Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

(Beifall bei der CDU)

Deshalb war es richtig, dass man beide Wege erprobt hat und genau geprüft hat, was der richtige Weg ist.

Herr Minister Schünemann, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Behrens?

Sehr gerne.

Frau Behrens!

Sehr geehrter Herr Schünemann, es geht doch gar nicht darum, dass auch nur einer in diesem Hause etwas gegen den Kampf gegen kinderpornografisches Material auf allen Ebenen haben könnte. Das ist Konsens, da sind wir alle an Ihrer Seite, wenn es darum geht, diesen zu stärken.

(Beifall bei der SPD)

Die Aktuelle Stunde steht aber unter dem Thema „Für Bürgerrechte - Löschen statt Sperren“. Deswegen wäre es schön, wenn auch ein Innenminister - vielleicht neben dem Justizminister - darstellen würde, wie er sich die Durchsetzung von Bürgerrechten vorstellt; denn Ihr Thema ist ein Seitenthema.

Herr Minister!

Ich finde es schon sehr bemerkenswert, wenn der Kampf gegen Kinderpornografie als ein Seitenthema gesprochen wird. Das ist für mich das Hauptthema!

(Beifall bei der CDU)

Das Gesetz, über das wir reden, ist gerade in diesem Zusammenhang auf den Weg gebracht worden. Nun müssen wir uns die Fakten genau anschauen.

Dabei ist keine Frage, dass das Löschen der Seiten der beste Weg ist. Wenn die Seiten weg sind, sind sie weg. Wenn wir es tatsächlich schaffen sollten, dass 99 % der fraglichen Seiten gelöscht werden können, dann ist das ein guter Wert. Aber Sie müssen berücksichtigen, dass man dafür auch auf Staaten angewiesen ist, wo es nicht so einfach ist, eine Löschung durchzusetzen. Die Statistik weist aus, dass eine Löschung bis zu 30 Tage dauert, wenn nicht sogar erheblich länger.

Deshalb ist es meiner Ansicht nach verkürzt, die Seiten einfach nur zu löschen, wenn man beim Kampf gegen Kinderpornografie erfolgreich sein will. Wenn ich es über Sperren erreichen könnte, diese Seiten sofort aus dem Netz zu nehmen, und mir es innerhalb von 30 Tagen dann gelingt, sie zu löschen, dann ist das nicht abwegig, nicht absurd, sondern aus meiner Sicht der bessere Weg im Kampf gegen Kinderpornografie.

(Glocke der Präsidentin)

Es geht darum, die Kinder wirklich davor zu schützen. Das ist meiner Meinung nach der Hauptpunkt.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, in der Aktuellen Stunde sind fünf Minuten Redezeit vorgesehen. Sie haben die Möglichkeit, noch einen letzten Satz zu sprechen.

Ich möchte noch auf die Aussagen der Fraktion DIE LINKE eingehen, dass ich darauf hingewiesen hätte, dass man auch extremistische Seiten löschen sollte.

Ich will das an diesem Beispiel noch ausführen. Das Internet ist eine moderne Kommunikationsmöglichkeit. Früher war man ausschließlich auf Zeitungen angewiesen. Wenn man sich die Verbreitung rechtsextremer Propaganda über Zeitungen vorstellt, dann ist klar, dass sich jeder darüber aufregen würde. Deshalb habe ich vorgeschlagen, Provider zu verpflichten, Nutzungshinweise zu formulieren und Geschäftsbedingungen zu erlassen, damit sie extremistische Seiten selbst vom Netz nehmen können; denn es kann doch wohl nicht wahr sein, meine Damen und Herren, dass wir es hinnehmen, dass sich extremistische Organisationen z. B. über das Internet darstellen und gerade islamistischer Extremismus verbreitet wird, weshalb es Einzeltäter wie in Frankfurt gibt.

Darüber muss man doch genauso nachdenken. Über das Internet muss doch auch so etwas gelöscht werden können. Ansonsten darf man sich nicht wundern, wenn man im Kampf gegen den Extremismus nicht erfolgreich ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Frau Flauger, ich bitte um Nachsicht. Ich habe die Zwischenfrage nicht mehr zugelassen, weil die Redezeit bereits überschritten war.

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinde Achim und der Gemeinde Börßum, Samtgemeinde Oderwald, Landkreis Wolfenbüttel - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3416 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3508

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen dahin gehend verständigt, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Wortmeldungen sind nicht eingegangen.

Vor diesem Hintergrund können wir gleich zur Einzelberatung kommen. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über den Zusammenschluss der Samtgemeinden Bodenteich und Wrestedt und über die Neubildung der Gemeinde Wrestedt, Landkreis Uelzen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3440 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3509

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen auch in diesem Fall, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Auch hierzu haben sich die Fraktionen im Ältestenrat dahin gehend verständigt, dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache zu verabschieden. - Auch hier höre und sehe ich keinen Widerspruch.

Insofern kommen wir ebenfalls gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Bei den Fraktionen der Grünen und DIE LINKE.

Damit ist auch dieser Punkt abgearbeitet, und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2350 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3529 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3560

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Damit kommen wir zur Beratung. Von der CDUFraktion hat sich Herr Kollege Güntzler zur Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag soll heute eine Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes beschließen. Dieses Gesetz regelt die Vollstreckung von Ansprüchen des Landes, einer Gemeinde, eines Landkreises oder anderer Körperschaften, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1982, sodass es durchaus angebracht war, es zu novellieren. Mit der Novelle ist es in zahlreichen Punkten an die Zivilprozessordnung und an die Abgabenordnung angepasst worden. Aber das wesentliche Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, das Verwaltungsvollstreckungsverfahren im Interesse der Vollstreckungsschuldner, der Gläubiger, aber auch der Vollstreckungsbehörden deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. Hier geht es darum, einen Interessenausgleich zwischen den am Verfahren Beteiligten zu schaffen.

Uns war wichtig, dass die berechtigten Interessen der Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldner durch die vorgesehenen Änderungen nicht beeinträchtigt werden. Von daher war es auch gut, dass im Gesetzgebungsverfahren vom Ausschuss noch einige Änderungen beschlossen worden sind. In diesem Zusammenhang gilt mein besonderer Dank dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der diese Beratungen sehr kritisch, aber auch konstruktiv begleitet hat.