Auch an dieser Stelle erlaube ich mir ein Zitat aus dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In der Begründung steht - ich zitiere -:
„Mit Blick auf die Rundfunkfreiheit und die verfassungsrechtlich geschützte Programmautonomie ist von der Vorgabe bestimmter Quoten … abgesehen worden. Die Länder sind sich allerdings einig, dass der Ausbau des Engagements auf dem Gebiet barrierefreier Angebote ein wichtiges Ziel zur Verwirklichung eines leistungsfähigen dualen Rundfunksystems bleibt.“
„In diesem Programmsatz sehen die Länder den Grundstein für einen weiteren schrittweisen Ausbau barrierefreier Angebote.“
So steht es im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich habe dem nichts hinzuzufügen und lehne daher Ihren Antrag ab. Arbeiten wir an der Thematik, meine Damen und Herren!
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rickert. - Zwei Kurzinterventionen auf Sie. Zunächst hat von der SPD-Fraktion die Kollegin Behrens das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Arbeiten wir an der Thematik, Herr Kollege! Das wäre schön. Wo ist denn der Vorschlag der FDP zum verstärkten Ausbau des barrierefreien Angebots bei den Fernsehsendern? - Ich habe heute keinen Vorschlag vernommen. Ich habe auch in den Beratungen im Fachausschuss keinen Vorschlag gehört. Das Einzige, was ich von der FDP höre, ist: Gebühren, Gebühren, Gebühren. - Auf der einen Seite erwarten Sie von den Menschen mit Behinderungen, dass sie Gebühren zahlen, auf der anderen Seite sorgen Sie aber nicht dafür, dass auch die Menschen mit Behinderungen alle Angebote nutzen können. Was ist das denn für eine Vorstellung von öffentlich-rechtlicher Verantwortung?
Außerdem haben wir die Quote nicht willkürlich gegriffen. Sie waren ja bei der Anhörung dabei. Wir haben die Quote - das habe ich in meinem Redebeitrag dargestellt - nach der Anhörung reduziert, in der NDR und RTL ihre Ausbauziele dargestellt und gesagt haben: 80 % sind etwas schwierig, aber 60 % sind durchaus zu leisten. - Ich möchte daran erinnern, dass der NDR jetzt schon bei 37 % liegt. Worüber diskutieren wir jetzt eigentlich? - Fakt ist doch, Herr Kollege - an dieser Stelle können Sie sich auch nicht aus der Verantwortung
stehlen -: Ihnen sind die Menschen mit Behinderung im Bereich Barrierefreiheit völlig egal. Ihnen geht es einzig und allein um die Gebühren. Sie sind nicht in der Lage, heute mit uns gemeinsam einen Appell zu tragen. Derartige Appelle beschließen wir in diesem Landtag an jeder Stelle. Wir fordern die Bundesregierung auf, wir fordern den Bundesrat auf, wir fordern die Wirtschaft auf, wir fordern alle möglichen Verbände auf. Wir schaffen es aber nicht, auch an die öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstalter zu appellieren, ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Herr Kollege, das, was Sie uns hier vorgetragen haben, ist nicht schlüssig.
Danke schön. - Eine weitere Kurzintervention kommt von der Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Flauger hat dazu das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Rickert, ich hätte Ihnen gern eine Zwischenfrage gestellt. Jetzt mache ich es aber auf diesem Weg. - Wissen Sie, es wird hier immer abstruser. Wenn man sich das Ziel setzt, bis in einigen Jahren eine bestimmte Marge zu erreichen, dann nimmt man üblicherweise halbwegs runde Zahlen. Sie kritisieren nun aber, dass der Wert von 60 % irgendwie sehr gegriffen sei. Nach der Anhörung ist der Wert von 80 % auf 60 % reduziert worden. Welche Ziele sollen hier denn nun gesetzt werden? Sollen wir hier hineinschreiben „55,423 %“? Oder wie stellen Sie sich das vor? - Ihre Argumente hier sind doch nur vorgeschoben. Ich verstehe Sie einfach nicht. Allmählich muss ich doch an Ihrer Haltung zu diesem Thema zweifeln.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte schon recht, als ich vorhin sagte, dass dieses Thema hochemotional ist und wir so nicht weiter vorankommen.
Sie haben mir offensichtlich nicht zugehört. Nicht die Politik hat die Aufgabe, eine Quote festzulegen, sondern das ist die Aufgabe der verfassten Gremien, des Rundfunkrates. Das ist so, und das ist meine Auffassung. Von daher kann ich nicht erkennen, warum ich das hier jetzt vorgeben soll. Wittich Schobert hat darauf hingewiesen: Die technischen Probleme sind derart gravierend, dass eine so pauschale Quote überhaupt nicht zielführend sein kann.
(Beifall bei der FDP - Kreszentia Flau- ger [LINKE]: Dann sagen Sie doch, Sie wollten gar nichts machen! Dann wären Sie ehrlich! - Gegenruf von Klaus Rickert [FDP]: Dummes Zeug!)
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rickert. - Nun spricht für die Landesregierung Herr Ministerpräsident McAllister. Bitte schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige wenige Anmerkungen aus Sicht der Landesregierung. Ich glaube, wir sind uns einig: Der Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen, ebenso aber auch im privaten Bereich ist ein besonderes Anliegen aller 16 deutschen Bundesländer. Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Trotz mancher Kritik, die heute vorgetragen wurde, haben erfreulicherweise vor allem ARD, ZDF und Deutschlandradio in den vergangenen Jahren in einem immer größeren Umfang Untertitelungen, Gebärdensprache, Hörfilme und entsprechende Formate im Internet angeboten. Auch darauf ist bereits hingewiesen worden. Beispielsweise betrug 2007 der Anteil untertitelter Sendeminuten im Ersten noch 22 %. Zwei Jahre später lag er bereits bei 33 %. Wir sind also in den letzten Jahren ein ganzes Stück vorangekommen.
Ich will hier eines ausdrücklich hervorheben: Unser Norddeutscher Rundfunk ist bei diesem Thema vorbildlich.
nommen, was den Anteil der barrierefreien Sendungen im Norddeutschen Rundfunk deutlich hat steigen lassen. Wittich Schobert hat darauf hingewiesen: Nach einer Quote von 24 % im Oktober lag sie im November bereits bei 30 % und zuletzt sogar bei 37 %, Tendenz weiter steigend. Ich finde, der Norddeutsche Rundfunk hat für diese Art der Politik Lob und Anerkennung verdient.
Dadurch, dass der Norddeutsche Rundfunk den Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf die Zulieferung für das Erste und auf seine Landesprogramme, die besonders zuschauerstark sind, setzt, profitieren von dieser Strategie nicht zuletzt auch die Digital- und Spartenkanäle der ARD, die zahlreiche barrierefreie Formate aus dem Ersten und dem NDRFernsehen übernehmen. Die Entwicklung illustriert also: Die Sender sind auf einem guten Weg.
Ich möchte noch etwas hervorheben, das Klaus Rickert angesprochen hat. Es ist vor allen Dingen einer Initiative Niedersachsens zu verdanken, dass eine unmissverständliche Formulierung in den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen wurde. Dieses Signal haben nicht nur die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender verstanden, sondern zunehmend auch die kommerziellen Sender. Auch dort tut sich etwas. Ich möchte ein Beispiel nennen. RTL, das reichweitenstärkste Fernsehprogramm, versieht seit Ende des vergangenen Jahres Primetimespielfilme mit Untertitelung. Diesen Service wird der Sender nach eigenem Bekunden erweitern. Auch hier gibt es also eine positive Entwicklung im Sinne der Betroffenen. Auch das sollte dieses Landesparlament grundsätzlich positiv zur Kenntnis nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf dem Hohen Hause versichern, dass die Landesregierung den zugesagten Ausbau der barrierefreien Angebote weiterhin genau beobachten wird. Es ist wichtig, dass nicht nur die Landesregierungen, sondern auch die Landesparlamente bei diesem Thema am Ball bleiben. Einer strengen gesetzlichen Festlegung, wie es die SPD beantragt hat, bedarf es aus Sicht der Landesregierung nicht.
Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE als Ersuchen an die Landesregierung vorschlagen, halten wir für schlichtweg nicht erforderlich; denn die Protokollerklärung aller Länder zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält bereits eine regelmäßige Berichtspflicht der Anstalten. Die Ergebnisse dieser Berichte werden wir selbstverständlich und gern auch an den Niedersächsischen Landtag weitergeben.
Wie Sie alle gelesen haben, geht die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung am weitesten. Wir stimmen deshalb zunächst über diese ab. Falls sie abgelehnt werden sollte, würden wir im Anschluss über den Änderungsantrag abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3057 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und zugleich der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 3767 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt worden ist.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, vor der Mittagspause noch die Tagesordnungspunkte 30 und 31 zu besprechen.
Abschließende Beratung: a) Beschleunigung des Repowerings von Windkraftanlagen in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1346 - b) Klimaschutz vorantreiben: Windkraft im Binnenland ausbauen - Repowering aktiv fördern! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1649 -
c) Investitionsstau beheben - Windenergie- und Bundeswehrinteressen in Einklang bringen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1869 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/3731 neu