Wichtig ist für uns auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn wir so etwas in den Verwaltungen einführen, mitgenommen werden. Sie müssen dafür qualifiziert werden. Ansonsten würde dies versickern.
Das Entscheidende sind also der politische Wille, die Qualifizierung und die technische Umsetzung. Diese drei Punkte sind für uns wichtig.
Danke schön, Frau Kollegin Leuschner. - Auf Ihren Beitrag hat sich für eine Kurzintervention Frau Kollegin Jahns von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Sie haben eine Redezeit von anderthalb Minuten.
getroffen haben, sehr überrascht. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass Ihre Fraktion in Sachsen-Anhalt das anscheinend ganz anders sieht. Von daher hätte ich von Ihnen gerne eine Aussage dazu - Sie sind ja sehr intensiv auf Berlin eingegangen -, ob Sie das in Berlin anders sehen als in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Wie ist die Situation bei der SPD zu bewerten?
Darauf kann ich Ihnen ganz klar antworten, Frau Kollegin Jahns. Wir haben im Mai unsere Position auf dem Landesparteitag der SPD in Niedersachsen verabschiedet. Das war ein einstimmiger Beschluss. Ich denke, es ist das Recht der anderen Landesverbände, andere Positionen zu beziehen. Ich verrate Ihnen nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass wir auf dem nächsten Bundesparteitag gegebenenfalls einen Antrag, der in Vorbereitung ist, verabschieden, um eine einheitliche Position für die Bundesebene zu erzielen.
Ganz herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP-Fraktion befürwortet die Kontrolle und Transparenz der Verwaltung, wo immer das möglich und verantwortbar ist. Bürgerinnen und Bürger sollen die Informationen bekommen, die sie benötigen, um am gesellschaftlichen Leben, an öffentlichen Prozessen und an Verwaltungsentscheidungen teilzuhaben bzw. diese nachvollziehen zu können.
Was wir jedoch ablehnen - auch dies möchte ich hier sehr deutlich sagen -, ist eine Verwaltung, in der jeder einzelne Verwaltungsakt und jede einzelne Verwaltungsentscheidung bis ins kleinste, letzte Detail nachvollzogen werden können. Auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Kollegin Leuschner bereits angesprochen hat, ist es aus meiner Sicht notwendig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Schutzzone behalten.
Frage des Datenschutzes; denn Sie sagen nicht, ob datenschutzrechtliche Gründe letztendlich einer Veröffentlichung entgegenstehen können. Aus meiner Sicht ist das aber eine sehr wichtige Frage; denn dort, wo die Daten Einzelner betroffen sind, muss Datenschutz immer Berücksichtigung finden.
Die Kosten für und die Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung, meine sehr verehrten Damen und Herren, würden sicherlich immens werden, wenn man das, was Sie hier vorschlagen, 1 : 1 machen würde.
Nach unserem Dafürhalten wäre es notwendig, im Informationsfreiheitsgesetz genaue Kriterien zu definieren, um dann exakt zu bestimmen, in welchen Situationen Bürgerinnen und Bürger Daten vom Staat bekommen können.
Frau Kollegin Flauger, Sie haben den Landeshaushalt erwähnt; er ist auch von den anderen Kollegen angesprochen worden. Gerade beim Landeshaushalt - schauen Sie einmal ins Internet! - ist die Landesregierung deutlich weiter, als Sie versuchen, der Öffentlichkeit glauben zu machen.
Ich persönlich habe Sympathie für einen Vorschlag, der schon in anderen Bundesländern praktiziert und von den Grünen hier einmal vorgebracht wurde, nämlich das Thema Bürgerhaushalt. Solche Methoden der Partizipation kann man sicherlich einführen. So rückständig, wie Sie versuchen, die Landesregierung darzustellen, sind wir allerdings nicht.
Abschließend zum Thema Trojaner: Ich bin zwar der Meinung, dass diese Thematik überhaupt nicht in diesen Open-Data-Antrag gehört, sondern dazu müsste man eigentlich ein eigenes Papier auf den Weg bringen; vielleicht überlegen Sie sich das einmal. Aus meiner Sicht ist aber das, was vom Bayerischen Landeskriminalamt auf den Weg gebracht worden ist, absolut abzulehnen. Alle, die sich ein bisschen mit der Frage polizeilicher Ermittlungen beschäftigen, müssen ablehnen, dass Daten über die Befugnisse hinaus ausspioniert worden sind. Dies ist nach meiner Meinung nicht hinnehmbar.
Ich sage sehr deutlich: Ich bin froh darüber, dass der Innenminister gestern klargestellt hat, dass die Quellen-TKÜ in Niedersachsen nur nach den gesetzlichen Regelungen und nach § 100 der Strafprozessordnung durchgeführt worden ist.
Ich bin der Meinung, dass wir die Details und auch die technischen Fragen, die Frau Flauger gestellt hat und die auch ich habe, nämlich ob der Trojaner einfach so erweitert werden kann, im Innenausschuss sehr ausführlich mit dem Innenministerium besprechen sollten, damit wir klarstellen können, dass es eine solche Verfehlung wie in Bayern in Niedersachsen nicht gegeben hat. Der Datenschutzbeauftragte wird ein Übriges dazu beitragen.
Danke schön. - Zu einer Kurzintervention auf Sie, Herr Kollege Oetjen, hat sich Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege, mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat das nichts zu tun,
Ich möchte mich herzlich dafür bedanken, weil Sie mir noch einmal die Chance geben, das zu sagen, was ich vorhin schon ausgeführt habe. Wir wollen natürlich nicht, dass Daten, für die ein Datenschutzbedürfnis besteht, irgendwie öffentlich gemacht werden; das ist doch klar. Wir verfechten immer den Datenschutz. Wir können das gerne in den Ausschussberatungen weiter präzisieren. Ich bin für Ihre Vorschläge dankbar.
Weiterhin möchte ich Folgendes deutlich machen: Das, was Sie als PDF-Datei in Bezug auf den Haushalt veröffentlichen, ist nicht das Gleiche wie eine verarbeitbare Datei in Dateiform mit verschiedenen Feldern, die Sie auslesen und weiterverarbeiten können. Das ist etwas ganz anderes. Wir
wollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie engagierten ehrenamtlich Tätigen ermöglichen, diese Daten nach ihrem Wunsch, ihren Filterkriterien und ihren Informationsbedürfnissen aufzubereiten. Das gewährleisten Sie bisher nicht. Das werfe ich Ihnen gar nicht vor. Diese Bewegung ist ja noch nicht sehr alt. Aber Sie sollten dies für die Zukunft gewährleisten. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich ausdrücklich für die Präzisierung zum Thema Datenschutz. Aber wenn Sie es so meinen, dann müssen Sie es ganz klar in Ihren Antrag schreiben.
Wenn Sie dieses Thema in Ihrem Antrag so vernachlässigen, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass das interpretationsbedürftig ist.
Abschließend möchte ich noch einmal das Informationsfreiheitsgesetz ansprechen. Genau dort kann, soll und muss geregelt werden, wie solche Daten zur Verfügung gestellt werden,
in welchen Fällen das geschieht und wann datenschutzrechtliche Gründe dem entgegenstehen. Insofern ist es großer Quatsch, dass Sie sagen: Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. - Das hat sehr wohl miteinander zu tun. Das ist nämlich dem Thema immanent.
Herr Oetjen, vielleicht können Sie noch hier vorne bleiben und ein nicht ganz parlamentarisches Wort zurücknehmen.
Ja, ganz parlamentarisch ist das Wort „Quatsch“ nicht. Deswegen nehme ich das zurück. Mir erschließt sich der Sinn aber trotzdem nicht.