Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es Ihr Haus offenbar tunlichst vermeidet, uns vor Abschluss dieser Debatte Ihre beiden Grafiken zur Verfügung zu stellen, frage ich Sie hiermit
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Die können wir Ihnen geben! - Ingrid Klopp [CDU]: Das ist doch wohl un- glaublich!)
- Sie hatten jetzt eine Dreiviertelstunde Zeit, Herr Althusmann! -: Welche Summen hat das Kultusministerium für den Nachtragshaushalt und für den Haushalt des nächsten Jahres angemeldet, um sicherzustellen, dass die Ausgleichszahlungen für die Lehrer und die zusätzlichen Einstellungen erfolgen und die Ersatzeinstellungen für die Pensionierungen vorgenommen werden können?
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Und wie der Finanzminister darauf reagiert hat! Das wäre auch nicht uninteressant!)
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Nein, das war eine Frage! Wenn wir die Grafi- ken hätten, hätten ich vielleicht gar nicht fragen müssen!)
Wir befinden uns in einem ordentlichen Aufstellungsverfahren. Sie werden die Entscheidung dieser Landesregierung und den Entwurf der Landesregierung frühzeitig zur Kenntnis bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung angesichts der Ausführungen der Ministerin zu den unterschiedlichen Auszahlungsweisen für Halbtags- und Ganztagskräfte und den Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben: Warum hat das Finanzministerium das NLBV angewiesen, das Infoblatt dazu aus dem Netz zu nehmen? Wie viele Stellen sind beim NLBV nötig, um die Einzelberechnungen, von denen die Ministerin gesprochen hat, für die komplizierten Zahlweisen vorzunehmen?
In der Veröffentlichung des NLBV sind auch Jahressummen für diese Ausgleichszahlungen dargestellt worden. Diese Darstellung kann bei den Betroffenen zu Missverständnissen in der Abfrage ihrer individuellen Berechnung führen. Das ist der Hintergrund, vor dem diese Veröffentlichung zurückgenommen worden ist. Ich kann Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim besten Willen nicht sagen, wie viele Stellen wir tatsächlich benötigen.
Wir werden keine zusätzlichen Stellen benötigen. Wir werden das selbstverständlich mit der Mannschaft, die wir haben, abarbeiten.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass Frau Ministerin Heister-Neumann in ihrer Beantwortung ausgeführt hat, dass eine Verzinsung der Auszahlungen nicht vorgesehen ist, frage ich nach: Wie berechnet sich der Zins und gegebenenfalls auch der Zinseszins bei einem späteren Ausgleich der Arbeitszeitkonten, z. B. nach fünf Jahren oder wenn eine Lehrkraft beantragt, erst nach 10 oder nach 20 Jahren auszugleichen?
Das ist keine Frage von Zins und Zinseszins, sondern es geht vielmehr um einen einmaligen Aufschlag von 10 % auf die angesparten Summen.
Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen beendet.
Nun leite ich auf den gestern im Einvernehmen aller Fraktionen auf heute verschobenen Tagesordnungspunkt 12 über:
Einzige (abschließende) Beratung: Finanzausstattung der Kommunen verbessern, Verbundquote anheben! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/186 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/272
Wir treten in die Aussprache ein. Ich erteile der Abgeordneten Modder von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein zukunftsfähiges Niedersachsen ist auf leistungsstarke Landkreise, Städte und Gemeinden angewiesen.
Deshalb greifen wir mit unserem Antrag die Forderung der kommunalen Spitzenverbände auf, den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich vollständig zurückzunehmen und die Steuerverbundquote wieder auf 16,09 Prozent anzuheben. Damit sprechen wir uns für eine Stärkung unserer niedersächsischen Kommunen aus.
Meine Damen und Herren, wir reden hier über rund 100 Millionen Euro - Geld, das Sie den Kommunen vorenthalten.
Wir haben mit diesem Antrag niemals behauptet, dass mit diesen 100 Millionen Euro alle Probleme der Kommunen gelöst wären. Wer das behauptet und versucht, uns so etwas zu unterstellen, hat wirklich keine Ahnung, was in der Kommunalpolitik los ist.
richtige Richtung und für die Kommunen eine weitere Möglichkeit zur Selbsthilfe. Nur darum geht es. Die Finanzausstattung der Kommunen ist das Schlüsselthema, wenn es um die Handlungsfähigkeit der Kommunen geht. Eine kommunale Selbstverwaltung ohne eigene finanzielle Möglichkeiten verdient diesen Namen nicht, hat der Innenminister noch am 6. März dieses Jahres vor der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages erklärt. Leider klaffen aber auch hier Reden und Handeln weit auseinander.
Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Sie werden unseren Antrag heute natürlich ablehnen, und zwar zum einen mit der Begründung, dass allein mit der Anhebung der Verbundquote einigen Gemeinden auch nicht mehr zu helfen sei. Zum anderen werden Sie auf den höchsten Finanzausgleich aller Zeiten hinweisen und darauf verweisen, dass Sie die Verschuldung und damit die Zinslast der Kommunen in den Griff bekommen wollen.
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat Ihnen in seinem Urteil vom März dieses Jahres ganz deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass die Kassenkredite auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden. Die Kassenkredite der kommunalen Gebietskörperschaften sind zwischen 2003 und 2007, also unter Ihrer Regierungsverantwortung, von 2,9 auf 4,1 Milliarden Euro angestiegen. Sie werden also nicht umhinkommen, konkrete Schritte zur Entschuldung und zur Rückführung der kommunalen Kassenkredite vorzunehmen.
In diesem Punkt helfen wir auch gerne mit. Allerdings - darauf werden wir genau achten - werden Sie dafür zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stellen müssen.
Angesichts dieser dramatischen Entwicklung ist es aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, unsere Kommunen so auszustatten, dass sie ihre wesentlichen Aufgaben wahrnehmen können. Ein erster Schritt wäre, den kommunalen Finanzausgleich wieder adäquat zu dotieren und die Haushaltsinteressen des Landes nicht vor die der Kommunen zu stellen.