Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist unverschämt! - Zuruf von der CDU: Böswillige Unterstellun- gen, Herr Kollege! - Gegenruf von der SPD: Kalt erwischt!)

- Wollen Sie das vielleicht untereinander klären? Im Moment stehe ich in der Mitte zwischen Ihnen beiden.

Was ausdrücklich noch der Klärung bedarf, ist einerseits die insgesamt unbefriedigende Situation der Besoldung im Vergleich zu anderen Bundesländern und sind andererseits und ganz besonders die Defizite im Bereich der Erhöhungen bei der Feuerwehr- und Polizeizulage und bei der Zulage für Dienste zu ungünstigen Zeiten bei Feuerwehr, Polizei und anderen Berufsgruppen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das haben Sie doch gerade erklärt bekommen! Ha- ben Sie nicht zugehört?)

Es geht nicht an, dass die jüngste Anpassung in dieser Sache noch zu D-Mark-Zeiten war. Die Kolleginnen und Kollegen von ver.di weisen draußen zu recht auf ihre Forderungen hin.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb kann es nicht sein, dass es einerseits eine Erhöhung der Zulage bei Straßenwärtern gibt, weil es sich insofern um tariflich Beschäftigte handelt, Herr Finanzminister, dass es aber andererseits keine analoge Erhöhung der Feuerwehrzulage gibt. Das ist ein Widerspruch; das ist etwas, was nicht zusammenpasst, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist doch eben erläutert worden!)

Wenn wir weiterhin engagierte und motivierte Beamtinnen und Beamte haben wollen, dann müssen solche Regelungen insgesamt auch nachvollziehbar sein. Das sind sie an dieser Stelle nicht. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Zuschläge bei der Polizei - ich habe es gesagt -, für die geforderte Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Polizeizulagen und für weitere Forderungen.

Das alles muss allerdings nicht heute, sondern kann gesondert in einem Paket geregelt werden.

Es muss aber geregelt werden, meine Damen und Herren, weil eine angemessene Alimentierung des Berufsbeamtentums ein Grundsatz ist, der Beachtung finden muss. Dabei geht es gerade nicht um eine variable Größe, die sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten richtet. Vielmehr findet die angemessene Alimentierung ihren Rechtsgrund in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Dazu gehören dann auch Zuschläge und andere Dinge.

(Beifall bei der SPD)

Sie aber bewerten, wie Ihre Vorlage deutlich zeigt, die Forderungen des DGB und des NBB nach „haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten“. Das ist der Fehler.

Obwohl wir in dieser Hinsicht deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf haben, werden wir dem Gesetz zustimmen, damit wenigstens die darin vorgesehene ungekürzte Übertragung des Tarifabschlusses beschlossen wird, obwohl damit noch nicht alle Fragen einer angemessenen Alimentierung geklärt sind.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Kollege Hilbers von der CDU-Fraktion hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebels, ich kann mir Ihren Auftritt hier nur so erklären, dass Ihr Redetext vor der Rede des Finanzministers fertig war. Dann hatte Ihnen der Finanzminister alles erklärt, aber dazu passte dann Ihr Text nicht mehr. Anders kann ich mir nicht erklären, was Sie hier vorgetragen haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Ihnen ist bezüglich der Feuerwehrzulage deutlich gemacht worden, wie sich die Dinge verhalten. In Niedersachsen haben wir keine Landesfeuerwehrbeamte. Folglich ist das eine kommunale Aufgabe. Somit muss erst einmal die kommunale Seite verhandeln. Dann kommt, wie der Finanzminister es vorgetragen hat, das Land mit an den Tisch, und dann werden die Dinge geregelt. Aber umgekehrt geht es nicht.

Das ist Ihnen in aller Deutlichkeit erläutert worden. Dieses Thema hier so darzustellen, als handele es sich um ein Defizit, ist völlig falsch und geht an der Sache vorbei. Das ist Ihnen in aller Breite erläutert worden, und Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass das in dieser Weise abgearbeitet wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Gleiche gilt für die Straßenwärterzulage. Auch das ist hier deutlich erläutert worden. All das haben Sie negiert, und Sie haben so getan, als wäre die Erklärung überhaupt nicht gegeben worden. So, wie Sie es dargestellt haben, ist es eben nicht. Sie müssen sich hinter die Ohren schreiben, dass das in der Auseinandersetzung hier so nicht geht.

(Johanne Modder [SPD]: Na, na, na!)

Vielmehr müssen wir bei den Dingen bleiben, wie sie sich in Wahrheit darstellen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind und wie sie hier nochmals erläutert worden sind. Dabei handelt es sich um eine 1 : -Umsetzung des Tarifvertrages. Das machen wir hier ganz konsequent, und das werden wir auch bei den anderen Dingen, die Sie genannt haben, machen. Da ist aber zunächst die kommunale Seite am Zug.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion erwidert Herr Kollege Bachmann. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn hier jemand etwas nicht verstanden hat, dann sind Sie es, Herr Hilbers.

(Beifall bei der SPD)

Der Kollege Siebels hat deutlich gemacht, dass seit über zehn Jahren Zulagen, die Bezügebestandteil sind, nie angepasst wurden. Ferner hat er sehr deutlich gemacht, dass es Ungleichbehandlungen bei Zulagen im Tarifrecht auf der einen Seite und für entsprechend betroffene Beamtinnen und Beamten auf der anderen Seite gibt. Diese Frage hätte vorher geklärt werden können, um sie jetzt im Zuge der Besoldungsgesetznovelle endgültig beantworten zu können.

Sie sind z. B. überhaupt nicht darauf eingegangen, dass es auch um die Amtszulagen von Polizei und Feuerwehr geht, wo auch Gleichheit hergestellt werden sollte. Im Falle der Polizei geht es um Landesbeamte, die genauso hinterherhängen, bei

denen Sie genauso seit Jahren nicht angepasst haben.

(Beifall bei der SPD)

In dem Zusammenhang von Konnexität zu sprechen, ist ein bisschen schwierig; denn wir beschließen heute mit dem Besoldungsgesetz auch über die Bezüge der Kommunalbeamtinnen und -beamten. Auch diese Bezüge werden erhöht, und da sind die Kommunen die Zahlungsverpflichteten. Das ergibt sich aber aus Tarifabschlüssen.

Insofern geht es um eine Analogie zum Tarifvertrag, was aus unserer Sicht nicht unbedingt etwas mit der Konnexität zu tun hat. Zu den Bezügen gehören auch die Funktionszulagen, die Amtszulagen und die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Wenn Herr Möllring das ernst gemeint hätte, hätte er die Gespräche vorher geführt, und wir hätten das Paket heute beschlossen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Bachmann, vielen Dank für die Erwiderung. - Herr Minister Möllring wird das jetzt gleich klarstellen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens weise ich darauf hin, dass wir auch beim letzten Mal den Tarifvertrag 1 : 1, nämlich inhalts- und zeitgleich, umgesetzt haben. Herr Siebels, wer etwas anderes sagt, sagt schlicht die Unwahrheit.

(Beifall bei der CDU)

Hier zu sagen, dabei handele es sich bei dieser Landesregierung um eine Überraschung, ist also völlig verfehlt.

Zweitens habe ich darauf hingewiesen, dass wir uns in den Tarifverhandlungen - Herr Witthaut hat als Mitglied der Verhandlungskommission der Gewerkschaft mit am Tisch gesessen - geeinigt haben, dass wir hinsichtlich einer eventuellen Feuerwehrzulage über das Ob, den Inhalt und die Höhe nur gemeinsam mit den Kommunen verhandeln können, weil es für die TdL relativ einfach gewesen wäre - nur Hamburg hat auf dieser Ebene Feuerwehrleute - zu sagen, welche Zulage die Feuerwehrleute erhalten, weil alle anderen 13 in der TdL organisierten Länder nicht einen einzigen Feuerwehrmann haben.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Auch Niedersachsen hat beamtete Feuer- wehrleute, z. B. bei der Landesfeuer- wehrschule!)

- Herr Bachmann, man merkt, dass Sie keine Ahnung haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Jetzt sind Sie aber auf sehr dünnem Eis, Herr Finanzminister!)

Wenn Sie hier in der Sache argumentieren wollen und ernst genommen werden wollen, müssen Sie sich schon mit den Sachverhalten auseinandersetzen.

In Hamburg sind die Feuerwehrleute Landesbeamte. In Bremen, einem Stadtstaat, bestehend aus zwei Städten, sind sie kommunale Beamte.

(Zuruf von der SPD)

- Ich kann es ja nicht ändern! Ich erkläre Ihnen, wie es ist. Sie können die Wahrheit doch nicht umdrehen.

Bremen ist sowohl in der TdL organisiert als auch in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, die VKA. Das ist nun einmal so. Je nachdem, wem eine Mitarbeitergruppe in Bremen zugeordnet ist, gilt entweder der Tarif für die beim Land beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Tarif für die bei den Städten Bremen und Bremerhaven beschäftigten.

Das kann ich nicht ändern, das ist Tarifrecht. Das ist verfassungsrechtlich geschützt. Das muss man wissen, wenn man hier mitredet. Deshalb ist die Situation in Bremen anders als in Hamburg, das ja nicht aus zwei Städten besteht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Und wie ist es mit Berlin? Sie haben nur Hamburg dargestellt!)