Wir kommen jetzt, Frau Ministerin, wieder zu einem geordneten Verfahren. Die Fraktionen hören zu, und Sie antworten.
Die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind bei den Integrationsthemen, da, wo Integrationsbereiche, -aufgaben und -hemmnisse eine Rolle spielen, genauso in die Integrationspolitik mit einbezogen. Sie sind von den Maßnahmen, die wir durchführen, von den vielen Programmen, die wir vor Ort auch für die Spätaussiedler anbieten, überhaupt nicht ausgeschlossen. Im Integrationsbeirat wird auch der Vertreter für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, der Russlanddeutschen, vertreten sein. Insofern verstehe ich die Aufregung nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Özkan, vor dem Hintergrund dessen, was Sie nach Ihren Erläuterungen hier alles vorhaben - das sind ja ganz gewaltige Dinge; es soll ja Riesenschritte nach vorne gehen -, und vor dem Hintergrund, dass im Haushalt immer noch von der Integrationsbeauftragten gesprochen wird, frage ich die Landesregierung: Wie viele Geldmittel stehen denn für diesen Integrationsbeirat überhaupt zur Verfügung?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im niedersächsischen Integrationsministerium setzen wir ca. 4 Millionen Euro als direkte Mittel für die Integrationsarbeit ein. Für die gesamte Landesregierung sind das über 80 Millionen Euro. Wenn man bei den Jugendwerkstätten und
Pro-Aktiv-Centren anteilig die Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die von diesen Maßnahmen profitieren, berücksichtigen würde, dann könnte man zu den 4 Millionen Euro, die beim Integrationsministerium veranschlagt sind, noch 3 Millionen Euro hinzuzählen.
Wir werden auch den Integrationsbeirat, d. h. die Geschäftsstelle, mit einem entsprechenden Etat ausstatten, den wir jetzt kalkulieren. Wir werden es ermöglichen, dass diese Geschäftsstelle funktionsfähig ist, dass sie tatsächlich ihre Arbeit leisten kann und durchaus Dinge anstoßen kann, für die eine Projektfinanzierung in Betracht kommt.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie erklärt haben, die nächste Stufe der Integrationsarbeit in Niedersachsen erreicht zu haben, ich aber immer noch nicht ganz genau weiß, wie Sie sich das vorstellen, frage ich die Landesregierung, ob in diesem Zusammenhang demnächst auch die Arbeit der Bundes-Integrationsbeauftragten überflüssig wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie vielleicht wissen, ist der Integrationsbereich auf Bundesebene nicht an ein Ministerium angehängt oder in einem Ministerium angesiedelt, sondern es gibt dafür eine Staatsministerin im Bundeskanzleramt. Das heißt, Frau Böhmer hat in diesem Fall eine Ministerfunktion und leitet und lenkt das Thema Integration für die Bundesregierung. Insofern besteht hier überhaupt kein Widerspruch in sich. Außerdem steht diese Aufgabe auch nicht zur Diskussion. Auch wir stellen sie nicht zur Diskussion.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben gerade betont, dass Sie mit den Migrantinnen und Migranten auf Augenhöhe diskutieren wollen. Wir fragen uns jetzt, wie viele Migrantenselbstorganisationen in diesem 40-köpfigen Gremium neben Wohlfahrtsverbänden, Sportbund etc. vertreten sein werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon aufgelistet, welche Migrantenorganisationen bzw. Strukturen, also welche größeren Migrantengruppen im Beirat vertreten sein werden. Zu den Migrantenselbstorganisationen kann ich sagen: Es sind die landesweit tätigen Migrantenselbstorganisationen. Zehn bis elf dieser Organisationen werden im Beirat vertreten sein. Wir haben, wie Sie meinen Ausführungen vorhin entnehmen konnten, eine Vierstaffelung, nämlich erstens die Migrantenselbstorganisationen als eine Gruppe, zweitens die Verbände und Interessenvertretungen wie z. B. Wohlfahrtsverbände etc., die nicht reine Migrantenselbstorganisationen sind, aber in der Migrantenarbeit aktiv sind, drittens die Gruppe, die Bildung und Arbeit repräsentiert - das sind die Gewerkschaften und Unternehmerverbände, aber auch Unternehmerverbände mit migrantischem Hintergrund, die man dann noch zu den Migrantenselbstorganisationen zählen könnte -, und viertens die Gruppe derjenigen Verbände, die wie der Landesfrauenrat, der Landessportbund und der Jugendring landesweit Interessen übergeordnet vertreten. Es sind also vier große Gruppen, unter denen die Migrantenselbstorganisationen ein Viertel ausmachen; Sie werden maximal zehn Sitze haben.
Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Dr. Sohn. Es ist auch für die Fraktion DIE LINKE die letzte Zusatzfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Özkan, vielleicht bin ich ja begriffsstutzig. In Anknüpfung an die Frage von Frau Leuschner und Ihre Antwort darauf hätte ich von Ihnen gern noch einmal die tiefe Weisheit des Kabinetts erklärt bekommen, warum der Spätaussiedlerbeauftragte per Kabinettsbeschluss einberufen wird, der Integrationsbeauftragte aber ohne Kabinettsbeschluss abberufen wird. Wo ist da die Weisheit des Kabinetts?
(Beifall bei der LINKEN - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das eine ist eben wich- tig und das andere nicht! So einfach ist das! - Gegenruf Jens Nacke [CDU]: Die erste Frage könnte ich Ihnen be- antworten, aber dann kriege ich einen Ordnungsruf!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der eigentlichen Frage: Der Beauftragte für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler ist, wie ich eben gesagt habe, durch das Kabinett im Jahr 2003 berufen worden.
Die Integrationsbeauftragte ist in der Linie angesiedelt gewesen. Ich habe das vorhin gesagt. Sie ist eine Referatsleiterin. Mit dem Weggang der Referatsleiterin ergab sich für uns die Frage: Wie können wir die Integrationsarbeit für die Zukunft weiter ausgestalten? - Erst dann hat sich diese Frage ergeben. Wir haben hier niemanden gestrichen und anderswo hingesetzt, sondern hier bestand die Möglichkeit einer Weiterentwicklung. Insofern stellt sich hier gar nicht die Frage, ob sich hier über einen Kabinettsbeschluss hinweggesetzt wurde oder nicht, sondern hier geht es darum, wie man etwas, was in der Linie bereits organisatorisch angesiedelt ist, weiterentwickelt. Das hat mit der Bedeutung der Integrationsarbeit und der Arbeit
Weitere Wünsche nach Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt 24 a abgeschlossen.
Warum hat die Landesregierung die Zukunft des mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichneten Unterrichtskonzeptes der GeorgChristoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Göttingen-Geismar nicht gesichert? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3987
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 10. Juni 2011 ist mit der GeorgChristoph-Lichtenberg-Gesamtschule in GöttingenGeismar erneut eine niedersächsische Gesamtschule mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet worden. In der Laudatio für die Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule wird das gemeinsame Lernen in kleinen Teams besonders hervorgehoben. Der Direktor des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Hans Anand Pant, der Mitglied der Schulpreisjury ist, erklärte zu diesem Lernkonzept:
Mit der Änderung des Schulgesetzes von 2009 werden die Gesamtschulen in Niedersachsen gezwungen, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen. Das mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichne
te Konzept, wonach die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 10. Schuljahres in Tischgruppen gemeinsam lernen, wird damit zerschlagen.
In der Aktuellen Stunde des Landtages am 29. Juni dieses Jahres hat Kultusminister Althusmann zugesagt, nach Möglichkeiten für eine Sonderregelung zu suchen. Auch zum Beginn des neuen Schuljahres ist jedoch nicht gesichert, dass die IGS Göttingen-Geismar ihr Konzept fortführen kann.
1. Warum hat die Landesregierung nicht rechtzeitig bis zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 Klarheit geschaffen, dass die IGS Göttingen-Geismar ihr ausgezeichnetes pädagogisches Konzept ohne Abstriche fortführen kann?
2. Bis wann wird die Landesregierung der IGS Göttingen-Geismar Sicherheit geben, dass sie ihr ausgezeichnetes Tischgruppenkonzept fortführen kann?
3. Wird die Landesregierung der IGS GöttingenGeismar insbesondere ermöglichen, dass auch künftig alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 10. Schuljahrganges gemeinsam lernen und das Abitur in der Regel nach 13 Jahren abgelegt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl der Sachverhalt von dieser Stelle aus schon wiederholt erklärt und dargestellt wurde,
zeigt die Dringliche Anfrage, dass mit ihr erneut der Versuch unternommen wird, das pädagogische Konzept der Schule, für das sie zu Recht ausgezeichnet worden ist, und die Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an den Gesamtschulen meines Erachtens sachwidrig miteinander zu vermischen.