Herr Kollege Hagenah, ist Ihnen klar, dass die einprozentige Kürzung und auch die Kürzung bei der Busförderung mit den Unternehmern abgestimmt worden ist?
Herr Hoppenbrock, wenn man den Unternehmen zu verstehen gibt, dass man auch anders kann und dass es dann, wenn man spitz abrechnet, viel schlimmer wird, glauben Sie nicht, dass die die 1-prozentige Kürzung dann stillschweigend hinnehmen? - Genau so ist uns das berichtet worden,
Wenn man sich aber hier hinstellt und sagt, das wäre im Konsens passiert, dann müssten sie vorher 20 % zu viel genommen haben und dann müsste man es die ganze Zeit hingenommen haben.
Nein, sie müssen trotz der 15-prozentigen Kürzung durch Koch/Steinbrück und trotz der zusätzlichen jährlichen 1-prozentigen Kürzung die gleiche Leistung bringen. Das geht natürlich auf die Personalkosten. Natürlich können dann keine neuen Busse angeschafft werden. Natürlich ist die Servicequalität schlechter. Auf Dauer geht das natürlich auch auf die Sicherheit im Verkehr. Das können wir nicht weiter verantworten. Darum drücken Sie sich herum.
Sie spielen nach außen den Biedermann und behaupten, Sie wollen kein Geld bei der Schülerbeförderung sparen. Fakt ist aber, dass dies von Ihnen schon seit Jahren still und leise durchgezogen wird. Ihre Erklärungen zur Sicherung des Status quo sind eine reine Show-Nummer zur Gesichtswahrung nach außen.
Das beweisen Sie heute, Herr Nacke, durch Ihre Ablehnung des SPD-Antrages. Der dokumentiert die Doppelbödigkeit Ihres Vorgehens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Will, die Fraktionen auf der linken Seite des Hauses haben mit dem Verhalten der CDUFraktion überhaupt gar nichts zu tun. Ich werde in den nächsten Minuten versuchen, unsere Meinung darzulegen.
Im Personenbeförderungsgesetz ist der Ausgleich für Verkehrsunternehmer geregelt. Dieser Ausgleich wird gezahlt, weil die Schülerbeförderung aus sozialen Gründen nicht kostendeckend gestaltet werden soll. Dabei soll nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes regelmäßig lediglich ein Teil der Kosten ausgeglichen werden.
verändert worden. Kürzungen hat es bei den Ausgleichszahlungen für Schwerbehinderte, bei den Regionalisierungsmitteln sowie bei den 45-a-Mitteln gegeben. Die Förderung für Busse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist weggefallen.
In Niedersachsen bekommen zurzeit mehr als 80 % der Verkehrsunternehmen einen Ausgleich aufgrund einer vertraglichen Regelung wegen eines gesetzlichen Anspruchs aus dem Jahr 2005. Dieser Anspruch wird jährlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit um einen Prozentpunkt abgesenkt.
Für das Land Niedersachsen regelt die Landesnahverkehrsgesellschaft diese Angelegenheiten, und das seit vielen Jahren zukunftsorientiert und sehr erfolgreich.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 1370 aus dem Jahr 2007 am 3. Dezember 2009, die neue Vorgaben u. a. zu allgemeinen Regelungen und zu Förderinstrumenten im ÖPNV-Bereich aufstellt, ergibt sich die Notwendigkeit einer Anschlussregelung hinsichtlich des Systems des vertraglichen Ausgleichs, die mit den europäischen Vorgaben übereinstimmen muss.
Um den zukünftigen Regelungsspielraum zu bestimmen, hat das Land Niedersachsen ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Vertreter der Landesregierung, der Aufgabenträger, der Verbände und der kommunalen Spitzenverbände bilden eine Arbeitsgemeinschaft, um für alle Beteiligten zu einer tragbaren Regelung für die Zukunft zu kommen. Diese Arbeitsgemeinschaft wird einen Vorschlag für die zukünftige Gestaltung des Ausgleichs für verbilligte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr erarbeiten.
Die Landesregierung hat Ende letzten Jahres informelle Gespräche mit der EU-Kommission geführt, weil die zukünftige Regelung der Personenbeförderung mit dem EU-Recht übereinstimmen muss. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass eine regelmäßige Überprüfung der Kosten an den Istzahlen erforderlich ist, wenn die Kriterien kostenbasiert sind. Die jeweils neuen Zahlen sind dann der Fortführung des Systems zugrunde zu legen.
Kein Problem hat die EU-Kommission, wenn das neue System - wie bisher - auf unternehmensbezogene und nicht auf linienbezogene Daten abstellt. Wichtig ist, dass die Kriterien schülerbezo
gen sind. Bei dem bisher in der Arbeitsgruppe diskutierten Modell der Unternehmerverbände wäre dies mit den Kriterien „Fahrplankilometer“ und „Schülerfahrkarten“ der Fall. Wir müssen weiterhin eine möglichst unbürokratische, unternehmerfreundliche und transparente Regelung, die das EU-Recht beachtet, einfordern.
Die Koordinierung und Auszahlung der … §-45-a-Mittel durch die Landesnahverkehrsgesellschaft hat sich bewährt und muss erhalten bleiben.“
Meine beiden letzten Sätze habe ich aus dem Antrag der SPD übernommen. Betrachten Sie diesen Hinweis bitte als entsprechende Fußnote.
Die Begründung des Antrags ist richtig. Leider wäre es verfrüht, diesem Antrag zuzustimmen. Denn eine weiterführende Regelung ab 2011 auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft bleibt abzuwarten.
Für mich sind auch die Kosten, die das Land Niedersachsen in Zukunft zu tragen hat, eine entscheidende Größe.
Ziel muss es sein, Planungssicherheit und Verlässlichkeit für das Land und die Unternehmen zu erzielen. Das Verfahren muss zukunftstauglich und demografiefest sein. Deshalb kann ich dem Antrag der SPD-Fraktion heute nicht mit gutem Gewissen zustimmen.
(Ronald Schminke [SPD]: Dann stim- men Sie ihm doch aus schlechtem Gewissen zu! Hauptsache, Sie ma- chen überhaupt einmal etwas mit!)
Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist Herr Dr. Sohn für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön!
Darauf steht: Erhaltet den Artikel 9 der Japanischen Verfassung! - Dieser Artikel legt fest, dass Japan niemals wieder Krieg führen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Will, unsere ganze Fraktion ist Ihnen sehr dankbar für Ihren Antrag und dessen Begründung. Ihre Vermutung, es liege an den Linken, dass die CDU ihn ablehnt, hat sich nun als falsch herausgestellt. Das wird insofern ganz nützlich sein und bei den Kommunalwahlen eine Rolle spielen, als damit dokumentiert ist, dass die CDU den völlig vernünftigen Antrag mit der richtigen Überschrift „Keine Kürzungen der Ausgleichszahlungen bei der Schülerbeförderung in Niedersachsen“ aus inhaltlichen Gründen ablehnt. Das wird jetzt gleich passieren. Wir werden das kommunalpolitisch aufmerksam registrieren. Ich hoffe, auch die Grünen und die SPD werden das publizieren.
Denn natürlich ist das in vielen Flächenkreisen ein großes kommunalpolitisches Thema. Herrn Heinekings Annahme, dass es im Moment ganz ordentlich laufe, ist nämlich falsch. Der Schülertransport steht schon jetzt in vielen Regionen unter erheblichem Druck:
Viele Schulbusse sind zu alt. Niedersachsen hat einen der ältesten Schulbusparks des ganzen Landes. Ich meine sogar, es hat den ältesten.
Auch die Taktungen sind schlecht. In vielen Kreisen gibt es jetzt Diskussionen, Busse nicht mehr zur ersten, zweiten, dritten, vierten Stunde, sondern nur noch zur ersten, dritten, fünften Stunde fahren zu lassen. Das wirft natürlich erhebliche Probleme für jüngere Schüler auf.
Die ganze Diskussion über den Transport von Schülern der Sekundarstufe II will ich gar nicht erwähnen.
Es gibt erhebliche Diskussionen über die Erhöhung der Kilometeruntergrenze, z. B. von bisher 2 auf 3 km. Auch die haben Sie mit zu verantworten.
Die ganze Diskussion in den Landkreisen weist darauf hin, dass der Schülertransport im Flächenland Niedersachsen nicht nur nicht verschlechtert