das Ziel eine Quote von 60 % bis 2020 ist, dann unterstellen Sie mit Ihrer Kritik, wir seien nur für Quote statt für Qualität, z. B. dem NDR, dass er wohl nicht genau weiß, welche Angebote er zuvörderst barrierefrei gestaltet. Sie unterstellen, dass er nicht den „Tatort“ barrierefrei umsetzt, sondern vielleicht abseitige Sendungen für 2.30 Uhr in der Nacht. Das glaube ich nicht! Ich habe großes Vertrauen, dass zuerst die etwas quotenträchtigeren Angebote bearbeitet werden.
Nein, was Sie hier in Wirklichkeit machen, ist der Versuch, davon abzulenken, dass Sie sich mit diesem Thema weder beschäftigt haben noch beschäftigen wollen. Sie haben sieben Monate Zeit gehabt. Dann sagten Sie, die Anhörung habe erst im April stattgefunden. Aber von April bis Ende Juni, bis zu diesem Plenum, ist auch eine ganze Menge Zeit vergangen. Währenddessen hätte man sich damit beschäftigen und einen eigenen Änderungsantrag vorlegen können.
So bleibt das, was Sie heute gesagt haben, Nörgelei ohne Substanz und Ablenkung von der eigenen Untätigkeit an dieser Stelle.
Danke schön. - Zu einer dritten Kurzintervention hat sich Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einiges ist schon gesagt worden. Ich möchte auf den Aspekt der Gebühren und die Widersprüchlichkeit des gehörten Vortrags eingehen.
Herr Schobert, wir haben hier beschlossen - genauer: nicht wir; wir haben dagegen gestimmt, weil wir das an dieser Stelle für falsch halten -, Sie haben beschlossen, dass blinde und hörbehinderte Menschen in Zukunft ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen sollen, um barrierefreie Angebote zu fördern, auch im Fernsehen. Jetzt sagen Sie hier: Wir wollen das aber nicht, dazu wollen wir auch keine Vorgaben machen, das ist alles zu abstrakt. - Im Gegenzug fordern Sie, diese sehr viel konkreter zu gestalten, weil Sie dem NDR nicht zutrauen,
selbst zu entscheiden, welche Sendungen er sinnvollerweise und richtigerweise entsprechend untertiteln sollte. Ich weiß nicht, was Ihre Vorstellung ist, was mit den Gebühren derjenigen Menschen passieren soll, die bisher keine zahlen mussten. Wie könnte denn so ein Vorschlag aussehen? Sollen wir jetzt definieren, als Erstes den „Tatort“ zu untertiteln?
Dann vielleicht „Aktenzeichen XY … ungelöst“? - Gibt es das überhaupt noch? - Das ist doch absurd! Das ist doch wirklich völlig daneben. Ich weiß nicht, welche Vorstellungen Sie von der Autonomie der Rundfunksender haben.
Ich habe insgesamt den Eindruck: Alles, was Sie hier vorgetragen haben - ich weiß nicht, was wir von Ihnen oder der FDP noch hören werden -, sind Ausreden dafür, dass Sie sich damit nicht befassen wollen und dass Sie nicht den Mut haben, in diesem Landtag ein Zeichen zu setzen.
Herr Kollege Wittich möchte auf alle drei Kurzinterventionen antworten. Sie haben trotzdem nur 90 Sekunden Redezeit. Herr Schobert!
Frau Präsidentin, das passiert öfter. Ich danke Ihnen herzlich. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist meiner Meinung nach sehr wichtig: Die Unterstellung, die CDU-Landtagsfraktion oder auch meine Person trete nicht für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen ein, ist nicht richtig. Ich glaube, wenn Sie meine persönliche Vita kennen - bei einigen ist das der Fall -, werden Sie so etwas hoffentlich auch nicht wieder behaupten.
Norddeutschen Rundfunks, angeschlossen. Der Norddeutsche Rundfunk und auch der Vertreter von RTL haben vorgetragen, eine Quote sei überflüssig. Beide haben gesagt - bei dieser Anhörung haben wir alle fleißig mit den Köpfen genickt -, ein Hauptproblem sei der technische Bereich, weil eben nicht nur eigene Produktionen gesendet werden, bei denen die Untertitelung einfacher ist, sondern weil auch beispielsweise im Privatfernsehen Bereiche vorhanden sind, in denen nachts eine andere, längere Fassung gesendet wird als es tagsüber nach dem Jugendschutzrecht möglich ist.
(Dörthe Weddige-Degenhard [SPD]: Wie schaffen andere Länder das? - Daniela Behrens [SPD]: Die Nieder- lande! Wie macht die BBC das?)
All diese guten Argumente wischen Sie einfach beiseite, tun so, als hätte diese Anhörung nie stattgefunden. Das ist in meinen Augen, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht nicht ganz so der richtige politische Stil - - -
Herzlichen Dank, Herr Kollege Schobert. - Jetzt hat sich für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Flauger zu Wort gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle hier im Saal - im Fall der Zuschauerinnen und Zuschauer kann ich es nicht beurteilen, aber alle Abgeordneten hier - sind zum Glück nicht in der Situation, dass wir kaum sehen oder gar nicht sehen können, kaum hören oder gar nicht hören können oder so stark bewegungseingeschränkt sind, dass wir uns von zu Hause nicht wegbewegen können, sondern an unser Heim gebunden sind. Das ist gut so.
Aber es gibt eben viele Menschen - das ist von den beiden Vorrednerinnen der SPD und der Grünen vorgetragen worden -, die in einer anderen Situation sind. Diese Menschen sind sehr stark von der Beteiligung an gesellschaftlichen Angeboten ausgeschlossen. Sie haben wenig Zugang zu Unterhaltung. Sie haben wenig Zugang zu Informationen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dass wir alle uns dafür einsetzen, dass diesen Menschen, so weit es eben möglich ist, die Beteili
gung am gesellschaftlichen Geschehen ermöglicht wird. Das bezieht sich ausdrücklich, wenn Fernsehen und Rundfunk angesprochen werden, auch nicht nur auf die Frage von Informationssendungen, sondern ausdrücklich auch auf die Frage von Unterhaltungssendungen, beispielsweise auch Sportsendungen oder Spielfilme.
Vor diesem Hintergrund muss man sich entscheiden: Sehen wir das als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die wir alle gemeinsam tragen wollen? Wenn das so ist, so gehört das auch in die Auftragsbeschreibung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dann ist es auch die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dafür entsprechend tätig zu werden.
Wenn wir das so sehen und das entsprechend in den Aufgabenkatalog des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hineinschreiben, dann heißt das wiederum, dass die entsprechenden Gebührenanteile dafür zur Verfügung stehen müssen, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das entsprechend umsetzen können. Von daher ist der Änderungsantrag, der von SPD, Grünen und Linken vorgelegt worden ist, völlig schlüssig und eine Konsequenz unserer Position, die zumindest wir Oppositionsparteien gemeinsam tragen, dass es nämlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und folgerichtig der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieses Angebot bereitzustellen hat.
Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass auch bei CDU und FDP ein entsprechender Konsens darüber besteht. Ich will auch immer noch davon ausgehen, dass dies der Fall ist. Dann ist das Mindeste, das Sie hier und heute tun können, diesem Antrag zuzustimmen, der eine Zielmarge setzt, der sagt, dass das für diese Zwecke erforderliche Geld bereitgestellt werden muss, und der auch eine Aufforderung an die privaten Rundfunksender richtet, sich ebenso zu verhalten. Auch wenn auf die privaten Rundfunksender nicht direkt Einfluss genommen werden kann, so ist doch zumindest dieser Appell wichtig.
Das können Sie doch hier und heute tun und sagen: Eine Zielsetzung von 60 % bis 2020, die in unseren Augen wirklich realistisch und fast schon bescheiden ist, tragen wir mit. - Das ist doch eine Kompromisslinie, auf die sich alle Fraktionen dieses Hauses sollten verständigen können. Deshalb bitte ich Sie, sich einen Ruck zu geben und diesem Antrag zuzustimmen. Da tun Sie wirklich nichts
Schädliches, sondern nur etwas gesellschaftlich sehr Verantwortliches für diejenigen Menschen in unserer Gesellschaft, die stark benachteiligt sind.
Danke schön, Frau Flauger. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Rickert das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion hat gezeigt, dass es sich hier um ein doch sehr hochemotionales Thema handelt.
Ich werde jetzt versuchen, mit der gebotenen Sachlichkeit auf das einzugehen, was Sie in Ihrem Antrag formuliert haben. Ich gestehe Ihnen das Fazit, dass wir gegen Barrierefreiheit seien, zwar als rhetorische Einlage zu, als intellektuelle Schlussfolgerung hält dieses Fazit aber mit Sicherheit nicht.
Ihr Antrag ist in meinen Augen nicht zielführend, obwohl ich einigen Passagen - insbesondere der im ersten Teil dargestellten Analyse - durchaus zustimmen kann. Nur beim letzten Satz habe ich Bedenken, mit dem Sie die Privaten auffordern, etwas zu tun, ohne dass Sie es exekutieren können. Im Übrigen heißt es dazu im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem Sie - das ist ja noch gar nicht so lange her; so viel zum Impuls - ja alle zugestimmt haben - ich zitiere -:
„Die Veranstalter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.“
Also ist es schon geschrieben, und es ist schon Vorgabe. Von daher laufen Sie mit Ihrem Antrag den Geschehnissen hinterher.
Die hier erwähnte Anhörung hat übrigens gezeigt, dass der NDR auf diesem Feld sehr weit ist. Herr Schobert hat es bereits erläutert. Wir haben es gehört. Auch bei den Privaten tut sich etwas. Natürlich könnte es etwas mehr sein, aber ich bezweifle, dass Sie dies mit derart apodiktischen Forderungen erreichen können.
Auch angesichts Ihrer Forderung unter Nr. 2 kommen mir Bedenken. In der gestrigen Debatte über den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in der es im Wesentlichen um die Art und Weise der Gebührenerhebung und um die daraus später durch die KEF festzulegende Gebührenhöhe ging, habe ich die Vorstellung und Hoffnung geäußert, dass die Rundfunkbeiträge durchaus auch sinken können. Dabei habe ich auch an die Verantwortlichen der Rundfunkanstalten appelliert, mehr Kostenbewusstsein an den Tag zu legen. Wenn ich hier einer neuen Gebührenstruktur das Wort rede, bewirke ich - so jedenfalls ist meine Befürchtung - genau das Gegenteil.
Außerdem verlangen Sie in Ihrem Änderungsantrag, bis 2020 60 % aller Sendungen im öffentlichrechtlichen Rundfunk mit Audiodeskription, Untertitelung oder Gebärdensprachverdolmetschung auszustrahlen. In Ihrem vorherigen Antrag war übrigens von 80 % die Rede. Also eine ziemlich gegriffene Zahl. Im Ausschuss allerdings habe ich Sie darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der verfassten Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, den Intendanten entsprechende Vorgaben zu machen. Die Politik hat sich da rauszuhalten. Sie müssten sich an ihre Vertreter z. B. im Rundfunkrat wenden.
Auch an dieser Stelle erlaube ich mir ein Zitat aus dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In der Begründung steht - ich zitiere -: