Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag, der heute zur ersten Beratung eingebracht wurde, fordert die Linke, dass mehr Transparenz in das Regierungs- und Verwaltungshandeln gebracht wird. Damit wollen Sie mehr Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger erreichen, indem alle öffentlichen Daten eingesehen werden können.
Selbstverständlich sind auch wir der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger hier in Niedersachsen einen Anspruch darauf haben, durch regelmäßige Informationsmöglichkeiten und durch einen Zugriff auf veröffentlichte Daten am Regierungs- und Verwaltungshandeln teilzuhaben.
Selbstverständlich kann man diese Forderungen jetzt stellen. Gestern haben Sie dazu einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der heute allerdings nicht zur Beratung ansteht; das ist vorhin deutlich gesagt worden. Frau Kollegin Flauger, Sie haben in Ihren Ausführungen schon sehr viel zu diesem Änderungsvorschlag vorgetragen, wobei sie insbesondere auf die bundespolitische Seite eingegangen sind.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass in Niedersachsen entsprechend des Prinzips und der Verpflichtungen, Daten aus gewissen Bereichen zu veröffentlichen, gehandelt wird. Diese Landesregierung kommt diesen Verpflichtungen nach. Sie bietet bereits alle Möglichkeiten, um z. B. Haushaltspläne einzusehen. Ich halte es für sehr wichtig, dass die Haushaltspläne auch von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können, weil wir auch in diesem Bereich Transparenz herstellen wollen und mit den Steuergeldern hier in Niedersachsen selbstverständlich vernünftig umgegangen wird.
hinaus vielen Punkten, die Sie in Ihrem Antrag angeführt haben - Sie wollen acht Punkte berücksichtigt sehen -, bereits nachkommen.
Sie haben deutlich gemacht, dass Sie viel von dem Antrag, den die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt im September eingebracht hat, abgeschrieben haben. Daraus habe ich erkennen können, dass Sie diesen Antrag sicherlich auch in den anderen Bundesländern einbringen wollen. Dieser Antrag ist im Landtag von SachsenAnhalt von CDU und SPD übrigens abgelehnt worden.
Für Niedersachsen sage ich ganz deutlich: Wir kommen unseren Verpflichtungen nach. Bislang hat es auch keine Veranlassung für Bürgerinnen und Bürger gegeben, sich zu beschweren, weil sie gewisse Daten nicht einsehen konnten. Wir sind dafür eingetreten, dass jede Nachfrage, jede Anfrage behandelt wird. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, auf diese Daten zuzugreifen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es keine Veranlassung - keine Beschwerden - dafür gibt. Von daher möchten wir an unserem System festhalten.
In Sachsen-Anhalt haben Sie sehr ausführlich dargestellt, dass Sie diese Punkte dort umgesetzt sehen möchten. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die Berliner Piraten in ihrem Wahlprogramm diese Punkte aufgenommen haben, während die Linke dort nur mit einem Satz auf dieses Thema eingegangen ist. Also kann ihr dieses Thema nicht so sehr am Herzen liegen. Von daher möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich alle Daten zur Verfügung stellen. Wir haben in Niedersachsen ein umfangreiches System, auf das man zugreifen kann. Die Daten werden auch in den entsprechenden Formaten zur Verfügung gestellt. Von daher sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, andere Vorkehrungen zu treffen.
Wenn unser niedersächsischer Datenschutzbeauftragter seine Anmerkungen zu diesem Thema macht, dann freue ich mich, dass er unsere Vorschläge sicherlich mit berücksichtigt und eventuell weitergehende Angebote vorstellt, so dass wir daraus einen Mehrwert schöpfen und diese dann letztendlich umsetzen können.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen und den von Ihnen angekündigten umfangreichen Änderungsvorschlag, den Sie nachreichen.
Danke schön, Frau Kollegin Jahns. - Zu einer Kurzintervention auf diese Rede hat sich Frau Kollegin Flauger zu Wort gemeldet. Sie haben eineinhalb Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegin Frau Jahns, wir haben den Antrag zwar nicht abgeschrieben, aber ich will nicht verhehlen, dass wir ihn als Anregung verwendet haben, auch hier einen entsprechenden Antrag einzubringen. Bei uns ist es durchaus üblich, dass wir uns zwischen den Landtagsfraktionen unserer Partei austauschen. Das finde ich auch richtig so.
Zu Berlin: Sie sagten gerade, dort stehe dieses Ziel nur mit einem Satz im Wahlprogramm. Dazu will ich Ihnen sagen, dass es in Berlin ein OpenData-Internetportal gibt. Man kann darüber diskutieren, ob das schon allen Anforderungen genügt, die ich gerne stellen würde. Aber es ist zumindest ein klarer Anfang gemacht worden. Darüber stehen der Öffentlichkeit diverse Daten, die vom Land Berlin erzeugt wurden, in unterschiedlicher Form zur Verfügung. Dort ist unter der rot-roten Regierung zumindest ein Anfang gemacht worden, an der Sie sich ein Beispiel nehmen können.
Als Nächstes, Frau Jahns, möchte ich Ihnen den Unterschied zwischen der Art und Weise, wie das Land Niedersachsen bislang Informationen veröffentlicht, und unseren Vorstellungen darstellen. Das mache ich gerne am Beispiel des Haushaltsplans. Jetzt wird eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt, in der die Daten so aufgeführt sind, wie wir sie im Landtag erhalten und beraten. Das ist aber etwas völlig anderes als eine Datei, in der die Felder, die Sie in Ihren Datenbanken
für die Haushaltsführung bei den entsprechenden Stellen gespeichert haben, tabellarisch vollständig aufgelistet sind, und zwar so, dass man nach unterschiedlichen Feldinhalten suchen kann, wenn man sich ein kleines Programm dafür schreibt oder das in eine Tabellenkalkulation einliest. Dann können Sie - - -
Frau Kollegin Jahns, Sie haben die Möglichkeit zu antworten. Auch Sie haben 90 Sekunden zur Verfügung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Flauger, Sie mögen Ihre Auffassung zu diesem Thema haben, aber auch wir haben selbstverständlich eine Position dazu. Ich habe eben schon deutlich gemacht, dass uns in der Vergangenheit keinerlei Beschwerden bekannt geworden sind. Bisher ist den Bürgerinnen und Bürgern, die in diesem Land gegenüber der Landesregierung einen Anspruch geltend gemacht oder eine Anfrage gestellt haben, jede Antwort gewährt worden. Das gilt insbesondere auch für das Finanzministerium bei Anfragen zum Haushalt. Jeder kann das einsehen. Wenn dazu Hilfe benötigt wird, so ist diese Landesregierung selbstverständlich auch zu Dienstleistungen bereit. Ich glaube, das hat in diesem Land bisher gut funktioniert.
Nun spricht zu diesem Tagesordnungspunkt für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Leuschner. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Jahns, mich haben Ihre Ausführungen doch sehr überrascht. Ich meine, dass wir insgesamt weiter sind, was die Einführung und die Förderung von Open-Data-Prozessen in den Verwaltungen betrifft. Frau Flauger hatte es schon erwähnt: In Berlin hat unser Staatssekretär - er war speziell dafür zuständig - schon seit Langem einen Prozess initiiert, der von der Verwaltung, von der Wissenschaft und von der Wirtschaft getragen wird. Im Herbst dieses Jahres sollen die ersten Ergebnisse vorgelegt werden. Ich bin gespannt darauf. Solche Ergebnisse kann man in unsere Beratungen mit einbeziehen, worum ich zumindest bitte.
„Da das traditionelle Verwaltungshandeln geprägt ist von Amtsverschwiegenheit, erfordert die Umsetzung von Open Data auch ein Umdenken bei den Beschäftigten. Transparenz wird häufig noch als Fremdkörper empfunden. Deshalb wird ohne eine entsprechende politische Autorisierung keine Open-Data-Bewegung in der Öffentlichen Verwaltung nachhaltig zu etablieren sein.“
Das können wir nur unterstützen. Es geht darum, auch die politische Initiative zu ergreifen, um solche Prozesse in die Verwaltung zu bringen.
Ich möchte daran erinnern, dass die Vorstufe hierzu eigentlich die Etablierung des Informationsfreiheitsgesetzes war, das unter Rot-Grün auf der Bundesebene verabschiedet wurde. Mittlerweile wird es wahrscheinlich auch in Baden-Württemberg als weiterem Land umgesetzt werden. Wir haben auf unserem Parteitag in Wolfsburg im Mai dieses Jahres einen sehr umfangreichen Antrag zum Bereich „Open-Data-Prozesse in der Verwaltung“ verabschiedet, den wir als SPD-Landtagsfraktion weiter vorantreiben wollen. Ich glaube, das beinhaltet nicht nur technologische Aspekte, sondern auch die Erkenntnis, dass sich die politischen Bedingungen in der Verwaltung zwingend verändern müssen. Wir müssen mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen Dialog eintreten.
Wir werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE sehr ernsthaft diskutieren und uns damit auseinandersetzen; denn in vielen Punkten - ich habe den Prozess in Berlin beschrieben - geht er uns noch nicht weit genug.
Man muss das Ganze natürlich auch auf die Kommunen übertragen können und diese Prozesse im Grunde genommen dort initiieren. In diesem Zusammenhang kann man auch von anderen europäischen Ländern lernen. So ist beispielsweise die Stadt Linz einen sehr weiten Weg gegangen.
Es gibt also nicht nur die technische Seite, sondern auch die Erkenntnis, dass politische Prozesse in einem ganz anderen Zusammenhang gestaltet werden. Deswegen unterstützt die SPD-Landtagsfraktion die Open-Data-Entwicklung energisch. Wir wollen dies weiter vorantreiben.
Seite sagen, nämlich zum Trojaner-Einsatz in Niedersachsen. Mein Kollege Klaus-Peter Bachmann hat gestern sehr deutlich gesagt, dass wir in den Fachausschüssen entsprechende Informationen darüber bekommen möchten. Wir haben dazu eine Presseerklärung herausgegeben,
in der sich der stellvertretende rechtspolitische Sprecher, mein Kollege Tonne, und auch KlausPeter Bachmann geäußert haben.
Gleich am Dienstag haben wir eine Unterrichtung des Innenausschusses und auch des Ausschusses zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen beantragt. Dies wird sehr zügig stattfinden.
Es ist klar, dass die SPD-Fraktion eine lückenlose Aufklärung fordert. Da reichen uns Ihre Angaben, Herr Schünemann, die Sie gestern in der Debatte gemacht haben, beileibe nicht aus. Wir müssen weitere Fragen stellen. Ich denke, wir werden dann diesen Prozess weiter klären.
Meiner Fraktion ist es wichtig, den Open-Data-Prozess weiterhin sinnvoll zu gestalten. Zwar können wir bereits die Einzelpläne des Landeshaushalts - dies ist schon erwähnt worden - als PDF-Datei herunterladen und damit arbeiten. Aber das reicht bei Weitem nicht aus. Was hier auch gemeint ist, ist eine Form des interaktiven Damit-Umgehens.
Wichtig ist für uns auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn wir so etwas in den Verwaltungen einführen, mitgenommen werden. Sie müssen dafür qualifiziert werden. Ansonsten würde dies versickern.