll. Bei der Koexistenz darf von keiner Anbauform ein Risiko ausgehen. Gerade an die neuen transgenen Pflanzen werden besondere Anforderungen gestellt. Nach den geltenden Vorschriften können GV-Nutzer Freilandversuche kaum noch durchführen. Selbst wenn sie sich an die Auflagen der Behörden halten, drohen schwer kalkulierbare Haftungsrisiken. Zu den dringendsten Aufgaben zählt es, die im Gentechnikgesetz verankerten Koexistenz- und Haftungsregeln für den wirtschaftlichen Interessenausgleich beim GVOAnbau zu überarbeiten. Das Gesetz sollte konventionelle Ernten nur dann als „wesentlich beeinträchtigt“ definieren, wenn der GVO-Anteil über dem EU-einheitlich fixierten Kennzeichnungsschwellenwert von derzeit 0,9 % liegt. Die Orientierung am Kennzeichnungsschwellenwert sowie entsprechend ausgelegte Regeln zur guten fachlichen Anbaupraxis sind unumgänglich, um Chancengleichheit im Agrarsektor zu ermöglichen und nachbarschaftliche Koexistenzstreitfälle zu vermeiden.
Aus unserer Sicht ist unter anderem die von Ihnen angesprochene Haftungsregelung kritisch zu bewerten. Die im Gentechnikgesetz verankerte Abschreckungswirkung einseitiger Haftungsregelungen zulasten von GVO-Anbauern muss verändert werden.
Inakzeptabel ist hierbei vor allem die Kombination aus gesamtschuldnerischer Haftung und Ursachenvermutung.