Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Möllring für die Landesregierung!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach meiner Kenntnis ist die Vorlage zurückgezogen und damit nicht existent.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Jens Nacke [CDU]: Man sollte alle Vorlagen lesen!)

Herr Kollege Limburg stellt die nächste Zusatzfrage.

(Heiner Schönecke [CDU]: Nun mal ein bisschen mehr Mühe geben! - Dr. Stephan August Siemer [CDU]: Alle Vorlagen lesen! - Glocke des Präsi- denten)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Möllring, ich kann ja gar nicht glauben, dass Sie Vorlagen der Regierungsfraktionen nicht lesen und nicht schon einmal Berechnungen mit Blick auf Ände

rungsvorschläge anstellen, die in die Gesetzesberatung eingebracht werden.

(Björn Thümler [CDU]: Es gibt keine Vorlage der Regierungsfraktionen, Herr Limburg!)

- Es gab eine Vorlage, die unter dem öffentlichen Druck in der Tat zwischenzeitlich von CDU und FDP zurückgezogen worden ist, mit der Ankündigung, sie im kommenden Jahr in gleicher oder leicht veränderter Fassung wieder aufzulegen.

(Björn Thümler [CDU]: Falsch!)

Es gab also eine Änderungsvorlage zum Ministergesetz.

Ich frage die Landesregierung noch einmal: Welche Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätten die von CDU und FDP in die Gesetzesberatung eingebrachten Änderungsvorschläge zum Ministergesetz hinsichtlich der Pensionen, z. B. betreffend Umweltminister Sander.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Auf hypothetische Fragen gibt es keine Antwort! - Weite- re Zurufe von der CDU und von der FDP - Enno Hagenah [GRÜNE]: Das stinkt euch, dass ihr das gemacht habt!)

Es antworten nicht die Fraktionen. Herr Minister Möllring antwortet.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Ihr seid ja ganz schön nervös! - Weitere Zurufe von der CDU und von den GRÜNEN - Glocke des Präsidenten)

- Herr Minister, wir haben noch einen kleinen Augenblick Zeit. - Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Vorlage zurückgezogen worden ist, haben wir das alles nicht berechnet. Aber wir können jede theoretische Frage von Ihnen gerne einer Berechnung unterziehen. Sagen Sie mir genau, was Sie haben wollen:

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Das haben wir gerade!)

Alter, Dienstgrad usw. Dann werden wir gerne Hilfestellung geben. Aber hypothetische Fragen muss die Landesregierung nicht beantworten. Wir machen uns auch nicht die Mühe, Gesetzesvorlagen, die nicht vorliegen, zu berechnen.

(Beifall bei der CDU)

Der Kollege Wenzel stellt eine weitere Zusatzfrage.

(Ulf Thiele [CDU]: Ich bin mal ge- spannt, wann der Kollege Wenzel zum Wirtschaftsdezernenten von Hannover wird!)

- Herr Kollege Thiele, soll ich Sie auf die Liste nehmen? - Bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass der Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 13. September 2011 datiert, also erst wenige Wochen alt ist, und es durchaus erlaubt ist, zu zurückgezogenen Vorlagen Anfragen zu stellen,

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

weil Sie für künftige Überlegungen in Ihrem Hause oder in den beiden Fraktionen die Kosten ermitteln müssen, frage ich Sie noch einmal - ich gehe nach der Verfassung davon aus, dass die Frage auch beantwortet werden muss -, wie hoch die Mehrkosten für den Ministerpräsidenten gewesen wären, wenn der Vorschlag der CDU- und der FDP-Fraktion so zur Geltung gekommen wäre oder wenn, wie man auch hört, der Gesetzentwurf im März wieder eingebracht wird.

(Beifall bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Ist das denn so schwer zu verstehen? Es gibt so et- was nicht!)

Herr Minister Möllring!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist jede Frage erlaubt. Aber nach unserer Verfassung muss die Regierung nur das beantworten, was sie selber weiß und verantworten muss. Wir müssen nicht Stellungnahmen zu Fraktionsentwürfen abgeben.

Zum anderen haben wir das auch nicht berechnet, und zwar aus zwei Gründen: erstens weil die Vorlage zurückgezogen worden ist, und zweitens, weil es überhaupt keinen Grund gibt, jetzt schon Pensionsansprüche von Herr McAllister zu errechnen, weil er das noch 20 Jahre bleibt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wünsche für Zusatzfragen liegen mir nicht vor.

(Oh! bei der CDU)

Damit rufe ich Tagesordnungspunkt b auf.

(Anhaltende Zurufe von der CDU)

- Vielleicht kann man sich jetzt wieder ein bisschen beruhigen, damit man sich auf den nächsten Punkt konzentrieren kann.

Tagesordnungspunkt 15 b lautet wie folgt:

Massentierhaltungsland Nummer eins Niedersachsen - Wie viel Antibiotika kommt in der Fleischproduktion zum Einsatz? - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4166

Ich erteile der Kollegin König von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

(Anhaltende Unruhe)

- Wer sich in den nächsten Minuten noch nicht beruhigen kann, ist vielleicht aufgerufen, den Plenarsaal zu verlassen, und kann ja, nachdem sich der Adrenalinspiegel gesenkt hat, wieder reinkommen. Aber ich möchte, dass jetzt ein bisschen mehr Ruhe im Plenarsaal ist.

Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage: „Massentierhaltungsland Nummer eins Niedersachsen - Wie viel Antibiotika kommt in der Fleischproduktion zum Einsatz?“

Am 28. Oktober 2011 brachte NDR-Info einen Bericht über Ergebnisse einer Studie, die den starken Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast in Nordrhein-Westfalen belegten.

(Anhaltende Unruhe)

Frau Kollegin, ich unterbreche jetzt. - Jetzt können Sie bitte fortfahren.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Die nordrhein-westfälischen Überwachungsbehörden hätten 962 Hähnchenmastdurchgänge in 182 Betrieben überprüft und festgestellt, dass in 83 % der untersuchten Mastdurchgänge antimikrobiell wirksame Mittel verabreicht worden seien. Masthähnchen werden bis zur Schlachtung etwa 35 Tage gemästet. In dieser Zeit verabreichten Mäster mit dem Futter zum Teil bis zu acht verschiedene Antibiotika, in 53 % der untersuchten Fälle jeweils nur ein bis zwei Tage lang. Diese sehr kurze Verabreichung von Antibiotika ist in der Form nicht zugelassen. Der wachstumsfördernde Antibiotikaeinsatz wurde 2006 verboten. Bei der Bekämpfung von Krankheiten müssen solche Medikamente in der Regel jeweils fünf bis sechs Tage verabreicht werden, damit Keime keine gefährlichen Resistenzen bilden können.