Zweitens. Wir sind das einzige Bundesland, das noch zusätzliche Vollzugsbeamte einstellt - insgesamt 800 Vollzugsbeamte. Sie haben es versäumt, für eine vernünftige Polizeidichte in unserem Land zu sorgen. Deshalb muss ich mir von Ihnen überhaupt keine Vorwürfe machen lassen.
Drittens. Die Kommunen, Herr Bartling und auch Herr Professor Lennartz, sind Gefahrenabwehrbehörden, und darum geht es. Der Freiwillige Ordnungs- und Streifendienst soll sie bei eben dieser Aufgabe unterstützen. Bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Sicherheit und Ordnung und der Einsatz von Ehrenamtlichen zur Bewältigung dieser Aufgabe sind meiner Ansicht nach nur
sinnvoll und werden insgesamt dazu beitragen, dass Bürger noch mehr Zivilcourage zeigen. Das ist notwendig, weil es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, und deshalb werden wir es auch zu einem Erfolg führen.
Viertens. Man kann doch ganz gelassen sein. Wir haben von Anfang an gesagt: Wir werden 10 bis 15 Städte oder Kommunen aussuchen, wenn sie es denn wollen, damit wir das Vorhaben einmal testen können. Wir haben die Kommunen angeschrieben und das Projekt vorgestellt; 53 haben sich sofort gemeldet. Nachdem Sie ein bisschen herum telefoniert haben, sind drei tatsächlich abgesprungen; das will ich Ihnen gern zugestehen. Zwei haben sich nach der Berichterstattung aber noch zusätzlich gemeldet und gesagt: Wir wollen uns das Ganze näher angucken. Ich gebe zu: Unter dem Strich war damit eine Gemeinde weniger dabei. Dann haben wir noch einmal zu einem Gespräch am Montag eingeladen, das schon zitiert worden ist. Auch dort waren wieder 51 Kommunen vertreten, 75 Personen waren anwesend. Wir haben spontan gesagt: Es ist sinnvoll, dass wir jetzt die Einzelheiten auch zusammen mit den Kommunen diskutieren und zu einem Konzept zusammenschließen. Spontan haben sich 10 Kommunen gemeldet und gesagt: Wir wollen zusammen mit dem Innenministerium das Projekt jetzt auf den Weg bringen. - Danach werden wir 15 Kommunen auswählen.
Dann wurde gefragt: Sind wir denn nun erst einmal ausgeschlossen? Können wir, wenn wir tatsächlich 15 haben, nicht sofort reagieren? - Darauf habe ich gesagt: Wir wollen erst einmal anfangen und nach vier, fünf Monaten die zweite Periode einleiten. Es ist aber sinnvoll, erst einmal mit 10 oder 15 Kommunen zu beginnen.
Meine Damen und Herren, alles, was von Ihnen in die Welt gesetzt wird, ist schlicht die Unwahrheit. Aber darauf muss man gar nicht reagieren, weil die Realität Sie einholen wird. Es wird ein Erfolgsmodell - so, wie viele Dinge, wie fast alles, was diese Landesregierung auf den Weg gebracht hat. - Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
schussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 42: Erste Beratung: Für Transparenz bei EU-Agrarsubventionen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs 15/2936
„Die EU-Transparenzinitiative sehe ich als einen interessanten Ansatz. Allerdings möchte ich vermeiden, dass wir in einer Neiddiskussion enden. Wir brauchen eine sachgerechte Diskussion darüber, wofür wir Agrarzahlungen überhaupt brauchen und welche Gegenleistungen von den Empfängern erbracht werden. Hierbei geht es um so grundlegende Dinge wie Ernährungssicherung, Wertschöpfung auf dem Lande, Pflege der Kulturlandschaft und nachhaltiges flächendeckendes Wirtschaften in der Landwirtschaft, auch dort, wo sie ungünstige Bedingungen vorfindet wie beispielsweise in unseren Mittelgebirgen.“
Also sprach Gert Lindemann, Staatssekretär in Berlin, in diesem Hause ja durchaus bekannt und geschätzt. Er reagierte damit auf eine aktuelle Diskussion, die wir mit unserem Antrag aufnehmen. Ich fand, das war schon eine relativ gute Kurzbegründung für unseren Antrag.
Die Transparenzinitiative der EU ist ein Aspekt. Die zweite Schiene ist eine Gruppe von 27 Verbänden, die sich mit Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Tierschutz, Umweltschutz und Entwicklungspolitik beschäftigen und die sich zu einer Initiative „Wer
profitiert? - Für Transparenz bei EU-Agrarsubventionen“ zusammengeschlossen haben. Warum hat sie das getan? Gehen wir dazu einen Schritt zurück. Die Einführung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft erfolgte 1992 mit der so genannten McSharry-Reform. Unter den damals einstimmig beschlossenen Zielen der EU finden wir folgenden Hinweis, und ich möchte Sie einfach bitten, diesen Hinweis für die weitere Diskussion dieses Punktes im Hinterkopf zu behalten:
„Der Agrarhaushalt müsste zum Instrument einer wirklichen finanziellen Solidarität werden zugunsten derjenigen, die Solidarität am notwendigsten brauchen. Deswegen sollten die direkten Beihilfemaßnahmen entsprechend der Betriebsgröße, der Einkommenshöhe, den regionalen Gegebenheiten und anderen wichtigen Faktoren gestaffelt werden.“
Dieser soziale Tenor findet sich übrigens auch im EWG-Vertrag sowie in unserem Landwirtschaftsgesetz.
Wie sah dann die Wirklichkeit aus? Die einzige Staffelregelung, die es gegeben hat, war die 90Bullen-Grenze, die bestimmte, dass bei Überschreiten dieser Grenze keine Subventionen gezahlt werden. Diese Regelung ist dann auch noch zugunsten Ostdeutschlands durch eine Ausnahmeregelung abgeschafft worden.
Wie sah es mit den Betrieben aus? Zur Zeit der McSharry-Reform hatten wir noch fast 600 000 Betriebe. 2005 wurden 366 000 Betriebe gezählt. Das war also innerhalb von 13 Jahren fast eine Halbierung.
Auch eine Ökologisierung der Landwirtschaft sollten die Direktzahlungen bringen. Ich will Ihnen nur zwei Parameter nennen, die dafür zugrunde gelegt werden können: Der Einsatz von Stickstoffhandelsdünger je Hektar Fläche bewegt sich seit 1993 mit nur leichten Schwankungen unverändert um 110 kg. Das ist viel zu viel. Die Pestizidwertstoffmenge, die 1993 noch knapp 29 000 t im Jahr
Wir reden hier nicht über Peanuts, wir reden über eine Summe von fast 300 Milliarden Euro, die für die so genannte erste Säule, also für Direktbeihilfen und Marktmaßnahmen, ausgegeben werden. Wenn man den aggregierten EU-Statistiken glauben kann, teilt sich diese Summe so auf, dass 1,1 % der Betriebe 31,5 % der Mittel abgreifen.
Jeder 200. Betrieb bekommt über 300 000 Euro pro Jahr; das ist die Kappungsgrenze, die Fischler damals vorgeschlagen hat. Mit weniger als 10 000 Euro müssen sich 77,7 % der Betriebe zufrieden geben mit insgesamt einem Viertel der Zahlungen.
Was verbirgt sich dahinter, meine Damen und Herren? Wir haben kein englisches Königshaus, das in Großbritannien als Großprofiteur von EUDirektzahlungen geoutet wurde. Aber wir könnten sicherlich feststellen, dass manch wohlhabendes Fürstengesicht, das wir aus den gelben Blättern kennen, seine Konten zusätzlich mit erheblichen EU-Beihilfen auffüllen kann. Das ist sicherlich nicht das Hauptproblem. Aber es ist eben auch so, dass nicht die bäuerlichen Betriebe mit vielen Arbeitsplätzen davon profitieren und nicht diese Betriebe in ihrer sozialen Lage verbessert werden. Es dürften Namen wie Nordmilch, Nestlé Deutschland, Südzucker und Südfleisch sein, die in der Hitliste der EU-Subventionsempfänger ganz oben stehen.
Da sehe ich in der Tat ein Problem, meine Damen und Herren. Von der Förderung von weltweit agierenden erfolgreichen Lebensmittelunternehmen habe ich nämlich in den Zielen der McSharryReform überhaupt nichts gelesen. Auch in den Zielen der Agenda 2000 oder der letzten EUAgrarreform ist davon keine Rede. Das ist eine Schieflage, die wir beseitigen müssen. Dazu brauchen wir eben Klarheit und Transparenz darüber, wofür und wohin die öffentlichen Mittel fließen.
Mit unserem Antrag wollen wir genau diese Informationen gewinnen, damit dieses Geld, das die Gesellschaft bereitstellt, zielgerichtet für gesellschaftlich erwünschte Lenkungen ausgegeben wird. Das sind nach meiner Auffassung soziale,
Meine Damen und Herren, dass genau diese Debatte durch eine Transparenz der Zahlungen ausgelöst wird, zeigen uns die europäischen Nachbarn, die uns bereits vorausgegangen sind.
Herr Abgeordneter, einen Augenblick! - Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel ist wirklich wieder sehr hoch. - Bitte!
Schweden, Großbritannien, Irland, Dänemark, Spanien und - geplant - Finnland haben diese Zahlen bereits veröffentlicht. Wir haben gehört, dass es allgemein durchaus eine positive Aufnahme dieser Gedanken gibt, sowohl bei der Bundesregierung als auch beim Bauernverband. Ich bitte Sie: Schließen Sie sich diesen positiven Stellungnahmen an und lassen Sie uns unseren Antrag in dieser Form verabschieden, damit wir auf diesem Weg ein Stück weiterkommen! - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Für Transparenz bei EU-Agrarsubventionen“ Herr Kollege Klein, wenn es Ihnen wirklich um Transparenz gehen würde - was zu bezweifeln ist -, dann stellt sich mir die Frage, wozu ich in einer öffentlichen Diskussion, wenn es um die Fortentwicklung europäischer Agrarpolitik geht, die Namen der Subventionsempfänger brauche, wenn ausweislich Ihres Antrags die relevanten Daten schon lange erfasst worden sind und in vielfältigster Form evaluiert sind?
Ihr Antrag, lieber Kollege von Bündnis 90/Die Grünen, ist in sich widersprüchlich und somit nur für den Papierkorb geeignet.
- Nicht ganz, Frau Kollegin! In einem gebe ich dem Kollegen ja recht: in Ihrer Schlussfolgerung nämlich, dass von deutscher Seite, von den Verantwortlichen aus Berlin, in den letzten Jahren schlechte Agrarpolitik gemacht wurde. Das haben wir über Renate Künast schon immer gesagt.
Denn die Frage, wer die Entkopplung und den Flächenansatz mit ausgehandelt hat, die Obergrenzen ausgeschlossen hat - alles das, was Sie jetzt in Ihrem Antrag kritisieren -, muss ja beantwortet werden.
Lieber Kollege, ich bin gerne bereit, eine fachliche Diskussion über Transparenz bei EU-Agrarsubventionen zu führen. Genau das wollen Sie, Herr Kollege Klein, hier aber nicht. Ihnen geht es um das Schüren einer Neiddiskussion,