Protokoll der Sitzung vom 02.07.2008

Frau Ministerin Heister-Neumann, bitte!

Das ist ein Missverständnis. Wir stellen die Unterrichtsversorgung für alle Schulformen sicher.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen zu der Frage unter 14 b liegen mir nicht vor.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 14 c auf:

Wie sehen die Folgen der neuen Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen aus? - Anfrage Fraktion der SPD - Drs. 16/305

Dazu erteile ich dem Abgeordneten Borngräber von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese für die SPD-Fraktion die Dringliche Anfrage.

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Die schon beantwortet ist!)

Nach der ab 1. August 2008 geltenden Fassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen kann auf Antrag für die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden auch eine Ausgleichszahlung bewilligt werden. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 7. Juni 2008 erklärt die Ministerin, dass konkrete Zahlen über die vorliegenden Anträge in der 24. Kalenderwoche vorliegen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für die betroffenen Lehrkräfte und für das Parlament die konkreten Folgen dieser Veränderung völlig unklar. So hat das NLBV auf Anweisung des Finanzministeriums das Informationsblatt zur Ausgleichszahlung von seiner Homepage entfernt, in dem ausgeführt wurde, wie die Ausgleichszahlung für Teilzeitbeschäftigte zu berechnen ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte haben bis zum 6. Juni 2008 den finanziellen Ausgleich, den sofortigen Ausgleich oder den mit 10 % verzinsten späteren Ausgleich beantragt?

2. Welche Auswirkungen haben die Anträge auf finanziellen Ausgleich und mit Verzinsung für den Landeshaushalt?

3. Welche Auswirkungen haben die gestellten Anträge auf sofortigen Ausgleich auf die Unterrichtsversorgung (aktuell und in den folgenden Schuljah- ren 2009 bis 2013), und wie summieren sich die Folgen im Zusammenhang mit den weiteren Reformen, wie z. B. der Senkung des Einschulungsalters, der Freistellung von Schulleitungen etc.?

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin Heister-Neumann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bei der Beantwortung der vorangegangenen Anfrage ja schon ausführlich zu den Arbeitszeitkonten und deren Ausgleich Stellung genommen. Deshalb möchte ich hier darauf verweisen. Zu den konkreten Fragen möchte ich noch Folgendes sagen.

Das Kabinett hat am 20. Mai 2008 die neue Arbeitszeitverordnung für die Lehrkräfte beschlossen, und bereits mit Erlass vom 23. Mai, also drei Tage später, wurden alle Schulen direkt über die we

sentlichen Änderungen hinsichtlich der Ausgleichsphase bezüglich der Arbeitszeitkonten informiert.

Nun im Einzelnen zu Ihren Fragen.

Zu Frage 1: Bis zum 6. Juni 2008 haben 1 810 Lehrkräfte einen Antrag auf Ausgleichszahlung gestellt. Insgesamt 4 584 Lehrkräfte haben einen Antrag gestellt, entsprechend der Ansparphase auszugleichen. Weitere 618 Lehrkräfte möchten mit einer abweichenden Dauer der Ansparphase die angesparten Stunden ausgleichen. Der neue Regelfall, dass Lehrkräfte zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 bzw. an den berufsbildenden Schulen ein Jahr später ausgleichen, ist nicht erfasst, weil er für die Unterrichtsversorgung an den Schulen im kommenden Schuljahr unerheblich ist.

Zu Frage 2: Eine Verzinsung der Ausgleichszahlung ist nicht vorgesehen. Eine genaue Darstellung der Auswirkungen auf den Landeshaushalt ist zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich nicht möglich, da für alle eingereichten Anträge unter Berücksichtigung der individuell angesparten Stunden eine sehr detaillierte Einzelfallberechnung erforderlich ist. Als Obergrenze für die zu erwartende maximale Gesamthöhe der Ausgleichszahlung wurde in einer Prognoseberechnung - ich wiederhole: in einer Prognoseberechung - ein Betrag von 27,3 Millionen Euro ermittelt.

Zu Frage 3: Die Landesschulbehörde wird für jede Schule den individuellen Bedarf aufgrund der gestellten Anträge ermitteln und im Rahmen der Personalplanung auch berücksichtigen. Im Übrigen gilt das zu der vorangegangenen Anfrage Ausgeführte. Die jetzt gestellten Anträge auf sofortigen Ausgleich wirken sich in den nächsten Jahren in einer ähnlichen Größenordnung aus, wie es in diesem Jahr der Fall ist. Für die zusätzlichen Maßnahmen werden zu gegebener Zeit natürlich auch die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Abgeordnete Heiligenstadt von der SPDFraktion stellt eine Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin eben ausgeführt hat, dass eine Prognoseberechnung vorliegt und in etwa 27 Millionen Euro für die Ausgleichszahlungen notwendig werden

und es ja unterschiedliche Sätze für die Ausgleichszahlungen für Teilzeitkräfte und Vollzeitkräfte gibt, frage ich die Landesregierung: Welche unterschiedlichen Rechtsauffassungen sind der Landesregierung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Teilzeitkräften und Vollzeitkräften bekannt?

Frau Ministerin Heister-Neumann, bitte!

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt, Sie kennen die Arbeitszeitverordnung, die diese Landesregierung beschlossen hat. In dieser Arbeitszeitverordnung steht auch, wie der finanzielle Ausgleich zu erfolgen hat. Darin steht, dass der Ausgleich nach der Mehrarbeitszeitverordnung des Bundes vorzunehmen ist. Wir wollen aber - das ist unsere gemeinsame Haltung - ein Anreizsystem schaffen - dies hat auch Erfolg gezeigt -, um möglichst viele dazu zu bewegen, eben nicht einen Ausgleich auf Stundenbasis vorzunehmen, sondern sich für einen finanziellen Ausgleich zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund haben wir natürlich auch eine Rechtsprechung zur Kenntnis genommen, über deren Anwendung man sich tatsächlich streiten kann. Dies ist eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zusammen mit dem Bundesverwaltungsgericht, die vorsieht, eine unterschiedliche Behandlung von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten zu erwägen. Die Frage ist, ob man dies annimmt oder nicht annimmt. Frau Heiligenstadt, wir wollen unsere Lehrer motivieren, den von uns aufgezeigten Weg zu gehen. Insofern haben wir vor, bei den Teilzeitbeschäftigten den Ausgleich auf der Basis einer anteiligen Vergütung bzw. Besoldung durchzuführen.

Die Einzelfallberechnung gestaltet sich vor dem Hintergrund meiner Ausführungen im Rahmen der Beantwortung der Anfrage von vorhin sehr schwierig. In der Einzelfallberechnung werden Sie nämlich feststellen, wie unterschiedlich Teilzeit gewählt wurde. Es gibt unterschiedliche Teilzeitbeschäftigungen, was die Größenordnung angeht. Teilzeitbeschäftigungen sind auch unterschiedlich, was die Dauer der Teilzeitbeschäftigung über die Jahre hinweg angeht. Diese Einzelfallberechnung ist sehr, sehr schwierig durchzuführen. Deshalb müssen wir in dieser Angelegenheit mit dem NLBV und den Lehrerverbänden darüber sprechen, wie wir das am praktikabelsten hinbekommen. Ich habe eben schon gesagt, dass die Landesschulbehörde

und die Schulen einen immensen Aufwand zu leisten haben, um das zu regeln und praktisch umzusetzen. Hier müssen wir Sorgfalt an den Tag legen. Das ist unser Ziel. Ich meine, wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen.

(Beifall bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben vorhin erläutert, die 409 fehlenden Stellen seien bereits im Haushalt abgebildet. Das ist nach meiner Kenntnis nicht so. Ich habe auf Grundlage der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage vom Mai durch das Kultusministerium ausgerechnet, dass für dieses Schuljahr - also nicht in diesem Haushalt abgebildet - 648 Stellen und für das kommende Schuljahr, also im nächsten Jahr, 1 425 Stellen fehlen. Diese Stellen müssten Sie also schon für das Haushaltsjahr 2009 einrechnen.

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Frage!)

Sie haben uns hier noch nicht einmal 250 Stellen, von denen Sie ausgehen, zusagen können. Deshalb meine Frage an die Landesregierung: Wie wollen Sie die Unterrichtsversorgung konkret sicherstellen? Mit unterschiedlichen Zahlen und Vernebelungstaktiken sind die Eltern in Niedersachsen nicht zufrieden - und die Schulen erst recht nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Ministerin Heister-Neumann, bitte!

Frau Korter, Sie haben gefragt: Wie stellen wir die Unterrichtsversorgung sicher, und wie stellen wir sicher, dass diese 400 aufgrund der Ansparphase nicht zur Verfügung stehenden Lehrer den Unterricht tatsächlich wahrnehmen? - Ich habe Ihnen gesagt, dass wir diese Stellen bereits ausgeschrieben haben. Damit ist Ihre Frage bezüglich der 400 Stellen und der Unterrichtsversorgung meines Erachtens geklärt und beantwortet.

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Weddige-Degenhard von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie angesichts der Tatsache, dass Sie eben gesagt haben, dass 4 584 Lehrkräfte ihr Arbeitszeitkonto sofort in Form von Zeit zurückerstattet haben wollen, sicher, dass die Unterrichtsversorgung in den Mangelfächern wie z. B. Latein, Physik und Chemie auch im kommenden Schuljahr gesichert bleibt?

Frau Ministerin Heister-Neumann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist in der Tat eine schwierige Frage und eine echte Herausforderung, weil sie damit zu tun hat, ob wir auf ausreichend viele qualifizierte Nachwuchskräfte zurückgreifen können. Der Lehrermarkt ist tatsächlich ein ausgesprochen knapper Markt. Unser Ministerpräsident hat bereits darauf hingewiesen, in welcher Art und Weise Länder jetzt miteinander konkurrieren. Ich sage ganz deutlich, dass wir diese Art und Weise nicht für die richtige halten.

Wir haben bereits ein Maßnahmenbündel erarbeitet und auf den Weg gebracht, um bei der Lösung dieser Problematik voranzukommen. Zu diesem Zweck sind wir mit unseren Nachbarländern - insbesondere mit Thüringen - in Kontakt getreten, um beispielsweise Lehrkräfte, die dort in den naturwissenschaftlichen Mangelfächern in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, dazu zu bewegen, nach Niedersachsen zu kommen. Zum anderen wollen wir versuchen, vor Kurzem pensionierte Lehrkräfte davon zu überzeugen, in dem Bereich weiterhin tätig zu sein. Wir haben dazu viele Nachfragen. Wir müssen allerdings noch mit den Personalvertretungen sprechen, weil diese hier noch äußerst zögerlich sind. Ich finde, dass man so etwas in den Mangelfächern nicht machen kann. Bei den anderen Fächern hätte ich dafür Verständnis.

Wir überlegen, ob wir Anreize und Lösungsansätze für Lehrkräfte schaffen, die unterhälftig beschäftigt sind; denn auch das ist im Lehrerbereich ein Problem. Möglicherweise können wir in dem Bereich Entgegenkommen zeigen, um mehr Lehrkräfte zu

gewinnen. Wir wollen Quereinsteigern Anreize verschaffen. Wir wollen auch die Möglichkeiten der persönlichen Kontaktaufnahme von Schulleitern vor Ort nutzen, indem wir nach dem Motto „Geld statt Stelle“ verfahren. Da, wo wir jetzt keine Lehrkraft bekommen und keine Stelle mit einer Lehrkraft besetzen können, möchten wir den Schulleitern den entsprechenden Geldwert zur Verfügung stellen, weil sie aufgrund ihrer persönlichen Kontakte hierzu weitere Möglichkeiten sehen. Wir haben also ein großes Maßnahmenbündel, und wir hoffen, dass wir damit reüssieren können.

(Beifall bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.