so, wie es gerade passt. Warum aber eigentlich in die Ferne schweifen, liegt das Gute und das Machbare doch so nah? Dann allerdings müsste man ja auch selbst einmal Verantwortung übernehmen.
Meine Damen und Herren von der FDP, auch Sie müssten dem Antrag der Grünen eigentlich zustimmen oder zumindest einen eigenen Änderungsvorschlag unterbreiten; denn die BundesFDP bezeichnet den Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes als Falschetikettierung; darin gebe es laut Ihrem Kollegen Michael Goldmann zu viele Ausnahmen. Herr Oetjen, was gilt nun? Das, was Herr Goldmann sagt, oder das, was Sie zumindest in der Beratung gesagt haben?
Der Antrag von CDU und FDP bewirkt nichts, setzt keine Signale und keine eigenen Akzente für eine faire Gleichbehandlung von Verbraucherund Wirtschaftsinteressen. Wir lehnen ihn daher ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der beste Verbraucherschutz ist die Schaffung von Transparenz, Verbraucherbildung und Verbraucherwissen, um so mehr Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Marktmacht einsetzen.
Deswegen ist Verbraucherschutz integraler Bestandteil einer Marktwirtschaft, in der sich Kunden und Unternehmer auf Augenhöhe begegnen können.
Transparenz, meine Damen und Herren, nutzt allen Marktteilnehmern: den Unternehmen, die das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen, und genauso den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich über die Produkte informieren können müssen.
Das Bedürfnis nach objektiver und verlässlicher Information ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Vor allem anlässlich der großen Verun
sicherung, die verschiedene Lebensmittelskandale ausgelöst haben, müssen eine höhere Transparenz ebenso wie verlässliche Lebensmittelkontrollen gewährleistet werden. Dies trägt auch dazu bei, dass nicht eine ganze Branche durch einzelne schwarze Schafe in Verruf gerät.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz ist Teil eines Sofortprogramms aus dem September 2005 zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Aus meiner Sicht ist dieses Verbraucherinformationsgesetz ein richtiger und wichtiger Schritt, um den berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung zu tragen.
In diesem Verbraucherinformationsgesetz wird der Informationsanspruch in einem ersten Schritt auf den Bereich der Lebensmittel und der Futtermittel sowie der Kosmetik und der Bedarfsgegenstände beschränkt. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz in der Zukunft auch auf andere Bereiche ausgedehnt wird.
In dem Gesetz gut geregelt, Herr Kollege Klein, ist ferner der vorgesehene absolute und damit abwägungsfreie Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Ein Verbraucherinformationsgesetz darf nicht zum Bumerang für unsere Betriebe werden, sondern muss solide ausgestaltet sein.
Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass wir alle Verbraucherinformationsrechte in einem Gesetz zur Informationsfreiheit bündeln und dass wir im vorliegenden Gesetz einen unverzüglichen und unbürokratischen Informationszugang gewährleisten, der auch nicht durch die Hintertür der „kostendeckenden Gebühren“ versperrt wird.
Meine Damen und Herren, im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher möchte ich Sie heute um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag bitten; denn, Herr Kollege Klein, er beinhaltet den
klaren Arbeitsauftrag an die Landesregierung, sich für die Stärkung der Informationsrechte der Verbraucher einzusetzen. Das ist der richtige Weg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nahrungsmittel erzeugende und Nahrungsmittel verarbeitende Betriebe haben eine ganz besondere Verpflichtung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verbraucher sollten auf qualitativ hochwertige Lebensmittel vertrauen können. Leider, muss ich sagen, haben es einige wenige unseriös arbeitende Betriebe geschafft, dieses Vertrauen zu erschüttern.
Das finde ich umso bedauerlicher, da wir besonders hier in Niedersachsen einen ausgezeichneten Ruf in der Ernährungsbranche haben und diese für unser Land auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist.
99 % aller Betriebe arbeiten nach dem Motto „Qualitätssicherung ist Existenzsicherung“. Wenn ich Herrn Klein oder Frau Stief-Kreihe so höre, habe ich das Gefühl, sie sehen das umgekehrt.
Aber wegen der wenigen eingangs genannten schwarzen Schafe ist es umso wichtiger, Verbraucher und Verbraucherinnen vor deren Machenschaften zu schützen. In diesem Punkt sind wir uns alle einig.
Vieles ist natürlich inzwischen auch verbessert worden. Die Rückverfolgbarkeit, die Kommunikation wurden verbessert, die Mitteilungspflicht und auch die Meldepflicht der Betriebe wurden eingeführt. Wir Verbraucher müssen natürlich auch einen Rechtsanspruch den Behörden gegenüber haben, der unseren Informationsanspruch klar regelt, damit es für uns eine unbürokratische, eine transparente und auch eine zeitgerechte Aufklärung gibt.
Dieses Anrecht wird mit dem Verbraucherinformationsgesetz von Bundesminister Seehofer aufgegriffen, sodass eine erweiterte Informationsbefugnis und der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden entstehen. Das ist auch ein zentrales Element im Verbraucherinformationsgesetz.
Die neuen gesetzlichen Regelungen müssen natürlich so gestaltet sein, dass sie nicht nur auf die kriminellen Energien einzelner Betriebe ausgerichtet sind, sondern auch die ordentlich arbeitenden Betriebe schützen und keine Vorverurteilung entsteht.
Dieses Schutzrecht muss gewährleistet sein; denn bei zu schneller und nicht beweisbarer Veröffentlichung hätte es weitreichende Folgen für unseren Arbeitsmarkt. Die von Bündnis 90/Die Grünen verlangte Informationsauskunft der Behörden schon bei noch nicht nachgewiesenem Sachverhalt ist so nicht praktikabel. Sie gefährdet Unternehmen in ihrer Existenz und kann eventuell tausende von Arbeitsplätzen gefährden, wenn sich die Vorwürfe als nicht stichhaltig erweisen.
Siehe das Beispiel Birkel; ich erinnere auch an unsere Anhörung. Wir legen Wert darauf, dass bei Auskunft und Öffentlichmachung ein konkreter Sachstand vorliegt. Bei Gefahr für die Gesundheit besteht für die Behörden ohnehin die Pflicht, schnell zu handeln und zu informieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unseren Ausschussberatungen haben wir die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Gesetz von Bundesminister Seehofer nicht um ein so genanntes Placebo-Gesetz handelt, wie es Bündnis 90/Die Grünen betitelt haben, das die Wirtschaft schont und den Verbrauchern Informationsmöglichkeiten vorenthält.
Wir unterstützen dieses Verbraucherinformationsgesetz u. a., weil es nötig ist und weil auch viel fundiertes Wissen und Erfahrung bei der Ausarbeitung aus Niedersachsen mit eingeflossen sind. In unserem Änderungsvorschlag vom 29. März haben wir das zum Ausdruck gebracht, um die für uns alle so wichtige Verbesserung der Verbraucherinformation zu verankern.
tionsgesetz“. Darin bitten wir die Landesregierung, die Initiative von Minister Seehofer zu unterstützen. Unter anderem sind uns folgende vier Punkte wichtig:
Erstens. Einen fairen Ausgleich der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher an Informationen und die berechtigten Schutzinteressen der Wirtschaftsbeteiligten zu sichern.
Zweitens. Einen unbürokratischen und zeitgerechten Informationszugang für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.
Drittens. Durch verbesserte aktive Informationsmöglichkeiten für Behörden das Informationsangebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.
Viertens. Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, indem Ausschlussund Beschränkungsgründe eindeutig geregelt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass Sie die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses unterstützen. Verbraucher müssen wissen, dass in den Nahrungsmitteln drinsteckt, was draufsteht. Wir sind mit diesem Gesetz auf dem besten Wege, die Verbraucherinteressen zu schützen.
Danke schön. - Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Ehlen das Wort. Herr Minister!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung vor, von der ich mir wünsche, dass alle Abgeordneten dieses Hauses sie mittragen.