Ich frage das Plenum, wer dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen möchte. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit hat der Landtag hier einstimmig beschlossen.
Der guten Ordnung halber frage ich, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung über die Änderungsvorschläge zu den §§ 14, 17, 17 a und 17 b unmittelbar anschließend durchzuführen. Im Übrigen sollen die Änderungsanträge zur Geschäftsordnung dem Ältestenrat, dem insoweit auch die Aufgaben des Geschäftsordnungsausschusses obliegen, überwiesen werden.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung, bei der sich nach der Geschäftsordnung jeder vom Platz erheben muss. Darum bitte ich jetzt. - Ich stelle hier Einstimmigkeit fest. Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgewickelt.
Die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses werden wir nach der bereits erwähnten Besprechung der Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags durchführen.
Ich schlage vor, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zur federführenden Beratung an den Ältestenrat und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. Ich weise darauf hin, dass eine Ausschussüberweisung als beschlossen gilt, wenn 30 Abgeordnete dafür stimmen. Ich gehe davon aus, dass dies der Fall ist.
Zur Klarstellung noch einmal: Wer stimmt dem Gesetzentwurf nicht zu? - Mir wurde soeben von der Schriftführerin signalisiert, dass sich nicht alle von ihren Plätzen erhoben hätten. Ich möchte jetzt für den Stenografischen Bericht Klarheit haben. Deshalb frage ich noch einmal, wer sich der Stimme enthalten möchte. - Frau Wegner. Das ist jetzt klargestellt. Ich schlage weiterhin folgende Redezeiten vor: CDU acht Minuten, SPD acht Minuten, FDP vier Minuten, Grüne vier Minuten und Linke vier Minuten.
Hierzu liegen mir Wortmeldungen vor. Zuerst rufe ich die Wortmeldung vom Herrn Kollegen Althusmann auf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits die Debatte über die Anzahl der Vizepräsidenten hat nicht ganz unerwartet gezeigt, dass es in diesem Haus auch in den kommenden fünf Jahren durchaus verschiedene Sichtweisen und Standpunkte geben wird und geben soll. Dabei ist jedoch auch deutlich geworden, dass bei drei Oppositionsfraktionen nicht unbedingt drei Oppositionsmeinungen herauskommen müssen - eine einheitliche aber auch nicht. Dort, wo es um Posten geht - ich sagte es bereits heute Morgen -, ist sich die Opposition in diesem Hause - insbesondere auf der linken Seite dieses Hauses - erstaunlich schnell einig. Alle sollen Zurückhaltung üben, aber wenn es um die eigenen Interessen geht, dann sind die Opfer der anderen nicht groß genug.
- Es ist gut, dass Sie dazwischen gerufen haben; denn Herr Sohn hat erklärt: Wir nehmen, was wir kriegen können. - Solche Einlassungen halte ich schon für sehr entlarvend, Herr Dr. Sohn.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute über die unterschiedlichsten Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung. Sie gibt unseren Rahmen für die Debatten vor. Wir werden im Landtag künftig noch viel größeren Wert auf Effizienz, Arbeitsfähigkeit und Disziplin legen müssen; denn mit einer fünften Fraktion und einer fraktionslosen Abgeordneten müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.
Unstreitig dürfte beispielweise die Regelung in § 19 Abs. 4 sein: Aus Kostengründen soll die Landtagsverwaltung künftig umfangreiche Anlagen zu Drucksachen im Intranet bereitstellen oder per E-Mail verschicken können.
entsprechenden Regelungen - Verfahren im Petitionsausschuss bei Härtefällen - durch die Einrichtung einer Härtefallkommission überflüssig geworden sind.
Ebenfalls getragen von der Idee, Verwaltungskosten und -aufwand zu reduzieren, ist die Umformulierung in § 54 Abs. 2. Der Umgang mit Massenpetitionen im Landtag kann zukünftig so deutlich erleichtert werden.
Die nächste Änderung, die wahrscheinlich auch unstrittig ist, beruht auf der Erfahrung aus den zurückliegenden Untersuchungsausschüssen: Zukünftig sollen nicht nur Beamte die Einsichtnahme in vertrauliche Unterlagen beaufsichtigen dürfen, sondern auch Angestellte der Landtagsverwaltung.
CDU und FDP wollen die bisherige Ausländerkommission zu einer „Kommission zu Fragen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ weiterentwickeln. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich zum einen darauf, dass die Anzahl der Mitglieder der Kommission, die nicht einer Fraktion angehören, von bislang acht auf künftig bis zu zehn angehoben werden soll. Zum anderen wird die Mitgliedschaft nicht mehr von dem Status, deutscher Staatsbürger zu sein, abhängig gemacht. Künftig sollen auch Ausländer, die im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind, Mitglied der Kommission werden können. Das ist eine Öffnung der Kommissionsarbeit hin zu den wirklich Betroffenen.
Herr Bachmann, wir werden Ihre Vorschläge - Sie haben uns dazu einige übersandt - in die weiteren Beratungen ganz fair mit einbeziehen und dann schauen, was am Ende dabei herauskommt.
Meine Damen und Herren, CDU und FDP schlagen Ihnen außerdem Änderungen zu den Beratungen von Entschließungsanträgen vor - neben den Vorschlägen zu den Beratungen von Kleinen und Dringlichen Anfragen ist das der Kern unseres Änderungsantrags zur Geschäftsordnung. Aus unserer Sicht sollte § 39 insoweit neu gefasst werden, als dass wir die zweifache Beratung eines Entschließungsantrags tatsächlich wieder zur Ausnahme machen. Die Geschäftsordnung ist an dieser Stelle sehr eindeutig: Regelfall soll die Direktüberweisung eines Antrags in den Ausschuss sein. Hiervon sind alle Fraktionen - ich nehme die CDUFraktion dabei überhaupt nicht aus - derart abgewichen, dass der Regelfall zur Ausnahme gewor
den ist. Das ist nicht im Sinne der Geschäftsordnung und nicht im Sinne der Fraktionen von CDU und FDP.
Wir schlagen daher vor, eine Regelung zu finden, wonach jede Fraktion eine bestimmte Anzahl von Anträgen im Ältestenrat zur ersten Beratung anmelden kann. Damit stellen wir sicher, dass alle Anträge, die den Fraktionen ganz besonders wichtig sind, tatsächlich in erster Beratung behandelt werden und nicht aufgrund von Zeitknappheit dann doch direkt in den Ausschuss überwiesen werden. So können künftig alle - auch die neuen - Abgeordneten sicher sein, dass der Tagesordnungspunkt, zu dem sie reden wollen, tatsächlich beraten wird. Dann können sie sich besser darauf einstellen.
Meine Damen und Herren, wir meinen außerdem, dass sich die neue Regelung mit den einleitenden Bemerkungen im Rahmen der Fragestunde am Freitagmorgen nicht bewährt hat. Die Fragestunde heißt nicht ohne Grund „Fragestunde“ - und nicht „Stunde der einleitenden Bemerkungen“. Es ist aus Sicht meiner Fraktion dem Sinn und Zweck der Fragestunde nicht dienlich, wenn sich Kolleginnen und Kollegen, die gar nichts zu fragen haben, dennoch zu Wort melden und allgemeinpolitische Erklärungen von sich geben. Das wird auch dem Fragesteller in seinem berechtigten Interesse an der Aufklärung eines Sachverhalts nicht gerecht.
Deshalb sollten wir hier zu einer Revision der Geschäftsordnung kommen. Letztendlich, meine Damen und Herren, hat die Vergangenheit bewiesen, dass diese Regelung nicht wirklich hilfreich ist und von vielen zweckentfremdet wurde.
Ein letzter Änderungsvorschlag von CDU und FDP betrifft die Modifizierung des Fragerechts bei Dringlichen Anfragen. Gerade angesichts einer fünften Fraktion in der neuen Wahlperiode sollten wir uns auf wesentliche Fragestellungen konzentrieren. Mit vier Zusatzfragen je Fraktion wird das Fraktionsfragerecht oder das Fragerecht der Abgeordneten nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil: Der Fokus liegt dann auf der Dringlichkeit der Anfrage. Diese Neuregelung erfordert nicht nur von der befragten Landesregierung besondere Konzentration, sondern insbesondere vonseiten der Fragesteller gute und effiziente Vorbereitung.
Im Deutschen Bundestag wird dieses Verfahren - werte Kollegin Helmhold, Sie erinnern sich an die Debatte von heute Morgen - praktiziert. Dort können die Fraktionen bei Dringlichen Anfragen nur zwei Zusatzfragen stellen. Ein Hineinstolpern in die Fragestunde, wie wir es zuletzt häufiger erlebt haben, kann man sich als Fragesteller dann eigentlich nicht mehr erlauben.
Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, ganz allgemein festzuhalten ist: Ihnen ist nichts wirklich Neues eingefallen. Sie präsentieren Altbekanntes und sind offensichtlich nicht so richtig in der Lage, bereits gegangene Wege zu verlassen und dem Haus neue Wege zu erschließen. Umwege verbessern ja bekanntlich manchmal die Orientierung.
Der Antrag der Fraktion der Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes enthält auch nichts wirklich Neues. Er diente ja im Wesentlichen nur als Vehikel, um die Zahl der Vizepräsidenten - darüber haben wir heute Morgen diskutiert - zu erhöhen. Gebetsmühlenartig wird wiederholt vorgetragen, dass ein Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse und die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen eingeführt werden sollen.
Der Unterschied zur vergangenen Wahlperiode besteht lediglich darin, Frau Helmhold, dass der Oppositionschor nicht mehr zwei-, sondern dreistimmig singt.
Aber noch gilt - auch wenn es mathematisch nicht ganz korrekt ist, in diesem Fall ist es richtig -: Drei sind nicht zwingend mehr als zwei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird auch künftig die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen ablehnen. Durch die Änderung des § 39 - Direktüberweisungen - wird sich die Anzahl der öffentlichen Ausschusssitzungen ohnehin erhöhen. Dennoch: Wir wollen in den Fachausschüssen keine Fensterreden, sondern eine intensive und auf gute Ergebnisse ausgerichtete Arbeit.
Das Selbstbefassungsrecht, das von der SPDFraktion beantragt wird, gibt es in Wahrheit im Prinzip bereits. Denn Sie können im Ausschuss ohnehin die Befassung mit einem x-beliebigen Thema beantragen.
Ich bin insgesamt guter Dinge, dass wir in der 16. Wahlperiode eine gute Geschäftsordnung haben werden, die den geänderten Bedingungen in diesem Hause Rechnung trägt. Nicht alles lässt sich rechtlich fixieren; das wollen wir auch gar nicht. Aber wir brauchen einen verlässlichen Rahmen für unsere Debatten, wenn wir effizient und diszipliniert im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes arbeiten wollen.
Danke schön, Herr Kollege Althusmann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Helmhold zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die derzeit noch geltende Geschäftsordnung war das Ergebnis eines langen, von allen Fraktionen gemeinsam getragenen Projektes - eine Änderung mit dem Ziel, das Parlament aktueller, lebendiger und transparenter zu machen. Meine Fraktion schlägt heute vor, weitere Punkte aufzugreifen, die die Enquetekommission gefordert hat. Wir möchten z. B. den Tagungsrhythmus auf zwei Sitzungstage alle drei Wochen umstellen. Das Parlament könnte somit schneller auf Aktivitäten der Regierung reagieren. Erfahrungsgemäß ist z. B. die Aktuelle Stunde nicht geeignet, Vorgänge aufzugreifen, die bereits einige Zeit zurückliegen; denn die Aktuelle Stunde findet ja zum Teil nur alle vier Wochen - manchmal sind die Abstände sogar noch länger - statt. Der Kontrollauftrag der Opposition wird somit erheblich erschwert.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich möchte vorab noch etwas zu Ihrem Vorgehen sagen. Die Fraktionen haben in den vergangenen Wochen mehrfach zusammengesessen und beraten. Sie haben dabei mit keinem Wort erwähnt, dass Sie die Neuerungen in der Geschäftsordnung rückgängig machen wollen. Jetzt kommen Sie kurzfristig mit einem solchen Antrag um die Ecke.