Der Zehnpunkteplan von Bundesminister Horst Seehofer aus dem November 2005 wurde landesseitig zügig umgesetzt. Die Landesregierung wird auch dem jetzt am 7. September auf der Verbraucherministerkonferenz verabschiedeten 13-PunktePlan konsequent umsetzen. Frau Kollegin StiefKreihe, ich wundere mich immer wieder darüber, dass Sie scheinbar täglich in Ihrem Handeln vergessen, dass Sie in Berlin mit in der politischen Verantwortung sind und dass die Bundesgesetze von Ihnen mitgetragen werden. Das scheinen Sie öfter zu vergessen.
Das Landwirtschaftsministerium hat nach dem Lebensmittelskandal konsequent den Verbraucherschutz verbessert. Kühlhauskontrollen, Schwerpunktstaatsanwaltschaft, Schnellwarnsystem, das bundesweit einmalige LAVES in Oldenburg oder der Aktionsplan „Sichere Lebensmittel in Niedersachsen“ sind sehr gute Beispiele. Die Kompetenzen zwischen Bund und Länder sind klar geregelt. Die von einigen Seiten geforderten Bundeskompetenzen bei der Lebensmittelkontrolle lehnen wir ab, weil Land und Landkreise mit ihren Lebensmittelkontrolleuren, Krisenzentren und Veterinärämtern viel dichter am Geschehen sind.
- Frau Stief-Kreihe, nun hören Sie doch mal zu! Sie kennen Betriebe, Betriebsstrukturen und Handelswege durch ihre behördlichen Pflichtaufgaben. Allerdings müssen Lebensmittelkontrolle und Qualitätssicherung nach einheitlichen Standards länderübergreifend gestaltet werden. Hier sollte der
Wir brauchen die Möglichkeit, Namen von Lebensmittelpanschern zu nennen. Die Möglichkeit schaffen wir uns mit der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes nächste Woche im Bundesrat. Die Transparenz für den Verbraucher muss verbessert werden. Die abschreckende Wirkung, dass Unternehmer, die Gesetzesverstöße begehen, öffentlich benannt werden können, treibt schwarze Schafe aus dem Markt.
Als besonders wichtig erachten wir einen ausreichenden Informantenschutz, weil rechtzeitige Erkenntnisse von gesetzwidrigem Handeln Gesundheitsrisiken vermeiden helfen. Mitarbeiter, die entsprechende Informationen an Kontrollbehörden weiterleiten, müssen arbeitsrechtlich geschützt werden.
Meine Damen und Herren, im Berliner Tagesspiegel stand vor wenigen Tagen eine Karikatur. Die Rede war von einer Firma namens „Gammelfleisch GmbH". Der Betriebsinhaber klagte: „Wenn die Politik und die Medien uns weiter so provozieren, wandern wir mitsamt unseren Arbeitnehmern ins Ausland ab.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten alles tun, damit diese Betriebsleiter mit ihren Unternehmen nicht nur abwandern, nein, sie sollten vorher in Konkurs gehen und die Tore für alle Zeit schließen. Diesen Leuten muss das Handwerk gelegt werden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich im November letzten Jahres hier von der Fleischmafia sprach, gab es noch große Empörung, insbesondere auf der rechten Seite des Saals. Heute ist wohl tatsächlich nur noch die Lebensmittelindustrie selbst der Meinung, dass es sich hier um Einzelfälle handelt und nicht um Strukturen organisierter Kriminalität.
Wir erleben allerdings auf der politischen Bühne im Moment nichts anderes als das, was Programmierer eine Endlosschleife nennen. Die 13 Punkte, die jetzt in Berlin beschlossen worden sind, sind laut eigener Angabe von Seehofer
nichts Neues gegenüber dem, was wir unter den zehn Punkten bereits im letzten Jahr gehört haben. Es gibt weder mehr Geld noch mehr Personal. Es gibt auch kein wirksames Verbraucherinformationsgesetz. Ich würde mich bei der Bewertung dieses Vorganges gerne meiner Kollegin Renate Künast anschließen, die das Ganze als „Verbrauchertäuschung in Tateinheit mit Arbeitsverweigerung“ bezeichnet hat.
Meine Damen und Herren, dass sich Niedersachsen hier als Musterknabe darstellen will, finde ich schon dreist und lächerlich. Herr Ehlen hat gesagt, wir hätten ein funktionierendes System. Es funktioniert so gut, dass sich ein seit 1987 einschlägig bekannter Fleischfälscher unter den Augen des Ministeriums, unter den Augen der Staatsanwaltschaft beschlagnahmtes Fleisch aneignen und es wieder verticken kann.
Was funktioniert denn da, meine Damen und Herren? Es ist doch naiv, sich hier damit zu brüsten, dass in dem Fall Bruner, München, in Niedersachsen kein Fleisch in den Verkehr gekommen ist. Es ist doch selbstverständlich, dass man, wenn so ein Fall auffällt, dafür sorgt, dass nichts mehr unter die Leute kommt.
Aber es ist doch auch jedem klar, dass das nicht das erste Mal war, dass Bruner so gehandelt hat, und dass wir gut damit rechnen können, dass in früherer Zeit auch einiges unbemerkt über die Ladentische gegangen ist. Oder denken wir mal an das Geeiere zu den Bund-Länder-Kompetenzen. Herr Minister Ehlen lehnt größere Kompetenzen des Bundes ab. Mit seiner Pressemitteilung vom 6. September sagt er, bundesweite Koordination und einheitliche Standards seien für ihn nicht begründbar. Am 7. September, einen Tag später, stimmt er dann diesen Bundeskompetenzen zu.
Ich bin gespannt, wie er das umsetzen will, wenn er sie eigentlich für nicht begründbar hält. Ich bin gespannt, welche Haushaltsmittel für diesen Bereich eingesetzt werden.
„Ich weiß nicht, was es bringen soll“, sagt Minister Ehlen zu den bundeseinheitlichen Standards und den Bundeskompetenzen. - Mit Sicherheit mehr als Ihr Aktionsplan „Sichere Lebensmittel in Niedersachsen“! Das ist nämlich nur eine Luftblase. Da ist seit dem letzten Jahr nichts anderes passiert als einige selbstverständliche innerorganisatorische Verbesserungen, die man nun wirklich nicht hoch loben kann.
Denken Sie doch einmal an die Meldepflicht für die Retouren, die Sie als freiwillig vereinbart haben, und an den Fall in Neustadt! Es ist ja schön, dass der Verkäufer dort die Ware zurückgegeben hat. Aber er hat sie eben nicht gemeldet. Wissen Sie, wo das Fleisch, das er zurückgegeben hat, geblieben ist? Ich glaube nicht, dass Sie das nachvollziehen können. Wenn Sie, wie wir das im letzten Jahr vorgeschlagen haben, das Gammelfleisch gekennzeichnet hätten - etwa durch Einfärbung -, dann hätte Bünnemeyer seinen großen Coup nicht landen können.
Meine Damen und Herren, Herr Minister, wo ist denn die Rotation, die Sie selbst ins Gespräch gebracht haben? Wo ist der Erlass? Bisher sehe ich nur, dass die Kreisverwaltungen ihre Prüfer vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Optimierung der Reisekosten einsetzen, aber eben keine entsprechende Rotationsregelung. Was bringt die Schwerpunktsstaatsanwaltschaft, mit der Sie sich ja immer wieder brüsten, wenn diese nicht in der Lage ist, zeitnah zu handeln, sondern beispielsweise bei der Nikotinfrage vier Monate braucht, bis sie überhaupt tätig wird?
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist alles andere als ein Musterknabe. Hier gibt es noch viel zu tun. Es ist an der Zeit, dass wir uns endlich an die Arbeit machen und die Sprüche unterlassen. Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal müssen wir heute in dieser Aktuellen Stunde darüber sprechen, dass durch kriminelle Machenschaften abgelaufene Fleischpartien in die Verarbeitung gelangt sind. Ich muss Ihnen deutlich sagen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Das ist aus Sicht der FDP-Fraktion völlig inakzeptabel!
Die Tatsache, dass solche Schweinereien zum wiederholten Male passieren, muss uns alle gemeinsam zum Nachdenken bringen. Wir müssen fragen: Reichen die Kontrollen?
Wie müssen Kontrollen organisiert und durchgeführt werden? Sind die Strafen für solche Verbrechen hoch genug? - Ich meine nicht, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Aus Sicht der Fraktion der FDP müssen Kontrollen unangemeldet und risikoorientiert durchgeführt werden. Hier sind auf der einen Seite die Landkreise als untere Veterinärbehörden in der Pflicht und in der Verantwortung. Dafür stehen die Landräte - auch, wenn sie soeben wiedergewählt worden sind - letztendlich auch gerade.
Auf der anderen Seite sind wir auf der Landesebene in der Pflicht, eine gute Vernetzung zu gewährleisten. Dazu ist eine enge Abstimmung im Verbraucherschutz notwendig, also zwischen Gesundheitsschutz auf der einen und Lebensmittelüberwachung auf der anderen Seite. Hierbei haben wir mit dem EDV-System GeViN ein gutes Instrument, das wir für diesen Zweck nutzen können.
Ein Wort zu dem Verbraucherinformationsgesetz; Sie hatten das angesprochen, Frau Kollegin StiefKreihe. Wir sind uns darin einig, dass das Verbraucherinformationsgesetz durchaus weiter gehende Kompetenzen einräumen sollte. Aber ich sage hier auch deutlich: Ich bin froh, dass wir überhaupt ein Verbraucherinformationsgesetz auf
(Beifall bei der FDP - Karin Stief- Kreihe [SPD]: Das darf doch nicht wahr sein! Woran hat das denn gele- gen? - Wolfgang Jüttner [SPD]: Bun- desrat! Ist Ihnen das nicht peinlich? Das ist wirklich die Höhe!)
Ich möchte mich aber auch an die Fleischbranche wenden. Mein dringender Appell, verehrte Kolleginnen und Kollegen - dem sollten Sie sich anschließen, Frau Stief-Kreihe -, an die Unternehmen lautet: Lassen Sie es nicht zu, dass schwarze Schafe eine ganze Branche in Verruf bringen!
Melden Sie es, wenn Sie Unregelmäßigkeiten entdecken! Das ist im Interesse der Verbraucher und vor allem auch in Ihrem eigenen Interesse.
Der Kollege Klein hat letztendlich Recht, wenn er die Frage aufwirft: Warum hat der Händler in Neustadt am Rübenberge nichts gemeldet, obwohl er die Fleischpartie weggeschickt hat? Das ist eine Lücke, die wir schließen müssen. Es ist gut, dass wir die Vereinbarung mit dem Verband haben, aber letztlich fallen manche kleine Unternehmen durch den Rost. Diese Lücke muss geschlossen werden. Da sind wir uns einig, Herr Kollege Klein.
Es muss aus meiner Sicht das gemeinsame Ziel sein, solchen schwarzen Schafen ein Berufsverbot zu erteilen. So jemand darf in der Fleischwirtschaft nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen!