Bevor die Frage kommt, wo Massentierhaltung und Großgewerbe anfangen, möchte ich gerne den Minister zitieren:
„Die Grenze zwischen bäuerlicher Landwirtschaft und Agrarfabriken zieht er deutlich: ‚Großgewerbe beginnt für mich bei neuen Ställen mit
Natürlich ist die Definition von Großgewerbe nicht allein nur an der Obergrenze festzumachen. Es geht auch um den Platzbedarf und die Haltungsform. Die Obergrenze wäre aber ein erster Schritt. Im Bundestag liegen Anträge der Fraktion der Grünen und der Fraktion der SPD vor, das auszuschließen. Auch der Niedersächsische Landkreistag hat in Anwesenheit des Ministerpräsidenten vehement gefordert, die Privilegierung auf rein bäuerliche landwirtschaftliche Betriebe zu beschränken und die Agrarfabriken auszunehmen. Deshalb fordern wir, dass man den Forderungen der Gemeinde Wennigsen nachkommt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir schließen uns der Petition der Gemeinde Wennigsen an. Hier wird ein Problem geschildert, das mittlerweile schon sehr viele Kommunen haben. Es ist nicht mehr allein ein Problem der Gemeinde Wennigsen. Unter dem Deckmantel der bäuerlichen Landwirtschaft werden Stallneubauten geplant und genehmigt, die in ihrer Dimension nichts mehr mit der klassischen bäuerlichen Landwirtschaft zu tun haben.
Wie Sie wissen, hat sich der Niedersächsische Landkreistag sehr intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Die neuen Grenzen, die Herr Lindemann dazu in die Diskussion gebracht hat, hat mein Kollege eben schon zitiert. Wenn man über diese Zahlen - 40 000 Stück Federvieh, 2 000 Mastschweine oder 800 Kühe - sicherlich noch sprechen muss, ist festzustellen: Das ist der richtige Weg. Es wird jetzt darauf ankommen, rechtlich gangbare Regelungen zu finden, die dieses Ziel durchsetzen können.
Dass die vorhandenen Instrumente nicht ausreichen, macht nicht nur die Gemeinde Wennigsen deutlich, sondern das wird in den Landkreisen Emsland und Vechta ganz besonders deutlich. Sie erinnern sich sicherlich noch an die Diskussionen,
die wir hier in den letzten Monaten geführt haben, in denen sich die Landräte ganz verzweifelt darum bemüht haben, entsprechende Regelungen zu finden, um der Antragsflut in ihren Gemeinden und ihren Kreisen Herr zu werden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, die Gemeinde Wennigsen hat eine ganz wichtige Frage angesprochen. Deshalb sind wir für Berücksichtigung.
Ebenfalls zu dieser Eingabe erhält Herr Kollege Langspecht von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, es wäre einfach schön, wenn Sie auch einmal zur Sache sprechen könnten. Die Eingabe haben Sie überhaupt nicht behandelt.
Es geht hier um Bundesrecht, es geht um § 35 des Baugesetzbuches. Wir sehen hier ebenfalls Handlungsbedarf in viehdichten Regionen. Wir wollen den Landkreisen mit einer hohen Viehdichte mehr Möglichkeiten geben, auf die Privilegierung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen Einfluss zu nehmen. Die Bundesregierung arbeitet schon längst an einem Gesetzentwurf zur Novellierung. Hierzu laufen derzeit Abstimmungsgespräche. Niedersachsen wird sich im Bundesratsverfahren positionieren, und zwar mit dem klaren Ziel - das haben wir auch im Ausschuss gesagt -, die gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich ab einer bestimmten Größenordnung einzuschränken, nämlich dann
- Herr Meyer, hören Sie genau zu! -, wenn in einer Region eine bestimmte Viehdichte pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche überschritten wird. Alle Beteiligten wissen, dass dies juristisch nicht einfach ist. Sie arbeiten aber daran. Ich sage auch sehr deutlich, dass es dabei nicht um die vollständige Abschaffung der Privilegierung gehen kann. Das wäre auf Bundesebene ohnehin nicht mehrheitsfähig. Wir werden im Bundesrat für unsere Position werben. Es wäre gut, wenn Sie, Herr
Also: Wir wollen eine Rechtsänderung. Deshalb muss es bei dem Beschluss des Ausschusses bleiben, die Eingabe als Material zu überweisen.
Ich rufe nun die Eingabe betreffend Einrichtung eines neuen Klinikums in der Gemeinde Vehlen auf. Frau Polat von der Fraktion der Grünen hat sich zu Wort gemeldet. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Petition geht es um den Neubau eines Klinikums in der Gemeinde Vehlen, Landkreis Schaumburg. Die Petition von Herrn Knickmeier, stellvertretend für eine Bürgerinitiative mit der Unterstützung durch 3 000 Bürgerinnen und Bürger, haben wir im Petitionsausschuss sehr intensiv diskutiert. Es hat auch ein Vororttermin stattgefunden. Ich als Berichterstatterin - die Abgeordneten aus der Region waren dazu eingeladen -, die Bürgerinitiative, der Landrat, das Planungsbüro, betroffene Bürgermeister und eine Vielzahl von Personen waren bei dem Vororttermin dabei. Es konnten einige Fragen geklärt werden. Es wurden aber auch einige Fragen aufgeworfen.
Zum Verfahren möchte ich hier noch einmal betonen, dass es mir zum ersten Mal in meiner siebenjährigen Zugehörigkeit im Landtag passiert ist, dass gegenüber einer Berichterstatterin, für die noch Fragen offen waren und die Erklärungen der Regierung zu einer ergänzenden Stellungnahme der Bürgerinitiative haben wollte, seitens der Mehrheit im Ausschuss das Verfahren abgebrochen wurde. Das ist wirklich eine Unverfrorenheit, zumal das Petitionsrecht ein Grundrecht ist. Das ist wirklich inakzeptabel, wenn die Berichterstatterin noch offene Fragen hat, die sie geklärt wissen will, zumal Vertreter der Ministerien noch da waren.
Wir haben deshalb vorgeschlagen, diese Petition zur Erwägung zu überweisen, weil wir meinen, dass offene Fragen hierzu, die insbesondere das
Landesrecht betreffen, noch zu klären sind. Meine Kollegin Frau Helmhold wird noch auf einige Punkte eingehen.
Ebenfalls für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt, wie von Frau Polat angekündigt, Frau Helmhold. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, dass sich die Bürgerinitiative nicht gegen den Neubau des Klinikums an sich wendet. Es ist ein sehr gutes Projekt, aus drei Kliniken ein Klinikum an einem neuen Standort zu machen. Die Frage ist nur, ob der Standort geeignet ist und wie die Entscheidung zustande gekommen ist. Dazu gibt es erhebliche Bedenken. Der Standort befindet sich mitten in der freien Landschaft. Dafür wird sehr viel wertvolle Fläche weggenommen. Außerdem ist das Verfahren sehr intransparent gewesen und für die Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht nachzuvollziehen.
Der Projektträger, also die Krankenhausgesellschaft, hat irgendwann den fertigen Standort präsentiert. Man kann an der Geschichte dieser Standortwahl und an dem Protest, der sich dagegen jetzt erhebt - in dieser Bürgerinitiative sind, wie gesagt, über 3 000 Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen -, sehen, dass man solche Großprojekte heute nicht mehr ohne die Bürgerinnen und Bürger machen kann. Das ist sozusagen Stuttgart 21 im Kleinen. Eine fertige Planung kann man den Bürgern an der Stelle nicht vor die Füße schmeißen.
Die fragen nach, die wollen beteiligt werden, die wollen die Kriterien wissen. Das sind ganz wichtige Dinge. Man kann nicht einfach sagen: Das kommt jetzt hierhin, weil wir das irgendwie entschieden haben. - So kann man mit den Menschen vor Ort nicht umgehen. Das reicht bis an den Rand eines Landschaftsschutzgebietes. Es müssen Straßen durch kleine Ortschaften gebaut werden, die extrem belastet werden. Das Mindeste, was die Bür
gerinitiative verlangt, ist eine transparente Suche nach Alternativstandorten. Die Berichterstatterin, meine Kollegin Frau Polat, hat an dieser Stelle noch eine Menge Fragen gehabt, die sie gerne noch erörtert und beantwortet hätte. So, wie Sie mit der Berichterstatterin im Ausschuss umgegangen sind, nämlich diese Diskussion und diese Informationsbeschaffung einfach abzuwürgen,
sind Sie im Prinzip mit den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Landkreis umgegangen, und die werden das schon zu werten wissen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine kurze Reaktion erforderlich, um dem Versuch der Legendenbildung entgegenzutreten.
Wir nehmen die Interessen der Bürgerinitiative dort sehr ernst. Das haben wir durch einen Ortstermin gemacht, das haben wir durch zahlreiche Vorlagen und zahlreiche Stellungnahmen gemacht. Das Ergebnis jedoch lautet: Zum jetzigen Zeitpunkt sind an keiner Stelle Verfehlungen erkennbar - nicht beim Landkreis Schaumburg, nicht bei den beteiligten Kommunen, nicht bei der Betreibergesellschaft. Ich meine, dass man das einmal zur Kenntnis nehmen muss, zumal es dort ein sehr intensives Verfahren mit vielen Veranstaltungen - auch mit den Bürgerinnen und Bürgern - gegeben hat.
Die Bürgerinitiative kann sich bei den weiteren Planungen vor Ort intensiv einbringen. Das weiß sie auch. Man darf aber kommunalrechtliche Zuständigkeiten nicht immer mit landesrechtlichen verwechseln.