Protokoll der Sitzung vom 26.02.2008

Wir setzen die Sitzung um 15 Uhr mit der Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.26 Uhr bis 15.02 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren mit der Sitzung fort und kommen zur

Vereidigung der Landesregierung (Artikel 31 NV)

Ich bitte zunächst alle Fotografen und Kameraleute, die nicht, wie vereinbart, als Poolführer fungieren oder im Interesse des Landtages Aufnahmen für den Landtagsfilm und für die Landtagsbroschüre machen, den Plenarsaal zu verlassen.

Nach Artikel 31 der Niedersächsischen Verfassung haben der Ministerpräsident und die Ministerinnen und Minister vor dem Landtag ein Bekenntnis abzulegen und einen Eid zu leisten. Ich bitte den Herrn Ministerpräsidenten und die Ministerinnen und Minister, nach vorn zum Stenografentisch zu kommen.

Ich bitte alle Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.

Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren, das Bekenntnis und der Eid sind von Ihnen einzeln abzulegen. Ich bitte Sie, nacheinander zu mir heraufzutreten und Bekenntnis sowie Eidesformel zu sprechen. Die Eidesformel lautet:

„Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann mit oder ohne die Beteuerung geleistet werden.

Herr Ministerpräsident Christian Wulff!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herr Innenminister Uwe Schünemann!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herr Finanzminister Hartmut Möllring!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Frau Ministerin für Soziales, Arbeit und Gesundheit Mechthild Ross-Luttmann!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, so

zialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Frau Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herr Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Walter Hirche!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herr Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hans-Heinrich Ehlen!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, so

zialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herr Justizminister Bernhard Busemann!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herr Umweltminister Hans-Heinrich Sander!

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Ich danke Ihnen.

(Heiterkeit)

- Pardon.

(Zuruf: Einer fehlt noch!)

Herr Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann! - Ich bitte um Vergebung.

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Ich danke Ihnen. - Damit ist die neue Landesregierung verfassungsgemäß gebildet. Sie können jetzt Ihre Plätze auf der Regierungsbank einnehmen.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir fahren in der Tagesordnung fort:

Erste und zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/6

Zu diesem Gesetzentwurf sollen nach der Tagesordnung - wie zwischen den Fraktionen vereinbart - heute sowohl die erste als auch die abschließende zweite Beratung durchgeführt werden. Dazu gebe ich folgenden Hinweis: Nach § 29 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Die zweite Beratung kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtags widersprechen. Ich werde daher nach Abschluss der ersten Beratung fragen, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung unmittelbar anschließend durchzuführen. Nach den mir mitgeteilten Absprachen zwischen den Fraktionen gehe ich allerdings davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird.

Die geltende Gesetzesfassung lässt derzeit, wie Sie wissen, keine den Anforderungen des Artikels 20 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung entsprechende Ausschussbesetzung zu, da sie die Mitgliederzahl auf sieben begrenzt. Damit werden die kleinen Fraktionen von der Mitwirkung ausgeschlossen, zumal die Bestimmung auch keine

Grundmandate für nach dem Höchstzahlverfahren nicht zu berücksichtigende Fraktionen vorsieht, wie Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung dies verlangt. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ermöglicht es, die Mitgliederzahl so aufzustocken, dass alle Fraktionen des Landtags entsprechend ihrer Fraktionsstärke vertreten sind. Einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung, mit dem von dieser Möglichkeit sogleich Gebrauch gemacht werden soll, behandeln wir im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes.

Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages (GO LT) - Drs. 16/1 - hier: Änderungsanträge im Übrigen - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/8 - Änderungsantrag der Fraktion der Linken - Drs. 16/9 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/11

Zusätzlicher Tagesordnungspunkt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4

Ich schlage jetzt folgende Redezeiten vor: CDU zwei Minuten, SPD zwei Minuten, FDP eine Minute, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Minute, Fraktion der Linken eine Minute und die Landesregierung ebenfalls eine Minute.

Nach den Absprachen zwischen den Fraktionen soll über die sich aus dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 16/5 ergebenden Änderungen insoweit sofort abgestimmt werden, als sie eine Änderung der §§ 14, 17, 17 a und 17 b, also eine Erhöhung der Zahl der Ausschusssitze, zum Ziel haben.

(Bernd Althusmann [CDU]: Keine Aussprache! - Heiner Bartling [SPD]: Ohne Aussprache!)

- Ich höre gerade, dass zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gesprochen werden soll. Das bedeutet, dass wir sofort abstimmen können.

Wir kommen zur Abstimmung. Nach § 29 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtags widersprechen.