Der Kern der Frage geht in die Richtung: Warum wird der Vorbereitungsdienst noch einmal auf zwölf Monate verkürzt? Kann damit eigentlich noch die erforderliche Qualität sichergestellt werden?
Zum aktuellen Stand: Wir haben den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen schon von 24 auf 18 Monate verkürzt. Das neue Modell, das als Entwurf auf dem Tisch liegt, um auch hier debattiert und diskutiert zu werden, ist nicht alleine vom MWK und vom MK erarbeitet worden. Vielmehr haben wir eine Arbeitsgruppe beauftragt, an der alle lehrerbildenden Institute in Niedersachsen beteiligt wurden. Das heißt, das, was hier auf dem Tisch liegt, ist mit den Fachleuten, die die Lehramtsausbildung vor Ort praktizieren, abgestimmt und entspricht im Prinzip den Bedarfen der Zukunft.
Wie sieht es gegenwärtig aus? - Die gegenwärtig auf 18 Monate angelegte Dauer des Vorbereitungsdienstes bedeutet für die Anwärterinnen und
Anwärter unter Berücksichtigung der Ferienzeiten eine reine Ausbildungszeit von 14 Monaten. Die Laufbahnprüfungen liegen in den letzten beiden Monaten, sodass sich netto bereits jetzt eine Ausbildungszeit von lediglich zwölf Monaten ergibt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Anwärterinnen und Anwärter während der gesamten Ausbildungsdauer eigenverantwortlich unterrichten. Insofern wird zukünftig davon ausgegangen, dass durch das fünfmonatige Praxissemester im Rahmen des Masterstudiums und die Praktika im Rahmen des Bachelorstudiums ein deutlich höherer Praxisanteil und damit eine deutlich höhere Professionalität der dann in den Schuldienst, in das reale Unterrichten eintretenden Lehrerinnen und Lehrer gegeben sein wird. Das ist im Prinzip das, was in der letzten Pisa-Studie von 2009 - wenn Sie in den Ergebnisbericht hineinschauen - erwähnt wurde: die Professionalisierung der Lehrerausbildung und ein höherer Praxisanteil.
Jetzt gibt es fünfmonatiges Praxissemester, in dem man gemeinsam mit Mentoren und vernetzt mit den Studienseminaren die angehenden Lehrerinnen und Lehrer an die Praxis heranführt.
Das hat noch einen wesentlichen Vorteil: Durch dieses fünfmonatige Praxissemester - im Wesentlichen richten sich ja alle mit dem Bachelorstudium darauf aus, Lehrer zu werden; es sei denn, dass man damit in den Erwachsenenbildungsbereich oder sonst wohin geht - wird dem Rechnung getragen, was wir oft beklagen und was angeblich ein Problem der Lehreausbildung insgesamt sei: dass manchmal Menschen Lehrer werden, die viel zu lange damit warten, sich selber zu prüfen, ob die Praxis des Lehramtes bzw. das Unterrichten von Kindern tatsächlich der Beruf ist, den sie anstreben. Durch dieses fünfmonatige Praxissemester lässt sich ein hohes Maß an Sicherheit in der Beantwortung der Frage erzielen, ob man tatsächlich am Ende als Lehrer bzw. Master of Education in die Schulen gehen will, um dort zu unterrichten. Das heißt, wir greifen genau die Forderung des Antrages auf, frühzeitig Orientierungswissen darüber zu geben, ob der Lehrerberuf geeignet ist.
gefragt hat, frage ich noch einmal detailliert nach: Wie hoch ist beispielsweise der Anteil des eigenverantwortlichen Unterrichts während des Referendariats? Ist gewährleistet, dass die Referendare in diesem einen Jahr hinreichend Zeit haben, ihre Arbeit für das zweite Staatsexamen zu schreiben? Können sie sich trotz des eigenverantwortlichen Unterrichts hinreichend positiv auf die zweite Staatsprüfung vorbereiten?
Gerade über diesen Punkt ist in der Arbeitsgruppe und im Verbund der lehrerbildenden Fakultäten, die wir in Niedersachsen haben, intensiv diskutiert worden. Die Antwort darauf wird jetzt von den Fachleuten bei der Entwicklung der Curricula gegeben. Das ist sehr wohl im Blickpunkt, und es ist natürlich keine Sache, die wir jetzt von oben verordnen. Es ist aber völlig klar, dass das ein ganz wesentlicher Punkt sein wird, wenn die Curricula gestrickt werden.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen, die Minister Althusmann gerade im Hinblick auf das Einbinden der Praxis vorgetragen hat - das ist sicherlich sinnvoll, auch wenn es unterschiedliche Meinungen gibt, wie man das macht -, frage ich die Landesregierung: Warum erachtet sie diese Einbindung der Praxis nicht auch für angehende Gymnasiallehrer als nötig?
Noch einmal, Frau Heiligenstadt: Weder Frau Wanka noch ich haben gesagt, dass wir nicht auch im Studium des angehenden Gymnasiallehrers eine stärkere Praxisorientierung für notwendig halten. Wir haben Ihnen hier ein Projekt auf den Tisch gelegt, das lautet: Veränderung der Master
In den nächsten Jahren werden wir natürlich auch mit Blick auf alle anderen Lehrämter sehr genau überprüfen, welche weiteren Maßnahmen wir noch auf den Weg bringen können, um auch dort zu einer noch stärkeren Praxisorientierung zu kommen. Das Projekt „Grundschule, Hauptschule, Realschule“ ist also nicht abgeschlossen, sondern wir entwickeln es in den nächsten Jahren für die anderen Lehrämter fort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Althusmann die richtige Erkenntnis hatte, dass eine Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung nicht zum Nulltarif zu haben ist und die Begleitung durch Mentoren auch finanziert werden muss, frage ich die Landesregierung, welche zusätzlichen Ressourcen dann an die Universitäten gehen - die Universitäten müssen ja auch eine Begleitung und Anleitung während der Praxisphase sicherstellen - und ob die Studierenden während der Praxisphase weiter zur Kasse gebeten werden und Studiengebühren zahlen müssen.
Es ist völlig klar, Frau Andretta, dass es, wenn dieser Studiengang bei den Hochschulen ausgeweitet wird bzw. wenn es einen zweijährigen Masterstudiengang gibt, natürlich zusätzliche Ressourcen erfordert. Aber nicht nur dafür, sondern es kann nur funktionieren, wenn der Kontakt, die Anbindung zwischen der Schulseite, den Studienseminaren und der Hochschule sehr eng ist. Das heißt, dort braucht man Personal und Verbindungen. Man braucht auch eine stärkere Qualifizierung der Fachseminarleiter. Dafür haben wir für die nächsten Jahre mit den Hochschulen Gelder in Millionenhöhe - der Finanzminister ist anwesend - geplant.
Es gibt auch in anderen Studiengängen Praxissemester. Wenn es ein reines Praxissemester ist, zahlen die Studierenden in der Zeit keinen Studienbeitrag. Es hängt davon ab, wie die Hochschule das macht, ob sie es als Block oder in anderer Form macht. Aber wenn es ein Praxissemester in der beschriebenen Art ist, werden die Studierenden in der Zeit von Studienbeiträgen befreit.
(Beifall bei der CDU - Wolfgang Wulf [SPD]: Auch für die Nebenfächer? - Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Grund- sätzlich?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt auf ein etwas anderes Thema. Herr Minister Althusmann, Sie haben vorhin über die Herausforderungen für die Grundschulen in Bezug auf die Frage der Inklusion gesprochen. Deshalb möchte ich von der Landesregierung wissen: Wird in der Lehramtsausbildung die inklusive Didaktik für alle Schulformen verbindlich vorgeschrieben und, wenn ja, in welchem Umfang?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Inklusion ist inzwischen Teil nahezu aller Lehrerausbildungen der Länder. In unsere niedersächsische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und auch in die Durchführungsverordnung haben wir die Inklusion ausdrücklich aufgenommen, damit die Teilnehmer an den Studienseminaren frühzeitig auf das Thema Inklusion vorbereitet werden.
Darüber hinaus werden wir erleben, dass mindestens eine bis zwei Universitäten - auf jeden Fall die Universität Hildesheim - einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang für inklusive Pädagogik auf den Weg bringen werden, der innerhalb von 18 bis 24 Monaten bereits fertige Lehrkräfte in die Lage versetzen soll, mit den deutlich höheren Herausforderungen einer inklusiven Pä
Ich habe das schon im Zusammenhang mit dem Primarschul- bzw. Grundschullehramt erwähnt, das ich grundsätzlich für ein eigenständiges Studienmodell halte. Solche speziellen Fragen werden in den nächsten Jahren in der Grundschullehrerausbildung von hoher Bedeutung sein; da die Grundschullehrer die ersten sind, die auf Kinder mit und ohne Behinderung treffen. Es ist wichtig, dass wir in dieser Lehramtsausbildung eine spezielle Vorbereitung und spezielle Inhalte verankern, damit dieses qualitativ besser gelingen kann. Das werden wir tun.
- Nein, das ist auch Teil aller anderen Bereiche, das wird in allen weiteren Schulformen in den nächsten Jahren der Fall sein und für alle Bundesländer gelten.
Die Kultusministerkonferenz wird sich im Herbst damit beschäftigen. Alle Länder, die SPD- und die CDU-regierten Bundesländer, sowie die Behindertenverbände, mit denen ich kürzlich in Berlin gesprochen habe, haben sich grundsätzlich auf Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Inklusion verständigt. Der Entwurf liegt mir schon vor. Dieser Rahmen wird im Herbst dieses Jahres, spätestens im Dezember, von der Kultusministerkonferenz für alle Bundesländer beschlossen werden.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Klare, eingedenk der Tatsache, dass dieses Thema auch in den Bereich Wissenschaft und Kultur gehört und ich Mitglied im zuständigen Ausschuss bin, stelle ich die Frage an die Landesregierung, ob es dadurch eventuell schwerer wird, in den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen oder in anderen Ländern zu wechseln.
Es wird nicht schwerer, sondern sogar einfacher. Das ist ein Ergebnis der jahrelangen Diskussion in der KMK. Das war ein Vorwurf von Eltern, die verständlicherweise gesagt haben: Wenn unsere Kinder studieren und in Bayern oder anderswo Lehrer werden wollen, ist ein Wechsel nicht ohne Weiteres möglich; schon gar nicht ist der Vorbereitungsdienst anderswo möglich. Dadurch, dass wir uns in der Kultusministerkonferenz nach jahrelangen Diskussionen - ich sage das noch einmal; das war kein einfaches Thema - auf gemeinsame Standards verständigt haben - sie müssen erfüllt sein -, ist die gegenseitige Anerkennung klar. In diesen Standards ist auch der Aspekt der Inklusion bereits enthalten.
Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Ich stelle fest, die Überprüfung der Eignung für das Lehramt sollte in den ersten Studiensemestern erfolgen. Von daher frage ich die Landesregierung, warum sie nicht flächendeckend das Hildesheimer Modell einführt, bei dem die Praxiserfahrung vom ersten Semester an im Mittelpunkt steht?
Frau Ministerin Wanka! - Ich hoffe, dass die Frage richtig angekommen ist. Gegebenenfalls müsste von Frau Kollegin Rübke noch einmal Gelegenheit genommen werden, die Frage kurz zu erläutern, wenn das gewünscht ist, Frau Ministerin.