Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Und wie ist es mit Berlin? Sie haben nur Hamburg dargestellt!)

Wir haben uns mit den Spitzen der Gewerkschaft geeinigt, dass es sinnvoll ist, das gemeinsam mit der VKA zu machen. Wir haben uns verabredet, dass die VKA, die ja einen anderen Verhandlungsrhythmus hat, uns und Hamburg hinzuzieht, wenn über Feuerwehrzulagen oder ähnliches diskutiert wird. Dann werden wir uns gemeinsam einig.

Die anderen Zulagen, die Sie angesprochen haben, haben mit dem Tarifvertrag nichts zu tun. Über diese kann man diskutieren, sie haben aber

mit der Umsetzung des Tarifvertrages überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, als Nächstem erteile ich Herrn Kollegen Adler von Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind dafür, dass das, was die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst für die Angestellten ausgehandelt haben, auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Das ist in der Tat keine Selbstverständlichkeit; darauf ist zu Recht hingewiesen worden. Aus unserer Sicht wäre es viel besser, man würde das nicht jedes Mal durch ein Gesetz regeln, sondern über einen öffentlich rechtlichen Vertrag; auch diese Lösung wurde schon häufiger diskutiert, zumal dann darüber verhandelt und nicht nur von oben bestimmt werden würde. Das würde den Gewerkschaften jedenfalls mehr Sicherheiten geben.

In diesem Fall haben wir uns trotzdem zu einer Stimmenthaltung entschlossen, weil wir der Meinung sind, dass berechtigte Anliegen der Berufsfeuerwehrleute hier hätten aufgegriffen werden können. In diesem Bereich gibt es wirklich ein Problem. Seit 19 Jahren ist die Feuerwehrzulage nicht angepasst worden. Die Feuerwehrzulage ist noch nicht einmal ruhegehaltsfähig.

Das spezifische Problem - das ist bereits angeklungen - liegt darin, dass die Feuerwehrbeamten in Niedersachsen kommunale Beamte sind. Wenn wir jetzt ein Landesgesetz verabschieden, mit dem wir die Feuerwehrzulage erhöhen, dann bekommen wir ein Problem mit der Konnexität, weil die Kommunen sagen werden, dass wir etwas zu ihren Lasten beschlossen hätten.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das ist Quatsch!)

- Das ist zumindest ein Problem, zumal die Kommunen sagen, sie könnten diesen Punkt nicht regeln, weil es sich um ein Landesgesetz handelt.

Von daher bin ich der Meinung, dass man diesen Teufelskreis nur durchbrechen kann, indem man die Kommunen an dieser Stelle entlastet und man sie auf diese Weise dafür entschädigt, dass die kommunalen Feuerwehrbeamten endlich ihre Feuerwehrzulage erhalten.

Darüber werden wir noch im Laufe dieses Jahres reden müssen, spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen, um eine Entlastung für die Kommunen zu finden und um gleichzeitig dem berechtigten Anliegen der Feuerwehrleute nachzukommen.

Man muss sich ihre Forderung vor Augen halten: 25 Euro je Monat. Das ist nicht so schrecklich viel. Wenn man das auf 1 500 Feuerwehrleute und ein Jahr hochrechnet, handelt es sich um rund 450 000 Euro. Dieser Betrag sollte wohl ermöglicht werden können, zumal wir erheblich Steuermehreinnahmen durch den konjunkturellen Aufschwung haben.

(Beifall bei der LINKEN)

In dem Zusammenhang möchte ich nur noch auf einen Fakt hinweisen, der uns zu denken geben muss. Seit Jahren wird den Beamtinnen und Beamten kein Weihnachtsgeld gezahlt. Gestern konnte ich in der Zeitung lesen, dass in Hamburg nun ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1 000 Euro gezahlt wird; für die Beamten mit Kindern erhöht sich dieser Betrag um 300 Euro je Kind. In anderen Ländern wird über dieses Thema also nachgedacht. Auch darüber werden wir noch einmal reden müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Grascha das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch meine Fraktion begrüßt selbstverständlich die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten. Auch wir begreifen dies als Selbstverständlichkeit.

Der Finanzminister hat schon darauf hingewiesen, dass sowohl der letzte als auch der diesjährige Tarifabschluss 1 : 1 umgesetzt wurde. Das ist für uns in Niedersachsen eine Selbstverständlichkeit. Der Finanzminister hat es ausgeführt. Dies ist in anderen Bundesländern ausdrücklich nicht so.

Ich möchte an der Stelle die Gelegenheit nutzen und mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums bedanken, die uns beratend bei der Haushaltsaufstellung zur Seite ge

standen und zu einer Punktlandung im Haushalt beigetragen haben. Wir haben entsprechende Vorsorge bei den Personalverstärkungsmitteln vorgenommen.

Zu der Frage der Zulage für Feuerwehrleute ist schon einiges gesagt worden. Herr Adler, ich kann die Frage nicht ganz nachvollziehen. Es ist nicht die Frage, ob es aufgegriffen wurde oder nicht. Es ist aufgegriffen worden. Das hat der Minister dargestellt. Die Form, in der dieses Thema weiter bearbeitet wird, halte ich für hinreichend. Es gehört aber eben nicht an diese Stelle, weil es nicht systematisch ist, das mit den Tarifabschlüssen für Angestellte zu verbinden. Es ist sinnvoll, das an anderer Stelle aufzugreifen. Das ist dargestellt worden.

Verlässlichkeit ist der Markenkern von CDU und FDP. Das gilt auch bei der Besoldung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit großer Mehrheit bei einigen Enthaltungen angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über Kapitalmaßnahmen zugunsten der Norddeutschen Landesbank - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3601 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/3642 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3672

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Eine mündliche Berichterstattung gibt es nicht.

Ich öffne die Beratung. Zunächst hat sich Herr Finanzminister Möllring zu Wort gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf, den wir direkt im Haushaltsausschuss eingebracht haben, setzen wir konsequent den Beschluss des Landtags vom 14. April 2011 um. Der Landtag hatte bei Enthaltung einer Fraktion im Übrigen einstimmig beschlossen, dass die Landesregierung ermächtigt wird, zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation der NORD/LB verschiedene Maßnahmen vorzunehmen: Umwandlung von Gesellschafterdarlehen, besondere Kapitaleinlagen, Perpetuals, Neuerwerb von Stammkapital und Wiederveräußerung an die HanBG in Höhe von 1,069 Milliarden Euro und eine zusätzliche Kapitalerhöhung um 600 Millionen Euro. - So weit war das beschlossen.

Im Gesetzentwurf ist darüber hinaus vorgeschlagen worden, dass sich diese 600 Millionen Euro Kreditermächtigung um den Betrag vermindern, um den bei Kapitalerhöhung mehr Steuern gegenüber dem anteiligen Soll eingegangen sind. Sie alle wissen, wir haben eine positive Steuerschätzung. Wenn wir diese Kapitalerhöhung machen, werden wir voraussichtlich mehr Steuern eingenommen haben als erwartet. Damit keine unnötigen Kreditermächtigungen der Landesregierung gegeben werden, soll das entsprechend vermindert werden.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Rückflüsse aus den Kapitalmaßnahmen der NORD/LB diese Kreditermächtigung vermindern. Es geht konkret um die stillen Einlagen der Sparkassen in Höhe von 78 Millionen Euro. Ich glaube, ich habe beim letzten Mal von 89 Millionen Euro gesprochen. Das war falsch. Ich habe im Haushaltsausschuss erläutert, dass ich mich geirrt habe. Ich bitte um Entschuldigung. Wenn die Sparkassen diese 78 Millionen Euro, wie zugesagt, umwandeln, hätten wir zusätzliche Rückflüsse. Das würde es entsprechend mindern. Das können wir jetzt nur noch nicht in das Gesetz schreiben, weil die Sparkassen noch Beschlüsse fassen müssen.

Zeitgleich und punktgenau zu der heutigen Gesetzesberatung liegt mir eine dpa-Meldung von heute Mittag vor. Danach berichtet die Wochenzeitung Die Zeit, dass insbesondere die Landesbanken

den Stresstest aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen gut bestehen werden. Ich hoffe, sie haben recht. Es werden deutsche Bankenkreise zitiert. Ich gehe davon aus, dass die Europäische Bankenaufsicht das genauso sieht.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile jetzt Frau Geuter von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NORD/LB hat eine wichtige strukturpolitische Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken hat sie in den letzten Jahren entscheidend zur Kreditversorgung der niedersächsischen Wirtschaft beigetragen. Gerade während der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich gezeigt, wie gut es war, dass die NORD/LB im Gegensatz zu anderen Landesbanken ein eher konservatives Geschäftsmodell verfolgt hat. Sie musste bisher nämlich keine staatlichen Stützungsmittel in Anspruch nehmen.

Natürlich ist es grundsätzlich richtig, wenn als Folge der Finanzkrise Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Banken vorgesehen werden, um Vorsorge für konjunkturell und finanziell schwierige Rahmenbedingungen zu treffen. Auch darauf hatte sich die NORD/LB eingestellt. Sie hat nämlich am Anfang dieses Jahres schon ein umfangreiches Kapitalverstärkungsprogramm beschlossen, das sicherlich auch in den nächsten Jahren seine Wirkung zeigen wird. Die Europäische Bankenaufsicht hat in diesem Jahr beschlossen, einen weiteren sogenannten Stresstest mit dem Ziel durchzuführen, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaftsunternehmen in die Banken zu stärken. Ob das allein mit diesem Stresstest gelingt, darüber darf man trefflich streiten.

Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung dieses Stresstests lassen allerdings erkennen, dass auch auf europäischer Ebene wieder Kräfte Einfluss gewinnen, die in der Vergangenheit schon häufiger versucht haben, unser bewährtes deutsches Dreisäulensystem im Bankenbereich infrage zu stellen. Wir haben bei den Diskussionen der