(Beifall bei den GRÜNEN - Der Präsi- dent stellt dem Redner das Mikrofon ab - Lebhafter Beifall bei der CDU)
(Björn Thümler [CDU]: Das war über- haupt keine Frage! - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE]: Das war sehr wohl eine Frage! Er hat gefragt: Wie bewertet die Landesregierung folgende Einschätzung? - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Gucken Sie doch einmal in die Geschäftsordnung! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Klein, ich gehe zuerst einmal auf das Letzte ein. Sie sagten eben, hier sei die letzte Veränderung mit Forschungsverfügungsflächen präsentiert worden. Falsch; völlig falsch!
Forschungsverfügungsflächen sind etwas, was wir überall brauchen: an dieser Universität, in diesem Gebäude, für die 14 Millionen Euro. Wenn die Zeit abgelaufen ist, dass das sozusagen pflichtgemäß genutzt wird, sind diese Flächen Forschungsverfügungsflächen. Bevor die EU angemerkt hat, dass wir die 1,74 Millionen Euro nicht aus den Overheadmitteln nehmen dürften, war die Situation so, dass wir diese Forschungsverfügungsflächen zu 100 % aus EU-Mitteln inklusive Komplementärfinanzierung finanziert bekommen hätten. In dem Moment, als diese Verwendung der Overheadmittel untersagt bzw. nicht bestätigt wurde, mussten wir diese 1,74 Millionen Euro woandersher nehmen.
Ich habe Ihnen zur Illustration erklärt, dass das Schaffen von Forschungsverfügungsflächen etwas nicht Unübliches ist. Wir hätten hier den Charme gehabt, es völlig - völlig! - fremdfinanziert zu bekommen, was wir in der Regel nicht haben, weil wir bei allen Großprojekten - auch in Braunschweig, auch in Göttingen - natürlich aus Hochschulbaumitteln kofinanzieren. Das tun wir an dieser Stelle bei den Forschungsverfügungsflächen nicht. Das war also nicht irgendeine Veränderung im Finanzierungsplan, sondern es war eine Erläuterung, warum es sinnvoll ist, diese kleine Lücke - obwohl 1,74 Millionen Euro auch keine kleine Lücke sind -
Nun zu dem, was Sie zuerst gesagt haben: Ja, es gibt geregelte Verfahren. Die geregelten Verfahren sehen so aus, dass es Mitteilungen gibt. Auch der Landesrechnungshof hat dort Vertrauensschutz; denn er wird im Endbericht einiges ja sicher anders schreiben, als er es jetzt wahrgenommen hat. Das ist das übliche Verfahren. Und dass man über einen Sachverhalt schon mehrfach diskutiert hat, ist kein Grund, zu sagen, das Verfahren ist ausgehebelt. Für mich war es das jedenfalls bis heute früh nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es seitens der Landesregierung und auch sonst eigentlich immer hieß, dass keine Eigenmittel der Universität erforderlich seien, und vor dem weiteren Hintergrund, dass jetzt im Raum steht, dass doch bis zu 15 Millionen Euro aus Mitteln der Universität verwendet werden müssen, dass also auf Rücklagen zurückgegriffen werden muss, frage ich Sie, ob nicht auch Sie darin eine Täuschung dieses Landtags und auch eine Täuschung der Öffentlichkeit sehen würden, die diese Mittel der Universität gerne für Forschung und für Lehre verwendet gesehen hätte.
Das verstehe ich überhaupt nicht. Wir haben einen Finanzplan vorgelegt, den wir auch diskutiert haben. In diesem Finanzplan war eine Position „Overhead plus zweckgebundene Rücklagen der Uni“; das war ein Punkt, 3,3 Millionen. Diesen Overhead - das habe ich jetzt gesagt - müssen wir seit Mai, als wir eine Lösung suchen mussten, aus dem universitären Bereich nehmen. Da es aber für Forschungsverfügungsflächen ist, ist es für die Verwendung von Forschung, und diese Mittel werden nicht entzogen. Diese 15 Millionen und Ihre Rechnung verstehe ich überhaupt nicht.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Dann sagen Sie doch mal, wie viel! - Zuruf von der LINKEN: Liegenschaften!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wanka, ich habe eine tatsächlich ziemlich schlichte Frage zu Ihrer kleinen Vorlesung zum Thema Vorsteuerabzug, und zwar die schlichte Frage, ob aus Ihrer Sicht die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO vollumfänglich gelten. Ich trage sie noch mal vor:
„Die Umsatzsteuer, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Aufgaben.“
Ich habe die schlichte Frage, ob die LHO aus Ihrer Sicht für den Libeskind-Bau vollumfänglich gilt oder nicht. Ich wäre Ihnen, Frau Professor, auch dankbar, wenn Sie bei der Antwort die feine Linie zwischen Arroganz und Selbstbewusstsein beachten würden.
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der in der Antikorruptionsrichtlinie dieses Landes unter Punkt 8.1 festgeschriebenen Regelung - Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „dem Sponsor kommt es auf eine Profilierung in der Öffentlichkeit über das gesponserte Produkt an, nicht auf eine angemessene Gegenleistung“ -, inwieweit die Landesregierung in diesem Fall im Rahmen der Antikorruptionsrichtlinie von Sponsoring sprechen kann, wo doch die Rechnung von Rheinzink exakt den gleichen Betrag umfasst wie die Gegenrechnung der Universität für die Imageleistungen.
Ich kann es nicht berechnen, wie man durch Flyer und anderes auf 300 000 Euro kommen soll, aber das ist nicht der Punkt dabei. Der Punkt ist, dass Rheinzink diese Materialien behandelt, bearbeitet und zur Verfügung stellt - definitiv zur Verfügung stellt -, ohne dass dafür ein Euro fließt. Das ist definitiv so. Dafür bekommen sie als Gegenleistung das, was hier vorgelegen hat: einen Imagegewinn.
(Bernhard Busemann [CDU]: Früher wurde man kaiserlicher Hoflieferant! - Gegenruf von Stefan Wenzel [GRÜ- NE]: Ja, das führen Sie wieder ein! Wer den Präsidenten der Uni kennt, bekommt den Auftrag!)
Herr Präsident! Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind die Verkaufserlöse aus Liegenschaften - Volgershall und Rotenbleicher Weg - in Höhe von 9 Millionen. Der Landesrechnungshof befürchtet, dass die nicht realisierbar sind, und führt dazu aus - - -